• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München gegen eine 24- jährige Wiesnbesucherin Haftbefehl erlassen, der sich auf den dringenden Taverdacht der gefährlichen Körperverletzung stützt. Die Staatsamwaltschaft München wirft der Frau vor, im Hackerzelt im Streit mit einer anderen Frau mit einem Maßkrug ausgeholt zu haben und schon beim Ausholen einem Unbeteiligten Gast eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt zu haben. Dann habe sie den Maßkrug gegen ihre Kontrahentin geworfen, die getroffen worden sei und die dabei zumindest einen Zahn verloren habe, wobei zwei weitere Zähne verletzt worden seien. Danach habe sie versucht, zu fliehen, sei aber festgehalten und der Polizei übergeben worden.

Schläge und erst recht Würfe mit Maßkrügen werden regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, die oft nahe an der Grenze zum versuchten Totschlag liegen können: Ein Schlag mit dem Maßkrug auf den Kopf kann das Opfer bereits in Todesgefahr bringen, der Täter landet dann üblicherweise sofort in Untersuchungshaft und später vor dem Schwurgericht.

Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung beginnt bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und reicht bis zur Freiheitsstrafe von 10 Jahren. angesichts dieser vergleichsweise hohen Strafdrohung ist ein Haftbefehl für die Staatsanwaltschaft oft nicht schwer zu bekommen.

1. Oktober 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-01 17:04:092015-02-01 12:10:08Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Sozialstunden für KörperverletzungMehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch
Nach oben scrollen