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Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch eines 27-jährigen Mannes, in einem Münchener Kaufhaus ein teures Parfüm für seine Freundin zu entwenden, führte nicht nur zum Scheitern, sondern auch direkt in die Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim. Der Rumäne hatte vor zwei Wochen das Kaufhaus mit der Absicht betreten, ein Parfüm im Wert von Euro 65 zu klauen. Hierzu hatte er sich mit Alufolie ausgerüstet, die dazu dienen sollte, die Alarmanlage am Ausgang zu überlisten: Das in Alufolie gewickelte Diebesgut hätte von den Alarmmeldern an den Türen nicht entdeckt werden können. Dummerweise wurde er noch vorher ertappt und von der Polizei vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft München beantragte beim Amtsgericht München den Erlaß eines Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter dann dem Mann eröffnete. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Stadelheim ein. Zwei Wochen nach seiner Inhaftierung wurde ihm als Verteidiger RA Florian Schneider beigeordnet.

Der Umstand, dass der Beschuldigte bei seiner Verhaftung nicht verteidigt war und er gerade als Ausländer keine Kenntnis von seinen Rechten bei der Polizei hatte, führte dazu, dass er einen folgenreichen Fehler machte: Bei einer sofort durchgeführten Vernehmung hatte er sich nämlich dazu verleiten lassen, nicht, wie es sein Recht gewesen wäre, die Klappe zu halten und zu schweigen zum Tatvorwurf, sondern unumwunden seinen Plan einzuräumen und seinen gescheiterten Diebstahlsversuch zugegeben. Wie in den meisten Fällen redete er sich um Kopf und Kragen, seine Hoffnung erfüllte sich dagegen nicht, denn er bekam für sein Geständnis nichts, er wanderte ein. Unglücklicherweise hatte er sich mit seiner Aussage erheblich selbst belastet und sich einer effektiven Verteidigung selbst begeben. Alle Erfahrung zeigt, man hält bei einer polizeilichen Vernehmung besser den Mund!

Als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland hatte der Beschuldigte nämlich nicht die geringste Chance auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls, sondern muß realistischerweise damit rechnen, bis zur Hauptverhandlung in geschätzt drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft verbringen zu müssen. Erst hier kann er dann darauf hoffen, dass sich seine unumwundene Offenheit bei seiner Verhaftung auszahlen wird: Da er nicht vorbestraft ist kann er nämlich wenigstens dann mit einer Haftentlassung aufgrund einer Bewährungsstrafe rechnen.

27. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-27 11:25:342015-01-27 14:46:44Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht München hat gegen einen etwa 30-jährigen Münchner Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, dem nichts Anderes zur Last liegt, als dass er verdächtig ist, vor längerer Zeit an zwei Diebstählen beteiligt gewesen zu sein. Dies befremdet auf den ersten Blick, zumal der Mann nur geringfügig vorbestraft ist und ein geregeltes bürgerliches Leben mit fester Arbeitsstelle und Lebensgefährtin führt. Von der Ausgangssituation her also eigentlich eher ungewöhnlich, auch ist der Wert des in Rede stehenden Diebesgutes gering und es ist noch gar nicht ganz sicher, dass der Mann an den beiden Taten beteiligt war. Einziges Indiz ist eine Fingerspur, die man dem Beschuldigten zuordnen kann. Der Mann wurde ungeachtet seines Protestes letzten Freitag in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München festgesetzt und Sonntagabend nach Stadelheim verbracht, wo er nun einsitzt. Denn auch der Ermittlungsrichter, dem der Beschuldigte am Samstagvormittag vorgeführt worden war, ließ ihn nicht frei.

Der Ermittlungsrichter hatte schon vor Monaten den Haftbefehl erlassen, letztlich nur mit der Begründung, dass der Beschuldigte nirgendwo fest angemeldet war, – auch wenn er jeden Tag einer festen Arbeit nachgeht. Alleine wegen des fehlenden festen Wohnsitzes war Fluchtgefahr bejaht worden.

Der Beschuldigte hatte die Sache bei seiner Verhaftung am Freitag viel zu leicht genommen und war davon ausgegangen, dass sich alles leicht aufklären lassen würde. Deshalb hatten weder er noch seine Freundin sich zunächst um einen Anwalt gekümmert, was sich bei der Haftbefehlseröffnung am Samstag als schwerer Fehler herausstellte. Denn erst als auch der Haftrichter am Samstagvormittag im Münchner Polizeipräsidium ihn nicht aus der Haft entlassen hatte war ihm der Ernst der Sache klar geworden. Nun muß er sich etwa ein bis zwei Wochen gedulden, bis sein Verteidiger (RA Florian Schneider) beim Amtsgericht einen Termin zur Haftprüfung bekommen hat, bei dem der Beschuldigte nachweisen kann, dass er bei der Schwester seiner Freundin Wohnsitz nehmen und sich anmelden kann.

6. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-06 11:25:142015-01-27 14:47:18AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

Allgemein, Eigentumsdelikte

Letzte Woche haben drei Münchner Studenten (2x Lehramt und 1 angehender Ingenieur, – Verteidiger RA Florian Schneider) Post vom Amtsgericht München erhalten mit wenig erfreulichem Inhalt: Das Gericht hatte auf Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Drei Strafbefehle wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs mit einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen a Euro 10 und damit über Euro 200 erlassen. Die 3 Studenten waren Anfang des Jahres mitten in der Nacht in den Müllraum eines Münchner Supermarktes eingestiegen, der lediglich mit einer unversperrten Türe gesichert war. Die Studenten waren (und sind) der Auffassung, dass in Deutschland viel zu viel weggeworfen wird, denn die Ware, die im Müll landet, muß durchaus nicht verdorben, sondern, – gerade was Obst und Gemüse angeht, – kann einfach nur nicht mehr so schön sein wie ganz frische Ware oder das Verfallsdatum erreicht haben, ohne aber deshalb schon kaputt zu sein.

Um diesen wenig positiven Auswirkungen der Konsumgesellschaft entgegen zu steuern und auch, weil sie selbst sparen müssen, wurden sie aktiv und stiegen nachts in einen Müllcontainer, um sich die verwertbaren Waren herauszuholen. Viel fanden sie nicht, denn ihr Eindringen war über die Videoüberwachung bemerkt worden und die Polizei verhinderte durch ihr schnelles und entschlossenes Auftreten Schlimmeres.

Da der Supermarkt bei einem persönlichen Besuch der 3 am nächsten Tag direkt beim Filialleiter nicht mit sich reden ließ und Strafantrag stellte mußte die Justiz tätig werden. Denn unbestreitbar haben die Studenten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Richtigerweise gehen aber weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht von einem Versuch des Diebstahls aus, da die Waren wegen ihres Platzes im Müll völlig wertlos waren. Da die Schuld der 3 angesichts ihres Idealismus als gering anzusehen ist soll nun versucht werden, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

2. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-02 11:24:082015-01-27 14:49:02200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa fünfzigjähriger Angeklagter aus Erding (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte am Mittwochabend nach langer Zeit endlich wieder mal richtig durchatmen: Das bis dato eineinhalb Jahre dauernde Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Raubs und der vorsätzlichen Körperverletzung endete mit einem Freispruch. Dem russischstämmigen Mann war vorgeworfen worden, Anfang letzten Jahres nach dem Konsum von viel Alkohol zusammen mit anderen Russen seinen knapp 30-jährigen Begleiter verprügelt und bei dieser Gelegenheit gleich auch noch beraubt zu haben. Beide Beteiligte waren nach dem Vorfall zunächst nach Hause gegangen. Erst da wurde von der Mutter des Jüngeren der Beiden die Polizei gerufen, die sofort gegen den Älteren der Beiden ein Strafverfahren einleitete. Der Jüngere hatte nämlich behauptet, der Ältere hätte ihn grundlos verprügelt und ihm auch noch seine Uhr geraubt. Da er jede Menge Prellungen und Schürfwunden hatte und ziemlich lädiert wirkte glaubte ihm die Polizei

Zudem hatte die Polizei die Angaben des 30-Jährigen bezüglich der Uhr sofort überprüft und war gleich nach der Aussage zu dem Älteren gefahren, – der in der Nachbarschaft wohnte, – und hatte prompt die Uhr in der Tasche des Älteren gefunden. Das war Anlaß genug, den Älteren wegen Raubes zu verdächtigen, auch wenn sich bereits bei den Aussagen zeigte, dass der Junge wenig zum Tathergang hatte berichten können.

Im Grunde ist dies ein Beispiel dafür, wie schnell man unschuldig Opfer eines Ermittlungsverfahrens werden kann: Wie sich nämlich in der Hauptverhandlung zeigte hatte das vermeintliche Opfer nicht die geringste Erinnerung daran, wie es zu seinen Verletzungen und zu der Uhr in der Tasche seines Kontrahenten gekommen war, andererseits aber 2,5 Promille Blutalkoholkonzentration kurz nach dem Vorfall. Der Angeklagte andererseits hatte eine sehr präzise und vor allem sehr gut nachvollziehbare Erklärung für das Ganze und berichtete zum Beispiel, dass das stockbesoffene sog. Opfer ihm während der Sauftour die Uhr zur Verwahrung gegeben hatte, da das Armband kaputt gegangen war und er selbst keine Jackentasche hatte. Da man sich schon seit Jahrzehnten und schon über die Eltern kannte hatte das sog. Opfer die Uhr dem Älteren eigenhändig anvertraut, von einem Raub also keine Rede! Dem Staatsanwalt selbst blieb dann nix mehr Anderes übrig, als selbst Freispruch zu beantragen, das Amtsgericht konnte dem nur noch folgen.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-29 11:22:562015-01-27 14:52:13Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

6 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Strafrichter am Amtsgericht München hatte am Montagnachmittag mit zwei von drei Angeklagten aus Rumänien auf der Anklagebank ein Einsehen: Die 3 Männer aus der Umgebung von Bukarest hatten sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen des Vorwurfes des versuchten Einbruchs in eine Wohnung im Münchner Lehel im Februar diesen Jahres zu verantworten. Sie seien kurz zuvor nach München gekommen, weil sie eine Arbeit auf einer Baustelle in Aussicht gehabt hätten. Als sie in München angekommen seien hätte sich diese Arbeit jedoch als Luftnummer herausgestellt. Da das Geld nur für die Reise nach Deutschland gereicht habe und sie den Aufenthalt in München sowie die Rückreise nach Hause erst noch hätten verdienen müssen, was ja nun aber nicht möglich gewesen sei, hätten sei nach eigenem Eingeständnis keinen anderen Weg mehr gesehen, als einen Einbruch zu versuchen, um wieder an Geld zu kommen. Da sie keine Erfahrung damit hatten und das Schloß zu stabil war scheiterten sie.

Direkt vor dem Haus wurden sie von der Polizei festgenommen und landeten alle Drei in Stadelheim. Dort verbrachten sie bis zur Verhandlung insgesamt viereinhalb Monate Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich geständig und schuldeinsichtig, was dazu führte, dass der Richter mit sich reden ließ und zwei der drei Angeklagten mit einer kurzen Bewährung nach Hause entließ.

Damit hatten 2 der Angeklagten eine Menge Glück: Obwohl alle Drei nicht vorbestraft waren, die Sache im Versuchsstadium stecken geblieben war und auch der Schaden an der Türe mit Euro 200 sehr überschaubar geblieben war zeigen gerade bayerische Gerichte sonst sehr wenig Nachsicht mit derartig gemeinschaftlich begangenen Straftaten. Der dritte im Bunde, der zugleich der Älteste von ihnen war und die glorreiche Idee zu dem Einbruch gehabt hatte, bekam dies zu spüren: Er muß für ein Jahr und 3 Monate ins Gefängnis, – ohne Bewährung.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-29 11:22:352015-01-28 17:00:086 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch

10 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts München I hatten sich seit Juni über mehrere Verhandlungstage hinweg insgesamt 10 Angeklagte aus Polen wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls zu verantworten. den teilweise noch recht jungen Männern war vorgeworfen worden, letztes Jahr insgesamt fünfmal aus Polen eingereist zu sein, um aus Kiesgruben in Bayern Kupferkabel zu stehlen, die dort als Starkstromkabel zum Betrieb der Kiesbagger benötigt worden sind. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II sollen die Angeklagten hochgradig organisiert vorgegangen sein und einen enormen Schaden verursacht haben: Den teilweise nicht versicherten Kiesgrubenbesitzer sind Schäden von mehr als Euro 50.000 entstanden, auf denen sie sitzen bleiben werden. Aufgeflogen sind die 10 durch die Überwachung von 2 Handys aus ihrer Gruppe, was zur Verhaftung nach dem 5. Diebstahl in der Nähe von Ebersberg im September 2012 führte. Alle Beteiligten gingen sofort in Untersuchungshaft.

Wegen der Vorgehensweise hatte Staatsanwaltschaft München II die Taten als schweren Bandendiebstahl gewertet und zur Großen Strafkammer am Landgericht München II angeklagt. Wegen des Strafrahmens von 1 bis 10 Jahre hatten die Angeklagten allesamt mit mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen und hatten sich deshalb alle bis zum Ende der Hauptverhandlung im Juli und damit fast 10 Monate ohne Ausnahme in Untersuchungshaft befunden.

In der mehrtägigen Hauptverhandlung räumten fast alle der teilweise noch jungen Angeklagten die Diebstähle ein: Sie seien in ihrer Heimatgemeinde angesprochen worden, ob sie schnelles Geld verdienen wollten. Da fast alle der 10 Angeklagten in Polen arbeitslos waren und Familien mit Kindern zu versorgen hatten waren sie auf die Angebote eingegangen, zumal der Verkauf des Kupfers angesichts der derzeitigen Rohstoffpreise äußerst lukrativ war. Wegen ihrer Geständnisse und der recht langen Untersuchungshaft kamen diejenigen, die nur an 1 oder an 2 Diebstählen beteiligt waren, mit Bewährungen davon, alle Anderen bleiben in Haft, sie bekamen Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren. da alle angesichts der Höchststrafe von 10 Jahren mit höheren Strafen gerechnet hatten nahmen sie ihre Urteile sofort gerne an. Sie werden nun den größten Teil ihrer Haftstrafen in Bayern absitzen müssen und spätestens nach der Verbüßung von 2/3 der Strafen nach Polen abgeschoben werden.

17. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-17 11:22:072015-01-28 17:02:2110 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen

2 Jahre Haft für Autodiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straßenverkehrsdelikte

Vor der Berufungskammer des Landgerichts München I mußte sich am Freitag ein junger Pole wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Autodiebstahls in München im letzten Jahr verantworten. Der Mann war letztes Jahr in Tschechien verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er in München einen fast neuen BMW X5 gestohlen und in einer wilden Verfolgungsfahrt mit der Polizei nach Polen zu bringen versucht hatte. Nachdem es gelungen war, ihn in Tschechien an einer Straßensperre zum Stehen zu bringen und zu verhaften, war er im September nach Bayern ausgeliefert und in U’haft genommen worden. Seitdem sitzt er in der JVA und wurde im Frühjahr vom Amtsgericht München wegen Autodiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Pole als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt: Der Angeklagte wollte nach der langen U’haft eine Bewährung, die StA dagegen eine längere Haftstrafe, mindestens 2 Jahre und 6 Monate.

In der Berufungsverhandlung am Freitag wurde schnell klar, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte ihre Wünsche, – die gewissermaßen ja Maximalvorstellungen waren, – würden realisieren können. Im Wege eines Rechtsgespräch wurde daraufhin vereinbart, dass der Angeklagte zwar keine Bewährung bekommt, die Staatsanwaltschaft aber dafür mit einer Reduzierung des Urteil des Amtsgerichts auf maximal 2 Jahre ohne Bewährung einverstanden ist.

Der Angeklagte hatte zwar sehr darauf gehofft, nach insgesamt einem Jahr in Haft, – er war vor seiner Auslieferung nach Deutschland schon in Tschechien in Haft gesessen, – endlich nach Hause fahren zu dürfen. Da ihm aber dieses Jahr Abschiebe- bzw. Untersuchungshaft in vollem Umfang angerechnet werden wird auf seine Strafhaftzeit hat er jetzt eine konkrete Aussicht, in 4 Monaten den Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen und schon im November nach Hause fahren zu dürfen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, so dass der Angeklagte sofort in den Strafvollzug in einer anderen JVA wechseln kann, der deutlich angenehmer ist als die Untersuchungshaft in Stadelheim.

13. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-13 18:00:202015-01-28 17:09:042 Jahre Haft für Autodiebstahl

3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche mit ihrem Antrag Erfolg, eine Frau von etwa Mitte Dreißig aus München für 3 Monate ins Gefängnis zu bringen: Der alleinerziehenden Mutter von 3 Söhnen (8, 11 und 12 Jahre) war vorgeworfen worden, trotz Vorstrafen und innerhalb offener Bewährung erneut 2 Ladendiebstähle begangen zu haben. Hintergund der beiden erneuten Diebstähle in großen Münchner Supermärkten ist die finanzielle Situation der Frau: Der Vater der 3 Kinder hat sich von der Familie getrennt und ist mit seinem Lebensgefährten zusammengezogen, für seine Familie und seine Kinder hat er nix mehr übrig und ist vor allem nicht bereit dazu, auch nur einen einzigen Euro für sie zu bezahlen. Die Familie lebt daher von Sozialhilfe und Wohngeld, was für vier Leute und vor allem für 3 Jungen in der Wachstumsphase vorne und hinten nicht reicht. Es ist weder Geld für Schulausflüge noch für irgendwelche Hobbys oder sportliche Freizeitaktivitäten da.

Der Etat für alle 4 beträgt gerade einmal 1000 Euro pro Monat, die Miete zahlt allerdings das Amt. Die beiden älteren Jungs besuchen trotz der durchaus schwierig zu nennenden Lebensumstände erfolgreich das Gymnasium, der Jüngste ist noch auf der Grundschule. Da das Geld aber noch nicht einmal fürs Essen so richtig reicht hat sich die Angeklagte erneut dazu hinreißen lassen, die Leckereien, die man sich sonst nie leisten kann, im Supermarkt zu klauen. Dies war jedoch nicht das erste und auch nicht zweite Mal, zudem steht die Angeklagte seit der letzten Verurteilung letztes Jahr unter Bewährung. Außerdem ist die letzte Verurteilung zur Bewährung gerade einmal ein paar Monate her gewesen, als sie erneut straffällig wurde. Daher ist dem Strafrichter trotz der schwierigen Situation der Mutter der Geduldsfaden gerissen und die Frau soll nach seinem Urteil für 3 Monate in den Knast, was mit den Kindern passieren sol, ist unklar, die 3 Kinder würden wohl vom Jugendamt in Pflegefamilien eingewiesen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, es ist inzwischen Berufung eingelegt worden, was bedeutet, dass die Sache vor dem Landgericht München nochmals verhandelt werden muss und nun eine Strafkammer über das richtige Urteil neu befinden muss. Da das erstinstanzliche Amtsgericht der Frau besonders angelastet hatte, dass sie nicht arbeitet, obwohl alle drei Kinder vormittags in der Schule sind und sie so ja alle Vormittage zur freien Verfügung hat, – damit also ihre enge finanzielle Situation de facto mitverschuldet hat, – muss sie sich nun schleunigst um einen Halbtagesjob bemühen, sonst geht die Sache auch in der Berufung schief.

14. Juni 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-14 11:21:142015-01-28 17:11:203 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls

Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Drei Münchner Studenten aus unterschiedlichen Fachbereichen (einer von ihnen verteidigt von Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) machen gerade die Erfahrung, dass auch durchaus sinnvolle und gut gemeinte Aktionen strafbar sein können: Die 3 waren vor Kurzem spät nachts in den Müllraum eines Supermarktes in München eingestiegen, um dort in den Müllcontainern nach Verwertbarem zu suchen, das den Weg in den Müll eigentlich noch gar nicht verdient hat. Sie beteiligen sich damit an dem inzwischen weit verbreiteten Trend, nicht länger zu akzeptieren, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen werden, – zum Beispiel, weil das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder Obst und Gemüse einfach nicht mehr so gut aussehen, – obwohl sie durchaus noch zu genießen wären. Die weltweit übliche Verschwendung wertvoller Lebensmittel stößt auf immer größeren Widerspruch auch und gerade bei Menschen, die aufs Geld schauen und jeden Euro umdrehen müssen.

Da sich dieser Trend, „Containern“ genannt, immer weiter verbreitet sind inzwischen erste Reaktionen seitens der betroffenen Unternehmen und der Polizei feststellbar: Supermärkte sichern ihre Müllräume inzwischen mit schweren Türen und Videokameras, – als gäbe es hier keinen Müll, – den der Supermarkt ja schließlich selbst weggeworfen hat, – sondern Goldschmuck. Die Polizei wiederum läßts auch nicht mehr gut sein, sondern kommt tatsächlich sofort vorbei, wenn sie gerufen wird, und leitet gegen die Mülldiebe Strafverfahren ein. Der Supermarkt selbst legt sogar großen Wert auf die Strafverfolgung und hat Strafantrag gestellt.

Die Drei können also nicht damit rechnen, dass die Justiz ihren Einstieg in den Müllraum als sinnvolle Verwertung von Müll ansieht. Sie müssen im Gegenteil damit rechnen, dass sie eine Strafe erhalten, denn ihre Handlungsweise erfüllt zumindest den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der üblicherweise mit einer Geldstafe geahndet wird. Je nach Konstellation des Falles wäre es sogar möglich, dass ihnen auch eine Verurteilung wegen Diebstahls droht, wenn der Supermarkt behauptet, die in den Containern befindlichen Lebensmittel seien gar nicht weggeworfen worden, sondern hätten noch einem weiteren Zweck zugeführt werden sollen. Diese Behauptung des Supermarktes, – sollte sie wirklich erfolgen, – wird aus Verteidigersicht einer besonders genauen Prüfung zu unterziehen sein, da den Beschuldigten hier eine besonders hohe Geldstrafe drohen würde. Es wird also Sache der Strafverfolger sein, nachzuweisen, dass der Müll letztlich doch keiner war.

13. Juni 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-13 11:20:512015-03-20 10:52:43Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung
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