• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Ladung zur Beschuldigtenvernehmung

Eigentumsdelikte

Die siebzigjährigen Münchnerin wußte buchstäblich nicht, wie ihr geschieht, als sie aus ihrem Briefkasten ein Schreiben der Polizei entnahm, das eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung für diese Woche enthielt. Als sie las, dass man ihr vorwirft, dass sie vor etwa eineinhalb Jahren einen Ladendiebstahl begangen haben soll und man sie deshalb anhören wollte zu diesem Vorwurf, konnte sie rein gar nichts mit dieser Information anfangen, da sie sich keiner Schuld bewußt war und auch keinen Ladendiebstahl begangen hatte.

Das gibt’s häufiger:

Die meisten Betroffenen würden in solch einer Situation zunächst einmal bei der Rufnummer anrufen, die in derartigen Schreiben als die Rufnummer des Sachbearbeiters angegeben werden, und nachfragen, um was es denn da geht. Regelmäßig können sich solche Anrufe dann als genau der entscheidende Fehler herausstellen, denn anhand derartiger Nachfragen bei der Polizei ergeben sich oft längere Gespräche, in denen der Polizeibeamte, – der oft ein gewiefter Vernehmer ist, – bereits erste Informationen vom Beschuldigten zu gewinnen versucht und damit de facto schon eine Aussage erreicht. Die Angaben des Beschuldigten im Rahmen solch einer telefonischen Nachfrage bei Polizei, – wo ja eigentlich nur in Erfahrung gebracht werden sollte, wie der Tatvorwurf denn genau lautet, – landen dann als sog. „informatorische Befragung“ in der Akte und können später dann womöglich gegen den Beschuldigten verwendet werden.

Die Münchnerin machte es besser: sie gab ihrem (verständlichen) Drang, der Sache auf den Grund zu gehen, nicht nach und rief nicht zuerst bei der Polizei an, sondern Vereinnarte sofort einen Beratungstermin beim Anwalt, der im Rahmen der Akteneinsicht deutlich gefahrloser herausbringen kann, um was es geht und w genau vorgeworfen wird! 

12. November 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-11-12 10:22:402015-11-12 11:09:39Ladung zur Beschuldigtenvernehmung

Auf Berufung folgt Bewährung

Eigentumsdelikte

Die Berufungskammer des Landgerichts München II hat am Dienstag einen früheren Angestellten eines Edeka-Marktes aus dem Umland zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und gleichzeitig das vorangegangene Urteil eines Amtsgerichts aus dem Münchner Umland aufgehoben, in dem der Angeklagte noch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dem knapp Vierzigjährigen war seinerzeit von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, während seiner Zeit als Angestellter eines Edeka-Marktes die Kasse der Postfiliale in dem Markt um mehr als dreißigtausend Euro erleichtert zu haben, indem er diese Summe in kleinen Beträgen entnommen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn daraufhin letztes Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München II im Herbst diesen Jahres hatte der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) sich dann zu einem Geständnis durchgerungen und daraufhin eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf   Bewährung erreicht. 

27. Oktober 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-27 18:56:572015-10-27 18:56:57Auf Berufung folgt Bewährung

Ärger mit Arbeitgeber führt zu Strafanzeige

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die etwa vierzigjährige Angestellte aus der Modebranche dachte schon, alles sei überstanden, als sie vor dem Münchner Arbeitsgericht ihren Rechtsstreit wegen zu wenig gezahltem Gehalt verloren hatte und sie das äußerst unerfreuliche Arbeitsverhältnis in einer Münchner Boutique innerlich bereits ausgebucht hatte. Da erreichte sie eine Einladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung: ihr Arbeitgeber konnte die Sache trotz seines Siegs vor dem Arbeitsgericht nicht gut sein lassen und hatte sie im Wege des Nachtretens wegen Unterschlagung von Kleidung aus dem Geschäft angezeigt. Ihr Ärger mit dem schlecht zahlenden und betrügerisch auftretenden Arbeitgeber geht also in die nächste Runde und die Angestellte kann sich nun auch noch mit einer falschen Anschuldigung auseinandersetzen. Sie hat jedoch gleich den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung richtig gemacht und ist zuerst zu einem Strafverteidiger (RA Florian Schneider) und nicht zur Polizei zu Vernehmung. Es kann nun zuerst die Ermittlungsakte eingesehen werden und erst dann vor dem Hintergrund der Aktenkenntnis eine Verteidigungsschrift an den Staatsanwalt geschickt werden, in der die Dinge gerade gerückt werden können und eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht wird. Gerade in diesem Fall wäre aus der Sicht der Beschuldigten natürlich der Gedanke nahe gelegen, sich sofort bei der Polizei zu melden und in ihrem verständlichen Ärger über das Nachtarocken des Arbeitgebers mit einer Aussage den falschen Vorwurf gerade zu rücken zu versuchen. Klüger ist es aber, sich in seinem Ärger nicht zu einer schnellen Aussage bei der Polizei ohne anwaltliche Begleitung hinreißen zu lassen, sondern zunächst die Aussage zu verweigern und sich erst nach Einsichtnahmemöglichkeit in die Strafakte über seinen Verteidiger zu äußern!

22. Oktober 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-22 16:00:182015-10-29 13:51:15Ärger mit Arbeitgeber führt zu Strafanzeige

Falsche Polizisten bestehlen Ausländer

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Als vergangenen August in der Kultfrabrik 5 junge Männer vor ihn hintraten, sich als Polizeibeamte ausgaben und ihn aufforderten, sich durchsuchen zu lassen, dachte sich der 24-jährige Senegalese nichts Besonderes und ließ es geschehen. Auch als sein Handy, sein Bargeld und sein Ausweis mit dem Aufenthaltsvermerk plötzlich vor ihm auf den Boden lagen, fiel ihm noch nix auf. Als aber plötzlich einer der 5 vermeintlichen Polizisten mit seinen ganzen Sachen stiften ging und plötzlich auch die anderen vier Land gewinnen wollten schwante ihm Übles und er hielt gerade noch einen der Vieren fest und rief die Polizei. Die schaute sofort nach dem Quintett und sah sie sich näher an. Natürlich war keiner der Fünfen ein echter Polizist, allerdings waren auch die ganzen Wertsachen des Senegalesen verschwunden. Keiner der Fünfen hatte etwas von den Habseligkeiten des 24-Jährigen dabei. Dafür fand sich bei einem aus dem Quintett tatsächlich ein Ausweis, den der Geschädigte als den wiedererkannte, der ihm vorgezeigt worden war. Alle wurden vernommen und entlassen. Der Schaden ist nicht unerheblich, denn der Geschädigte hatte sowohl sein altes Handy als auch sein neues und teures Smartphone ausgehändigt sowie sein Bargeld und seinen Ausweis mit dem wichtigen Aufenthaltsvermerk. Es folgten Vernehmungen der Verdächtigen und des Opfers und Versuche des Kriminalkommissariats, Licht ins Dunkel zu bringen und vor allem herauszufinden, wer der Haupttäter war, der den sogenannten Polizei-Ausweis hergezeigt hatte. Denn zwei aus der Gruppe, ein Brüderpaar aus München mit pakistanischen Wurzeln, wurden verdächtigt, dass sie die Haupttäter waren und das Wort geführt hatten. Allerdings zeigte sich, dass der, der als Erster mit den Sachen des Opfers weggegangen war, auch der war, der den Ausweis hergezeigt und das Wort geführt hatte. Er hatte wohl das Diebesgut unmittelbar nach der Flucht so gut versteckt, dass es seitdem buchstäblich unauffindbar ist. Selbst Hausdurchsuchungen bei dem Brüderpaar brachte nix von den Sachen ans Tageslicht. Da das Opfer allerdings alle 5 Verdächtige zweifelsfrei als Täter identifiziert hatte war nun Anklage zum Amtsgericht München erhoben worden. Der Bruder des Haupttäters, ein 21-Jähriger, (Verteidiger RA Florian Schneider) steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Da er bereits verheiratet ist und zwei Kinder hat würde ihn eine Verurteilung besonders hart treffen. Denn in diesem Falle müßte er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, denn seine letzte Verurteilung vor dem Jugendgericht liegt erst kurz zurück und er hatte aus dieser Verurteilung eine Weisungsbetreuung davongetragen. Für alle Angeschuldigten liegt das Risiko einer Verurteilung naturgemäß in den ausländerrechtlichen Folgen, denn ein Ausländer kann seine Aufenthaltserlaubnis auch wieder verlieren, wenn er sich eine hohe Freiheitsstrafe einfängt.

17. Oktober 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-17 16:47:372015-10-18 21:10:09Falsche Polizisten bestehlen Ausländer

Haftbefehl gegen Jugendlichen wegen Einbruchs in Geschäft

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Letzten Sonntagmorgen hat ein Jugendrichter des Amtsgerichts München gegen einen 20-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen und den Münchner in Untersuchungshaft in Stadelheim geschickt. Der Azubi war in der späten Nacht von Freitag auf Samstag mit einem Mittäter dabei erwischt worden, wie er in eine Metzgerei in München eingebrochen war und nach Stehlenswertem abgesucht hatte. Nach der Aussage des Hauseigentümers hatte dieser gegen 3 Uhr morgens am vergangenen Samstag Geräusche aus der Metzgerei gehört, die unmöglich von einem in der Metzgerei Beschäftigten stammen konnten, da es dafür einfach zu früh war. Er rief daher sofort die Polizei. Der kam nach Angaben der Beamten der beschuldigte Azubi entgegen, als sie gerade das Haus betreten wollte. Der mutmaßliche Mittäter wurde nach kurzer Flucht festgenommen. Für die beiden Jungs könnte sich diese Sache äußerst verhängnisvoll auswirken: Beide waren erst vor Kurzem aus der Jugendstrafanstalt nach Verbüßung von zwei Dritteln einer dreijährigen Jugendstrafe wegen anderer Einbruchsdiebstähle entlassen worden. Sie waren deshalb beide gerade erst auf freien Fuß gesetzt worden und befinden sich innerhalb offener Bewährung. Obwohl der Azubi durchaus in geordneten Verhältnissen lebt und gerade eine Ausbildung absolviert hatte der Ermittlungsrichter vergangenen Sonntag kein Einsehen und setzte den Haftbefehl in Vollzug, zumal der Azubi jede Beteiligung an dem Einbruch bestritt. Der Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun auf seinen Haftprüfungstermin hoffen, um seine Ausbildungsstelle nicht zu gefährden. Im Falle einer Verurteilung blüht ihm nicht nur der Widerruf seiner Reststrafaussetzungddr Bewährung seiner letzten Verurteilung wegen Wohnungseinbruchs, sondern auch eine neue lange Jugendstrafe, wo er ebenfalls nicht mehr auf eine Bewährung hoffen kann.

16. Oktober 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-16 20:29:492015-10-17 05:10:21Haftbefehl gegen Jugendlichen wegen Einbruchs in Geschäft

Haftbefehl wegen Einbruchs in Wohnung

Eigentumsdelikte

So schnell gerät eine Straftat völlig außer Kontrolle: Zwei Männer im Alter von 36 (Verteidiger RA Florian Schneider) und 47 Jahren, die kurz zuvor aus Ungarn eingereist waren, brechen in München in eine Wohnung ein, deren Bewohnerin abwesend ist, um sich nach Stehlenswertem umzusehen. Eine Nachbarin beobachtet den Einbruch und verständigt die Polizei. Als die Polizei eintrifft und die Beiden in der Wohnung festnehmen will, versuchen sie zu fliehen. Beim Hinausstürmen aus der Wohnung rennen sie zwei Polizisten über den Haufen. Als weitere Polizisten herbei laufen und sie festzuhalten versuchen wehren sie sich mit Händen und Füssen und prügeln sich mit den Beamten. Aus dem ursprünglichen Tatvorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einbruch) wird dadurch zusätzlich ein schwerer räuberischer Diebstahl, da die Beiden nicht nur gestohlene Dinge aus der Wohnung, sondern jeder auch ein Messer mit sich führen und sich bei ihrem Fluchtversuch so heftig wehren, dass die Polizisten verletzt werden. Nach Auffassung des Staatsanwalts liegt damit nicht nur ein (einfacher) Wohnungseinbruchsdiebstahl vor, sondern ein schwerer räuberischer Diebstahl und zudem bandenmäßige Begehungsweise vor, da sie nicht zu zweit, sondern zu dritt gewesen sein sollen, – nach der bislang unbewiesenen Meinung der Staatsanwaltschaft hatten weitere Mittäter auf der Straße in einem Fluchtfahrzeug gewartet, – und mit Einbrüchen in Münchener Wohnungen ihren Lebensunterhalts finanzieren. Das Ergebnis der außer Kontrolle geratenen Situation ist deshalb nicht nur ein Haftbefehl mit Untersuchungshaft in Stadelheim, sondern vor allem die Aussicht auf eine ganze Menge Jahre Strafhaft: So schwer es die Staatsanwaltschaft mit dem schon fast gewohnheitsmäßig vermuteten Bandendiebstahl im weiteren Verfahren und insbesondere dann vor Gericht (jedenfalls in der derzeitigen Ausgangslage) haben wird, – denn für einen schweren Bandendiebstahl müßte es mindestens einen driten Täter gegeben haben, – so klar ist, dass sich die Beiden wegen der Anwendung der Strafvorschriften über den schweren Raub auf eine Mindeststrafe von 5 Jahren einstellen müssen.Eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls ist daher unwahrscheinlich.

12. August 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-08-12 18:22:062015-08-27 19:26:02Haftbefehl wegen Einbruchs in Wohnung

8 Monate Haft für Trickdiebstahl

Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte

Ein junger Ausländer (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte diese Woche feststellen, dass er sich seine Reise aus dem Norden nach München wohl besser gespart hätte: im Mai war er von der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts München inhaftiert und in Untersuchungshaft in Stadelheim geschickt worden und am vergangenen Mittwoch vom Strafrichter dann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und 1 Woche verurteilt worden. Der Flüchtling aus Afghanistan, der seinen Wohnsitz eigentlich in Norddeutschland hat, war im Mai nach München gereist, um, – wie er sagt. – Freunde zu besuchen. Kaum angekommen hatte er jedoch einem Unbekannten dessen Handy gestohlen und gleich darauf 2 Gramm Cannabis am Hauptbahnhof gekauft. Die Polizei hatte ihn sofort festgenommen und dabei festgestellt, dass er für die Strafverfolger kein Unbekannter ist: Er ist nicht nur einschlägig vorbestraft wegen Diebstahls, zusätzlich laufen mehr als 30 weitere Ermitlungsverfahren gegen ihn, wobei einige bereits vor verschiedenen Gerichten in Deutschland angeklagt sind. Der Angeklagte wird sich also auf eine lange Zeit in der Strafhaft einrichten müssen, da er sich nun nach und nach all den weiteren Verfahren wird stellen müssen. Für ihn ist jedoch eine gewisse Perspektive trotz allem noch gegeben, denn das deutsche Strafgesetzbuch sieht zwar für derartige Intensivtäter einerseits grundsätzlich höhere Strafen wegen des gewerbsmäßigen Vorgehens vor, gewährt aber andererseits durch die Möglichkeit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dann doch wieder hohe Rabatte: Letztlich müssen nämlich all die vielen Verurteilungen durch die verschiedenen deutschen Gerichte nachträglich in eine einzige Gesamtstrafe verwandelt werden, die grundsätzlich immer weniger als die Addition der Einzelstrafen betragen muss. Am Ende könnten dann aber trotzdem einige Jahre Haft stehen, von denen er etwa 2/3 wird absitzen müssen.

31. Juli 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-07-31 17:07:162015-07-31 17:07:168 Monate Haft für Trickdiebstahl

Einstellung und Freispruch bei Einbruchsdiebstählen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zwei junge Männer mußten sich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen und zweifachen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten, den sie nach Meinung der Staatsanwaltschaft angeblich Ende vorletzten und Anfang letzten Jahres verübt haben sollten. Die Beiden waren verdächtigt worden, als sie sich in der Nähe eines großen Mietshauses in München aufgehalten hatten, in dem kurz zuvor zwei Einbrüche in Wohnungen angezeigt worden waren. Da Beide trotz ihres jungen Alters von etwa 25 Jahren schon lange Vorstrafenregister hatten und sogar einer der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen mehrerer Einbrüche in Wohnungen in genau demselben Anwesen ein paar Jahre zuvor schon mal verurteilt worden war und eine lange Jugendstrafe abgesessen hatte hielten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die Beiden für die Täter. SIe bestritten jedoch jede Täterschaft und gaben an, in dem für alle öffentlich zugänglichen Haus durchaus einige Male gewesen zu sein, da sie die öffentliche Sauna sowie die großartige Dachterrasse öfters mal besucht hätten. In der Hauptverhandlung zeigte sich dann, dass es außer dem Verdacht buchstäblich keinen einzigen Beweis gegen die Beiden gab: DIe zwei Wohnungsbesitzer schieden als Zeugen aus, denn der eine war aufgrund seines hohen Alters kurz vor der Verhandlung verstorben, der andere hatte keine genaue Erinnerung an ein Tätergesicht. Da es auch keine Spuren und erst recht kein Geständnis gab mußte das Amtsgericht das Verfahren am Donnerstag einstellen bzw. freisprechen.

30. Juli 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-07-30 16:51:122015-07-30 16:51:12Einstellung und Freispruch bei Einbruchsdiebstählen

Einstellung eines Strafverfahrens wegen Unterschlagung eines Autos

Eigentumsdelikte

Alles schien gut und geregelt, als ein ausländischer Mitbürger aus dem Münchner Umland einen recht betagten 3er BMW aus den 90er Jahren um etwa eineinhalbtausend Euro einer Münchnerin abgekauft hatte und für eine Menge Geld repariert und in seine Heimat nach Bulgarien gebracht hatte, wo er ihn künftig fahren wollte. Das Fahrzeug war so eine Art Zufallsfund für ihn, den er über das Büro eines Familienangehörigen gemacht hatte: Hier hatte ihn eine Bekannte des Familienangehörigen angesprochen und gefragt, ob er Rat wüsste, sie habe ihr Auto abgemeldet auf der Straße stehen ud müsse es nun entfernen, weil es einen roten Aufkleber von der Polizei auf die Scheibe bekommen habe. Es müsse repariert werden und sie habe eigentlich nicht so viel Geld, wie das wohl kosten würde. Da die Reparaturkosten wirklich recht hoch waren, hatte sie sich sehr erfreut gezeigt, als er ihr angeboten hatte, ihr das Auto abzukaufen. Wenige Monate später rief ihn die Verkäuferin jedoch plötzlich an und teilte ihm mit, sie wolle ihr Auto nun zurück. Als er dies verweigerte, lief sie zur Polizei und zeigte ihn an wegen Unterschlagung ihres Autos. Der Käufer des Autos wurde unversehens zum Beschuldigten und mußte sich einen Anwalt nehmen (RA Florian Schneider). Die Einsicht in die Ermittlungsakte zeigte dann, dass die Münchnerin ihn in der Tat angezeigt hatte mit der Begründung, sie habe ihm das Auto mit dem Auftrag, es zu reparieren, übergeben und er habe sich geweigert, es zurückzugeben. Von dem Verkauf des Autos erzählte sie der Polizei jedoch nichts. Diesen Punkt mußte der Beschuldigte nun mit anwaltlicher Hilfe im Rahmen einer Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft nachreichen und so versuchen, den Staatsanwalt zu überzeugen, dass er das gekauft und nicht unterschlagen hatte. Dies gelang, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

25. März 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-03-25 09:00:042015-03-27 15:31:45Einstellung eines Strafverfahrens wegen Unterschlagung eines Autos

Nach Ebayinserat Besuch von der Polizei

Allgemein, Eigentumsdelikte

So schnell kann man sich Besuch von der Polizei verschaffen: 2 Brüder „finden“ auf dem Weg von der U-Bahn nach Hause einen sog. Trolley, also ein Servier-Wägelchen, wie es von Flugbegleitern in der Flugzeugkabine zur Bewirtung der Fluggäste verwendet wird, das Gerät steht im Norden von München vor einer Wohnanlage an der Strasse neben dem Müllhäuschen. Sie halten das Ding für zum Müll gehörig, nehmen es kurzerhand mit und inserieren es bei Ebay. Die Versteigerung verläuft zufriedenstellend und sie erzielen einen guten Preis. Als sie ihren Servierwagen fertig machen wollen für die Abholung, durch den vermeintlichen Erwerber, steht nicht der Käufer, sondern die Polizei vor der Türe und nimmt den Servierwagen und die beiden Brüder mit. Gegen Beide wird ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet: Der Wagen war natürlich gestohlen worden bei der Fluggesellschaft und nicht für den Müll gedacht, was die Beiden gedacht hatten! Für den Älteren als Initiator der ganzen Aktion ist das ärgerlich, für den jüngeren Bruder (Verteidiger RA Florian Schneider) aber durchaus nicht ungefährlich, da der innerhalb offener Bewährung steht. Die normale Strafe für einen Ersttäter kann in solch einem Fall durchaus nicht mehr als eine Geldstrafe sein, mit Vorstrafe und innerhalb offener (aber wenigstens nicht einschlägiger) Bewährung allerdings, muss man sich als Verteidiger mit der Gefahr des Bewährungswiderrufs befassen.

18. Februar 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-02-18 14:07:572015-03-27 16:05:03Nach Ebayinserat Besuch von der Polizei
Seite 3 von 10‹12345›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen