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Einstellung eines Strafverfahrens wegen Unterschlagung eines Autos

Eigentumsdelikte

Alles schien gut und geregelt, als ein ausländischer Mitbürger aus dem Münchner Umland einen recht betagten 3er BMW aus den 90er Jahren um etwa eineinhalbtausend Euro einer Münchnerin abgekauft hatte und für eine Menge Geld repariert und in seine Heimat nach Bulgarien gebracht hatte, wo er ihn künftig fahren wollte. Das Fahrzeug war so eine Art Zufallsfund für ihn, den er über das Büro eines Familienangehörigen gemacht hatte: Hier hatte ihn eine Bekannte des Familienangehörigen angesprochen und gefragt, ob er Rat wüsste, sie habe ihr Auto abgemeldet auf der Straße stehen ud müsse es nun entfernen, weil es einen roten Aufkleber von der Polizei auf die Scheibe bekommen habe. Es müsse repariert werden und sie habe eigentlich nicht so viel Geld, wie das wohl kosten würde. Da die Reparaturkosten wirklich recht hoch waren, hatte sie sich sehr erfreut gezeigt, als er ihr angeboten hatte, ihr das Auto abzukaufen. Wenige Monate später rief ihn die Verkäuferin jedoch plötzlich an und teilte ihm mit, sie wolle ihr Auto nun zurück. Als er dies verweigerte, lief sie zur Polizei und zeigte ihn an wegen Unterschlagung ihres Autos. Der Käufer des Autos wurde unversehens zum Beschuldigten und mußte sich einen Anwalt nehmen (RA Florian Schneider). Die Einsicht in die Ermittlungsakte zeigte dann, dass die Münchnerin ihn in der Tat angezeigt hatte mit der Begründung, sie habe ihm das Auto mit dem Auftrag, es zu reparieren, übergeben und er habe sich geweigert, es zurückzugeben. Von dem Verkauf des Autos erzählte sie der Polizei jedoch nichts. Diesen Punkt mußte der Beschuldigte nun mit anwaltlicher Hilfe im Rahmen einer Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft nachreichen und so versuchen, den Staatsanwalt zu überzeugen, dass er das gekauft und nicht unterschlagen hatte. Dies gelang, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

25. März 2015/von Florian Schneider
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