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Anklage wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Nach Mitteilung der Medien hat die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Spurengutachten keinerlei Zweifel mehr an der Täterschaft des inhaftierten Beschuldigten aus Peißenberg und will nun schnell Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München erheben: Wie in den letzten Tagen bekannt wurde sollen sich Spuren des Beschuldigten sowohl an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen Hantelstange, Messer und Seil gefunden haben als auch vor allem unter den Fingernägeln eines der beiden toten Kinder, wo sich Hautpartikel des Beschuldigten gefunden haben sollen.

Es ist allerdings immer noch völlig unklar, welches Motiv den derzeit in Haft befindlichen Peißenberger bei dem Doppelmord in Krailling geleitet haben soll, auch ein Geständnis liegt immer noch nicht vor. Für die Staatsanwaltschaft München ist alleine die Spurenlage ausschlaggebend und auch ausreichend für eine Anklageerhebung.

Das Gesetz legt die Hürden für die Anklageerhebung recht niedrig und scheibt in § 170 Absatz I der Strafprozeßordnung nur vor, daß Anklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Anklageerhebung bieten.

18. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-18 16:20:462015-02-01 15:54:24Anklage wegen Mordes in Krailling

Lebenslang vor Schwurgericht

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Zwei Schüsse auf einen Landsmann brachten dem Vorsitzenden eines Münchner Hilfsvereins für Türken am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ein: Das Schwurgericht am Landgericht Traunstein sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte einen Vorstandskollegen seines Vereins mit zwei Schüssen getötet hatte, als der herausgefunden hatte, daß der Angeklagte die Vereinskasse um insgesamt Euro 56.000 erleichtert hatte. Als der 52-jährige Vereinskollege und Familienvater die Unterschlagungen aufdecken wollte soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Landgerichts Traunstein sein Opfer erschossen und in einem Straßengraben abgelegt haben.

Das Landgericht Traubstein hatte den Angeklagten deshalb wegen Mordes und nicht nur wegen Totschlags verurteilt, da der Angeklagte bei seiner Tat zusätzlich zum Totschlag das Mordmerkmal der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat verwirklicht hatte, der Versuch, die Unterschlagungen zu verheimlichen, also Motiv für seine beiden Schüsse waren.

Damit hatte nach der Überzeugung des Schwurgerichts am Landgericht Traunstein der Angeklagte ein Mordmerkmal der 3. Gruppe des § 211 des Strafgesetzbuches verwirklicht, was nur eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn bedeuten kann. Der Angeklagte kann gegen dieses Urteil in Revision gehen, um eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zu erreichen.

17. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-17 16:19:462015-02-01 15:54:48Lebenslang vor Schwurgericht

Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde ein rabiater Vater, der den Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter in dessen Wohnung überfallen und ihm mit Hilfe von zwei Komplizen die Hoden abgeschnitten hatte, vom Landgericht Bielefeld wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten eine Schmerzensgeldzahlung von Euro 80.000 auferlegt. Der Angeklagte hatte bereits von sich aus vorab eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von Euro 15.000 an das Opfer bezahlt. Das Landgericht war mit dem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die nur 5 Jahre beantragt hatte. Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Zu Gunsten des Angeklagten war von seiten des Gerichts gewertet worden, daß das Opfer den lebensgefährlichen Angriff nur deshalb überlebt hatte, weil der Angeklagte selbst nach der Tat den Notarzt verständigt hatte.

Hintergrund der zunächst nur schwer nachvollziehbaren Tat war zum Einen der Umstand, daß die Tochter des Angeklagten 41 Jahre jünger war als ihr 58-jähriger Liebhaber war, zum anderen der Umstand, daß der Angeklagte den Eindruck gewonnen haben wollte, das Opfer habe seine Tochter zum Sex genötigt.

Vor einer noch höheren Freiheitsstrafe hatte den Angeklagten wohl nicht nur sein Geständnis bewahrt, sondern auch sein völlig untadeliges Vorleben und seine sofortige Verständigung des Notarztes: Normalerweise könnte ein solches Verhalten womöglich sogar als strafbefreiender Rücktritt gewertet werden, wäre durch den Vollzug der Entmannung nicht schon Vollendung eingetreten.

16. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-16 16:19:272015-02-01 15:56:14Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Strafbefehl gegen Sepp Krätz

Allgemein

Nach Mitteilung der Presse hat die Staatsanwaltschaft München I gegen den Wiesn-Wirt Sepp Krätz beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung beantragt. Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft soll der Strafbefehl eine Geldstrafe über 60 Tagessätze ? Euro 300 beinhalten und dem Wirt des Hippodrom damit eine Geldstrafe über Euro 18.000 auferlegen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft sollen eine Strafanzeige und ein Strafantrag eines Studenten aus Kamerun zugrunde liegen, der bei seiner Arbeit als Putzkraft im Hippodrom im September 2010 von Sepp Krätz zweimal mit voller Wucht getreten worden sein soll. Ein Zeuge soll die Vorwürfe der Putzkraft bestätigt haben. Der Wirt soll nicht bereit dazu sein, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Nach der geltenden Rechtslage ist das Amtsgericht durchaus nicht dazu verpflichtet, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten und den Strafbefehl antragsgemäß zu erlassen. Es kann den Erlaß auch ablehnen oder der Staatsanwaltschaft auch weitere Ermittlungen auferlegen.

Die in den Medien berichtete Höhe des Strafbefehlsantrages von 60 Tagessätzen legt jedoch den Verdacht nahe, daß sich der ursprüngliche Vorwurf des Anzeigeerstatters letztendlich als doch nicht so schwerwiegend erwiesen hatte, denn mit 60 Tagessätzen liegt die Geldstrafe durchaus im unteren Bereich, was bei mutmaßlich zwei Fußtritten mit voller Wucht eigentlich nicht zu erwarten wäre.

15. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-15 16:18:262014-08-19 16:18:45Strafbefehl gegen Sepp Krätz

Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen 49-jährigen Kraftfahrer aus Overath Anklage wegen des Verdachts des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge erhoben, dem vorgeworfen wird, im Juli 1985 eine 23-jährige Verkäuferin in ihrer Wohnung im Studentenwohnheim in Freimann in München überfallen und ermordet zu haben: Der Angeschuldigte, der damals als Spüler beim Aumeister gejobbt hatte, aber wohl vorwiegend von Einbrüchen gelebt hatte, soll nachts auf einem seiner Raubzüge in die Wohnung der Verkäuferin eingestiegen sein und sie, als sie erwacht war, sofort erschlagen haben. Die Kripo war damals nicht von einem Verbrechen ausgegangen, sondern hatte den Vorfall zunächst unter ihrer Rubrik „unaufgeklärt“ geführt. Erst eine damals sichergestellte Spur von einer Handfläche führte Anfang 2010 zu dem Angeschuldigten, der sofort an seinem neuen Wohnsitz in Overath in NRW verhaftet wurde.

Der Angeschuldigte soll die Tat noch auf dem Transport gestanden haben. Ihm droht nun ein Verfahren vor dem Schwurgericht am Landgericht München I.

Verbrechen nach § 211 StGB verjähren nicht, eine Verurteilung erscheint daher als sehr wahrscheinlich. In diesem Falle droht dem Angeschuldigten eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wobei das Schwurgericht wahrscheinlich auch die besondere Schwere der Schuld bejahen wird: Der Angeschuldigte wird sich daher auf eine sehr lange Strafhaft einrichten müssen.

9. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-09 16:15:172015-02-01 16:01:47Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

Haft für falschen Anwalt

Allgemein

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ebersgberg stand im Februar ein 54-jähriger Angeklagter, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, trotz der Entziehung der Anwaltszulassung im Jahre 2005 weiter als falscher Anwalt unter dem Namen eines früheren Kanzleikollegen aufgetreten zu sein und zugleich Gelder von Mandanten veruntreut und damit einen Gesamtschaden von etwa Euro 60.000 verursacht zu haben. Neben dem Mißbrauch eines Titels und falscher Versicherung an Eides statt hatte die Anklage insgesamt 400 Fälle von Untreue, Betrug, Urkundenfälschung aufgelistet. Hinzu kam, daß der ehemalige Anwalt einschlägig vorbestraft war, – weshalb er 2005 seine Zulassung verloren hatte, – und unter offener Bewährung stand. Das Schöffengericht am Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Angeklagten trotzdem nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, die der Angeklagte nun wird absitzen müssen.

Den Angeklagten hatte wohl nur sein umfassendes Geständnis vor einer deutlich höheren Strafe bewahrt, das wohl auch deshalb für das Gericht um so wertvoller war, als es sich um ein äußerst umfangreiches Verfahren gehandelt hatte, das eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen erforderlich gemacht hätte und sich damit lange hätte hinziehen können.

Dem Angeklagten war aber wohl auch zugute gehalten worden, sich mit den veruntreuten Geldern kein Luxusleben finanziert zu haben, sondern aus purer Not wegen seiner hohen Schulden die zahlreichen Taten begangen zu haben.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:14:372014-08-19 16:14:53Haft für falschen Anwalt

Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Samstag gegen einen Peißenberger (liegt zwischen Weilheim und Schongau) Haftbefehl wegen der Verdachts des Mordes in zwei Fällen an den beiden ermordeten Mädchen aus Krailling bei München erlassen und ihn in Untersuchungshaft genommen. Es handelt sich dabei um den Onkel der beiden getöteten Kinder, der seit Langem Streit mit der Mutter der Kinder gehabt haben soll. Nach Mitteilung der Medien ist der Onkel aus Peißenberg deshalb in Verdacht geraten, weil die einzige Spur am Tatort, die nicht zu den Familienangehörigen paßt, von ihm stammt.

Nach Mitteilung der Polizei hat der Beschuldigte wohl den großen Fehler gemacht, Angaben zur Sache zu machen, anstatt zu schweigen, was sein Recht gewesen wäre, und sich dabei natürlich in Widersprüche verwickelt. Ein Geständnis hat er aber wohl bislang nicht abgegeben.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten wird zu allererst die Frage nach dem Motiv zu klären sein, da bislang völig unklar ist, warum dieser Beschuldigte die Tat verübt haben soll.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:162015-02-01 17:10:38Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung

Allgemein

Das Landgericht Augsburg hat am heutigen Freitag den Münchner Rechtsanwalt freigesprochen, dem versuchte Strafvereitelung zu Gunsten seines Mandanten vorgeworfen worde war: Der Anwalt soll falsche Ausführungen in seiner Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof gemacht haben, indem er angegeben hatte, in seinem vorher vor dem Landgericht Augsburg verhandelten Fall sei ihm bei einer Vorbesprechung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zugesagt worden, bei einem Geständnis könne sein damaliger Angeklagte mit einem Strafmaß von unter 5 Jahren rechnen. Der Angeklagte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt, das Urteil war aber trotz dieses Geständnisses deutlich höher ausgefallen als 5 Jahre. Daher hatte der Verteidiger Revision eingelegt mit der Begründung, die Richter der Strafkammer am Landgericht hätten sich nicht an ihre Zusagen gehalten, deshalb sei das Urteil aufzuheben.

Da sich die Richter zunächst in ihren dienstlichen Stellungnahmen an den BGH partout nicht mehr an ihre damaligen Zusagen erinnern wollten war gegen den Anwalt Anklage zum Landgericht Ausgburg erhoben worden wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Die Anklage war unbeachtet des Umstandes zum Ausgburger Landgericht erhoben worden, obwohl im Grunde genau die Richter dieses Gerichts als Zeugen in Frage kamen und ihre Unabhängigkeit als Zeugen in eigener Sache damit in Zweifel gezogen werden konnte.

In der Beweisaufnahme des Strafverfahrens gegen den Münchner Anwalt machten die betreffenden Richter der damaligen Strafkammer und der damalige Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft so fragwürdige Aussagen, daß der Anwalt nur noch freigesprochen werden konnte.

1. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-01 16:12:162015-02-01 17:12:03Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung

Geldstrafe für Geldwäsche

Allgemein

Vor dem Amtsgericht Freising ist eine Angeklagte, die Kurierdienste für eine estnische Firma erledigt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Die Frau hatte auf der Suche nach einer Arbeit auf das Inserat einer estnischen Firma im Internet geantwortet, die in Deutschland einen Kurier gesucht hatte für das Versenden vom Paketen aus Deutschland ins Baltikum. Ihre Arbeit hatte darin bestanden, Pakete entgegenzunehmen, mit einem aus dem Internet ausgedruckten Adressaufkleber zu versehen und dann zur Post zu bringen. Was sie nicht wußte: Die Ware, die sie verschickte, bestand aus Handys und Laptops, die aus Kreditkartenbetrügereien stammten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Landshut bestand darin, daß der Angeklagten hätte auffallen müssen, daß ihre Arbeit totaler Unsinn gewesen sei, denn ihr hätte klar sein müssen, daß es außer dem Verwischen von Spuren der wahren Versender keinen Grund gegeben hatte, die Pakete nicht direkt und ohne sie einzuschalten zu verschicken.

Die Angeklagte hatte sich über diesen Punkt wohl keinerlei Gedanken gemacht, sondern einfach ihre Arbeit so erledigt, wie gewünscht, ohne sich groß Gedanken zu machen und damit ihre Arbeit zu gefährden.

In dieser Sorglosigkeit bestand letztlich ihr strafbares Verhalten und der Vorwurf der Geldwäsche, für den sie sich nun eine Geldstrafe in Höhe von Euro 600 einhandelte vor dem Amtsgericht Freising.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:582015-02-01 17:13:15Geldstrafe für Geldwäsche

Tötungsverfahren eingestellt

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Verkehrsabteilung des Amtsgerichts München hat sich am Donnerstag, den 31.03.11, dazu entschlossen, das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Müllwagenfahrer wegen geringer Schuld einzustellen gegen Zahlung einer Geldauflage. Gegen den Müllwagenfahrer war ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, als der den Musikproduzenten Monty Lüftner vor 2 Jahren auf einer Müllsammelstelle mit seinem Lkw überfahren und getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Erholung eines Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Lkw-Fahrers beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, gegen den der Müllwagenfahrer Einspruch eingelegt hatte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war dann ein weiteres Gutachten erholt worden, das die Verantwortlichkeit des Müllwagenfahrers in deutlich milderem Licht hatte erscheinen lassen.

Daraufhin war die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nach § 153a StPO einverstanden.

Damit ist der Angeklagte zwar nicht freigesprochen worden, aber eben auch nicht verurteilt. Nach Zahlung der vereinbarten Geldauflage (meist an einen gemeinnützigen Verein) wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Er hat dann keine weiteren strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:392015-02-01 17:14:11Tötungsverfahren eingestellt
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