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BH ist kein gutes Versteck für Drogen

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der kleine Park in München ist schon lange bekannt als Handelsplatz für Kiffer. Wohl deshalb fielen die sieben Jugendlichen gleich auf, als sie den Park betraten.

Die Polizei schritt sofort zur Tat und wurde auch gleich fündig: Im BH einer Siebzehnjährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dieser Gruppe fanden sich 10 Gramm Gras von guter Qualität. Da die anderen Sechs gar nichts dabei hatten, aber alle Sieben gemeinsam unterwegs waren geht die Polizei nun davon aus, dass die Jugendliche mit dem Marihuana ein Geschäft vorhatte und an die Anderen verkaufen oder zumindest abgeben wollte.

Beides wäre strafbar und je nachdem, wie hoch der Wirkstoffgehalt des Marihuanas ist, geht es dann sogar um Handel treiben in nicht geringer Menge nach 29a BtmG. Ein anderer Verdacht liegt jedoch aus diesseitiger Sicht viel näher: Die Jugendliche hatte einfach für die anderen 6 das Gras verwahrt, die um die Gefahr wussten und im Falle einer Polizeikontrolle als Unschuldslämmer gelten wollten. Die 17-Jährige ist nicht vorbestraft und hatte bislang nicht zu tun mit Drogen, was nicht jeder von den anderen in dieser Gruppe von sich sagen kann. So bleibt, – wie womöglich sogar von den anderen Sechs in Kauf genommen, – der ganze Ärger zunächst an ihr hängen.

Mögliche Folgen für das Mädchen

Sie fällt zwar glücklicherweise noch unter das Jugendgerichtsgesetz, – die Strafe wird daher überschaubar bleiben, – allerdings hat sie die ganzen anderen Nebenfolgen eines Ermittlungsverfahrens und einer Verurteilung gemäß BtmG nun wohl ganz alleine auszubaden.

Eine Einreise in die USA ist für sie, selbst nur für touristische Zwecke, unmöglich und eventuelle Bewerbungen bei der Polizei oder Bundeswehr wären aussichtslos. Vor allem aber der Ärger mit dem geplanten Führerschein wird groß sein. An all diese Dinge denken die Wenigstens, die sich auf derartige Spielchen einlassen.  Wenn sie sich wie sie dazu bereit erklären, für Andere den Kopf hinzuhalten und nun absehbarerweise auch noch die Schuld auf sich zu nehmen.  

21. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-21 21:22:292016-08-31 11:12:15BH ist kein gutes Versteck für Drogen

Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die ausführliche Observation der Wohnung in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs bestätigte den Verdacht: Der Mieter verkaufte an seine vielen Besucher, die gleich nach dem Verlassen der Wohnung abgefangen wurden, Kleinmengen Heroin.

Die Drogenjäger der Kripo griffen schnell zu und verhafteten den Mieter, gegen den sofort Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft vermutet, der etwa 35-jährige Mann (Verteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) hatte vor allem zur Finanzierung seines Lebensunterhalts mit Heroin gehandelt. Aus der Sicht seines Verteidigers aber wohl eher zur Finanzierung seiner Abhängigkeit und damit seines eigenen Konsums.

Die Haar-, Blut- und Urinproben werden den Nachweis erbringen, wem am Ende zu glauben ist. Der nicht nennenswert vorbestrafte Mann wird sich allerdings so oder so Gericht verantworten müssen und sich sehr anstrengen müssen, um eine unbedingte Freiheitsstrafe abzuwenden. 

19. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-19 20:00:462016-08-31 11:12:35Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Strafanzeige nur aus Rache

Eigentumsdelikte

Deine Freundin passt uns nicht! Diese Ansage musste sich ein zwanzigjähriger Koch-Azubi von seiner Mutter und seinem Bruder anhören, als er seine Freundin vorstellte.

Als er klar machte, dass er an seiner Freundin festhalten wollte, flog er nicht nur aus der elterlichen Wohnung und wurde damit wohnungslos, sondern bekam auch noch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Hintergrund der Strafanzeige aus Rache:

Seine Mutter hatte für einen Handyvertrag abgeschlossen und ein vergünstigtes Handy gekauft. Als er seine Freundin nicht aufgeben wollte forderte sie das Handy zurück. Als der Azubi sich auch hierbei weigerte erstattete sie kurzerhand Strafanzeige gegen ihn wegen Unterschlagung des Handys. Denn natürlich hatte sie den Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen, so dass nicht nur der Handyvertrag auf sie lief, sondern auch das Handy ihr gehörte. Dass sie den Vertrag natürlich nur für ihren Sohn abgeschlossen und das Telefon ihrem Sohn geschenkt hatte verschwieg sie natürlich bei der Anzeige.

Der solchermaßen zu Unrecht Beschuldigte wird sich ohne Zweifel unter diesem Gesichtspunkt mit Erfolg gegen die Anzeige verteidigen können. 

13. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 20:56:332016-08-31 11:13:23Strafanzeige nur aus Rache

Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Erst jahrelange Freundschaft und beste Beziehungen zwischen den beiden nebeneinander lebenden Schwestern und ihren Männern, dann nur noch Stress, Streit und Ärger.  Das Thema: unkorrekte Geldgeschäfte.

Und schließlich, am letzten Wochenende, die körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehemännern, erst direkt auf der Grundstücksgrenze und dann im Haus des Älteren. Dieser fühlte sich seiner Sache als Polizeibeamter wohl ziemlich sicher. Er ist anscheinend der Meinung, tun und lassen zu können, was er will, denn er ist ja selbst Polizist und hat ja den guten Draht zu seinen Kollegen. Nur ihm wird ja geglaubt, wenn es dicke kommt.

Wohl deshalb soff er sich nach dem Samstagsspiel seines Vereins erst einmal zu und trat dann an den Jüngeren heran, – der es sicher schon lange bereut, sein Schwager geworden zu sein. Er versuchte den Jüngeren wegen seiner eigenen krummen Verträge unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen. Bei Nicht-Polizisten wird so etwas zumindest als Nötigung wenn nicht gar als Erpressung verfolgt. Hier wird es wohl anders kommen.

Dann folgen Beleidigungen ohne Ende und schließlich ein Wurf quer durch die Wohnung, bei dem der jüngere Schwager einen Eckzahn verliert und jede Menge Prellungen abbekommt. Und schließlich, als der Jüngere immer noch versucht, die Geldsache im Guten zu regeln und zur Versöhnung die Hand reichen will, ein brutales Umbiegen des Daumens beim vermeintlich freundschaftlichen Versöhnungshandschlag.

Der 120 Kilo-Mann ist ja Polizist und kann machen, was er will. Daher werden auch sofort nach der Prügelei die Kollegen vom Revier verständigt, um den inzwischen ziemlich verletzten jüngeren Nachbar-Schwager (Opferanwalt und Verteidiger RA Florian Schneider) zu allem Überfluss auch noch wegen vermeintlicher Körperverletzung anzuzeigen.

Eine tolle Kombination

Zu den ganzen Verletzungen auch noch eine Strafanzeige! Da Zeugen fehlen wird es ganz sicher entscheidend auf die Aussagen der Beiden ankommen. Mit Spannung wird daher diesseits erwartet, wie der gewalttätige Beamte es in seiner sicher sehr farbenfrohen Aussage bei seinen Kollegen von der Kripo erklären will, dass sein Schwager so viele Prellungen abbekommen, einen Zahn verloren hat und zudem der Daumen der rechten Hand so schwer traumatisiert worden ist, wo er doch angeblich der Angreifer und der Täter war und er, der glaubwürdige Beamte, rein gar nicht abgekriegt hatte.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass es sich bei den Verletzungen des Jüngeren (jedenfalls nach Schilderung des Herrn Polizisten) wahrscheinlich ausschließlich um Selbstverletzungen des Opfers handeln dürfte! Wir sind gespannt auf die Akte.

13. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 14:27:012016-08-31 11:14:44Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Nur Geldstrafe für Diebstahl mit Waffe

Eigentumsdelikte

Die Anklage hat sich dramatisch gelesen: Der etwa fünfzigjährigen Krankenschwester aus dem ehemaligen Jugoslawien, die schon seit 25 Jahren in Deutschland lebt, wurde vorgeworfen, unter Einsatz eines Teppichmessers in einem Baumarkt Waren im Wert von € 108 zu stehlen versucht zu haben.

Dies erfüllt den Tatbestand des Diebstahls mit Waffen, was sich in einem erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren niederschlägt. Der normale Ladendiebstahl wird gerade mal mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Das Teppichmesser soll sie dazu verwendet haben, die Sicherungsetiketten an den Waren zu entfernen. Die nicht vorbestrafte und sichtlich reumütige Mutter von zwei erwachsenen Kindern (Verteidiger RA Florian Schneider) erwischte jedoch eine milde Richterin, die sie nur wegen eines minder schweren Falles des Diebstahls mit Waffen verurteilte und mit einer moderaten Geldstrafe von 120 Tagessätzen nach Hause schickte. Statt mit einer Freiheitsstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. 

9. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-09 20:18:462016-08-31 11:21:52Nur Geldstrafe für Diebstahl mit Waffe

Anklage wegen Körperverletzung nur fürs in der Nähe Stehen

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Azubi aus München wollte seinen Augen nicht trauen, als er seine Post öffnete und einen gelben Brief des Amtsgerichts München fand, der eine Anklage gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung enthielt. Wie sich herausstellte hatte die Staatsanwaltschaft München I nicht nur ihn, sondern auch seine drei Kumpels zum Jugendgericht München wegen eines Vorfalls vor einigen Monaten angeklagt, als sie zu viert beim Feiern waren und nach dem Konsum von sehr viel Alkohol zwei von ihnen Ärger mit einem Passanten anfingen. Zwei seiner Begleiter legten sich mit einem Jungen an, mit sie sich schlugen, während der Azubi sich mit dem vierten Mann im Hintergrund hielt. Obwohl zwei von ihnen also bei der Schlägerei gar nicht mitgemacht hatten wurden sie zu viert angeklagt und müssen sich demnächst vor Gericht wegen gemeinschaftlicher und deshalb gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dem Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider), der bereits vorbestraft ist, droht ebenso wie den 3 Anderen im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe ohne Bewährung. Da er noch Heranwachsender ist bleibt ihm aber wenigstens der reguläre Strafrahmen des Strafgesetzbuches für die gefährliche Körperverletzung von mindestens 6 Monaten bis zehn Jahren erspart. Entscheidend ist aber zunächst für die Frage, ob der Azubi wirklich an der Tat beteiligt war oder nicht, nicht nur die Aussage des Opfers, – ob der sich wirklich an 4 Täter erinnert oder nur an 2, – sondern auch die Angaben seiner drei Kumpels vor Gericht.

6. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-06 08:49:292016-05-07 21:08:15Anklage wegen Körperverletzung nur fürs in der Nähe Stehen

Anklagen und neue Haftbefehle wegen Einbruchsserie

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Tour war eigentlich gar nicht so schlecht: An den Hauseingängen in den Städten gucken, an welcher Klingel der Benachrichtigungszettel eines Paketlieferdienstes klebt, so dass auf die Anwesenheit des Bewohners geschlossen werden kann, und in diese Wohnung dann einbrechen. Hat auch wohl bei einer ganzen Reihe von Einbrüchen geklappt, zumal alles auch sonst gut organisiert schien: Einer steht unten auf der Straße Schmiere, zwei gehen zur Wohnungstüre, von denen einer draußen stehen bleibt und der Andere die Wohnung durchsucht nach Geld und kleinen, gut transportablen Gegenständen wie Elektronikgeräten und Ähnlichem mehr. Dumm nur, dass bei der letzten derartigen Aktion in einem Münchner Wohngebiet letztes Jahr im Herbst ein Spielverderber hinter der Wohnungstüre gegenüber die Szenerie durch den Türspion beobachtete und die Polizei rief, die so blitzeschnell da war, dass der unten auf dem Bürgersteig wartende Kollege nicht mehr rechtzeitig Alarm schlagen konnte und die Beamten die Einbrecher voll überraschten. Die versuchten zu fliehen und überrannten die Beamten regelrecht, was eine besonders dumme Idee war: Die Polizisten waren erstens mehr und zweitens kräftiger und holten die 3 auf ihrer Flucht ein. Anstatt nun aufzugeben legten sich die Drei mit den Beamten an und wehrten sich vehement gegen die Festnahme, sodass am Ende auch noch einige Beamte verletzt waren. Das war sicherlich die allerdümmste Idee überhaupt! Denn nun hatten die Drei aus Ungarn nicht nur den sowieso sehr gravierenden Vorwurf des schweren gewerblichen Bandendiebstahls am Bein, sondern auch noch den Tatbestand des schweren räuberischen Diebstahls erfüllt, der sie schon deshalb mit voller Wucht traf, weil einer von ihnen ein Messer griffbereit dabei hatte. Schlechter hätten sie es wirklich nicht anstellen können: Sie haben es nun mit dem höchstmöglichen Straftatbestand für schwere Verbrechen von mindestens 5 bis maximal 15 Jahre zu tun. Da sie bislang kaum Punkte gesammelt haben, die für die sprechen, – es gibt noch nicht mal Geständnisse, – werden sie wohl mit 7 oder 8 Jahren Haft aus der Verhandlung im Juli in die Strafhaft gehen. Sinnvoller wäre es sicher gewesen, ihre ungünstige Lage einzusehen und mit der Polizei zu kooperieren und vor allem die Bandenstruktur in ihrer Heimat in Ungarn offenzulegen, was enormen Rabatt geben würde.

3. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-03 17:42:522016-05-03 17:42:52Anklagen und neue Haftbefehle wegen Einbruchsserie
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