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Anklage wegen Körperverletzung nur fürs in der Nähe Stehen

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Azubi aus München wollte seinen Augen nicht trauen, als er seine Post öffnete und einen gelben Brief des Amtsgerichts München fand, der eine Anklage gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung enthielt. Wie sich herausstellte hatte die Staatsanwaltschaft München I nicht nur ihn, sondern auch seine drei Kumpels zum Jugendgericht München wegen eines Vorfalls vor einigen Monaten angeklagt, als sie zu viert beim Feiern waren und nach dem Konsum von sehr viel Alkohol zwei von ihnen Ärger mit einem Passanten anfingen. Zwei seiner Begleiter legten sich mit einem Jungen an, mit sie sich schlugen, während der Azubi sich mit dem vierten Mann im Hintergrund hielt. Obwohl zwei von ihnen also bei der Schlägerei gar nicht mitgemacht hatten wurden sie zu viert angeklagt und müssen sich demnächst vor Gericht wegen gemeinschaftlicher und deshalb gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dem Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider), der bereits vorbestraft ist, droht ebenso wie den 3 Anderen im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe ohne Bewährung. Da er noch Heranwachsender ist bleibt ihm aber wenigstens der reguläre Strafrahmen des Strafgesetzbuches für die gefährliche Körperverletzung von mindestens 6 Monaten bis zehn Jahren erspart. Entscheidend ist aber zunächst für die Frage, ob der Azubi wirklich an der Tat beteiligt war oder nicht, nicht nur die Aussage des Opfers, – ob der sich wirklich an 4 Täter erinnert oder nur an 2, – sondern auch die Angaben seiner drei Kumpels vor Gericht.

6. Mai 2016/von Florian Schneider
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