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Bewährung trotz Bewährungsversagens

Sexualdelikte

Ende Oktober hatte sich ein Anfang Dreißiger (Verteidiger RA Florian Schneider) vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München I als Berufungskammer zu verantworten, der erstinstanzlich angeklagt worden war wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen Bildern im Internet. Der Angeklagte war bereits im Jahre 2010 vom selben Richter am Amtsgericht München wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Bilder im Internet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, war jedoch kurz darauf von der Polizei ihrer Recherchen im Netz beim Herunterladen von Kinderpornos erwischt worden. Das hatte ihn in erhebliche Erklärungsnöte gebracht, da der Staatsanwalt nun eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte: Der Angeklagte war nämlich nicht nur innerhalb offener Bewährung, sondern schon kurz nach der vorangegangenen Verurteilung erneut straffällig geworden mit exakt demselben Delikt, weshalb er kurz zuvor verurteilt worden war.

Entgegen der üblichen Vorgehensweise hatte der Amtsrichter jedoch keine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt, sondern nochmals eine Bewährung, da der Angeklagte glaubhaft machen konnte, daß er seine erneute Straffälligkeit zum Anlaß genommen hatte, eine Psychotherapie zu beginnen und sich mit seinem Problem intensiv zu beschäftigen. Der als Zeuge geladene Therapeut hatte zudem die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Angeklagten bestätigt und ihm attestiert, daß er sich um eine erfolgreiche Therapierung bemüht.

Gegen diese zweite Bewährung trotz Bewährungsversagens war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, weshalb sich nun auch die Berufungskammer am Landgericht München I mit dem Fall des Angeklagten befassen mußte. Da der Angeklagte seine Therapie inzwischen weiter fortgesetzt hatte und auch das Landgericht sich einen guten Eindruck vom Angeklagten verschafft hatte hielt das Urteil des Amtsgericht jedoch in der Berufungsinstanz und der Angeklagte konnte mit rechtskräftiger Bewährung das Gericht verlassen.

20. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-20 17:06:182015-02-01 12:01:03Bewährung trotz Bewährungsversagens

Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Kempten hat soeben insgesamt fünf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dieser Tatvorwurf betraf die beiden Hauptangeklagte, da die nach der Überzeugung des Landgerichts Kempten das Opfer gemeinsam verprügelt hatten, so daß das Opfer, ein Bekannter von ihnen, an den Folgen der Schläge kurz darauf gestorben war. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten alle fünf Angeklagte im Dezember letzten Jahres zusammen mit dem Opfer ein regelrechtes Saufgelage veranstaltet, in dessen Verlauf die beiden Hauptangeklagten ihr Opfer dann geradezu bestialisch mißhandelten, – so die Erkenntnisse des Schwurgerichts, – während die anderen Drei den Einsatz eines Notarztes verhindert hatten, wohl aus Angst vor der Polizei. Das Opfer wäre nach der Mißhandlung durchaus noch zu retten gewesen, hätten die anderen 3 Angeklagten den Notarzt nicht wiedeer abbestellt und damit den Tod mitverursacht.

Das Landgericht Kempten verurteilte die beiden Hauptangeklagten im Ergebnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe nebst Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die anderen drei Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagten eine Verurteilung wegen Mordes beantragt, was eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet hätte, für die anderen Drei wegen Beihilfe zum Mord jeweils sieben Jahre. So gesehen sind die Fünf nicht schlecht weggekommen.

7. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-07 17:05:562015-02-01 12:03:06Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Geldbuße für Fundunterschlagung

Eigentumsdelikte

Diese Woche mußte sich ein ehemaliger Profi-Fußballer von 1860 München vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Fundunterschlagung verantworten: Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, dieses Jahr bei einem Flug von Mailand nach London im Mai vier antike Münzen unterschlagen zu haben, die er im Flugzeug gefunden hatte. Hier waren sie von einem etwas schusseligen Griechen im Netz an der Rücklehne des Sessels des Vordermannes vergessen worden. Der 30-jährige Ex-Fußballer und seine Freundin dachten jedoch nicht daran, die Münzen bei der Fluggesellschaft abzuliefern, sondern steckten se ein, um sie bei einem Händler schätzen zu lassen. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die vier antiken Münzen einen Wert von Euro 25.000. Die Anklage betrifft folgerichtig deshalb nicht nur den Fußballer, sondern auch seine Freundin.

Der hohe Wert des Fundes hatte dazu geführt, daß das Pärchen sich vor dem Amtsgericht wegen der Unterschlagung verantworten mußte, – während sonst das Strafbefehlsverfahren als ausreichend angesehen worden wäre, – und die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert hatte.

Das Amtsgericht München erkannte jedoch auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen a Euro 80.

6. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-06 17:05:262015-02-01 12:03:43Geldbuße für Fundunterschlagung

Haft für jugendliche Schläger

Jugendliche - Heranwachsende

Am Freitag letzter Woche mussten sich acht Jugendliche im Alter zwischen 17 und 19 Jahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten, denen die Staatsanwaltschaft Nürnberg vorgeworfen hatte, prügelnd durch Nürnberg gezogen zu sein und Passanten wahllos geschlagen und sogar mit Füßen gegen den Kopf getreten zu haben. Die acht waren nach den Feststellungen des Landgerichts vom Hauptbahnhof aus losgezogen und hatten zunächst zwei andere Jugendliche im Alter von 19 und 20 Jahren verprügelt und getreten. Insgesamt sechs weitere Passanten sind nach der Überzeugung der Jugendkammer Opfer der acht Angeklagten geworden, darunter ein 26-Jähriger, der mit drei Freunden in einer Discothek seinen Junggesellenabschied gefeiert hatte. Er war von den Angeklagten zu Boden geschlagen worden und so heftig mit Füßen gegen den Kopf getreten worden, dass er zahlreiche Brüche im Gesichtsbereich davon getragen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte die acht deshalb wegen versuchten Totschlags zur Großen Jugendkammer als Schwurgericht angeklagt. Das Landgericht sah diesen Tatvorwurf jedoch nicht als nicht erwiesen an und verurteilte die acht wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung allesamt zu Jugendstrafen.

Nur drei der acht erhielten jedoch Bewährungen, fünf müssen In Haft. Die Jugendstrafen reichen von eineinhalb bis knapp vier Jahre. Wären die acht tatsächlich wegen versuchten Totschlags verurteilt worden wären die Jugendstrafen deutlich höher ausgefallen, Bewährungen wären nicht möglich gewesen.

4. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-04 17:05:102015-03-20 12:52:32Haft für jugendliche Schläger

Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat letzte Woche einen 29-jährigen Mann wegen Schwarzfahrerei in 74 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte war innerhalb von nur drei Monaten 74 mal ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln In Ingolstadt, Treuchtlingen, Nürnberg und Augsburg erwischt worden. Der Gesamtschaden betrug nach den Feststellungen des Amtsgerichts Augsburg insgesamt Euro 1.200.

Der Angeklagte gestand die Tatvorwürfe, er sei er jeweils zu Vorstellungsgesprächen unterwegs gewesen.

Da der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft war verhängte das Amtsgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe, setzte die Strafe also nicht zur Bewährung aus, was nur dann befremdlich anmutet, wenn man nur den Tat betrachtet. Das Gericht hatte jedoch auch die zahlreichen Vorstrafen zu berücksichtigen, so daß eine Bewährung nicht mehr in Frage kam.

3. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-03 17:04:442015-02-01 12:07:56Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II mußte sich diese Woche ein 49-jähriger Mann aus Fürstenfeldbruck wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, die 13-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sowie ein weiteres Mädchen in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben: Nach der Überzeugung des Landgerichts München II hatte der Angeklagte die beiden Mädchen insbesondere an den Wochenenden während des Aufenthaltes bei seiner Lebensgefährtin im Intimbereich berührt und dazu genötigt, auch ihn im Intimbereich anzufassen. Dabei hat nach Auffassung des Gerichts auch die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Angeklagten eine große Rolle gespielt.

Der Angeklagte befindet sich seit August letzten Jahres und damit seit über einem Hahr in Untersuchungshaft.

Wegen seines umfassenden Geständnisses, mit dem er den beiden Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart hatte, verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von „nur“ viereinhalb Jahren, die im Falle einer streitigen Verhandlung deutlich überschritten worden wären, -so jedenfalls die Mitteilung der Jugendschutzkammer.

2. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-02 17:04:282015-02-01 12:08:50Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München gegen eine 24- jährige Wiesnbesucherin Haftbefehl erlassen, der sich auf den dringenden Taverdacht der gefährlichen Körperverletzung stützt. Die Staatsamwaltschaft München wirft der Frau vor, im Hackerzelt im Streit mit einer anderen Frau mit einem Maßkrug ausgeholt zu haben und schon beim Ausholen einem Unbeteiligten Gast eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt zu haben. Dann habe sie den Maßkrug gegen ihre Kontrahentin geworfen, die getroffen worden sei und die dabei zumindest einen Zahn verloren habe, wobei zwei weitere Zähne verletzt worden seien. Danach habe sie versucht, zu fliehen, sei aber festgehalten und der Polizei übergeben worden.

Schläge und erst recht Würfe mit Maßkrügen werden regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, die oft nahe an der Grenze zum versuchten Totschlag liegen können: Ein Schlag mit dem Maßkrug auf den Kopf kann das Opfer bereits in Todesgefahr bringen, der Täter landet dann üblicherweise sofort in Untersuchungshaft und später vor dem Schwurgericht.

Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung beginnt bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und reicht bis zur Freiheitsstrafe von 10 Jahren. angesichts dieser vergleichsweise hohen Strafdrohung ist ein Haftbefehl für die Staatsanwaltschaft oft nicht schwer zu bekommen.

1. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-01 17:04:092015-02-01 12:10:08Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin
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