• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Kempten hat soeben insgesamt fünf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dieser Tatvorwurf betraf die beiden Hauptangeklagte, da die nach der Überzeugung des Landgerichts Kempten das Opfer gemeinsam verprügelt hatten, so daß das Opfer, ein Bekannter von ihnen, an den Folgen der Schläge kurz darauf gestorben war. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten alle fünf Angeklagte im Dezember letzten Jahres zusammen mit dem Opfer ein regelrechtes Saufgelage veranstaltet, in dessen Verlauf die beiden Hauptangeklagten ihr Opfer dann geradezu bestialisch mißhandelten, – so die Erkenntnisse des Schwurgerichts, – während die anderen Drei den Einsatz eines Notarztes verhindert hatten, wohl aus Angst vor der Polizei. Das Opfer wäre nach der Mißhandlung durchaus noch zu retten gewesen, hätten die anderen 3 Angeklagten den Notarzt nicht wiedeer abbestellt und damit den Tod mitverursacht.

Das Landgericht Kempten verurteilte die beiden Hauptangeklagten im Ergebnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe nebst Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die anderen drei Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagten eine Verurteilung wegen Mordes beantragt, was eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet hätte, für die anderen Drei wegen Beihilfe zum Mord jeweils sieben Jahre. So gesehen sind die Fünf nicht schlecht weggekommen.

7. Oktober 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-07 17:05:562015-02-01 12:03:06Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Frei durch Haftprüfung 11. Mai 2023
  • Verbrechensverabredung 27. April 2023
  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Geldbuße für FundunterschlagungBewährung trotz Bewährungsversagens
Nach oben scrollen