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Bewährung für Jugendliche

Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht hatte letzte Woche gegen drei Jugendliche zu verhandeln, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, bei einer Verkehrskontrolle Polizeibeamte beleidigt zu haben und gegen die Kontrolle und gegen ihre vorläufige Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Da die drei Angeklagten im Alter von 16, 19 und 20 Jahre alten Angeklagte erheblich vorbestraft waren quer durch das Strafgesetzbuch fand die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht statt. Nach den Ermittlungen laut Anklage sollen die 3 in erheblich alkoholisiertem Zustand die Polizisten erheblich beleidigt und bedroht, bespuckt, außerdem sollen sie gegen das Polizeiauto getreten haben. Laut Anklage sollen 4 Polizeistreifen nötig gewesen sein, um die 3 unter Kontrolle zu bringen. Nach den Angaben der Jugendgerichtshilfe hatte es keiner der Drei im Leben bislang zu etwas gebracht, die familiären Verhältnisse müßten als zerrüttet angesehen werden.

Alle 3 waren jedoch geständig und gaben ihre Verfehlungen zu. Einer der 3 hatte sich wohl schon im Vorfeld bei den Beamten entschuldigt.

Zwei von ihnen erhielten am Schluß Jugendstrafen von jeweils 9 Monaten, einer eine Jugendstrafe von 1 Jahr. Alle Drei erhielten Bewährung sowie Geldauflagen.

25. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-25 16:51:012015-02-01 14:16:56Bewährung für Jugendliche

Haft wegen Schwangerschaftsabbruch

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat vor gut 2 Wochen Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen erlassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, seine hochschwangere Lebensgefährtin in den Bauch geschlagen zu haben. Nach Angaben der gleichaltrigen Lebensgefährtin soll der Beschuldigte (Verteidiger RA F. Schneider) von Anfang an gegen die erneute Schwangerschaft seiner Freundin gewesen sein und unbedingt einen Abbruch der Schwangerschaft gewollt haben. Wegen des fortgeschrittenen Stadiums der Schwangerschaft sei dies jedoch auf legalem Wege nicht mehr möglich gewesen. Im April soll der beschuldigte seine Freundin dann bereits einmal in den Bauch geschlagen haben, mit dem Ziel, die Schwangerschaft zu beenden. Bei einem Streit vor etwa 3 Wochen auf offener Straße soll der Beschuldigte dann seine Freundin erneut in den Bauch geschlagen haben. Das Paar hat bereits zwei gemeinsame Kinder. Zusätzlich soll er eines der beiden Kinder des Paares misshandelt haben.

Die Lebensgefährtin machte bei der Polizei zwar von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Verlobte Gebrauch, teilte aber dennoch der Polizei den strafbaren Sachverhalt mit. Der Beschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe.

Auf der Basis der Angaben der Lebensgefährtin hatte das Amtsgericht dann den beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der sich deshalb seit dem 08.07.11 in Untersuchungshaft befindet. Im Falle einer Anklageerhebung müsste der vorbestrafte Beschuldigte mit einer empfindlichen Jugendstrafe rechnen.

25. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-25 16:49:482015-02-01 14:17:29Haft wegen Schwangerschaftsabbruch

Gefängnis für Unterschlagung

Eigentumsdelikte

Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dachau standen vergangene Woche eine 19-Jährige und ein 21-Jähriger, denen von der Staatsanwaltschaft eine ganze Litanei von Straftaten vorgeworfen wurde, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Urkundenfälschung. Die 19-Jährige steht zum ersten Mal vor Gericht, ihr wird Betrug und Unterschlagung im Zusammenhang mit dem Ausleihen von Filmen in einer Videothek vorgeworfen. Der 21-Jährige muß sich als der Anstifter dieser Taten verantworten, zusätzlich wird ihm vorgeworfen, einem Rentner die EC-Karte gestohlen und damit für Euro 200 im Supermarkt eingekauft zu haben. Er ist vorbestraft und hatte in die Verhandlung zusätzlich gleich zwei offene Bewährungen mitgebracht. Der Schaden der Videothek ist mit Euro 1.000 erheblich und kann angesichts der völligen Vermögenslosigkeit der beiden Angeklagten ebenso wenig wiedergutgemacht werden wie der Schaden des Supermarktes.

Während die 19-Jährige ihren Anteil an der Anklage unumwunden einräumt, – sie habe einfach kein Geld gehabt, – bestreitet ihr Mitangeklagter seine Verantwortung gerade im Hinblick auf die EC-Karte: der Rentner habe ihm die Karte geliehen.

Angesichts des Umstandes, daß die junge Frau in keinster Weise vorbestraft ist, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Gegen ihren neun mal vorbestraften Mittäter wird jedoch eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verhängt ohne Bewährung. Er muß zusätzlich mit dem Widerruf seiner offenen Bewährung rechnen.

24. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-24 16:49:192015-02-01 14:17:55Gefängnis für Unterschlagung

Geldauflage für Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg mußten sich am Donnerstag drei junge Männer verantworten (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider), denen vorgeworfen worden war, auf dem Pentenrieder Sommerfest im vorletzten Jahr sowohl sich untereinander als auch andere Jugendliche geschlagen und erheblich verletzt zu haben. Die Anklage lautete daher auf einfache als auch auf gefährliche Körperverletzung. Die drei jungen Männer, die teilweise noch unter 21 Jahre alt waren zum Zeitpunkt des Sommerfestes, waren teilweise so stark alkoholisiert, daß sie sich an die Auseinandersetzungen auf dem Fest so gut wie gar nicht mehr erinnern konnten. Ein wenig Aufklärung konnte jedoch einer der Zeugen leisten, der gleichzeitig der Hauptverletzte gewesen war vor 2 Jahren, so daß die Tatvorwürfe der Anklage vom Gericht wenigstens teilweise als nachgewiesen angesehen wurden, wenn auch imer noch nicht klar wurde, warum es die Schlägereien gegeben hatte.

Einem der 3 Angeklagten konnte rein gar nichts zweifelsfrei nachgewiesen werden, er konnte sich erfolgreich auf Notwehr berufen und mußte freigesprochen werden.

Der älteste der Drei, der die Hauptlast der Anklage hatte tragen müssen, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dem dritten im Bunde konnte anstelle der angeklagten gefährlichen Körperverletzung nur einfache Körperverletzung nachgewiesen werden, er wurde als Heranwachsender eingestuft und erhielt eine Geldauflage von 1.100 Euro.

21. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-21 16:48:562015-02-01 14:18:23Geldauflage für Körperverletzung

Bewährung trotz Bewährungsversagens

Allgemein

Das Amtsgericht München hatte diese und vorletzte Woche eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen einen Anfang Dreißiger zu verhandeln, dem vorgeworfen wurde, sich aus dem Internet kinderpornographisches Material heruntergeladen und zusätzlich dieses Material im Web verbreitet zu haben. Die Besonderheit des Falles lag darin, daß der Angeklagte (Verteidiger: RA Florian Schneider) etwa ein Jahr, bevor er diese Straftaten begangen hatte, vom selben Gericht wegen desselben Tatvorwurfes, – also ebenfalls wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Dateien, – zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war und damit die neuen Straftaten innerhalb offener Bewährung begangen hatte. Der Angeklagte war geständig und konnte keine recht überzeugende Begründung dafür liefern, warum ihn die erst kurz zuvor erfolgte Verurteilung so wenig beeindruckt hatte, daß er sofort wieder straffällig wurde.

Er gab sich jedoch einsichtig und wies nach, daß seine erneute Straffälligkeit wenigstens so ernst genommen hatte, daß er sofort danach einen Psychotherapeuten aufgesucht und eine ambulante Psychotherapie begonnen habe.

Der im Fortsetzungstermin als Zeuge vernommene Therapeut bestätigte die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Angeklagten, so daß sich das Amtsgericht München dazu durchringen konnte, entgegen den Antrag der Staatsanwaltschaft München beide Augen zuzudrücken und nochmals eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verhängen, mit der Auflage allerdings, die Psychotherapie fortzusetzen und gegen die Weisung des Therapeuten nicht abzubrechen.

20. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-20 16:48:092014-08-19 16:48:46Bewährung trotz Bewährungsversagens

Haft für Diebstähle

Eigentumsdelikte

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I musste sich diese Woche eine 40-jährige Frau verantworten, die als Haushälterin einer Witwe in Bogenhausen Schmuck im Wert von mehr als einer Million Euro gestohlen und für weniger als Euro 50.000 regelrecht verkloppt hatte. Die Dienstherrin der Angeklagten hatte es ihrer Haushälterin wohl insofern sehr leicht gemacht, als sie ihren wertvollen Schmuck nicht in einem Tresor untergebracht hatte, sondern lediglich behelfsmäßig in Pappschachteln. Die Angeklagte berief sich darauf, vorne und hinten nicht mit ihrem Geld ausgekommen zu sein, zumal sie es Alleinerziehende besonders schwer gehabt habe. Außerdem habe sie es ihr ganzes Leben sehr schwer gehabt und sei schon als Kind mißhandelt worden.

Die Große Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte die Angeklagte wohl auch deshalb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von nur dreieinhalb Jahren.

Strafmildernd wurde auch das Geständnis der Angeklagten gewertet, strafschwerend der hohe Gesamtschaden von einer Million Euro und der hohe Vertrauensbruch.

19. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-19 16:47:222015-02-01 14:18:59Haft für Diebstähle

Strafbefehl wegen Betrugs

Vermögensdelikte

Das Amtsgericht Dachau hat gegen einen Dachauer Stadtrat einen Strafbefehl in Höhe von Euro 6.000 erlassen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, den Kaufinteressenten seiner Langwaffe über die Funktionsuntüchtigkeit getäuscht zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Dachauer Stadtratsmitglied im Internet ein Gewehr angeboten haben, obwohl ihm bekannt gewesen sei, daß die Waffe bei Gebrauch sogar für den Schützen lebensgefährlich sein könnte. Dieser Umstand soll dem Anbieter aus einem vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Zivilgericht mit einem früheren Erwerber derselben Waffe bestens bekannt gewesen sein, da der Stadtrat diesen Rechtsstreit damals wegen des Defekts schon einmal verloren hatte. Nach den Angaben des Angeklagten soll er das damalige Gutachten jedoch gar nicht zur Kenntnis genommen haben.

Die Staatsanwaltschaft schenkte den Ausführungen des Angeklagten jedoch keinen Glauben und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen a Euro 100 gegen den Stadtrat, den das Amtsgericht Dachau auch antragsgemäß erließ.

Da der Dachauer Stadtrat den Strafbefehl jedoch nicht akzeptierte und Einspruch einlegte muß die Sache vor Gericht verhandelt werden, Termin ist am 20.07.11.

17. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-17 16:46:582015-02-01 14:19:21Strafbefehl wegen Betrugs

Körperverletzungsverfahren eingestellt

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Freising hatte soeben eine Anklage gegen zwei Securities zu verhandeln, denen vorgeworfen worden war, einen Anderen Mann, der sie und mehrere Autos auf einem Parkplatz fotografiert hatte, festgehalten und verletzt zu haben. Die Beiden hatten den Auftrag ein Anwesen in Fahrenzhausen zu bewachen, das im Streit mit dem Vormieter neu vermietet worden war. Als sie letztes Jahr im November das Tatopfer sagen, wie es auf dem Parkplatz vor dem Haus nicht nur die geparkten Autos, sondern auch sie beide fotografierte, hielten sie den Mann fest und verdrehtem ihm wohl auch den Arm. Die Anklage hatte folgerichtigerweise auf versuchte Nötigung und Körperverletzung gelautet.

Das Amtsgericht Freising stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Landshut das Verfahren gegen die beiden Angeklagten ohne Auflagen ein.

Bei dieser Einstellung mag auch eine erhebliche Rolle gespielt haben, daß das Opfer nicht wirklich verletzt worden war und tatsächlich rechtswidrigerweise die beiden Securities fotografiert hatte.

15. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-15 16:46:072015-02-01 14:19:45Körperverletzungsverfahren eingestellt

Bewährung für Ehepaar wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht Freising hatte sich soeben ein Ehepaar, – ein 43-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau, – wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten: Den Beiden war von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen worden, vor einem Supermarkt mitten in Freising einen Kunden zunächst angerempelt zu haben und dann mit der Einkaufstüte ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer, ein 47-jähriger Mann, hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts Freising von dem Schlag ins Gesicht Zahnverletzungen davon getragen. Die Auseinandersetzung soll seine Ursache in einer flüchtigen Bekanntschaft zwischen den beiden Männern haben. Der Angeklagte war wohl entgegen seinen Angaben vor Gericht zunächst absichtlich zu dem Opfer gegangen, um es anzurempeln und zu beleidigen. Aus der folgenden Rempelei hatte sich dann ein heftiges Handgemenge vor dem Supermarkt entwickelt, in deren Rahmen es dann zu den Tätlichkeiten der beiden Angeklagten gekommen war.

Da die Ehefrau des Angeklagten in der groben Auseinandersetzung grob mitgemischt hatte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war sie zusammen mit ihrem Mann auf der Anklagebank gesessen und mit ihm verurteilt worden.

Der männliche Angeklagte erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die Frau 6 Monate ebenfalls auf Bewährung. Sinnvoller wäre es nach Lage der Dinge wohl gewesen, den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht groß zu bestreiten, sondern statt dessen schon im Vorfeld einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen, was zu einer erheblichen Milderung der Strafe geführt hätte.

14. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-14 16:45:322015-02-01 14:20:07Bewährung für Ehepaar wegen Körperverletzung

40 Monate für Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Am Montag und Mittwoch stand vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I ein Pärchen des Vorwurfes des Handeltreibens mit Kokain in sechs Fällen in nicht geringer Menge. Die Frau soll insgesamt 4 Mal nach Frankfurt gefahren sein, um dort von einem polizeibekannten Dealer Kokain zu kaufen. In 2 weiteren Fällen war das Duo zu zweit nach Frankfurt gefahren, um von demselben Dealer Kokain zu kaufen, und hatten sich in einem Ibis-Hotel mit dem Verkäufer getroffen. Die Treffen wurden von dem als Hauptverdächtigen angesehenen Angeklagten (verteidigt von RA Florian Schneider) mit dem Verkäufer übers Telefon vereinbart. Das in Frankfurt erworbene Kokain verkaufte das Paar das dann sofort wieder in München an hiesige Kunden. Dabei wurde das Kokain jedoch auch von dem kokaionabhängigen Hauptangeklagten selbst konsumiert. Den Beiden war man auf die Schliche gekommen, da die Polizei den Verkäufer in Frankfurt bereits kannte und überwachte.

Im Dezember wurden beide in ihrer Wohnung in München verhaftet, seitdem befanden sie sich in Untersuchungshaft. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt, die weibliche Täterin zu 2 Jahren und 10 Monaten.

Obwohl beide zusammen handelten und damit gemeinschaftlicher Drogenhandel angeklagt war wurde in der St5rafe differenziert, da der Mann als Initiator galt. Dass er trotzdem nur etwas mehr als 3 Jahre erhielt hat damit zu tun, daß er sofort ein umfangreiches Geständnis ablegte. Außerdem wurde ihm seine eigene Abhängigkeit zugute gehalten.

13. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-13 16:44:542015-02-01 14:20:4240 Monate für Drogendealer
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