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40 Monate für Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Am Montag und Mittwoch stand vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I ein Pärchen des Vorwurfes des Handeltreibens mit Kokain in sechs Fällen in nicht geringer Menge. Die Frau soll insgesamt 4 Mal nach Frankfurt gefahren sein, um dort von einem polizeibekannten Dealer Kokain zu kaufen. In 2 weiteren Fällen war das Duo zu zweit nach Frankfurt gefahren, um von demselben Dealer Kokain zu kaufen, und hatten sich in einem Ibis-Hotel mit dem Verkäufer getroffen. Die Treffen wurden von dem als Hauptverdächtigen angesehenen Angeklagten (verteidigt von RA Florian Schneider) mit dem Verkäufer übers Telefon vereinbart. Das in Frankfurt erworbene Kokain verkaufte das Paar das dann sofort wieder in München an hiesige Kunden. Dabei wurde das Kokain jedoch auch von dem kokaionabhängigen Hauptangeklagten selbst konsumiert. Den Beiden war man auf die Schliche gekommen, da die Polizei den Verkäufer in Frankfurt bereits kannte und überwachte.

Im Dezember wurden beide in ihrer Wohnung in München verhaftet, seitdem befanden sie sich in Untersuchungshaft. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt, die weibliche Täterin zu 2 Jahren und 10 Monaten.

Obwohl beide zusammen handelten und damit gemeinschaftlicher Drogenhandel angeklagt war wurde in der St5rafe differenziert, da der Mann als Initiator galt. Dass er trotzdem nur etwas mehr als 3 Jahre erhielt hat damit zu tun, daß er sofort ein umfangreiches Geständnis ablegte. Außerdem wurde ihm seine eigene Abhängigkeit zugute gehalten.

13. Juli 2011/von Florian Schneider
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