• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haft wegen Schwangerschaftsabbruch

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat vor gut 2 Wochen Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen erlassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, seine hochschwangere Lebensgefährtin in den Bauch geschlagen zu haben. Nach Angaben der gleichaltrigen Lebensgefährtin soll der Beschuldigte (Verteidiger RA F. Schneider) von Anfang an gegen die erneute Schwangerschaft seiner Freundin gewesen sein und unbedingt einen Abbruch der Schwangerschaft gewollt haben. Wegen des fortgeschrittenen Stadiums der Schwangerschaft sei dies jedoch auf legalem Wege nicht mehr möglich gewesen. Im April soll der beschuldigte seine Freundin dann bereits einmal in den Bauch geschlagen haben, mit dem Ziel, die Schwangerschaft zu beenden. Bei einem Streit vor etwa 3 Wochen auf offener Straße soll der Beschuldigte dann seine Freundin erneut in den Bauch geschlagen haben. Das Paar hat bereits zwei gemeinsame Kinder. Zusätzlich soll er eines der beiden Kinder des Paares misshandelt haben.

Die Lebensgefährtin machte bei der Polizei zwar von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Verlobte Gebrauch, teilte aber dennoch der Polizei den strafbaren Sachverhalt mit. Der Beschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe.

Auf der Basis der Angaben der Lebensgefährtin hatte das Amtsgericht dann den beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der sich deshalb seit dem 08.07.11 in Untersuchungshaft befindet. Im Falle einer Anklageerhebung müsste der vorbestrafte Beschuldigte mit einer empfindlichen Jugendstrafe rechnen.

25. Juli 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-25 16:49:482015-02-01 14:17:29Haft wegen Schwangerschaftsabbruch

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Gefängnis für UnterschlagungBewährung für Jugendliche
Nach oben scrollen