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Haft für Diebstähle

Eigentumsdelikte

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I musste sich diese Woche eine 40-jährige Frau verantworten, die als Haushälterin einer Witwe in Bogenhausen Schmuck im Wert von mehr als einer Million Euro gestohlen und für weniger als Euro 50.000 regelrecht verkloppt hatte. Die Dienstherrin der Angeklagten hatte es ihrer Haushälterin wohl insofern sehr leicht gemacht, als sie ihren wertvollen Schmuck nicht in einem Tresor untergebracht hatte, sondern lediglich behelfsmäßig in Pappschachteln. Die Angeklagte berief sich darauf, vorne und hinten nicht mit ihrem Geld ausgekommen zu sein, zumal sie es Alleinerziehende besonders schwer gehabt habe. Außerdem habe sie es ihr ganzes Leben sehr schwer gehabt und sei schon als Kind mißhandelt worden.

Die Große Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte die Angeklagte wohl auch deshalb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von nur dreieinhalb Jahren.

Strafmildernd wurde auch das Geständnis der Angeklagten gewertet, strafschwerend der hohe Gesamtschaden von einer Million Euro und der hohe Vertrauensbruch.

19. Juli 2011/von Florian Schneider
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