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Körperverletzungsverfahren eingestellt

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Freising hatte soeben eine Anklage gegen zwei Securities zu verhandeln, denen vorgeworfen worden war, einen Anderen Mann, der sie und mehrere Autos auf einem Parkplatz fotografiert hatte, festgehalten und verletzt zu haben. Die Beiden hatten den Auftrag ein Anwesen in Fahrenzhausen zu bewachen, das im Streit mit dem Vormieter neu vermietet worden war. Als sie letztes Jahr im November das Tatopfer sagen, wie es auf dem Parkplatz vor dem Haus nicht nur die geparkten Autos, sondern auch sie beide fotografierte, hielten sie den Mann fest und verdrehtem ihm wohl auch den Arm. Die Anklage hatte folgerichtigerweise auf versuchte Nötigung und Körperverletzung gelautet.

Das Amtsgericht Freising stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Landshut das Verfahren gegen die beiden Angeklagten ohne Auflagen ein.

Bei dieser Einstellung mag auch eine erhebliche Rolle gespielt haben, daß das Opfer nicht wirklich verletzt worden war und tatsächlich rechtswidrigerweise die beiden Securities fotografiert hatte.

15. Juli 2011/von Florian Schneider
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