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Schlagwortarchiv für: jugendstrafe

Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes

Jugendliche - Heranwachsende

Das Urteil des Münchner Jugendgerichts im Frühjahr war hart. Es lautete auf dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes. Der Junge hatte noch als 15-Jähriger insgesamt 10 Straftaten begangen. Die meisten davon waren Raubtaten oder räuberische Erpressung. Die Jugendrichterin mußte gleich 10 Taten in zwei verschiedenen Anklagen gegen den Jungen verhandeln.

Der Junge war mit 15 an die ganz falschen Freunde geraten und in einen Strudel von Straftaten geraten.

Sehr schwer zu verkraften war für ihn vor allem, dass sein Vater von ihm nix wissen wollte. Seine Mutter mußte ihn alleine groß ziehen. Auf der Straße gabs in dem Münchner Stadtteil aber nur die falschen Orientierungspunkte. Um an Geld zu kommen wurde es für ihn zur Gewohnheit, andere Jugendliche abzuziehen, notfalls mit Gewalt.

Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes sind eine bitterharte Sanktion.

Der Junge war zwar in der Verhandlung vor dem Jugendgericht geständig. Allerdings nicht aus Überzeugung, wie die Richterin meinte. Das Geständnis kam über die Pflichtverteidigerin und nicht vom Angeklagten. Nach Meinung der Jugendrichterin war die Einsicht in seine Verfehlungen also wohl nicht wirklich gegeben.

Der Junge war schon letzten Sommer in Untersuchungshaft gekommen.

Als 15-Jähriger ging’s für ihn in eine spezielle Jugendhaftanstalt in Südosten von Bayern. Der Junge fand sich plötzlich unter lauter Gleichaltrigen wieder, die alle dieselben Probleme hatten wie er. Jetzt gingen die Probleme erst richtig los. Es folgte ein Ärger nach dem Anderen mit den Mitgefangenen. Schlägerei folgte auf Schlägerei.

Dies war der Grund, weshalb die Strafe so hart ausgefallen ist, nach Meinung des Jugendgerichts konnte sich der Junge nicht anpassen und einfügen, sondern blieb gewalttätig.

Die Stellungnahme der Jugendhaftanstalt während der Untersuchungshaft ist und bleibt ein entscheidendes Kriterium für das Strafmaß. Benimmt sich ein Jugendlicher während der Untersuchungshaft unauffällig und fügt sich in die Anstaltsordnung gut ein fällt die Jugendstrafe deutlich geringer aus. Gibts ständig Ärger mit den Vollzugsbeamten und den Mitgefangenen wird’s teuer. Richter folgen dann dem Grundsatz des Jugendgerichtsgesetzes, wonach Erziehung im Vordergrund stehen muss und der Jugendliche nacherzogen werden muss. Das verlängert die Haftdauer.

Der Junge ist in Berufung gegangen und hat den Anwalt gewechselt.

In der Berufungsverhandlung muss der Jugendliche nun vor allem dazu erklären, wie es zu den ständigen Beanstandungen seines Verhaltens im Knast gekommen ist. Hierzu werden auch die Personen angehört werden, die ihn im Knast betreut haben. Dazu gehört auch die Jugendgerichtshilfe. Sein neuer Verteidiger (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) muss auf ein geringeres Strafmaß hinwirken.

21. Mai 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-05-21 14:37:132025-05-28 14:48:46Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes

Jugendstrafverteidiger bei Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Als auf Verteidigung von Jugendlichen spezialisierter Anwalt ist derzeit viel zu tun. Raubüberfälle von Jugendlichen gegen andere Jugendliche haben derzeit Konjunktur. Der Jugendstrafverteidiger ist bei Raub besonders gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten stehen meist in krassem Widerspruch zu denen der Zeugen und Geschädigten.

Der Jugendstrafverteidiger bei Raub hat daher besonders viel Zeit für die Besprechung mit den teilweise sehr jungen Mandanten aufzuwenden.

Das Strafgesetzbuches ist für Erwachsene geschrieben worden und hält enorm hohe Strafen bereit für die Begehung von Raub. Vor allem dann, wenn er unter Einsatz von Waffen begangen wird. Hier reicht der Strafrahmen von 5 Jahren Mindeststrafe bis 15 Jahre.

Für Jugendliche und Heranwachsende gilt aber etwas Anderes, laut Jugendgerichtsgesetz steht nämlich der Erziehungszweck im Vordergrund.

Strafen wie bei Erwachsenen, die auch der Spezial- und Generalprävention dienen sollen, gibts im Jugendrecht nicht. Auch der Gedanke der Sühne findet nur sehr eingeschränkt einen Platz im Urteil des Jugendgerichts. Lediglich im Falle des Vorliegens  des Tatbestandsmerkmals der Schwere der Schuld kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Ebenso wie bei der Bejahung von schädlichen Neigungen bei den jungen Angeklagten.

Der Jugendliche soll also nur in Ausnahmefällen eingesperrt werden, ein kurzer Freizeit- oder Dauerarrest reicht oft aus als Schuss vor den Bug.

Wollen Jugendliche allerdings den Schuss um keinen Preis hören gibts durchaus auch mal eine Jugendstrafe. Sie beträgt mindestens 6 Monate und kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter verhängen in den härteren Fällen allerdings gerne die „Jugendstrafe im Voraus“, – also eine Art vorweggenommene Jugendstrafe in Form von Untersuchungshaft. Sie dauert meist nicht sehr lange und erfüllt ihren Zweck. Der Jugendliche bekommt sofort nach seiner Tat eine deutliche Sanktion zu spüren und lernt den Knast als Untersuchungsgefangener kennen.

War ein Jugendlicher eine Zeitlang in Untersuchungshaft hat der Jugendstrafverteidiger bei Raub gute Chancen, für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung eine Bewährung herauszuholen

Denn jetzt hat sein Jugendverteidiger ein gutes Argument in der Hand: Der jugendliche Täter hat den Knast schon mal kennengelernt und kein Bedürfnis mehr auf weitere Bekanntschaft damit, – so das beliebte Argument, dem sich Jugendrichter auch gerne mal anschließen

29. Januar 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-01-29 14:57:072024-01-31 13:24:46Jugendstrafverteidiger bei Raub

Jugendstrafe für Messerstecherei

Jugendliche - Heranwachsende

Das Münchner Jugendgericht hat heute eine Sechzehnjährige zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Jugendliche erhielt eine Jugendstrafe für Messerstecherei. Sie hatte als Fünfzehnjährige einem anderen gleichaltrigen Mädchen in einem Münchner U-Bahnhof mit dem Messer zweimal in den Oberschenkel und einmal in die Hand gestochen. Außerdem hatte sich die Jugendliche nach den Ermittlungen der Polizei im Herbst zuvor mehrere Male mit anderen Mädchen in München geprügelt. Jugendstrafe für Messerstecherei stand am Ende der Verhandlung.

Aufgrund der Höhe der Strafe gab es die Jugendstrafe für Messerstecherei ohne Bewährung!

Für die Jugendliche hatte es aus der Sicht des Gerichts keine Chance für eine Bewährung gegeben. Sie war kurz vor den beiden Schlägereien im Herbst letzten Jahres schon zweimal vor Gericht gestanden. Ebenfalls wegen Körperverletzung! Aus der Sicht des Gerichts definitiv eine zu hohe Rückfallgeschwindigkeit!

Die Jugendliche war letztes Frühjahr sofort nach der Messerstecherei verhaftet worden.

Sie befand sich zum Zeitpunkt des Urteilsspruches damit seit 11 Monaten in Untersuchungshaft in der Frauenhaftanstalt. Eine lange Haftzeit schon vor der Verurteilung! Wegen der Coronabeschränkungen auch eine besonders belastende Haft! Besuche durch die Familie waren nicht so einfach möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte für das Mädchen sogar zwei Jahre 10 Monate Jugendstrafe für Messerstecherei gefordert.

Das Amtsgericht ist mit seinem strengen Urteil also sogar noch unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise geht die Staatsanwaltschaft aber in Berufung.

Sollte Berufung eingelegt werden würde die Sache vor der Jugendkammer neu verhandelt werden.

2 Berufsrichter und zwei Schöffen würden den Fall komplett neu aufrollen. Bis dahin würde es etwa drei Monate dauern. Bis zum Zeitpunkt des Urteils der Jugendkammer würde sich die Jugendliche weiter in Untersuchungshaft befinden. Ohne Rechtsmittel würde das Urteil eine Woche nach der Verkündung rechtskräftig werden. Die Jugendliche würde dann in den Jugendstrafvollzug gehen. Die 11 Monate Untersuchungshaft würden bei der Strafzeitberechnung angerechnet werden.

Der Strafvollzug für Jugendliche bedeutet tatsächlich aber auch oft eine Chance für Jugendliche.

Viele Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen kriegen ihr Leben in Freiheit nicht hin. Mit Schule und Berufsausbildung hat es bis zur Inhaftierung oft nicht so sehr gut ausgesehen. In der Jugendhaftanstalt sind dagegen Schulabschlüsse und Berufsausbildungen möglich.

1. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-01 17:11:112022-02-02 16:20:35Jugendstrafe für Messerstecherei

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Graffiti ist eine Straftat

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Graffito ist der italienische Begriff für ein eingeritztes Bildelement. Eine klangvolle Bezeichnung für eine Straftat. Denn Graffiti ist eine Straftat. Sie ist eine Sachbeschädigung. Oft schön anzuschauen und teilweise schon berühmte Kunst. Trotzdem strafbar.

Als Sachbeschädigung gilt jede Substanzbeeinträchtigung.

Die aufgesprühte Farbei aus der Dose dringt in den Lack der U-Bahnzüge und die Wandfarbe der Häuser ein. Damit ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Denn nicht jeder ist bereit, Graffiti auf seiner Wand oder auf seinen Zügen als Kunst anzuerkennen. Und die Kosten für die Beseitigung sind enorm. Ist der Eigentümer einverstanden mit der Sprühaktion ist alles gut. Wenn nicht dann droht Ärger.

Graffiti ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahre geahndet.

Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung ist allerdings ein Strafantrag des Geschädigten. Der muss binnen 3 Monaten ab Bekanntwerden der Tat bei der Polizei eingegangen sein. Hier haben Beschuldigte manchmal noch berechtigte Chancen auf Hoffnung. Kümmert sich nämlich der Geschädigte nicht um die Strafverfolgung sind diese 3 Monate schnell vergangen.

Die Verjährung bietet dagegen weniger Aussicht auf ein ungeschorenes Davonkommen.

Denn die Verjährungsfrist beträgt geschlagene 5 Jahre! Erst dann tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein. Der Jugendliche aus dem Münchner Umland hatte nur Schmiere gestanden, als Andere sich künstlerisch an einer Wand betätigten. Selbst hatte er keine Spraydose angerührt. Er hat allerdings Beihilfe gelistet durch Schmiere stehen, sagt die Polizei!

Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt zwingend das Jugendgerichtsgesetz JGG.

Dies verhindert die Anwendung der Strafrahmen für Erwachsene. Jugendliche fallen also unter das Erziehungsstrafrecht. Bei Beschuldigten, die bei der Tat schon 18 waren, aber  noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, ist das Jugendgerichtsgesetz dagegen nicht mehr zwingend anzuwenden. Bei denen ist zu prüfen, ob sie eher noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind oder eher als Erwachsene zu behandeln sind. Massstab ist dabei meist, ob die Berufsausbildung schon abgeschlossen ist oder nicht.

Kein Argument ist, dass Graffiti-Schmierereien angeblich jugendtypisch sind und deshalb Jugendrecht anzuwenden sein muss, denn Graffiti ist eine Straftat und heftige Sachbeschädigung.

Diese Abwägung, ob noch eher Jugendlicher oder eher einem Erwachsenen gleichzusetzen, wird heute strenger gehandhabt als früher. Bei über 18-Jährigen muss deshalb bei der Verteidigung auch hierauf ein Augenmerk gerichtet werden! Der Jugendliche aus dem Münchner Umland fällt aber auf jeden Fall unter das JGG. Er muss mit Sozialstunden rechnen und womöglich muss er sich an der Reinigung der Wand beteiligen.

23. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-23 12:10:372020-09-17 13:59:56Graffiti ist eine Straftat

Anklage wg. Schlägerei unter Azubis

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Ärger hat sich eigentlich schon lange angebahnt, die beiden Mechatronik-Azubis in der Werkstatt eines Autohändlers verstanden sich einfach nicht. Es gab täglich Reibereien, die zwar auch mit dem viel zu geringen Personalstand zu tun hatten, aber eben auch mit heftiger Abneigung. Als der Angeschuldigte wieder einmal den einen Spindschrank mit altem Motoröl vollgeschmiert vorfand und dann feststellte, dass seine Kleidung aus seinem anderen Spindschrank verschwunden war, obwohl er es sehr eilig hatte, seinen Bus abends nach der Abend zu erreichen, flippte er aus.

Sein Kontrahent hatte zwar gleich nach seinen Untaten die Füße in die Hand genommen und geschaut, dass er Land gewinnt, hatte dummerweise aber nicht bedacht, dass er an diesem Abend mit denselben Öffentlichen fahren musste wie der Angeschuldigte.

Der Showdown

Am Bahnsteig kam es dann zum Zusammentreffen und zum Showdown: der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider), der deutlich kräftiger und ein Jahr älter ist als der Übeltäter, packte sich seinen Kontrahenten. Über das, was weiter geschah, gehen die Meinungen allerdings dann weit auseinander. Während der Angeschuldigte bestreitet, seinem Kontrahenten auf dem Bahnsteig übel mitgespielt zu haben, gibt ein unbeteiligter Augenzeuge an, der Angeschuldigte habe den Jüngeren nach Strich und Faden vermöbelt, ihn dann einfach liegen gelassen und sei dann in die S-Bahn eingestiegen und davon gefahren.

Der Staatsanwalt glaubte offenkundig dem Opfer und dem Augenzeugen und erhob Anklage zum Münchner Jugendgericht. In der Verhandlung wird dann zu klären sein, wem Glauben zu schenken ist. Auffällig ist jedoch schon nach Aktenlage, dass der angeblich so krass Verprügelte so gut wie keine Verletzungen aufwies. 

10. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-10 14:17:102016-08-31 11:09:06Anklage wg. Schlägerei unter Azubis

Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Waffengesetze

Das Münchner Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 18-jährigen Schüler aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Besitzes und Führens eines Klappmessers sowie wegen Bedrohung zu einer Woche Jugendarrest und zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im September vor einer Kneipe im Münchner Norden einen 24-jährigen Studenten mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem der sich geweigert hatte, eine Zigarette rauszurücken: als der Angeklagte nicht locker ließ und die Stimmung zu kippen drohte, – beide waren deutlich alkoholisiert, – zückte der Schüler ein Butterflymesser und öffnete es mit einem gekonnten Schwung. Dann hielt er das Messer dem Studenten an die Kehle. Erst das Dazwischentreten von anderen Gästen der Kneipe verhinderte ein Aufschaukeln der Situation mit bösem Ende. Die Anklage hatte infolgedessen auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Aufgrund der Beweisaufnahme am Donnerstag hatte sich dieser Tatvorwurf jedoch nicht bestätigt. Da der Angeklagte zudem nicht vorbestraft und einsichtig war und sich sußerdem schon vor der Verhandlung bei dem Studenten entschuldigt hatte war das Amtsgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Schüler eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen, sondern hatte es bei einer Woche Jugendarrest sowie einem Antiaggressionstraining belassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Verzicht auf die Berufung erklären wollte.

7. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-07 18:38:152020-01-28 11:57:53Jugendarrest für Bedrohung mit Messer
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