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Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Waffengesetze

Das Münchner Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 18-jährigen Schüler aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Besitzes und Führens eines Klappmessers sowie wegen Bedrohung zu einer Woche Jugendarrest und zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im September vor einer Kneipe im Münchner Norden einen 24-jährigen Studenten mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem der sich geweigert hatte, eine Zigarette rauszurücken: als der Angeklagte nicht locker ließ und die Stimmung zu kippen drohte, – beide waren deutlich alkoholisiert, – zückte der Schüler ein Butterflymesser und öffnete es mit einem gekonnten Schwung. Dann hielt er das Messer dem Studenten an die Kehle. Erst das Dazwischentreten von anderen Gästen der Kneipe verhinderte ein Aufschaukeln der Situation mit bösem Ende. Die Anklage hatte infolgedessen auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Aufgrund der Beweisaufnahme am Donnerstag hatte sich dieser Tatvorwurf jedoch nicht bestätigt. Da der Angeklagte zudem nicht vorbestraft und einsichtig war und sich sußerdem schon vor der Verhandlung bei dem Studenten entschuldigt hatte war das Amtsgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Schüler eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen, sondern hatte es bei einer Woche Jugendarrest sowie einem Antiaggressionstraining belassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Verzicht auf die Berufung erklären wollte.

7. Januar 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: arrest, Bedrohung, jugendarrest, jugendstrafe
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