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Anklage wg. Schlägerei unter Azubis

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Ärger hat sich eigentlich schon lange angebahnt, die beiden Mechatronik-Azubis in der Werkstatt eines Autohändlers verstanden sich einfach nicht. Es gab täglich Reibereien, die zwar auch mit dem viel zu geringen Personalstand zu tun hatten, aber eben auch mit heftiger Abneigung. Als der Angeschuldigte wieder einmal den einen Spindschrank mit altem Motoröl vollgeschmiert vorfand und dann feststellte, dass seine Kleidung aus seinem anderen Spindschrank verschwunden war, obwohl er es sehr eilig hatte, seinen Bus abends nach der Abend zu erreichen, flippte er aus.

Sein Kontrahent hatte zwar gleich nach seinen Untaten die Füße in die Hand genommen und geschaut, dass er Land gewinnt, hatte dummerweise aber nicht bedacht, dass er an diesem Abend mit denselben Öffentlichen fahren musste wie der Angeschuldigte.

Der Showdown

Am Bahnsteig kam es dann zum Zusammentreffen und zum Showdown: der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider), der deutlich kräftiger und ein Jahr älter ist als der Übeltäter, packte sich seinen Kontrahenten. Über das, was weiter geschah, gehen die Meinungen allerdings dann weit auseinander. Während der Angeschuldigte bestreitet, seinem Kontrahenten auf dem Bahnsteig übel mitgespielt zu haben, gibt ein unbeteiligter Augenzeuge an, der Angeschuldigte habe den Jüngeren nach Strich und Faden vermöbelt, ihn dann einfach liegen gelassen und sei dann in die S-Bahn eingestiegen und davon gefahren.

Der Staatsanwalt glaubte offenkundig dem Opfer und dem Augenzeugen und erhob Anklage zum Münchner Jugendgericht. In der Verhandlung wird dann zu klären sein, wem Glauben zu schenken ist. Auffällig ist jedoch schon nach Aktenlage, dass der angeblich so krass Verprügelte so gut wie keine Verletzungen aufwies. 

10. Juni 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: jugendstrafe
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