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Haft wg Einfuhr von Koks

Allgemein

Der Serbe hatte seinen Bekannten schon vergessen. Als die Polizei ihn festnahm kam die Erinnerung wieder hoch. Der Haftbefehl war eindeutig. Ein alter Bekannter aus Serbien hatte ihn hingehängt. Nun hieß es Haft wg Einfuhr von Koks.

Der Vorwurf lautete, er habe 70 Gramm Kokain von Österreich nach Deutschland gebracht.

Der Bekannte war in Wien in die Fänge der Polizei geraten, als er einen Fahrzeugdiebstahl vortäuschte. Die Wiener Polizei kam ihm dabei auch schnell auf die Schliche, dass er mit Drogen handelte. Er gab dies zu und machte nun umfangreiche Aussagen zu Mittätern und Hintermännern. Sein Ziel war es natürlich, für sich selbst einen hohen Strafrabatt auszuhandeln. Dieses Ziel erreicht er damit, dass er alle und jeden mitbelastet und in die Sache mit hinein gezogen hat. Dies bezweckt die gesetzliche Kronzeugenregelung in Deutschland genauso wie in Österreich.

Die Einfuhr von Drogen nach Deutschland wird hart bestraft.

Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes gilt dafür eine Mindeststrafe von 1 Jahr. Für die Einfuhr von harten Drogen wie Kokain gibts jedenfalls in Bayern keine Freiheitsstrafen mehr unter 2 Jahren. Und damit auch keine Chance für eine Bewährung.

Der Serbe wird sich also auf Haft wg Einfuhr von Koks einrichten müssen!

Schon der Ermittlungsrichter kannte kein Pardon. Sofort nach der Festnahme wurde ein Haftbefehl erlassen. Für eine Außervollzugsetzung gab’s keine Chance. Nicht nur deshalb, weil der Serbe in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt. Auch deshalb, weil die Strafdrohung so hoch ist.

Da er alles bestreitet wird es entscheidend auf den Zeugen aus Österreich ankommen.

Der wird ebenso aussagen müssen wie die Vernehmungsbeamten aus Österreich. Der Richter am Amtsgericht München muss dann entscheiden, wem er glaubt. Der Belastungszeuge ist mehr als dubios. Ihm zu glauben wird schwer. Sein einziges Motiv ist es gewesen, Strafrabatt um jeden Preis zu erreichen. Auch um den Preis der falschen Verdächtigung.

Glaubt der Richter aber diesem schillernden Zeugen heisst’s für den Serben Haft wg Einfuhr von Koks.

So wie für seinen alten Spezi, der ihn ohne zu zögern in die Pfanne gehauen hatte, als es eng wurde. Und der letztlich damit auch in den Knast gegangen ist.

24. November 2020/von Florian Schneider
Schlagworte: Betäubungsmittelgesetz, Drogen, Einfuhr, Haft, haftbefehl, Kokain, Koks, Untersuchungshaft
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