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Schlagwortarchiv für: beschuldigter

Vergewaltigungsanzeige eingestellt

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Der Kosovo-Albaner hatte seinen Augen nicht getraut, als die Polizei vor seiner Wohnungstüre stand. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt wegen Vergewaltigung in der Ehe. Wie ernst die Sache war erfuhr der Mittvierziger (Verteidiger RA Florian Schneider), als die Polizei ihm Handschellen anlegte und dem Haftrichter vorführte. Als der Ermittlungsrichter gegen ihn auch noch einen Haftbefehl erließ und ihn in den Knast schickte wurde ihm klar, dass er ein großes Problem hatte. Am Ende hieß es jedoch: Vergewaltigungsanzeige eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft benötigte für die Mitteilung Vergewaltigungsanzeige eingestellt etwa 1 Jahr an Ermittlungszeit.

Von diesem Zeitraum mußte der Beschuldigte etwa ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbringen. Unschuldig. Eine Haftprüfung verlief für den Beschuldigten ohne das gewünschte Ergebnis. Der Haftrichter bewertete die Aussage der Ehefrau noch als glaubwürdig. Die Wende brachte eine stundenlange ermittlungsrichterliche Videovernehmung der Ehefrau. Der Staatsanwalt selbst bewertete die Beweislage gegen den Beschuldigten am Ende dann als nicht ausreichend. Die Anschuldigungen der Ehefrau wurden von ihm als nicht glaubwürdig genug angesehen.

Die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft „Vergewaltigungsanzeige eingestellt“ wie die vorliegende wird nicht ohne Weiteres erlassen.

Strafanzeigen wegen Vergewaltigung werden streng und unnachsichtig verfolgt. Die angezeigten Männer befinden sich in der Regel in einer äußerst mißlichen Lage, denn ihren Beteuerungen wird nicht geglaubt. Sie gehen zudem in der Regel sofort in den Knast. Da bleiben sie monatelang, bis es dem Strafverteidiger (hier RA Florian Schneider) gelungen ist, Zweifel an den Aussagen der Frauen zu erregen.

Für die beschuldigten Männer ist es der gewünschte Erfolg, wenn sich bei den Strafermittlern Zweifel an den Aussagen der vermeintlichen Opfer regen.

Zweifel bedeuten nämlich, dass die Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen und die Ermittlungsverfahren eingestellt werden können. Es gilt nämlich der Grundsatz „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten. Der Beschuldigte muß durchaus nicht den Nachweis erbringen, dass er unschuldig ist und keine Vergewaltigung begangen hat. Am Ende wird jetzt die Ehefrau die Frage beantworten müssen, wie ihre unglaubwürdigen Aussagen zustande gekommen sind.

18. März 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-03-18 15:47:412024-03-18 16:13:16Vergewaltigungsanzeige eingestellt

Haftgrund Vergewaltigung

Sexualdelikte

Haftgrund Vergewaltigung, so lautet der Haftbefehl des Amtsgericht gegen einen Bürger aus Niederbayern. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt. Der Beschuldigte, ein Kosovo-Albaner, lebt schon lange in Deutschland. Seine Frau hatte er erst vor Kurzem im Kosovo geheiratet. Danach habe er sie nach Deutschland geholt. Kaum war sie bei ihm in seiner Wohnung in Niederbayern eingezogen gingen die Probleme los. Das Paar verstand sich wohl überhaupt nicht. Am Ende der Beziehung Mitte letzten Jahres stand ihre Anzeige wegen Vergewaltigung in der Ehe.

Haftgrund Vergewaltigung, hieß es daraufhin beim Haftrichter am Amtsgericht.

Der Ermittlungsrichter erließ also sofort einen Haftbefehl gegen den Ehemann. Der sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für jeden Haftbefehl. Er ergibt sich aus der Anzeige der Ehefrau. Die war soeben erneut ermittlungsrichterlich vernommen worden. Bei dieser Vernehmung hatte sie die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Mann wiederholt und damit ihre vorangegangenen Aussagen bei der Polizei wiederholt.

Nach Angaben der Frau war sie seit ihrem Einzug in die Wohnung ihres Mannes unentwegt vergewaltigt worden.

Es handelt sich damit um eine Vielzahl von Einzeltaten, die dem Mann zur Last gelegt werden. Das Tatopfer gab an, von dem Mann in der Wohnung eingesperrt worden zu sein. Er habe ihr jeglichen Kontakt zu anderen Menschen verboten. Nach ihren Schilderungen hatte sie ein radikal-muslimisches Eheleben in Deutschland führen müssen ohne eigene Rechte. Sie habe nicht die Möglichkeit gehabt, sich an andere Frauen zu wenden, um Hilfe zu erhalten.

Der Beschuldigte bestreitet die Angaben der Frau.

Den Haftgrund Vergewaltigung kann er nicht akzeptieren. Er habe sie nicht vergewaltigt und im Übrigen sei sie jeden Tag arbeiten gegangen. Sie habe durchaus eigene Kontakte zu anderen Menschen gehabt. Auch außerhalb der Arbeit. Sie hätte jede Menge Möglichkeiten gehabt, sich an andere Menschen um Hilfe zu wenden. Gerade und auch an ihrer Arbeitsstelle. Sie belaste ihn nur deshalb, um ihn loszuwerden. Er sei nur das Mittel zum Zweck gewesen, um nach Deutschland ziehen zu können. Die Anzeige habe nur den Zweck, jetzt hier bleiben zu können, vor allem auch noch nach der Scheidung.

Bis zur Anklage bleibt es wohl beim Haftgrund Vergewaltigung und damit beim Haftbefehl.

Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und sollte der Ehemann dann verurteilt werden droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe. Jede einzelne Tat würde dann mit einer Einzelstrafe von 4 oder mehr Jahren betraft werden. Die dann hieraus zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe würde auf mehrere Jahre lauten. Die Verteidigung wird sich darauf konzentrieren, die Stimmigkeit der Aussagen der Frau genau zu überprüfen.

26. Juli 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-07-26 10:45:222023-07-26 13:33:09Haftgrund Vergewaltigung

Frei durch Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der dreißigjährige Münchner hatte mit seinen Spezln ein Ding drehen wollen. Der Plan war aus dem Suff heraus geboren worden und ging schief. Anstelle des geplanten Opfers und eines schönen Geldsegens kam nur die Polizei. Die Handschellen klickten. Irgendjemand hatte den Plan verraten. Oder der Münchner war einem V-Mann der Polizei in die Falle gegangen. Geld gab also keines, stattdessen nur Ärger und Knast. Das frühe Aus für den Plan verschaffte allerdings dem Verteidiger (RA Florian Schneider) ein gutes Argument. Am Ende hieß es „Frei durch Haftprüfung“.

Im Falle des Vollzugs eines Haftbefehls muss der Verteidiger Haftprüfungsantrag stellen, dann kann es bald heißen „Frei durch Haftprüfung“.

Der Haftprüfungsantrag wird bei dem Ermittlungsrichter gestellt, der für den Erlaß des Haftbefehls zuständig war. In der Regel handelt es sich hierbei um den Ermittlungsrichter, der am Tatort zuständig ist. Geht der Haftprüfungsantrag beim Ermittlungsrichter ein schickt der ihn weiter an den Staatsanwalt zur Stellungnahme.

Binnen zwei Wochen ab Eingang des Haftprüfungsantrages bei Gericht muss der Ermittlungsrichter Termin zur Haftprüfung anberaumen.

Das Ermittlungsgericht (oder auch Haftgericht) entscheidet unabhängig von dem Votum der Staatsanwaltschaft in eigener Kompetenz. Der Haftrichter ist also an das Votum der Staatsanwaltschaft nicht gebunden. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Ermittlungsgerichts Beschwerde beim Landgericht einlegen, die dann aufschiebende Wirkung hat, sodass der Beschuldigte vorläufig noch nicht frei kommt.

Frei durch Haftprüfung ist allerdings dennoch keine Garantie für alle Zeiten. Bei Bekanntwerden neuer Erkenntnisse kann der Haftbefehl jederzeit wieder in Vollzug gesetzt werden.

Der Beschuldigte ist außerdem gut beraten, sich im Falle einer erfolgreichen Haftprüfung sehr genau an die Auflagen für den Außervollzugsetzungsbeschluß zu halten. Diese sind meist die wöchentliche Meldung bei einer Polizeiinspektion, die in der Nähe der Wohnung liegt, sowie das Verbot, zu den anderweitig Verfolgten Kontakt aufzunehmen. Ein Verstoß gegen des Auflagen kann jederzeit zur Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls führen.

Verstößt der Beschuldigte gegen die Auflagen des Außervollzugsetzungsbeschlusses gehts zurück in den Knast.

Der nächste Versuch einer Haftprüfung wird dann sicher nicht mehr erfolgreich sein. Die letzte Entscheidung über eine weitere Inhaftierung trifft aber dann sowieso der Hauptsacherichter in der Gerichtsverhandlung. Jetzt kann der Beschuldigte allerdings erstmal wieder die süße Luft der Freiheit atmen und zu seiner Familie zurückkehren.

 

11. Mai 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafvollzug-anwalt-muenchen-strafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-05-11 14:13:532023-05-17 13:07:42Frei durch Haftprüfung

Strafanzeige zurücknehmen?

Opfervertretung – Nebenklage

Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? Oder geht das doch nicht? So lauten oftmals Fragen von Mandanten in den Beratungsgesprächen. Diese Fragen werden in der Regel sowohl von Geschädigten als auch Beschuldigten gestellt.

Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Info an die Polizei, dass eine Straftat passiert ist.

Damit ist in der Regel die Antwort bereits gegeben. Wer Strafanzeige erstattet hat hat der Polizei eine Mitteilung gemacht. Eine Information kann man nicht zurück nehmen. Deshalb kann man Strafanzeigen nicht zurück nehmen.

Strafanzeige zurücknehmen? Geht nicht, wohl aber den Strafantrag.

Viele Delikte in unserem Strafgesetzbuch werden nur dann verfolgt, wenn das Tatopfer erklärt, Strafantrag stellen zu wollen. Der Strafantrag ist also Verfolgungsvoraussetzung. Das Tatopfer erklärt, es wünsche eine strafrechtliche Verfolgung des Täters. Ändert der oder die Geschädigte hierüber seine Meinung so kann der Strafantrag zurück genommen werden.

Damit teilt das Tatopfer mit, es wünsche nun keine Strafverfolgung des Täters mehr.

Das bedeutet, dass zwar der Strafverfolgungswille des Opfers nicht mehr vorhanden ist. Betrifft die Anzeige Delikte wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung, oder ähnliches fehlt es damit an einer Verfolgungsvoraussetzung.

Die Strafanzeige bleibt aber trotz Rücknahme des Strafantrages weiterhin bestehen.

Das führt zu dem oft unerwünschten Ergebnis, dass sich die Staatsanwaltschaft dazu entscheidet, die Sache weiter zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft ersetzt nun den fehlenden Strafantrag durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses. Das macht sie vor allem dann, wenn sie vermutet, dass das Tatopfer unter Druck gesetzt wurde bei der Rücknahme des Strafantrages.

Eine Strafanzeige zurücknehmen? Bringt also gar nix!

Besser als eine solche wirkungslose Rücknahme ist es, einen Anwalt einzuschalten und einen Täter-Opfer-Ausgleich in die Wege zu leiten. Einigen sich Beschuldigter und Opfer über eine Wiedergutmachung sieht das Gesetz eine Reduzierung der Strafe vor. Ein TOA kann auch zum Inhalt haben, dass der oder die Geschädigte ihren Strafantrag zurück nimmt. Dann haben die Strafverfolger auch nicht mehr viele Möglichkeiten, sich herb den fehlenden Strafverfolgungswillen des Opfers hinwegzusetzen. Und eine Bestrafung zu erzwingen trotz Einigung auf Entschuldigung und Wiedergutmachung.

7. April 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-04-07 14:13:472022-04-07 14:15:24Strafanzeige zurücknehmen?

Verteidigerwechsel möglich

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Ein häufiges Thema ist die Frage, ob ein Verteidigerwechsel möglich ist. Die Unzufriedenheit mit dem bisherigen Verteidiger ist manchmal groß. Der Wunsch nach einem Wechsel daher ebenfalls.

Grundsätzlich ist ein Verteidigerwechsel möglich.

Nach dem BGB kann ein Dienstvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Dies gilt für den selbstgewählten Verteidiger, der ein Wahlmandat hat.

Eine Kündigung des Pflichtverteidigers klappt dagegen nicht so ohne Weiteres.

Der Pflichtverteidiger wurde vom Gericht bestellt. In der Regel nach vorheriger Anhörung des Beschuldigten. Hier hat also das Gericht durch Beschluss den Verteidiger beauftragt. Der Mandant hat keine Vollmacht erteilt. Da die Mandatierung hoheitlich erfolgt ist gibt es auch keine Kündigung wie beim Wahlverteidiger.

Grundsätzlich ist ein Verteidigerwechsel möglich auch beim Pflichtverteidiger.

Dieser Wechsel funktioniert also nur durch einen neuen gerichtlichen Beschluss. In der Regel auf Antrag des Beschuldigten. Gerichte folgen diesem Antrag allerdings nur sehr ungern. Denn das Gesetz sieht die Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen vor. Ermittlungsrichter hatten üblicherweise den Beschuldigte vor dem Beschluss angehört. Und in der Regel seinem Wunsch Folge geleistet.

Das Vertrauensverhältnis zum Pflichtverteidiger muss nachhaltig gestört sein.

Trägt der Beschuldigte diesbezüglich vor hört das Gericht zunächst den Pflichtverteidiger an. Teilt er die Auffassung des Beschuldigten wird die Beiordnung aufgehoben.

Einfacher als dieser Weg ist es, den Wahlanwalt als zweiten Verteidiger hinzu zu nehmen.

Ein Beschuldigter kann schließlich mehrere Verteidiger gleichzeitig haben. Den Wahlverteidiger muss er allerdings selbst bezahlen. Auch zwei Pflichtverteidiger sind möglich. Zum Beispiel in Kapitalverbrechensverfahren. Hier hat ein Angeklagter regelmäßig zwei Pflichtverteidiger.

4. April 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-04-04 13:13:342022-04-04 13:27:48Verteidigerwechsel möglich

Erfolgreiche Strafanzeige

Allgemein

Der Erfolg einer Strafanzeige bemißt sich nicht unbedingt immer daran, ob der Beschuldigte am Schluß auch wirklich eine Strafe bekommt. Eine erfolgreiche Strafanzeige ist auch dann gegeben, wenn der Blick des Staatsanwaltes sich dadurch etwas weitet, weil er infolge der Strafanzeige einen Sachverhalt anders sieht, den er gerade ermittelt.

Eine erfolgreiche Strafanzeige hat man auch dann erstattet, wenn man es schafft, aus dem bisherigen Beschuldigten ein Tatopfer zu machen.

Es ist nach aller Erfahrung oft nur eine Frage der Strategie. Nach landläufiger Auffassung bei der Justiz und Polizei wird oft dem geglaubt, der als Erster eine Anzeige erstattet hat. Das kann durchaus das echte Opfer sein, das so handelt. Das kann aber auch der sein, der schon viele Jahre mit der Strafjustiz eigene Erfahrungen gesammelt hat und sich auskennt.

Eine gute Verteidigungsstrategie für einen Beschuldigten kann es also erforderlich machen, gegen das vermeintliche Opfer ebenfalls Anzeige zu erstatten!

Als recht durchsichtige Flucht nach Vorne kommt man damit nicht durch. Hat man aber gute Argumente für ein solches Vorgehen wird diese Anzeige Anklang finden bei den Strafverfolgern. Die Herausforderung ist also, gute Recherche-Arbeit im Vorfeld der Anzeige zu leisten und dann gute Argumente zu liefern.

Die Strafverfolger sind an Recht und Gesetz gebunden und können eine Gegenanzeige nicht einfach als leicht zu durchschauendes Manöver abtun.

Oft genug gelingt es damit, einem Anzeigeerstatter den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn der Angezeigte den Spieß umdreht. Denn oft genug werden dann beide Anzeigen eingestellt. Wichtig ist immer, nicht zu lange zu warten. Sind inzwischen mehrere Monate ins Land gegangen leidet schon mal die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters.

Immer im Auge zu behalten ist für eine erfolgreiche Strafanzeige die Strafantragsfrist von 3 Monaten!

Viele Delikte werden nur auf Antrag hin verfolgt. Das bedeutet, dass die Strafverfolger auf die Strafanzeige alleine noch nicht reagieren. Der Anzeigeerstatter muss zusätzlich auch noch extra und ausdrücklich Strafantrag stellen. Und er muss dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Bekanntwerden der Straftat tun. Sonst ist die Sache rum ums Eck!

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt’s hier nicht, auch keine Fristverlängerung!

Strafantragsfrist versaust heißt die Sache ist durch! Der Anzeigeerstatter guckt in die Röhre. Das Gesetz ist hier gnadenlos. Ist die Strafantragsfrist versaust gibts keine Strafverfolgung mehr. Die Sache wird eingestellt.  Nur in wenigen Fällen bejaht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt trotz fehlendem Strafantrag.

Strafantragsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Anderes mehr.

Auch im Urheber-Strafrecht gibts da was. Es sind immer diejenigen Delikte, wo das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht so groß ist wie bei den kapitalen Straftaten.

20. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-20 13:57:102021-01-20 14:57:12Erfolgreiche Strafanzeige

Pflichtverteidigerwechsel

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Pflichtverteidigerwechsel sind bei Gericht nicht sehr beliebt. Das Gesetz sieht sie aber ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen für einen Wechsel sind allerdings deutlich andere als bei der Kündigung eines Wahlmandates.

Pflichtverteidigerwechsel sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Denn nicht der Mandant hatte den Pflichtverteidiger beiordnet, sondern ein Gericht. Deshalb kann nur das Gericht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wieder aufheben. Die Strafprozessordnung sieht eine Aufhebung der Beiordnung zum Beispiel in dem Fall vor, dass der Mandant einen Wahlverteidiger beauftragt.

Die Mandatierung eines Wahlverteidigers führt nur dann zur Aufhebung der Beiordnung, wenn das Wahlmandat gesichert ist.

Es ist also nicht erfolgversprechend, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, damit der sich dann an Stelle des bisherigen Pflichtverteidigers beiordnen läßt. Die Beiordnung wird regelmäßig nur dann aufgehoben, wenn der Wahlverteidiger versichert, dass die Finanzierung des Wahlmandates gesichert ist.

Wichtigster Fall der Aufhebung der Beiordnung ist eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und dem Pflichtverteidiger.

Hierzu muss der Beschuldigte schon einiges vortragen, sofern er einen Wechsel will. Es reicht nicht, einfach nur zu beantragen, dass man einen anderer Pflichtverteidiger will.

Ein häufiges Beispiel für die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ist, wenn ein Pflichtverteidiger sich für seinen Mandanten keine Zeit nimmt.

Als von den Gerichten anerkanntes Beispiel gilt die fehlende Betreuung durch den Pflichtverteidiger. Wartet ein Beschuldigter im Gefängnis monatelang vergeblich auf einen Besuch seines Pflichtls so ist dies ein gutes Argument für einen Pflichtverteidigerwechsel. Keinem Angeklagten wird zugemutet, ohne Vorbesprechung mit seinem Anwalt in eine Verhandlung gehen zu müssen. Ein Pflichtverteidiger muss sich einfach die Zeit für eine Besprechung nehmen. Sonst ist er der Falsche.

Den Pflichtverteidigerwechsel beantragt man bei dem zuständigen Gericht.

Den Antrag kann der Beschuldigte bzw. der Angeklagte stellen. Oder der neue Wunschverteidiger. Geht ein solcher Antrag bei Gericht ein wird dieser Antrag zunächst an den Pflichtverteidiger geleitet. Dann muss dieser zunächst eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Der zuständige Richter entscheidet sodann, ob ein Fall der endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vorliegt oder nicht.

Entscheidet der Richter, dass die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel nicht vorliegen, bleibt alles beim Alten.

Der Beschuldigte muss dann mit seinem bisherigen Anwalt weiter machen. Gibt es Besorgnis der Befangenheit bei dem ablehnenden Richter muss ein entsprechender Antrag in der Hauptverhandlung gestellt werden. Auch mit der Revision kann die Ablehnung gerügt werden.

Ein Angeklagter ist jedoch frei, zusätzlich einen Wahlverteidiger zu mandatieren.

Den muss er allerdings selbst bezahlen. Diese Kosten  erstattet die Justiz nur im Falle eines Freispruchs. Und auch in einigen Fällen einer Einstellung. Im Falle einer Verurteilung zahlt der Angeklagte im Übrigen nicht nur seinen Wahlverteidiger. Er muss dann auch den Pflichtverteidiger bezahlen. Diese Gebühren gehören zu den Kosten des Verfahrens.

3. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-03 14:14:032020-11-03 15:35:13Pflichtverteidigerwechsel
DNA verrät FahrraddiebEigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die DNA verrät den Fahrraddieb. Auch lange nach der Tat noch. Denn die Sache schien längst abgeschlossen und erledigt für die Polizei. Ein polizeibekanntes Tätergesicht hatte nicht identifiziert werden können. Dabei war es um ziemlich wertvolles Diebesgut gegangen. Ein Mountainbike und ein teures E-Bike waren im letzten Jahr aus einer Tiefragarage entwendet worden. Wert insgesamt so etwa € 3.000. Tatort der Osten von München.

Doch die DNA verrät den Fahrraddieb.

Die Polizei hatte gründlich gearbeitet. Es waren Spuren gesichert worden. Auch an zwei Gitterboxen. Aus denen waren die beiden Räder gestohlen worden. Der Täter hatte mit einem Gegenstand das Schließen der Türe verhindert. Diesen Gegenstand hatte er vergessen, mitzunehmen. Hieran konnten Spuren gesichert werden. 

Gestohlene Bikes verschwinden in der Regel oft spurlos im Ausland.

Im Ausland können sie unauffällig verkauft werden. In Osteuropa frägt kein Mensch nach einer Rahmennummer. Für gestohlene Räder gibt es auch noch keine Satellitenortung wie für Pkw’s und heute Motorräder. Dieser Aufwand lohnt sich für Räder noch nicht. Allerdings gehen alle davon aus, dass sich dies bald ändern wird! Die Versicherungsprämien gerade für die teuren E-Bikes werden weiter steigen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis zumindest auch teure Räder eine Satellitenortung bekommen werden.

Da die Neu-Räder inzwischen horrende Ladenpreise kosten sind Diebstähle ein immer lohnenderes Geschäft. 

Fahrraddiebstähle nehmen ständig weiter zu. Immerhin reagiert die Polizei hierauf mit erhöhtem Verfolgungseifer. Der vorliegende Fall zeigt es. Und der Tatverdächtige aus Ex-Jugoslawien bekam genau dies zu spüren. Als er nach Deutschland einreiste nahm man ihn fest. Die Polizei hatte in einer früheren Strafsache gegen ihn seine DNA genommen. Denn die DNA verrät alle Täter, auch den Fahrraddieb! Bei der Einreise nach Deutschland klickten die Handschellen.Die Spur aus der Tiefgarage hatte eine Übereinstimmung mit seiner DNA erbracht. Der Beschuldigte bestreitet allerdings trotzdem die Täterschaft.

Ein endgültiger und letzter Beweis ist eine DNA-Spur aber nicht!

Die DNA am Tatort ist immerhin ein wichtiges Indiz. Theoretisch wäre es nämlich möglich, dass der Beschuldigte den Gegenstand aus der Tiefgarage zwar einmal in seiner Nähe und in seiner Hand hatte. Es könnte aber ein Anderer diesen Allerweltsgegenstand, ein Tuch, dann für den Bruch benutzt haben. Die DNA beweist letztlich nur einen Kontakt zwischen Täter und Gegenstand!

Der Ermittlungsrichter fackelte nicht lange.

Nach der Überzeugung des Ermittlungsrichters konnte aber nur der Jugoslawe der Täter sein. Folgerichtig erließ er einen Haftbefehl. Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte gabs auch keine Außervollzugsetzung. Der Haftbefehl wurde mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet. Der 60-jährige Mann mußte am Dienstag den Weg in die Untersuchungshaftanstalt Stadelheim antreten.

Der Beschuldigte muss im laufenden Verfahren den Tatverdacht widerlegen.

Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muss nun mit einer Anklage rechnen. Hier wird es für ihn vor allem um die Frage der Widerlegung der Täterschaft gehen. Es wird aufzuklären sein, wer alles die Spur verursacht haben könnte. Wer also für den Bruch 2018 als Täter in Frage käme. Die bayerische Justiz geht mit ausländischen Tätern nicht sehr gnädig um. Der Mann ist in Deutschland vorbestraft.

Iim Falle einer Verurteilung müsste er mit einer Haftstrafe rechnen.

Dies kann er womöglich nur mit umfangreichen Angaben abwenden, die ihn entlasten. Die Polizei muss dann seine Angaben nachprüfen und die von ihm genannten anderen Tatverdächtigen überprüfen. Ein Geständnis kommt für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht in Frage!

11. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-11 15:59:312019-10-13 16:52:06DNA verrät Fahrraddieb

Schuldunfähigkeit

Straftaten gegen das Leben

Es geht hoch her in den Medien seit dem Mord an dem achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof. Seitdem wird die Frage der Schuldunfähigkeit bei Mordtaten heftig diskutiert. Es steht nämlich durchaus in Frage, ob der tatverdächtige Eritreer schuldfähig war. Nach Lage der Dinge könnte er psychisch krank sein.

Schuldfähigkeit ist Voraussetzung für jede Verurteilung.

Nach dem aktuellen Stand der Berichterstattung in den Medien hat der Tatverdächtige nicht nur einen vollendeten Mord begangen. Sondern auch zwei Fälle des versuchten Mordes zu Lasten der Mutter des Jungen und einer weiteren Zugreisenden. Die Mutter des Jungen soll er nämlich ebenfalls ins Gleis gestoßen haben. Außerdem soll er versucht haben, noch eine weitere Frau vor den Zug zu stoßen. Die Motiv-Lage ist bislang völlig unklar. Die Äußerungen der Ermittler deuten jedoch bislang nicht darauf hin, dass der Tatverdächtige ein radikalisierter Islamist ist. Der Täter wurde deshalb in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Nur ein in forensischen Dingen erfahrener psychiatrischer Gutachter kann die Frage einer eventuellen Schuldunfähigkeit abklären.

Praktisch sieht dies so aus, dass die Staatsanwaltschaft sofort nach Begehung der Tat einen Gutachter einschaltet. Dies ist auch im Frankfurter Fall geschehen. Der taverdächtige Eritreer wurde unverzüglich in die Psychiatrie eingewiesen. Nur dort und nur im Rahmen einer längeren Beobachtung kann abgeklärt werden, ob der Täter schuldfähig ist oder nicht. Allerdings wird der Tatverdächtige nicht nur beobachtet, sondern auch ausgiebig exploriert. Der psychiatrische Sachverständige wird Hebte A. ausgiebig zu seinem Leben befragen.

Aus Verteidigersicht regelmäßig sehr problematisch sind allerdings die Fragen des Gutachters zur Tat.

Dies ist dann der Fall, wenn der Beschuldigte auf Anraten seines Verteidigers bislang alle Angaben zur Tat verweigert und geschwiegen hat. Die ausgiebige Exploration des Tatverdächtigen bedeutet natürlich vor allem Fragen zur Tat. Regelmäßig rät der Verteidiger seinem Mandanten, keine Angaben zur Sache zu machen. Hier gerät der Beschuldigte in einen Konflikt mit seinem Gutachter. Denn schweigt der Proband bei der Begutachtung kann er nichts beitragen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit.

Die Feststellung der Schuldunfähigkeit führt einen Täter womöglich bis ans Ende seines Lebens in die geschlossene Psychiatrie!

Die Psychiatrie bedeutet also oft ein echtes „Lebenslang“. Denn aus der Psychiatrie wieder raus zu kommen klappt nur über Gutachter, die den Täter nun als ungefährlich einschätzen müssen, Das tun sie nur ungerne bei einem wegen Mordes Einsitzenden! Wird der Tatverdächtige aber als schuldfähig angesehen und erhält ein Urteil mit „Lebenslang“ hat er nach 15 Jahren eine realistische Chance, wieder frei zu kommen. Deshalb wird ein Verteidiger gut abzuwägen haben, ob der Ratschlag, Aussagen im Rahmen der Exploration zu machen, wirklich ein guter Weg ist. Schweigen ist manchmal besser. Denn der aussagende Beschuldigte wird sich oft selbst belasten

 

5. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-05 13:27:062019-09-05 15:27:41Schuldunfähigkeit

Beschwerde oft sinnvoll

Allgemein

Eine Beschwerde kann durchaus oft sinnvoll sein. Sie richtet sich gegen die Beschlüsse von Richterin im Ermittlungsverfahren. Sie ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Nach diesem Gesetz bemisst sich, was Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren dürfen und was nicht.

Die Befugnisse der Justiz sind üppig bemessen!

Die Justiz hat ziemlich viele Rechte gegenüber Beschuldigten. Die Beschwerde ist die einzige Möglichkeit des Beschuldigten, sich zu wehren. Mit diesem Rechtsbehelf kann eine Entscheidung dem übergeordneten Richter zur Überprüfung übergeben werden.

Die Klassiker ist die Haftbeschwerde: Oft ein Weg in die Freiheit!

Durch die Einlegung dieses Rechtsbehelfs wird der Ermittlungsrichter zunächst aufgefordert, seinen eigenen Beschluss abzuändern. Tut er das nicht muss er das Landgericht anrufen. Das dem Amtsgericht übergeordnete Landgericht überprüft daraufhin z.B. den Haftbefehl des Amtsgerichts, aber auch Durchsuchungsbeschlüsse etc.

Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse funktionieren naturgemäß erst im Nachhinein.

Ein Durchsuchungsbeschluss wird dem Beschuldigten in der Regel erst bekannt, wenn er vollzogen wird. Deshalb kann eine Beschwerde erst im Nachhinein eingelegt werden. Aber auch dies macht manchmal Sinn. Denn das Landgericht entscheidet dann, ob die Durchsuchung rechtens war oder nicht.

Die Einlegung einer Beschwerde will aber trotzdem vorher immer gut überlegt sein.

Denn sie kann auch einen Nachteil haben. Der liegt auf der Hand. Schon im Ermittlungsverfahren wird das Landgericht eingeschaltet. Sollte die Anklage am Ende an das Amtsgericht gehen hat das dann übergeordnete Landgericht womöglich schon ein Präjudiz geschaffen! Das Landgericht könnte nämlich anlässlich einer Haftbeschwerde durchaus auch sehr unerfreulich entscheiden. Zum Beispiel, dass eine Bewährung sowieso nicht mehr in Frage kommt! Dann wird es später in der Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter schwierig werden, eine Bewährung zu erreichen!

Ändert ab nichts daran, dass die Beschwerde oft sinnvoll ist!

Die Entscheidung trifft der Strafverteidiger nur mit seinem  Mandanten. Denn nur der kann nach umfangreicher Beratung die Entscheidung treffen. Ob er das Risiko eingehen will oder nicht. Ob es zum Beispiel vielleicht auch besser sein kann, eine kurze Untersuchungshaftzeit in Kauf zu nehmen. Um dann damit ein Argument in der Hauptverhandlung zu haben für eine Bewährung!

 

 

11. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-11 09:21:112019-09-05 15:29:54Beschwerde oft sinnvoll
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  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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