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Nach Strafurteil Schadensersatz

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Mit der Verurteilung durch den Strafrichter hat man noch lange nicht alles überstanden als Angeklagter.

Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen sind die logische Konsequenz aus einer Straftat

Diese Erfahrung müssen vor allem die machen, die sich zum Beispiel wegen Körperverletzungs- oder Sexualdelikten strafbar gemacht haben. Spätestens wenn das Strafverfahren überstanden ist (und nicht mit einem Freispruch geendet hat) melden sich die Tatopfer und machen ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Opferschutzgesetze helfen Opfern schon vor dem Strafurteil

An dieser Reihenfolge haben auch die Opferschutzgesetze Ende des letzten Jahrhunderts, – also der 80er und 90er Jahre, – nix geändert: Sie haben es Tatopfern eigentlich möglich gemacht, sich nicht nur im Wege der Nebenklage einem Strafverfahren gegen einen Täter anzuschließen, sondern auch zivilrechtlichen Ansprüche gleich direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dafür dient der Adhäsionsantrag, der beim Strafgericht einzureichen ist. 

Gerade bei Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Sexualstraftaten wie Vergewaltigung oder secuellem Mißbrauch drohen nach dem Strafurteil deftige Schmerzensgeldforderungen der Tatopfer

Die Ansprüche der Tatopfer resultieren aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Sie geben einem Verletzten aus einer deliktischen Handlung weitgehende Rechte: sie können nämlich ihren Schaden geltend machen.  Darüber hinaus können sie aber auch ihren immateriellen Schaden in Form von Schmerzensgeld einzufordern. Viele Angeklagte machen daher große Augen, wenn sie meinen, mit dem Ende ihrer Hauptverhandlung alles überstanden zu haben.

Sinnvolle Strafverteidigung behält diesen Punkt schon im Ermittlungsverfahren im Auge

Sobald klar ist, dass es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, den Tatnachweis zu führen, gilt: Es muß die Wiedergutmachung ins Auge gefaßt werden. Der Beschuldigte kann womöglich also schon im Strafverfahren punkten. Oft gelingt es nämlich, durch Wiedergutmachungsleistungen die Höhe der Strafe zu reduzieren:

Wer sich dazu bereit findet schlägt also 2 Fliegen mit 1 Klappe:

Denn der Beschuldigte, der sich schon sehr früh im Strafverfahren zu Schadensersatz und Schmerzensgeld bereit findet, spart sich nicht nur den Ärger später. Er hat sich gleichzeitig auch einiges an Strafe erspart.

10. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-10 19:59:572017-07-31 11:21:41Nach Strafurteil Schadensersatz

Freispruch für Jugendliche wegen Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die meisten von ihnen waren keine unbeschriebenen Blätter als das Münchner Jugendgericht ihnen eine neue Anklage wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Körperverletzung schickte. Und sie aufforderte, sich Verteidiger zu suchen. Die sechs Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahre mussten sich wegen einer Anzeige verantworten, die ein etwa gleichaltriger Jugendlicher gegen sie erstattet hatte. Es ging um einen Vorfall von Anfang Januar, als die 6 Angeklagten ihn gemeinschaftlich in seinem Hauseingang verprügelt haben sollen.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Jugendschöffengericht am Mittwoch stellte sich dann jedoch heraus, dass der Anzeigenerstatter bei der Polizei maßlos übertrieben hatte und er tatsächlich nur mit einem der 6 eine Auseinandersetzung gehabt hatte, die zudem nicht zuletzt auch wegen seiner eigenen Provokationen gegen den Ältesten aus der Gruppe entstanden war.

Als sich auch die anderen Zeugen, – Passanten, die ursprünglich alles gesehen haben wollten, – in Widersprüche verwickelten blieb der Staatsanwaltschaft nichts mehr Anderes übrig, als selbst den Freispruch von 5 der 6 Angeklagten zu beantragen. Das Amtsgericht München folgte dem Antrag und sprach alle bis auf den Einen frei, der sich wegen einer geringfügigen Körperverletzung strafbar gemacht hatte, 

27. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-27 21:15:562016-08-31 11:01:27Freispruch für Jugendliche wegen Körperverletzung

Freispruch nach Wiesnschlägerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft war sich bei Erhebung der Anklage sicher: der Angeklagte hat sich der vorsätzlichen Körperverletzung zu Lasten eines anderen Wiesnbesuchers strafbar gemacht.

Der Vorwurf hatte konkret gelautet, dass der etwa 25-jährige Student nach Wiesnschluss auf dem Weg von der Wiesn zum Weiterfeiern in einem der Münchner Clubs in der Innenstadt einen der vielen Anderen, die auf dem Heimweg waren, völlig grundlos angegriffen, einen Eckzahn ausgeschlagen, ihm dann die Jacke über die Ohren gezogen und ihn dann regelrecht vertrimmt hatte.

So hatte es der vermeintliche Geschädigte der Polizei geschildert, als die die beiden Kontrahenten trennte, und dabei seinen ausgeschlagenen Eckzahn hergezeigt. In der Beweisaufnahme des Strafgerichts vom Freitag stellte sich die Sache dann allerdings deutlich anders dar: Nicht nur der Angeklagte schilderte einen Angriff des vermeintlichen Geschädigten, der zuerst auf ihn losgegangen war und versucht hatte, ihn zu verprügeln, worauf er mit einem Schlag reagiert hatte, auch die anderen Zeugen schilderten einen sehr aggressiven Geschädigten, der auch noch nach dem Eintreffen der Polizei versucht hatte, auf den Angeklagten loszugehen und ihn zu schlagen.

Freispruch

Daher forderte nicht nur der Verteidiger (RA Florian Schneider) Freispruch für den Angeklagten, auch der Staatsanwalt selbst beantragte einen Freispruch. Das Amtsgericht folgte diesen Anträgen und auferlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

1. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-01 13:36:352016-08-31 11:03:57Freispruch nach Wiesnschlägerei

Anklage wg. Schlägerei unter Azubis

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Ärger hat sich eigentlich schon lange angebahnt, die beiden Mechatronik-Azubis in der Werkstatt eines Autohändlers verstanden sich einfach nicht. Es gab täglich Reibereien, die zwar auch mit dem viel zu geringen Personalstand zu tun hatten, aber eben auch mit heftiger Abneigung. Als der Angeschuldigte wieder einmal den einen Spindschrank mit altem Motoröl vollgeschmiert vorfand und dann feststellte, dass seine Kleidung aus seinem anderen Spindschrank verschwunden war, obwohl er es sehr eilig hatte, seinen Bus abends nach der Abend zu erreichen, flippte er aus.

Sein Kontrahent hatte zwar gleich nach seinen Untaten die Füße in die Hand genommen und geschaut, dass er Land gewinnt, hatte dummerweise aber nicht bedacht, dass er an diesem Abend mit denselben Öffentlichen fahren musste wie der Angeschuldigte.

Der Showdown

Am Bahnsteig kam es dann zum Zusammentreffen und zum Showdown: der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider), der deutlich kräftiger und ein Jahr älter ist als der Übeltäter, packte sich seinen Kontrahenten. Über das, was weiter geschah, gehen die Meinungen allerdings dann weit auseinander. Während der Angeschuldigte bestreitet, seinem Kontrahenten auf dem Bahnsteig übel mitgespielt zu haben, gibt ein unbeteiligter Augenzeuge an, der Angeschuldigte habe den Jüngeren nach Strich und Faden vermöbelt, ihn dann einfach liegen gelassen und sei dann in die S-Bahn eingestiegen und davon gefahren.

Der Staatsanwalt glaubte offenkundig dem Opfer und dem Augenzeugen und erhob Anklage zum Münchner Jugendgericht. In der Verhandlung wird dann zu klären sein, wem Glauben zu schenken ist. Auffällig ist jedoch schon nach Aktenlage, dass der angeblich so krass Verprügelte so gut wie keine Verletzungen aufwies. 

10. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-10 14:17:102016-08-31 11:09:06Anklage wg. Schlägerei unter Azubis

Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Erst jahrelange Freundschaft und beste Beziehungen zwischen den beiden nebeneinander lebenden Schwestern und ihren Männern, dann nur noch Stress, Streit und Ärger.  Das Thema: unkorrekte Geldgeschäfte.

Und schließlich, am letzten Wochenende, die körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehemännern, erst direkt auf der Grundstücksgrenze und dann im Haus des Älteren. Dieser fühlte sich seiner Sache als Polizeibeamter wohl ziemlich sicher. Er ist anscheinend der Meinung, tun und lassen zu können, was er will, denn er ist ja selbst Polizist und hat ja den guten Draht zu seinen Kollegen. Nur ihm wird ja geglaubt, wenn es dicke kommt.

Wohl deshalb soff er sich nach dem Samstagsspiel seines Vereins erst einmal zu und trat dann an den Jüngeren heran, – der es sicher schon lange bereut, sein Schwager geworden zu sein. Er versuchte den Jüngeren wegen seiner eigenen krummen Verträge unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen. Bei Nicht-Polizisten wird so etwas zumindest als Nötigung wenn nicht gar als Erpressung verfolgt. Hier wird es wohl anders kommen.

Dann folgen Beleidigungen ohne Ende und schließlich ein Wurf quer durch die Wohnung, bei dem der jüngere Schwager einen Eckzahn verliert und jede Menge Prellungen abbekommt. Und schließlich, als der Jüngere immer noch versucht, die Geldsache im Guten zu regeln und zur Versöhnung die Hand reichen will, ein brutales Umbiegen des Daumens beim vermeintlich freundschaftlichen Versöhnungshandschlag.

Der 120 Kilo-Mann ist ja Polizist und kann machen, was er will. Daher werden auch sofort nach der Prügelei die Kollegen vom Revier verständigt, um den inzwischen ziemlich verletzten jüngeren Nachbar-Schwager (Opferanwalt und Verteidiger RA Florian Schneider) zu allem Überfluss auch noch wegen vermeintlicher Körperverletzung anzuzeigen.

Eine tolle Kombination

Zu den ganzen Verletzungen auch noch eine Strafanzeige! Da Zeugen fehlen wird es ganz sicher entscheidend auf die Aussagen der Beiden ankommen. Mit Spannung wird daher diesseits erwartet, wie der gewalttätige Beamte es in seiner sicher sehr farbenfrohen Aussage bei seinen Kollegen von der Kripo erklären will, dass sein Schwager so viele Prellungen abbekommen, einen Zahn verloren hat und zudem der Daumen der rechten Hand so schwer traumatisiert worden ist, wo er doch angeblich der Angreifer und der Täter war und er, der glaubwürdige Beamte, rein gar nicht abgekriegt hatte.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass es sich bei den Verletzungen des Jüngeren (jedenfalls nach Schilderung des Herrn Polizisten) wahrscheinlich ausschließlich um Selbstverletzungen des Opfers handeln dürfte! Wir sind gespannt auf die Akte.

13. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 14:27:012016-08-31 11:14:44Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Anklage wegen Körperverletzung nur fürs in der Nähe Stehen

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Azubi aus München wollte seinen Augen nicht trauen, als er seine Post öffnete und einen gelben Brief des Amtsgerichts München fand, der eine Anklage gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung enthielt. Wie sich herausstellte hatte die Staatsanwaltschaft München I nicht nur ihn, sondern auch seine drei Kumpels zum Jugendgericht München wegen eines Vorfalls vor einigen Monaten angeklagt, als sie zu viert beim Feiern waren und nach dem Konsum von sehr viel Alkohol zwei von ihnen Ärger mit einem Passanten anfingen. Zwei seiner Begleiter legten sich mit einem Jungen an, mit sie sich schlugen, während der Azubi sich mit dem vierten Mann im Hintergrund hielt. Obwohl zwei von ihnen also bei der Schlägerei gar nicht mitgemacht hatten wurden sie zu viert angeklagt und müssen sich demnächst vor Gericht wegen gemeinschaftlicher und deshalb gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dem Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider), der bereits vorbestraft ist, droht ebenso wie den 3 Anderen im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe ohne Bewährung. Da er noch Heranwachsender ist bleibt ihm aber wenigstens der reguläre Strafrahmen des Strafgesetzbuches für die gefährliche Körperverletzung von mindestens 6 Monaten bis zehn Jahren erspart. Entscheidend ist aber zunächst für die Frage, ob der Azubi wirklich an der Tat beteiligt war oder nicht, nicht nur die Aussage des Opfers, – ob der sich wirklich an 4 Täter erinnert oder nur an 2, – sondern auch die Angaben seiner drei Kumpels vor Gericht.

6. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-06 08:49:292016-05-07 21:08:15Anklage wegen Körperverletzung nur fürs in der Nähe Stehen

Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für den Staatsanwalt ist wohl alles klar, aber in Wirklichkeit ist gar nichts geklärt: in einer Flüchtlingsunterkunft in der Umgebung von München hatten sich sechs Pakistani mit zwei Afghanen in die Haare gekriegt. Sechs Pakistani sitzen nun wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes in Haft, ein Afghane wird als Opfer mit einigen Blessuren im Gesicht geführt.

Das sagen die Afgahnen

Nach dem, wovon die Staatsanwaltschaft München I im Moment ausgeht, waren zwei Afghanen in der Flüchtlingsunterkunft nach dem Austausch von diversen „Freundlichkeiten“ mit sechs Pakistani, mit denen sie in derselben Unterkunft untergebracht waren, – also heftigsten landestypischen Beleidigungen, – von allen sechs Pakistani angegriffen, geschlagen und beraubt worden. So dass dem einen Afghanen am Schluss nicht nur die Jacke, sondern auch 1.500 Euro fehlten, die in der Jacke gesteckt haben sollen. Das soll sein Flüchtlingsgeld für zukünftige Schleusungen gewesen sein. Die Jacke soll dem Afghanen nach zahllosen Tritten und Schlägen entwendet worden sein, die er am Boden liegend von allen sechs Pakistani abgekriegt haben soll.

Das sagen die Pakistani

Die Version eines der Pakistani, der zu den Haupttätern zählt (Verteidiger RA Florian Schneider), klingt ganz anders: Der verletzte Afghane hatte sich mit heftigsten Beleidigungen grundlos mit den Pakistani angelegt und am Ende wohl eine zu große Lippe riskiert, da er von den dermaßen Provozierten richtig Dresche bezogen hatte. Er hatte sich damit allerdings nicht abgefunden, sondern die Polizei gerufen und plötzlich behauptet, er sei überfallen und beraubt worden, wohl wissend, dass er damit ganz schlau in eine Opferrolle schlüpfen kann. Um das Ganze gut zu würzen behauptete er gleich noch den Verlust von 1.500 Euro. Da er einige Blessuren im Gesicht hatte glaubte ihm die Polizei, erwirkte gegen die sechs Pakistani Haftbefehle wegen Raubes und sperrte sie alle ein.

Die Version des Afghanen lässt jedoch einige Fragen offen, die viel mit der Herkunft der Beteiligten zu tun haben: Der Afghane gilt von seiner Volkszugehörigkeit her bei den Pakistani als ein klassischer Lügner, denn sein Volk soll schon lange den Ruf haben, sich nur mit Lügerei über Wasser halten zu können, weil sie es angeblich auf anderem Wege zu nichts bringen. Die Geschichte mit den geraubten 1.500 Euro sei völlig unglaubhaft, denn immerhin sei der Afghane nur durch eine lange Schleusung nach Deutschland gelangt. Es sei völlig unmöglich, dass ein Schleuser seinem Opfer soviel Geld übrig lasse, wie der Afghane behauptet, verloren zu haben. Einem Schleusungsopfer werde grundsätzlich alles Geld abgenommen, das er habe, und es werde ihm nichts an nennenswerten Beträgen gelassen!

Fazit

Ob diese Geschichte allerdings auf diesem Wege aufgeklärt werden wird ist dennoch fraglich, denn kein deutscher Richter wird sich in diese Untiefen der nationalen und regionalen Abneigungen begeben können, um über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.

30. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-30 18:28:402016-08-31 10:38:17Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Keine Notwehr trotz Angriffs

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Warten auf die S-Bahn mit Folgen: Nur noch kurz Eine rauchen und dann zur S-Bahn ins Münchener Umland, so dachten es sich ein 25-Jähriger und seine Freundin vor ziemlich genau einem Jahr, als sie am Wochenende in München weggegangen waren und kurz nach Mitternacht nach Hause wollten. Die Zigarette unter dem sog. „Schwammerl“ vor dem Münchner Hauptbahnhof wollte schon bald nicht mehr schmecken, als andere Herumstehende die Freundin anpöbelten und deshalb Gerangel und Geschubse entstand. Als der 25-jährige Gerüstbauer von dem Einen mit einem großen Hund bedroht wurde und ein Anderer ihn auch noch trat schlug er zu und verpaßte dem Treter einen Schlag ins Gesicht, zumal auch noch Drohungen kamen und er weiteren Übergriffen gerade gegen seine Freundin vorbeugen wollte. Die inzwischen aufgetauchte Bundespolizei versuchte die verschiedenen Straftaten aufzuklären und kam zum Ergebnis, dass der 25-Jährige als Täter einer vorsätzlichen Körperverletzung zu identifizieren ist. Dies, obwohl sämtliche Umstehenden angaben, nix gesehen zu haben und der Kontrahent des Gerüstbauers selbst sagte, an einer Strafverfolgung kein Interesse zu haben. Allerdings gabs natürlich vor dem Hauptbahnhof eine Kamera, die die Polizei zu Rate ziehen konnte und die tatsächlich einen Schlag des Gerüstbauers gegen seinen Widersacher aufgezeichnet hatte. Aber natürlich nur diesen Schlag: zur Vorgeschichte konnte die Kamera nix beitragen. Die Staatsanwaltschaft klagte den vielfach vorbestraften 25-Jährigen an, die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zog sich über drei Gerichtstage und mehrere Wochen hin und keiner der Zeugen wollte irgendwas gesehen haben, – weder einen Schlag, noch einen Angriff! So blieb es beim Video vom Bahnhofsvorplatz als einzigem Beweismittel: die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Haftstrafe gegen den Angeklagten, der Verteidiger (RA Florian Schneider) Freispruch. Das Amtsgericht wollte zwar an die Notwehrlage nicht glauben, fand aber auch den Schlag nicht so dramatisch, und verhängte eine moderate Geldstrafe von € 3.600 wegen vorsätzlicher Körperverletzung. 

15. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-15 17:36:322016-04-15 18:36:27Keine Notwehr trotz Angriffs

Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Polizeibeamten zeigten absolut gar kein Verständnis, als sie zu einer Schlägerei in der Schwanthalerstraße gerufen wurden, die zwischen Wiesnbesuchern nach Ende der Wiesn entstanden war. Ein etwa 25-jähriger Student war auf dem Weg zum Weiterfeiern nach Wiesnende von der Theresienwiese zu einem Club mit einem anderen Wiesnbesucher aneinander geraten. Anlaß war die nicht so glückliche Idee des Studenten, seine gebrannten Mandeln auf andere Passanten zu werfen, die mit ihm die Straße entlang gingen. Als der Student trotz erheblicher Proteste der Beworfenen nicht aufhören wollte mit der Mandelschmeißerei krachte es: Einer der Beworfenen, – wohl ebenso stark alkoholisiert wie der Werfer, – drohte dem Studenten mit Schlägen, der reagierte sofort, die Schlägerei kam in Gang. Als die Polizei hinzu kam und beide Seiten Notwehr geltend machen wollten war das Verständnis der Beamten gering. Letztlich traf es aber dann doch den Studenten, der nun eine Anklage erhalten hat und sich daher in den nächsten Wochen vor dem Strafrichter wird verantworten müssen. Ihm könnte nun rechtzeitig zum Einstieg ins Berufsleben eine erhebliche Verurteilung zusammen mit einer Eintragung ins Führungszeugnis drohen, die seine Bewerbungen sicher nicht einfacher machen könnte.

13. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-13 18:42:232016-04-14 08:27:05Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Strafanzeige aus Rache für Kündigung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Ärger mit dem anderen Kindergartenkind geht schon lange und eine Lösung rückte in immer weitere Ferne: Immer wieder war der sechsjährige Sohn der Beschuldigen nach Hause gekommen und hatte sich darüber beschwert, dass er von dem anderen Jungen in den Bauch geschlagen worden sei. Immer wieder war die Beschuldigte im Kindergarten vorstellig geworden mit der Bitte, den anderen Jungen besser zu beaufsichtigen. Keine überzogene Mutterliebe einer Helikoptermama (wie so oft in Anderern Fällen), sondern eine sehr berechtigte Sorge: Der Sechsjährige hatte eine schwere OP an der Bauchdecke nach der Geburt hinter sich, als es Probleme mit der Nabelschnur gegeben hatte, und zeigt eine große OP-Narbe quer über den ganzen Bauch. Die Schläge des anderen Jungen in seinen Bauch mögen nicht böse gemeint gewesen sein, – sicher waren sie nur derbe Späße unter kleinen Jungs, – sie waren trotzdem nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch gefährlich für die operierte Bauchdecke. Als sich die Beschuldigte jedoch nicht durchsetzen konnte bei den Kindergärtnerinnen mit ihrer Sorge um ihr Kind und deshalb ihren Sohn aus dem Kindergarten nahm, um ihn nun bis zur Einschulung im September selbst zu beaufsichtigen, lag aus heiterem Himmel die Nachricht der nächstgelegenen Polizeiinspektion in der Post, dass gegen sie ermittelt werde wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung des anderen Jungen, den sie geschlagen haben soll. Die plötzlich Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte das andere Kind nicht einziges Mal angefaßt, sondern sich stets nur an den Kindergarten gewandt. Die Anzeige ist deshalb nichts Anderes als eine ganz durchsichtige Racheaktion des Kindergartens, der sich damals bei ihr über die Kündigung beschwert hatte, dass der Platz nun nicht mehr neu vergeben werden könne bis Herbst und der Kindergarten dadurch einen finanziellen Schaden erleiden müsse. Dabei war der Frau letztlich nichts Anderes übriggeblieben, da es nicht gelungen war, das andere Kind besser zu kontrollieren, und hatte wegen der Kündigung des Kindergartenplatzes auch große Opfer bringen müssen: Sie hatte ihre Arbeit kündigen müssen, denn mitten unterm Jahr war es ihr nicht möglich gewesen, einen anderen Kindergartenplatz zu finden, und der Ehemann arbeitet Vollzeit und ernährt die Familie. Man könnte nun meinen, dass sie dann ja nix zu befürchten hat und dass das Ganze sich als Irrtum herausstellen wird. Als Erstes muss nun die Ermittlungsakte organisiert werden, um zu sehen, wie die Gemengelage bei der Anzeige aussieht und woher die Anzeige genau stammt, und dann im Rahmen einer Verteidigungsschrift dagegen vorgegangen werden.

23. März 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-03-23 09:58:312016-03-23 09:58:31Strafanzeige aus Rache für Kündigung
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