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6 Jahre Haft für Nazi-Schläger

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Große Strafkammer am Landgericht Regensburg hat vergangene Woche Mittwoch gegen eine Gruppe von Angeklagte, die allesamt der rechten Szene zuzuordnen sind, Freiheitsstrafen verhängt und drei von ihnen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Angeklagten vorgeworfen, im Juni letzten Jahres den Barmann einer Kneipe in Regensburg überfallen und geschlagen zu haben. Bis auf den Hauptangeklagten, der auch noch wegen weiterer Straftaten vor Gericht stand, konnte jedoch keinem der Angeklagten der Tatvorwurf nachgewiesen werden. Klar war nur, daß sich 5 Angeklagte tatsächlich in der Kneipe aufgehalten hatten, es konnte den Angeklagten jedoch kein gemeinsamer Tatplan nachgewiesen werden. Lediglich der 25-jährige Hauptangeklagte war überführt worden, zugeschlagen zu haben. Diesem war zusätzlich zur Last gelegt worden, auf der Herbstdult letztes Jahr in Regensburg einem 16-jährigen mit einem Maßkrug ins Gesicht geschlagen und verbotene Nazisymbole verwendet zu haben.

Der 25-Jährige wurde daher zu sechseinhalb Jahren verurteilt, die anderen Angeklagten wurden wegen nach dem Zweifelsgrundsatz vom Vorwurf der Körperverletzung zu Lasten des Barmannes freigesprochen.

Allerdings wurden zwei weitere Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren neun Monaten bzw. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie genauso wie der Hauptangeklagte noch wegen weiterer Delikte angeklagt waren.

13. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-13 16:38:242015-02-01 14:26:156 Jahre Haft für Nazi-Schläger

Bewährung für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Dachau verurteilte soeben einen 43-jährigen Bordellbesitzer aus Dachau wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung, dem die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Juli einen 35-jährigen ziemlich betunkenen Besucher seines Bordells in Dachau mit einer Eisenstange brutal zusammen geschlagen zu haben, als der angefangen hatte, zu pöbeln und zu randalieren: Der Angeklagte soll den Besucher mit einer Eisenstange viermal auf den Kopf und zweimal auf den Oberkörper geschlagen haben, sodaß der schwer verletzt ins Krankehaus eingeliefert worden war. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf bestritten: Er habe sich nur gegen einen Angriff des schwer alkoholisierten Opfers zur Wehr gesetzt. Das Amtsgericht Dachau schenkte ihm jedoch keinen Glauben, sondern verurteilte ihn nach einer siebeneinhalb Stunden dauernden Verhandlung gemäß Anklage.

Wegen des Bestreitens des Angeklagten war die ziemlich bunte Beweisaufnahme erforderlich geworden, in der nicht nur das Opfer, sondern auch die Prostituierten des Bordells vernommen wurden. Das Opfer selbst hatte sich an so gut wie nichts mehr erinnern können, lediglich der Begleiter des Opfers konnte einen für das Amtsgericht glaubhaften Bericht der Ereignisse des Bordellbesuchs in Dachau abliefern, der schlußendlich für das Schöffengericht die Grundlage des Urteils bildete.

Der Angeklagte ist nach Lage der Dinge mit diesem Urteil mehr als gut bedient: Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung reicht von einem bis zu zehn Jahren, Schläge mit einer Eisenstange müssen als schwerste Tätlichkeiten am obersten Rand der Skala angesehen werden. Derartige Einwirkungen auf ein Opfer werden in anderen Verfahren mühelos als versuchter Totschlag angeklagt und abgeurteilt. Angesichts des Umstandes, daß der Angeklagte noch nicht einmal geständig war, geschweige denn, von sich aus sein Opfer entschädigt hatte, muß das Urteil als außerordentlich milde angesehen werden.

8. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-08 16:26:522015-02-01 15:45:55Bewährung für Körperverletzung

5 Jahre Haft für Mißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat eine 23-jährige Senegalesin wegen schwerer Kindsmißhandlung zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der Frau war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, ihre 6-jährige Stieftochter wiederholte Male für kleinste Fehler mit nahezu unvorstellbarer Brutalität bestraft zu haben: So soll sie ihre Stieftochter zur Strafe unter der Dusche mit viel zu heißem Wasser verbrüht haben, was zu schwersten Verbrennungen bei dem Kind und zu ihrer Verhaftung geführt hatte. Die Angeklagte soll allerdings schon früher das Mädchen schwer mißhandelt haben: Im Jahre 2008 soll sie das Kind bereits einmal unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht haben. Ein weiteres Mal soll sie das Kind zur Strafe in die Luft geworfen haben, um es auf den Boden stürzen zu lassen, nach den Feststellungen des Ladgerichts München I soll sie die Hand des Kindes auf eine heiße Herdplatte gedrückt haben, um die Hand zu verbrennen.

Das Kind habe, so die 1. Jugendkammer am Landgericht München I, schwerste Verbrennungen an etwa 10 Prozent seiner Haut bei der brutalen „Duschaktion“ davon getragen haben. Es benötigt Hauttransplatationen.

Der ebenfalls angeklagte leibliche Vater des Kindes soll das Kind erst fünf Tage nach der Tat ins Krankenhaus gebracht haben, was die Folgen der Mißhandlungen fürdas Kind verschlimmert hatte. Der Vater wurde zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

8. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-08 16:26:352015-02-01 15:46:315 Jahre Haft für Mißhandlung

Bewährung für Prügelorgie

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht München hatten sich soeben sieben Angeklagte im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, zwei Türsteher der Discothek Max & Moritz in München in einer regelrechten Prügelorgie getreten und geschlagen zu haben. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München soll die Ursache der Schlägerei und Treterei in einer kurz vorher geschehenen Abweisung von zwei der sieben Angeklagten durch die Opfer an der Türe des Max & Moritz zu sehen sein: Als sich die beiden Türsteher und die Zurückgewiesenen zufällig in Aubing, – dem Wohnort der beiden an der Türe Abgewiesenen, – begegneten sollen sich die Angeklagten provoziert gefühlt haben und zu siebt auf die beiden Türsteher losgegangen sein. Der eine der beiden Türsteher erlitt dabei sogar Gesichtsfrakturen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren auf Bewährung.

Die Verteidiger forderten Freispruch, da keinem der Angeklagten eine konkrete Tätlichkeit nachzuweisen sei.

Das Amtsgericht sprach daraufhin tatsächlich zwei der Angeklagten frei, vier wurden jedoch zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, einer erhielt einen Arrest.

27. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-27 16:24:462015-02-01 15:48:27Bewährung für Prügelorgie

Milde Strafe für Randalierer

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Dienstag nach Ostern mußten sich zwei Randalierer vor dem Amtsgericht München verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, in einem Taxi in München nach dem letzten Spiel der deutschen Nationalmannschaft bei der WM randaliert und den Taxifahrer geschlagen zu haben: Die beiden Angeklagten waren erheblich angetrunken zusammen mit der Freundin des einen Angeklagten ins Taxi gestiegen, als die deutsche Nationalmannschaft gerade ihr Spiel bei der WM verloren hatte. Die beiden Angeklagten waren gereizt über den Ausgang des Spiels. Der Taxifahrer forderte sie auf, wieder auszusteigen, als sie im Taxi grölten. Die drei stiegen aus, allerdings hielten sie das Taxi dann erneut auf und hinderten es am Wegfahren. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München schlugen sie dann auf das Auto ein und ohrfeigten den Taxifahrer. Passanten mischten sich ein, es gab wechselseitige Schläge, bei denen auch die beiden Angeklagten leicht verletzt wurden.

Der eine Angeklagte erhielt daraufhin am Dienstag vor dem Amtsgericht München acht Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.500. Beide waren bereits vorbestraft.

Angesichts des Umstandes, daß beide Angeklagte vorbestraft sind, müssen die Strafen als sehr milde angesehen werden, der Strafrahmen für Körperverletzung hätte auch deutlich höhere Strafen hergegeben.

26. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-26 16:24:222015-02-01 15:49:02Milde Strafe für Randalierer

Freispruch in Starnberg

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Starnberg hat am Dienstag drei Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Drei waren von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden: Zwei Kauferinger, – ein 45-jähriger Maurer und sein 24-jähriger Sohn, – sowie ein dreiundzwanzig Jahre alter ehemaliger Bundestagskandidat der NPD aus Gilching sollen in der Freinacht im letzten Jahr zwei 24-jährige Studenten grundlos verprügelt haben und dem einen ein blaues Auge und dem anderen eine Schwellung am Hinterkopf zugefügt haben. Während die Geschädigten am 1. Verhandlungstag die Angeklagten als Täter wiedererkannt hatten ergaben sich am 2. Verhandlungstag am Dienstag, an dem die Polizeibeamten vernommen worden waren, so erhebliche Widersprüche, daß die Drei freigesprochen werden mußten.

Die Zweifel des Amtsgerichts Starnberg gründeten sich darauf, daß eine zweifelsfreie Identifizierung der Täter schlußendlich doch nicht erfolgt war und damit nicht zweifelsfrei klar war, ob die wahren Täter auf der Anklagebank saßen.

Die Zweifel gründeten sich auf die fehlende Wahllichtbildvorlage und die Widersprüche in den Aussagen der Zeugen. Nach dem Zweifelsgrundsatz („im Zweifel für die Angeklagten“) mußte das Amtsgericht Starnberg daher freisprechen.

24. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-24 16:35:062015-02-01 15:50:07Freispruch in Starnberg

Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde ein rabiater Vater, der den Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter in dessen Wohnung überfallen und ihm mit Hilfe von zwei Komplizen die Hoden abgeschnitten hatte, vom Landgericht Bielefeld wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten eine Schmerzensgeldzahlung von Euro 80.000 auferlegt. Der Angeklagte hatte bereits von sich aus vorab eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von Euro 15.000 an das Opfer bezahlt. Das Landgericht war mit dem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die nur 5 Jahre beantragt hatte. Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Zu Gunsten des Angeklagten war von seiten des Gerichts gewertet worden, daß das Opfer den lebensgefährlichen Angriff nur deshalb überlebt hatte, weil der Angeklagte selbst nach der Tat den Notarzt verständigt hatte.

Hintergrund der zunächst nur schwer nachvollziehbaren Tat war zum Einen der Umstand, daß die Tochter des Angeklagten 41 Jahre jünger war als ihr 58-jähriger Liebhaber war, zum anderen der Umstand, daß der Angeklagte den Eindruck gewonnen haben wollte, das Opfer habe seine Tochter zum Sex genötigt.

Vor einer noch höheren Freiheitsstrafe hatte den Angeklagten wohl nicht nur sein Geständnis bewahrt, sondern auch sein völlig untadeliges Vorleben und seine sofortige Verständigung des Notarztes: Normalerweise könnte ein solches Verhalten womöglich sogar als strafbefreiender Rücktritt gewertet werden, wäre durch den Vollzug der Entmannung nicht schon Vollendung eingetreten.

16. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-16 16:19:272015-02-01 15:56:14Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Sozialstunden für Schlägerei unter Jugendlichen

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 18-jähriger Angeklagter hatte vor dem Amtsgericht Freising Glück: Er hatte auf einer Saisonabschlußfeier nach dem Konsum von etwa 10 Halben Streit mit einem anderen Jugendlichen bekommen und diesen mit einer Bierflsche ins Gesicht geschlagen. Er war infolgedessen von der Staatsanwaltschaft Landshut angeklagt worden vor dem Jugendgericht Freising wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und hatte hier sofort den Tatvorwurf eingeräumt. Der Jugendrichter erkannte dies an und verurteilte ihn zu 60 Stunden Sozialarbeit und Alkoholberatungsstunden.

Nach Lage der Dinge wäre durchaus ein Dauerarrest üblich gewesen. Den Angeklagten hatte aber nicht nur sein sofortiges Geständnis vor einem Arrest bewahrt, sondern vor allem seine sofortige Entschuldigung bei seinem Opfer noch am Tatabend und sein Angebot, ihm Schmerzensgeld zu bezahlen. Um seinem Opfer das Schmerzensgeld tatsächlich zu ermöglichen hatte er ihm noch am Tatort seine Handynummer gegeben.

Als 18-jähriger gilt der der Angeklagte nicht mehr als Jugendlicher, sondern als Heranwachsender, auf den nicht mehr zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden muß, sondern auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann, wenn der Heranwachsende eher einem Erwachsenen gleichzustelen ist als einem Jugendlichen. In einem solchen Fall wäre das Urteil gegen den Angeklagten nicht so günstig ausgefallen, sondern deutlich schärfer, da im Erwachsenenstrafrecht auf gefährliche Körperverletzung ein Strafrahmen von 6 MOnaten bis 10 Jahre gilt. Sozialstunden sind hier nicht mehr vorgesehen. sondern zumindest eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:362015-02-01 17:09:34Sozialstunden für Schlägerei unter Jugendlichen

Haft für Kindsmißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag ist ein Angeklagter (Verteidiger RA F. Schneider) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, seine Exfreundin und deren Kind geschlagen zu haben. Die Exfreundin hatte den Mann angezeigt, als die Beziehung auseinander gegangen war. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, er selbst habe mit dem Kind so gut wie nix zu tun gehabt, seine Exfreundin alleine sei immer mit dem Kind zu Gange gewesen und habe es vor seinen Augen auch geschlagen. Da sie allerdings über Arbeitskollegen und Freunde nachweisen konnte, daß er sie mehrere Male geschlagen hatte, glaubte das Amtsgericht München ihr und nicht ihm. Den Ausschlag mag vor allem gegeben haben, das der Angeklagte bereits wegen Mißhandlung von Kindern vorbestraft war und deshalb sogar eine längere Freiheitsstrafe verbüßt hatte.

Angesichts der Konstellation, dass den Angaben der Frau eine komplett widersprechende Aussage des Angeklagten gegenüber stand hatte der Verteidiger ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt, diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht, da es sich selbst für ausreichend kompetent ansah, die Glaubwürdigkeit der Zeugin und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben zu überprüfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufungsinstanz wird das Urteil wohl überprüfen müssen.

25. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-25 16:09:212015-02-01 17:17:46Haft für Kindsmißhandlung

Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Jugendkammer am Landgericht Ausgburg hat am vergangenen Freitag einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, dem vorgeworfen worden war, mit einem Beil auf seine Nachbarn losgegangen zu sein. Im Juli letzten Jahres hatte es vor de Anwesen des Angeklagten und seiner beiden Opfer Streit um die Parkplätze vor dem Haus gegeben. Der Angeklagte soll anch Auffassung des Gerichts daraufhin mit einem Beil auf seine beiden Nachbarn losgegangen sein und einem der Beiden fast ein Ohr abgetrennt zu haben. Das Landgericht Ausgburg schenkte damit der Einlassung des Angeklagten keinen Glauben, er sei der Angegriffene und habe nur in Notwehr gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe wegen Notwehr.

Angesichts des Umstandes, daß das Gesetz einen Strafahmen von bis zu 10 Jahren für einen Fall der gefährlichen Körperverletzung vorsieht, ist der Ageklagte immer noch recht günstig davon gekommen. Er hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen und auf eine Aufhebung des Urteils zu hoffen.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:04:382015-02-01 17:31:28Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg
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