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Freispruch in Starnberg

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Starnberg hat am Dienstag drei Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Drei waren von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden: Zwei Kauferinger, – ein 45-jähriger Maurer und sein 24-jähriger Sohn, – sowie ein dreiundzwanzig Jahre alter ehemaliger Bundestagskandidat der NPD aus Gilching sollen in der Freinacht im letzten Jahr zwei 24-jährige Studenten grundlos verprügelt haben und dem einen ein blaues Auge und dem anderen eine Schwellung am Hinterkopf zugefügt haben. Während die Geschädigten am 1. Verhandlungstag die Angeklagten als Täter wiedererkannt hatten ergaben sich am 2. Verhandlungstag am Dienstag, an dem die Polizeibeamten vernommen worden waren, so erhebliche Widersprüche, daß die Drei freigesprochen werden mußten.

Die Zweifel des Amtsgerichts Starnberg gründeten sich darauf, daß eine zweifelsfreie Identifizierung der Täter schlußendlich doch nicht erfolgt war und damit nicht zweifelsfrei klar war, ob die wahren Täter auf der Anklagebank saßen.

Die Zweifel gründeten sich auf die fehlende Wahllichtbildvorlage und die Widersprüche in den Aussagen der Zeugen. Nach dem Zweifelsgrundsatz („im Zweifel für die Angeklagten“) mußte das Amtsgericht Starnberg daher freisprechen.

24. April 2011/von Florian Schneider
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