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Bewährung für Prügelorgie

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht München hatten sich soeben sieben Angeklagte im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, zwei Türsteher der Discothek Max & Moritz in München in einer regelrechten Prügelorgie getreten und geschlagen zu haben. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München soll die Ursache der Schlägerei und Treterei in einer kurz vorher geschehenen Abweisung von zwei der sieben Angeklagten durch die Opfer an der Türe des Max & Moritz zu sehen sein: Als sich die beiden Türsteher und die Zurückgewiesenen zufällig in Aubing, – dem Wohnort der beiden an der Türe Abgewiesenen, – begegneten sollen sich die Angeklagten provoziert gefühlt haben und zu siebt auf die beiden Türsteher losgegangen sein. Der eine der beiden Türsteher erlitt dabei sogar Gesichtsfrakturen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren auf Bewährung.

Die Verteidiger forderten Freispruch, da keinem der Angeklagten eine konkrete Tätlichkeit nachzuweisen sei.

Das Amtsgericht sprach daraufhin tatsächlich zwei der Angeklagten frei, vier wurden jedoch zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, einer erhielt einen Arrest.

27. April 2011/von Florian Schneider
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