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Das Schwurgericht am Landgericht München II will notfalls ohne den mutmaßlichen Dachauer Todesschützen den Mordprozeß zu Ende führen

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Montag war es zu einem recht seltenen Beschluß eines Gerichts gekommen: Das Schwurgericht am Landgericht München II (das für den Raum Dachau zuständig ist) hatte den Beschluß verkündet, notfalls auch ohne den Angeklagten weiter verhandeln zu wollen. Das Landgericht hat seit Montag die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen einen Dachauer Spediteur wegen der Todesschüsse auf einen jungen Staatsanwalt Anfang des Jahres im Dachauer Amtsgericht zu verhandeln. Wie in den Medien mehrfach berichtet soll der vorbestrafte Mann anläßlich eines weiteren Strafverfahrens gegen ihn vor dem Dachauer Amtsgericht kurz vor Ende des Prozesses eine Schußwaffe gezogen und damit auf den ichter, den Staatsanwalt und seine Verteidigerin geschossen haben. Während es der Richter und die Anwältin gerade noch geschafft haben sollen, sich unter dem Tisch zu verstecken, soll der Angeklagte den jungen Staatsanwalt Turck voll erwischt und getötet haben.

Wegen dieser Geschichte hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Vorwurfes des vollendeten sowie des dreifach versuchten Mordes gegen den Spediteur erhoben. Der Mittfünfziger war seit der Tat in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Aufgrund seiner schweren Diabetes-Erkrankung mußten ihm hier beide Beine abgenommen werden. Da er seine Lebensperspektiven angesichts des bevorstehenden Mordprozesses und seiner schweren Krankheit als äußerst ungünstig eingeschätzt haben soll soll er mehrfach geäußert haben, sterben und keinerlei ärztliche Hilfe mehr annehmen zu wollen, was er auch dadurch zum Ausdruck gebracht haben soll, dass er sich an keinerlei ärztliche Vorgaben für seine Ernährung als Diabetiker mehr hielt, sondern gezielt viel Zucker und Fett zu sich nahm.

Als es ihm zum Verhandlungsauftakt am vergangenen Montag dann so schlecht ging, – sein zweites Bein war vor Kurzem erst amputiert worden, – konnte er zur Verhandlung nicht erscheinen. Das Schwurgericht wertete sein Verhalten als absichtlich herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit und verkündete unter Berufung auf die entsprechende Vorschrift der Strafprozessordnung den Beschluß, ohne ihn verhandeln zu wollen, so lange er an der Verhandlung nicht teilnehmen kann. Obwohl in Deutschland der eiserne Grundsatz gilt, dass gegen einen abwesenden Angeklagten nicht verhandelt werden kann, gibt es hier eine Ausnahme: Wenn der Angeklagte zwar verhandlungsunfähig ist, aber nach Eröffnung des Hauptverfahrens und damit auch nach Zulassung der Anklage zur Sache bereits zum Anklagevorwurf angehört worden ist, kann das Gericht seine Anwesenheit als nicht erforderlich ansehen und notfalls auch ohne ihn zu Ende verhandeln. Da der Angeklagte am vegangenen Dienstag aber im Gericht erschienen war hatte sich die Sache vorläufig erledigt, – jedenfalls so lange, wie der Angeklagte verhandlungsfähig ist.

8. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-08 10:38:172015-01-31 23:31:44Das Schwurgericht am Landgericht München II will notfalls ohne den mutmaßlichen Dachauer Todesschützen den Mordprozeß zu Ende führen

Krailling – Mörder lebenslang

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

In dem als Kraillinger Doppelmord bekannt gewordenen Fall hat das Schwurgericht München den Angeklagten Thomas S. vor kurzem zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Dem 51-jährigen Postboten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine beiden Nichten aus Habgier ermordet zu haben. Das Gericht war aufgrund der DNS-Spuren des Angeklagten am Tatort von dessen Täterschaft überzeugt. Es folgte daher in seinem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und verhängte die nach dem deutschen Strafgesetzbuch einzig mögliche Strafe für Mord, also lebenslänglich. Aufgrund der besonderen Verwerflichkeit der Tat und der ausgeübten Brutalität des Täters gegenüber zwei Kindern stellte es zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest.

Entgegen weit verbreitetem Irrtum ist die nach dem deutschen Strafgesetzbuch für Mord zwingend vorgesehene Strafe nicht im wörtlichen Sinne gemeint. Der Angeklagte wird den Rest seines Lebens also nicht in Haft verbringen. Irrglaube ist auch, dass die lebenslängliche Freiheitsstrafe nach höchstens 15 Jahren verbüßt ist. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1977, dass die Achtung der Menschenwürde – als oberstes Verfassungsprinzip – es erfordert, den zu Lebenslänglich Verurteilten die Chance zu geben, jemals wieder in Freiheit zu kommen. Als Reaktion auf diese Leitentscheidung wurde § 57a in das Strafgesetzbuch eingefügt. Diese wohl eher unbekannte Vorschrift spielt dabei eine tragende Rolle, denn sie ermöglicht auch bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe die vorzeitige Haftentlassung – juristisch genannt: die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung. Notwendige Voraussetzung für diese vorzeitige Entlassung ist u.a. dass mindestens 15 Jahre verbüßt sind. Im Durchschnitt werden bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe sogar 20 Jahre verbüßt.

Die vorzeitige Entlassung wird aber dann ausgeschlossen, wenn durch das Gericht die besondere Schwere der Schuld ausdrücklich festgestellt wurde. Das Schwurgericht kann nämlich aufgrund bestimmter schuldsteigernder Motive des Täters sowie bei Vorliegen besonders verwerflicher Tatbegehung, wie z.B. die Tötung von mehreren Menschen diese gesonderte Feststellung treffen. In einem Fall wie beim Kraillinger Mörder – bei denen das Tatbild mit gewöhnlichen Mordfällen in keiner Weise vergleichbar ist, wird der Straftäter mit einer vorzeitigen Entlassung nicht mehr rechnen können. Lebenslänglich kann in diesen Fällen also durchaus wirklich lebenslänglich bedeuten.

23. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-23 17:38:532015-02-01 00:06:35Krailling – Mörder lebenslang

Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Kempten hat soeben insgesamt fünf Angeklagte zu teilweise langen Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Dieser Tatvorwurf betraf die beiden Hauptangeklagte, da die nach der Überzeugung des Landgerichts Kempten das Opfer gemeinsam verprügelt hatten, so daß das Opfer, ein Bekannter von ihnen, an den Folgen der Schläge kurz darauf gestorben war. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten alle fünf Angeklagte im Dezember letzten Jahres zusammen mit dem Opfer ein regelrechtes Saufgelage veranstaltet, in dessen Verlauf die beiden Hauptangeklagten ihr Opfer dann geradezu bestialisch mißhandelten, – so die Erkenntnisse des Schwurgerichts, – während die anderen Drei den Einsatz eines Notarztes verhindert hatten, wohl aus Angst vor der Polizei. Das Opfer wäre nach der Mißhandlung durchaus noch zu retten gewesen, hätten die anderen 3 Angeklagten den Notarzt nicht wiedeer abbestellt und damit den Tod mitverursacht.

Das Landgericht Kempten verurteilte die beiden Hauptangeklagten im Ergebnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe nebst Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die anderen drei Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Hauptangeklagten eine Verurteilung wegen Mordes beantragt, was eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet hätte, für die anderen Drei wegen Beihilfe zum Mord jeweils sieben Jahre. So gesehen sind die Fünf nicht schlecht weggekommen.

7. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-07 17:05:562015-02-01 12:03:06Haftstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung

Haftbefehl wegen Mordversuchs

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Das Jugendgericht am Amtsgericht hat am Wochenende gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Germering Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordversuchs erlassen: Nach den Meldungen in den Medien hatte es in der Nacht von Freitag auf Samstag vor der Germeringer Stadthalle Streit zwischen zwei yJugendgruppen gegeben. Der Beschuldigte habe dann die Szene verlassen und sei kurz darauf mit mit einem 17-Jährigen wieder zurückgekehrt und habe dem 20-Jährigen ein Messer in den Rücken gerammt und sei geflohen. Das Opfer sei lebensgefährlich verletzt durch eine OP im Krankenhaus gerettet worden. Der Beschuldigte sei zuhause festgenommen worden, gleichzeitig habe man in seiner Wohnung blutverschmierte Kleidung sichergestellt.

Der Beschuldigte wird sich nun auf eine längere Zeit in der Untersuchungshaft einstellen müssen: liegt ein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes vor braucht die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz keinen weiteren Haftgrund, um den Beschuldigten in Haft behalten zu können.

In dem nun beginnenden Ermittlungsverfahren wird der dringende Tatverdacht überprüft werden. Bestätigt sich der Verdacht des versuchten Mordes erwartet den Beschuldigten eine Anklage zur Großen Jugendkammer am Landgericht München II. Hier wird auch die Frage geprüft werden, ob der 19-Jährige noch als Jugendlicher oder schon als Erwachsener einzustufen ist, was erhebliche Auswirkungen auf das zu erwartende Strafmaß hat.

13. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-13 17:00:282015-02-01 12:16:18Haftbefehl wegen Mordversuchs

Haftbefehl wegen Kindstötung

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat gegen die 24-jährige Frau aus Mittelstetten, die letzte Woche wegen starker Blutungen von ihren Eltern in ein Krankenhaus gebracht worden war, Haftbefehl wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung ihres neugeborenen Kindes. Nach Angaben des Krankenhauses stammten die Blutungen der jungen Frau von einer Entbindung, kurz darauf wurde die Leiche eines Neugeborenen in einer Tüte im Kleiderschrank der Frau aufgefunden. Nach Angaben der Frau habe sie in der Tat entbunden, allerdings sei das Kind bei der Geburt verstorben. Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II hatte das Kind bei der Geburt jedoch noch gelebt.

Nach den Meldungen in der Presse befindet sich die Beschuldigte nach wie vor im Krankenhaus, werde hier aber von der Polizei bewacht. Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus wird sie sich in Untersuchungshaft begeben müssen, sofern der Haftbefehl tatsächlich auch vollzogen wird.

Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, sofern tatsächlich auch ein dringender Tatverdacht besteht. Genau dies ist hier aber zu hinterfragen, da selbst nach Angaben der Polizei bei der Kinderleiche keine Spuren von Gewalteinwirkung hatten festgestellt werden können.

12. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-12 17:00:082015-02-01 12:17:02Haftbefehl wegen Kindstötung

Unterbringung eines Jugendlichen in Psychiatrie wegen Totschlags

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Ein 19-jähriger Schüler stand diese Woche vor der Jugendkammer des Landgerichts München II wegen des Vorwurfs des Totschlags: Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II hatte ihm vorgeworfen, am 09.01.11 den 48-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter durch einen Messerstich direkt in den Hals getötet zu haben. Der Jugendliche hatte angegeben, dies deshalb getan zu haben, da er seine Mutter davor habe bewahren wollen, dass ihr Freund sie töte. Im Rahmen seiner Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte an Wahnvorstellungen bedingt durch seine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie leidet.

Nach diesen Feststellungen des Gutachters ist Angeklagte damit schuldunfähig, da ihm die nötige Einsichtsfähigkeit in sein Handeln fehlt, er also gar nicht ermessen kann, was er da getan hat.

Das bedeutet, dass der Angeklagte schuldunfähig ist im Sinne des 20 StGB und damit auch nicht verurteilt werden kann. Er müsste also eigentlich freigesprochen werden, gäbe es nicht die Möglichkeit, ihn unterzubringen in einer psychiatrischen Anstalt. Dies hat die Jugendkammer hier getan. Der Angeklagte wird nun auf lange Zeit, das heißt, bis zu seiner vollen Genesung, sein weiteres Leben im psychiatrischen Krankenhaus führen müssen.

8. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-08 16:53:542015-03-20 12:54:51Unterbringung eines Jugendlichen in Psychiatrie wegen Totschlags

Anklage wegen Mordverdachts

Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 44-jährigen Münchner Anklage wegen des Verdachts des Mordes an seiner früheren Lebensgefährtin sowie der gemeinsamen Tochter erhoben. Der Münchner steht im Verdacht, seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 30-jährige Angolanerin, letztes Jahr im gemeinsamen Urlaub ermordet zu haben. Der Angeschuldigte soll im Juli des letzten Jahres die Frau mit der gemeinsamen Tochter nach Portugal gelockt haben unter dem Vorwand, mit ihr wieder zusammen sein und einen gemeinsamen Urlaub verbringen zu wollen. In Portugal soll er gemäß seinem vorgefassten Tatplan zuerst seine ehemalige Freundin unter Wasser gedrückt haben und damit getötet haben. Danach soll er auch seine 21 Monate alte Tochter getötet haben und beide Leichen am Strand abgelegt haben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Motiv des Angeschuldigten gewesen, daß er Angst gehabt habe, daß seine damalige Beziehung auffliegen könnte und sein Doppelleben bekannt würde, als seine Exfreundin ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt hatte und nun Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wurden. Er sei nur insgesamt etwa 2 Jahre mit dem Tatopfer zusammen gewesen und habe sich von ihr getrennt, als sie schwanger geworden sei.

Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage wegen Mordes und nicht nur wegen des Verdachts des Totschlags erhoben, da der Angeschuldigte gleich zwei Mordmerkmale bei seiner Tat verwirklicht haben soll, nämlich Heimtücke und Habgier. Sollte er tatsächlich auch wegen Mordes verurteilt werden droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe, wobei in diesem Falle das Schwurgericht auch die besondere Schwere der Schuld bejahen dürfte, was eine frühzeitige Haftentlassung verhindern würde.

3. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-03 16:54:562015-02-01 12:29:24Anklage wegen Mordverdachts

Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Montag zwei Haftbefehle gegen einen 28-und einen 29-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erlassen: Die beiden Männer sollen am Sonntagmorgen gegen 5 Uhr in der Wilhelm-Hale-Straße einen 21-Jährigen so brutal geschlagen und dabei so massiv verletzt haben, dass die Polizei von einem versuchten Tötungsdelikt ausgeht. In der Nacht vom Samstag soll ein Zeuge die Polizei gerufen haben, die noch in der Nähe des Tatorts drei Männer festgenommen hatte. Zur Tatzeit sollen alle Beteiligten deutlich unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Später wurde festgestellt, dass der 21-Jährige mehrere Gesichts- und Schädelskelett-Frakturen sowie eine Hirnblutung erlitt. Momentan befindet sich der Mann noch stationär in einem Münchner Krankenhaus ist aber außer Lebensgefahr. Die Münchner Mordkommission hatte zunächst die Ermittlungen gegen drei Verdächtige im Alter von 28, 29 und 45 Jahren aufgenommen, aber dann den 45-Jährigen vorläufig wieder entlassen, weil kein dringender Tatverdacht gegen ihn mehr bestanden hatte. Genaue Informationen zu den Hintergründen des Konflikts sowie zu dem Aufenthaltsort, an dem die Beteiligten den Abend verbracht hatten, konnte die Polizei noch nicht mitteilen.

Sollte die Staatsanwaltschaft München I Anklage zum Schwurgericht erheben, droht den mutmaßlichen Tätern eine Mindeststrafe von 5 Jahren und eine Maximalstrafe von 15 Jahren wegen versuchten Totschlags. Sieht das Gericht die Tat als versuchten Mord an, so haben die beiden Beschuldigten mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu rechnen.

11. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-11 16:52:062015-02-01 12:36:38Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

Haftbefehl wegen Mordverdachts

Straftaten gegen das Leben

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht hat gegen einen 66-jährigen Rentner in Dillingen, einen ehemaligen Manager des AKW Gundremmingen, soeben Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erlassen: Der Beschuldigte steht unter Verdacht, am Mittwoch seine 55-jährige Ehefrau getötet zu haben. Nach den Mitteilungen der Polizei soll der Beschuldigte selbst die Polizei davon verständigt haben, daß er seine Frau leblos zu Hause vorgefunden habe. Angeblich soll der Beschuldigte schon seit Längerem im Streit mit seiner Frau gelebt haben, von dem offenkundig auch die Umgebung Kenntnis erlangt hatte. Ein Unfall ist nach Angaben der Polizei deshalb unwahrscheinlich, weil die Tote am ganzen Körper und auch am Kopf schwerste Blutergüsse aufweise.

Der Beschuldigte soll sich bislang weder bei der Polizei noch beim Ermittlungsrichter geäußert haben zu dem Tatverdacht, wegen dem er sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Grundsätzlich ist die Verweigerung der Aussage für den Beschuldigten eine widerst ratsame Vorgehensweise, wenn er sich am Anfang eines schwer belastenden Ermittlungsverfahrens steht, da er damit seine Rechte bestmöglich wahrt. Angaben kann er schließlich jederzeit später auch noch machen.

4. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-04 16:55:162015-02-01 14:15:51Haftbefehl wegen Mordverdachts

Haft wegen Schwangerschaftsabbruch

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat vor gut 2 Wochen Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen erlassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, seine hochschwangere Lebensgefährtin in den Bauch geschlagen zu haben. Nach Angaben der gleichaltrigen Lebensgefährtin soll der Beschuldigte (Verteidiger RA F. Schneider) von Anfang an gegen die erneute Schwangerschaft seiner Freundin gewesen sein und unbedingt einen Abbruch der Schwangerschaft gewollt haben. Wegen des fortgeschrittenen Stadiums der Schwangerschaft sei dies jedoch auf legalem Wege nicht mehr möglich gewesen. Im April soll der beschuldigte seine Freundin dann bereits einmal in den Bauch geschlagen haben, mit dem Ziel, die Schwangerschaft zu beenden. Bei einem Streit vor etwa 3 Wochen auf offener Straße soll der Beschuldigte dann seine Freundin erneut in den Bauch geschlagen haben. Das Paar hat bereits zwei gemeinsame Kinder. Zusätzlich soll er eines der beiden Kinder des Paares misshandelt haben.

Die Lebensgefährtin machte bei der Polizei zwar von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Verlobte Gebrauch, teilte aber dennoch der Polizei den strafbaren Sachverhalt mit. Der Beschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe.

Auf der Basis der Angaben der Lebensgefährtin hatte das Amtsgericht dann den beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der sich deshalb seit dem 08.07.11 in Untersuchungshaft befindet. Im Falle einer Anklageerhebung müsste der vorbestrafte Beschuldigte mit einer empfindlichen Jugendstrafe rechnen.

25. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-25 16:49:482015-02-01 14:17:29Haft wegen Schwangerschaftsabbruch
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