• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haftbefehl wegen Kindstötung

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat gegen die 24-jährige Frau aus Mittelstetten, die letzte Woche wegen starker Blutungen von ihren Eltern in ein Krankenhaus gebracht worden war, Haftbefehl wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung ihres neugeborenen Kindes. Nach Angaben des Krankenhauses stammten die Blutungen der jungen Frau von einer Entbindung, kurz darauf wurde die Leiche eines Neugeborenen in einer Tüte im Kleiderschrank der Frau aufgefunden. Nach Angaben der Frau habe sie in der Tat entbunden, allerdings sei das Kind bei der Geburt verstorben. Nach ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II hatte das Kind bei der Geburt jedoch noch gelebt.

Nach den Meldungen in der Presse befindet sich die Beschuldigte nach wie vor im Krankenhaus, werde hier aber von der Polizei bewacht. Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus wird sie sich in Untersuchungshaft begeben müssen, sofern der Haftbefehl tatsächlich auch vollzogen wird.

Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, sofern tatsächlich auch ein dringender Tatverdacht besteht. Genau dies ist hier aber zu hinterfragen, da selbst nach Angaben der Polizei bei der Kinderleiche keine Spuren von Gewalteinwirkung hatten festgestellt werden können.

12. September 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-12 17:00:082015-02-01 12:17:02Haftbefehl wegen Kindstötung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafverteidiger erreicht Einstellung 7. Dezember 2023
  • Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung 28. Oktober 2023
  • Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige 18. Oktober 2023
  • Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung 9. Oktober 2023
  • Haftentlassung bei Vergewaltigung 7. Oktober 2023
  • Haftgrund Vergewaltigung 26. Juli 2023
  • Frei durch Haftprüfung 11. Mai 2023
  • Verbrechensverabredung 27. April 2023
  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Bewährung für Straftaten im VollrauschHaftbefehl wegen Mordversuchs
Nach oben scrollen