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Haftbefehl wegen Mordversuchs

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Das Jugendgericht am Amtsgericht hat am Wochenende gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Germering Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordversuchs erlassen: Nach den Meldungen in den Medien hatte es in der Nacht von Freitag auf Samstag vor der Germeringer Stadthalle Streit zwischen zwei yJugendgruppen gegeben. Der Beschuldigte habe dann die Szene verlassen und sei kurz darauf mit mit einem 17-Jährigen wieder zurückgekehrt und habe dem 20-Jährigen ein Messer in den Rücken gerammt und sei geflohen. Das Opfer sei lebensgefährlich verletzt durch eine OP im Krankenhaus gerettet worden. Der Beschuldigte sei zuhause festgenommen worden, gleichzeitig habe man in seiner Wohnung blutverschmierte Kleidung sichergestellt.

Der Beschuldigte wird sich nun auf eine längere Zeit in der Untersuchungshaft einstellen müssen: liegt ein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes vor braucht die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz keinen weiteren Haftgrund, um den Beschuldigten in Haft behalten zu können.

In dem nun beginnenden Ermittlungsverfahren wird der dringende Tatverdacht überprüft werden. Bestätigt sich der Verdacht des versuchten Mordes erwartet den Beschuldigten eine Anklage zur Großen Jugendkammer am Landgericht München II. Hier wird auch die Frage geprüft werden, ob der 19-Jährige noch als Jugendlicher oder schon als Erwachsener einzustufen ist, was erhebliche Auswirkungen auf das zu erwartende Strafmaß hat.

13. September 2011/von Florian Schneider
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