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Jugendstrafe ohne Bewährung in Augsburg für 15-Jährigen

Jugendliche - Heranwachsende

Die Jugendkammer am Landgericht Augsburg hat vorletzte Woche einen 15-jährigen Angeklagten wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und damit ohne Bewährung verurteilt. dem Angeklagten war vorgeworfen worden, noch als 14-jähriger zwischen Juli und September 2010 im Augsburger Siebentischwald mehrere Joggerinnen belästigt und bedrängt zu haben.

Die Höhe des Urteils dürfte auch davon beeinflußt worden sein, daß der Teenager inzwischen schon einige Monate Untersuchungshaft verbüßt hat, – siehe auch mein Blog vom 25.10.10! Außerdem hatte der Jugendliche nach Mitteilung der Presse die meisten Taten gestanden und sich bei den Frauen entschuldigt, was strafmildernd wirkt.

Seitens eines Verteidigers begegnet dieses Urteil insofern einigen Bedenken, da es – natürlich ohne Kenntnis der Verfahrensakten – zunächst schwer nachvollziehbar ist, gegen einen so jungen und damit naturgemäß nicht vorbestraften Ageklagten aus dem Stand eine unbedingte Jugendstrafe zu verhängen.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:07:352015-02-01 17:28:31Jugendstrafe ohne Bewährung in Augsburg für 15-Jährigen

Lange Haft für 2 brutale Schläger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die in den Boulevardmedien als „Disco-Schläger“ bekannt gewordenen beiden Angeklagten vor der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Frau Datzmann haben am 16.02.11 für ihre brutalen Tätlichkeiten gegen einen Besucher des M-Parks in München, einen damals 21-jährigen Schreiner, (Opferanwalt Rechtsanwalt Florian Schneider) am 18.05.07 lange Haftstrafen bekommen: In dem 2. Durchgang des Verfahrens seit Ende Januar 2011 wurden die beiden Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren Freiheits- (Patrick W.) bzw. 6 Jahren und 9 Monaten Jugendstrafe Andre A.) verurteilt. Sie waren bereits im Herbst 2009 von der 1. Jugendkammer desselben Gerichts wegen desselben Vorwurfs schuldig gesprochen worden und damals zu 9 und 7 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers war dieses Urteil jedoch vom Bundesgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer zurückverwiesen worden.

Die Einlegung der Revision hat sich für die beiden Angeklagten nur teilweise gelohnt: Der ältere der beiden Angeklagten hat nun 1 Jahr Freiheitsstrafe weniger erhalten, der Jüngere immerhin noch 3 Monate. Der Nachteil ist für sie gewesen, daß sie Beide nun seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

Allerdings haben sie es auch bei der anderen Jugendkammer mit völlig anderen Richtern nicht geschafft, eine deutliche Verminderung der Strafe zu erreichen. Hierfür wäre ohne Zweifel ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich nötig gewesen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:00:092015-02-01 17:36:27Lange Haft für 2 brutale Schläger

Disco-Schläger geständig

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Beim erneuten Prozeßauftakt der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I am gestrigen 25.01.11 haben die beiden Angeklagten ihr früheres Aussage verhalten geändert und zur Überraschung des anwaltlichen Vertreters des Opfers RA Florian Schneider und wohl auch der Staatsanwaltschaft und des Gerichts eingeräumt, das Opfer Michael Rödl vor knapp vier Jahren mit den Füssen getreten zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bislang jegliche Tätlichkeiten gegen den Geschädigten und ein weiteres Opfer vehement bestritten, waren aber schon im vorangegangenen Verfahren vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I im Jahr 2009 trotz ihres Bestreitens wegen versuchten Mordes zu langjährigen Jugend- bzw. Freiheisstrafen verurteilt worden: Die 1. Jugendkammer hatte ihnen ihre Aussagen, sie hätten rein gar nichts mit den schweren Gesichtsfrakturen des Opfers zu tun, nicht abgenommen. Wegen der erfolgreichen Revision der beiden Angeklagten muß die Sache seit gestern neu verhandelt werden.

Am morgigen 27.01.11 muß daher auch das Opfer selbst sowie die anderen Begleiter des Opfers an dem betreffenden Morgen des 18.05.2007 erneut angehört und vernommen werden.

Das geänderte Aussageverhalten der beiden Täter wird sich sicherlich insofern günstig für sie auswirken, als gerade vor den Jugendkammern Geständnisse hoch angerechnet werden. Allerdings wird sic erneut zu ihren Lasten auswirken, daß sie die Tätlichkeiten nicht in volem Umfange zugegeben haben und sich vor allem bis zum heutigen Zeitunkt und damit nach fast vier Jahren immer noch nicht um eine Schadenswiedergutmachun gekümmert haben.

3. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-03 15:26:032015-02-01 17:41:31Disco-Schläger geständig

Neuer Prozeß wegen versuchten Mordes gegen Disco-Schläger

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am 25. Januar 2011 um 09.00 Uhr beginnt der neue Prozeß gegen die beiden Männer, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, am 17.Mai 2007 in der Discothek M-Park in München den damals 20 jährigen Schreinergesellen Michael Rödl (RA Florian Schneider) zusammen mit einem Dritten, der derzeit noch flüchtig ist, zu Boden geschlagen und so brutal ins Gesicht getreten zu haben, daß das Opfer zahllose Frakturen im Gesicht davon trug. Nachdem die Beiden, Patrick W. und André A., im Rahmen einer sechsmonatigen Hauptverhandlung vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt worden waren hatte der BGH das Urteil der 1. Jugendkammer im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen. Der 25.01.11 ist damit Auftakt zu vorläufig 6 weiteren Verhandlungstagen.

Der Prozeß muß also komplett von vorne aufgerollt werden, nach Lage der Dinge werden die beiden Angeklagten weiterhin jegliche Beteiligung an den Tätlichkeiten gegen Michael Rödl bestreiten.

Die Aufhebung des Urteils der 1. Jugendkammer durch den Bundesgerichtshof betraf aber nur einen Formfehler. Es ist daher damit zu rechnen, daß die Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes verurteilt werden: Der Bundesgerichtshof hat mit keinem Wort eventuelle Fehler in der Beweiswürdigung angegriffen oder gar die rechtliche Wertung der Tätlichkeiten der beiden Angeklagten als versuchten Mord. Die Urteilsaufhebung resultiert aus dem Vorliegen eines sogenannten absoluten Revisionsgrundes, der zur Aufhebung verpflichtet hat.

25. Januar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-01-25 15:55:112015-02-01 17:42:33Neuer Prozeß wegen versuchten Mordes gegen Disco-Schläger

10 Monate Haft für Racheaktion

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Freising hat am Dienstag gegen einen 19 jährigen aus Freising 10 Monate Jugendstrafe verhängt, da der die Radmuttern am Wagen seiner angebeteten Nachbarin teils entfernt und teils gelockert hatte, nachdem die ihn hatte abblitzen lassen.

Die reichlich gefährliche Aktion des 19 Jährigen hatte rechtzeitig entdeckt werden können, daher war kein Unfall passiert.

Die reichlich gefährliche Aktion des 19 Jährigen hatte rechtzeitig entdeckt werden können, daher war kein Unfall passiert. Hätte die Nachbarin bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn einen schweren Unfall erlitten und wäre dabei schwer verletzt oder gar getötet worden hätte dem Heranwachsenden eine Anklage vor der Jugendkammer am Landgericht als Schwurgericht gedroht mit einer Höchststrafe von 10 Jahren.

17. Januar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-01-17 15:54:252015-02-01 22:38:0510 Monate Haft für Racheaktion

Jugendlicher Sextäter bleibt in Untersuchungshaft

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Augsburg zeigte keine Bereitschaft, den Haftbefehl gegen den 14 jährigen Jugendlichen außer Vollzug zusetzen, der seit Anfang Oktober wegen zahlreicher sexueller Übergriffe auf Joggerinnen im Augsburger Siebentischwald in der JVA Laufen einsitzt.

Der 14 jährige Jugendliche hat bereits gestanden, zahlreiche Frauen im Augsburger Siebentischwald überfallen und begrapscht zu haben. Unklar ist, warum er erneut strafrechtlich so auffällig geworden ist, nachdem man ihn bei der Polizei bereits wegen Diebstählen und Körperverletzung kennt. Er wird daher derzeit psychiatrisch untersucht. Unklar bleibt in der ganzen Berichterstattung über die Ermittlungen in Sachen Sextäter im Siebentischwald, unter welchen Umständen der Jugendliche sein Geständnis abgelegt hat, ein Anwalt war wohl nicht an seiner Seite.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-25 15:51:042015-02-01 22:44:35Jugendlicher Sextäter bleibt in Untersuchungshaft

Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Im Schwurgerichtsprozeß vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat einer der drei Angeklagten den Tatvorwurf eingeräumt

Drei heute achtzehn- und zur Tatzeit sechzehnjährige Jugendliche aus Küsnacht bei Zürich müssen sich seit Monaten vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen des Vorwurfes des mehrfachen versuchten Mordes verantworten. Bisher hatten alle drei zu den Tatvorwürfen geschwiegen, was nach dem Gesetz ihr Recht ist. Am Donnerstag, den 14.10.10, und damit kurz vor Ende des Prozesses hat sich einer der Drei endlich dazu entschlossen, auszupacken und ein umfangreiches Geständnis abzulegen, – also die Tatvorwürfe einzuräumen, – und sich vor allem bei dem Hauptopfer, einen damals zufällig den Sendlinger-Tor-Platz in München querenden Versicherungskaufmann, zu entschuldigen, zumal der von den Tritten der Drei in sein Gesicht allerschwerste Verletzungen davongetragen hatte. Das Geständnis scheint nach den Meldungen in den Medien erst dadurch möglich geworden zu sein, daß der Angeklagte seinen bisherigen Anwalt kündigte, der ganz offensichtlich wie auch seine beiden Kollegen die Verantwortung für das bisherige Schweigen getragen hat, – die Äußerungen des neuen Verteidigers in den Medien als richtig unterstellt.

Gerade in einem derartigen Verfahren vor der Jugendkammer ist ein derartiges Prozeßverhalten als äußerst ungünstig anzusehen, da Geständnisse regelmäßig strafmildernd gewertet werden. Am wichtigsten erscheinen in einem solchen Verfahren die Entschuldigung bei den Opfern und vor allem Wiedergutmachung, was wohl ebenfalls bisher während des über ein Jahr dauernden Strafverfahrens nicht erfolgt ist. Ohne diese Punkte kann ein Jugendlicher in einem solchen Verfahren nur die Höchststrafe von zehn Jahren erwarten.

14. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-14 15:47:532015-02-01 22:47:32Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Die Jugendkammer am Landgericht Passau hatte im Juni 2010 gegen drei Heranwachsende langjährige Jugendstrafen nur wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt und nicht auf versuchten Mord erkannt.

Nach Berichten in der Presse hatten drei junge Männer am 6. Dezember letzten Jahres in der Passauer Altstadt grundlos Passanten angegriffen und ihre am Boden liegenden Opfer zusammengetreten. Wegen der Tritte gegen den Kopf eines Zweiundzwanzigjährigen, der seitdem ein künstliches Gebiß tragen muß, waren sie wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer am Landgericht Passau angeklagt worden. Das Landgericht konnte jedoch in den Tritten der Angeklagten gegen ihre Opfer keinen versuchten Mord erkennen, sondern verhängte Jugendstrafen von nur vier Jahren bzw. drei Monaten, fünf Jahren bzw. einem Jahr und sechs Monaten ?nur? wegen gefährlicher Körperverletzung, da ein Tötungsvorsatz nicht zu erkennen gewesen sei.

Nachvollziehbarerweise haben die drei Angeklagten das Urteil sofort angenommen. Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers stellen nach den aktuellen Urteilen anderer Jugendkammern und Schwurgerichte regelmäßig zumindest versuchten Totschlag dar, üblicherweise sogar versuchten Mord, sofern die Opfer überhaupt überleben. Die Urteile der 1. Jugendkammer am Landgericht München I in den Fällen der sogenannten ?U-Bahnschläger? oder im ?Brunner-Prozeß? zeigen dies. Für die drei Angeklagten also ein mehr als glückliches Urteil, das womöglich an einem anderen Landgericht nicht so günstig ausgefallen wäre!

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:45:192015-02-01 22:50:39Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord

Freizeitarrest für Brandstiftung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Dachau verhängte am Dienstag gegen eine Gruppe Jugendlicher, die vor knapp zwei Jahren eine Dönerbude in Karlsfeld angezündet und damit eine ganze Familie aus dem Irak ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt hatte, Freizeitarreste. Nur der vielfach vorbestrafte Haupttäter der Bande, der zugleich der älteste ist, erhielt eine Vollzugsstrafe.

Die vier zur Tatzeit zwischen 15 und 20 Jahre alten Männer waren am 21.01.08 abends unterwegs gewesen und auf Geheiß des Ältesten der Gruppe, dem heute dreiundzwanzigjährigen Haupttäter, nach Karlsfeld gefahren, wohl weil sie ?was erleben? wollten. Aus Spaß brachen sie in die Dönerbude einer kurdischen Familie aus dem Irak ein und zündeten diese dann an, um die Spuren ihrer Tat zu verwischen. Obwohl weder eine Entschuldigung noch eine Wiedergutmachung gegenüber der Opferfamilie erfolgt war verhängte das Jugendgericht Dachau die nur sehr moderate Sanktion je eines Freizeitarrestes gegenüber den jüngeren Teilnehmern der Tat. Auch der Rädelsführer fuhr wohl sehr gut mit dem Urteil des AG Dachau angesichts seiner vielen Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch.

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:43:432015-02-01 22:51:44Freizeitarrest für Brandstiftung

Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat auf beide Angeklagte im Prozess an Brunner Jugendstrafrecht angewendet.

Der ältere der beiden Angeklagten ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, die Jugendkammer ist damit nur 2 Monate unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaß von 10 Jahren geblieben, das in Deutschland für Urteile nach dem Jugendstrafrecht gilt. Der jüngere der beiden Angeklagten ist in Übereinstimmung mit dem Antrag der Strafverfolger nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden und hat ?nur? 7 Jahren Jugendstrafe erhalten. Beide Angeklagte wollen das Urteil mit der Revision angreifen.

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:002015-03-20 13:15:09Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner
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