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Neuer Prozeß wegen versuchten Mordes gegen Disco-Schläger

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am 25. Januar 2011 um 09.00 Uhr beginnt der neue Prozeß gegen die beiden Männer, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, am 17.Mai 2007 in der Discothek M-Park in München den damals 20 jährigen Schreinergesellen Michael Rödl (RA Florian Schneider) zusammen mit einem Dritten, der derzeit noch flüchtig ist, zu Boden geschlagen und so brutal ins Gesicht getreten zu haben, daß das Opfer zahllose Frakturen im Gesicht davon trug. Nachdem die Beiden, Patrick W. und André A., im Rahmen einer sechsmonatigen Hauptverhandlung vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt worden waren hatte der BGH das Urteil der 1. Jugendkammer im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen. Der 25.01.11 ist damit Auftakt zu vorläufig 6 weiteren Verhandlungstagen.

Der Prozeß muß also komplett von vorne aufgerollt werden, nach Lage der Dinge werden die beiden Angeklagten weiterhin jegliche Beteiligung an den Tätlichkeiten gegen Michael Rödl bestreiten.

Die Aufhebung des Urteils der 1. Jugendkammer durch den Bundesgerichtshof betraf aber nur einen Formfehler. Es ist daher damit zu rechnen, daß die Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes verurteilt werden: Der Bundesgerichtshof hat mit keinem Wort eventuelle Fehler in der Beweiswürdigung angegriffen oder gar die rechtliche Wertung der Tätlichkeiten der beiden Angeklagten als versuchten Mord. Die Urteilsaufhebung resultiert aus dem Vorliegen eines sogenannten absoluten Revisionsgrundes, der zur Aufhebung verpflichtet hat.

25. Januar 2011/von Florian Schneider
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