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Keine Haft bei versuchtem Mord

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die beiden Jugendlichen, die in der Nacht zum Samstag in der Berliner U-Bahn einen 29-jährigen niedergeschlagen und viermal mit den Füssen ins Gesicht getreten hatten, sind wieder auf freiem Fuß: Wie in den Medien berichtet wird waren die Beiden nach ihrer Tat zunächst geflüchtet, hatten sich dann aber freiwillig bei der Polizei gemeldet und ihre Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin beim Amtsgericht Berlin gegen die Beiden Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt, der vom Amtsgericht auch antragsgemäß erlassen wurde. Allerdings vermochte das Amtsgericht nicht zu erkennen, warum die Beiden in Haft bleiben sollten, und setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Die beiden Jugendlichen befinden sich damit trotz des denkbar schwersten Tatvorwurfes, den unser Strafgesetz kennt, auf freiem Fuß.

Nach § 112 der Strafprozeßordnung ist es grundsätzlich erforderlich für den Erlaß eines Haftbefehls und damit für die Anordnung von Untersuchungshaft, daß nicht nur ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, – was hier angesichts des Geständnisses der Beiden klar gegeben ist, – sondern auch ein Haftgrund. Allerdings gilt nach Absatz 3 der Vorschrift auch, daß im Falle des Tatvorwurfes des Mords oder des Totschlags kein Haftgrund erforderlich ist.

Bei der von den Medien berichteten Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen die beiden Jugendlichen handelt es sich um eine echte Berliner „“Spezialit?t““: nach der üblichen Praxis in Bayern wäre die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls angesichts eines derart gravierenden Tatvorwurfes undenkbar.

25. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-25 16:23:592015-02-01 15:49:36Keine Haft bei versuchtem Mord

Anklage zum Jugendgericht Dachau wegen Straßenverkehrsgefährdung

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Dachau mußte sich ein 18-jähriger Führerscheinneuling aus Dachau verantworten, der letztes Jahr im Juni gerade mal 12 Tage nach seinem 18. Geburtstag auf der Fahrt zum McDonalds in Dachau einen schweren Unfall verursacht hatte, als er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Unterführung raste, in den Gegenverkehr schleuderte und dabei einen Polo zertrümmerte, der keine Chance hatte, dem rasenden Fahranfänger zu entkommen. Der 18-Jährige hatte seinen Führerschein gerade mal sechs Wochen lang, als er den Unfall verursachte. Er selbst wurde ebenso wie sein 19-jähriger Beifahrer kaum nennenswert verletzt, die beiden Insassen des Polo erlitten dagegen erhebliche Blessuren.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte den 18-Jährigen daraufhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung zum Amtsgericht Dachau – Jugendgericht – angeklagt, das Amtsgericht Dachau verurteilte den Angeklagten in Übereinstimmung mit der Anklage.

Bei der Verhandlung räumte der Angeklagte den Tatvorwurf ein und kam mit einer äußerst großzügigen Strafe davon: Er muß ein Arbeitswochenende ableisten und verliert seinen Führerschein bei gleichzeitiger Sperre für die Wiedererteilung von 6 Monaten.

20. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-20 16:22:062015-02-01 15:52:10Anklage zum Jugendgericht Dachau wegen Straßenverkehrsgefährdung

Jugendstrafe vor AG Freising wegen Dienstähle aus Umkleidekabinen

Jugendliche - Heranwachsende

Fälschung von Überweisungsformularen und Diebstähle aus Umleidekabinen von Sporthallen führten soeben zur Verurteilung einer 21-jährigen Freisingerin: Wie der Presse zu entnehmen war wurde sie zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Freising sah es als erwiesen an, daß die Angeklagte schon kurz nach ihrer Entlassung aus einer Strafhaft in anderer Sache zusammen mit einem 16-jährigen Mittäter mehrfach das Konto ihrer Mutter mittels gefälschter Überweisungsformulare zu erleichtern versucht hatte und zudem mehrere Diebstähle begangen hatte. Einige der Fälschungsversuche scheiterten an der Aufmerksamkeit von Bankangestellten, die entweder die Fälschung der Unterschriften erkannten oder denen die Überweisungsbeträge zu hoch erschienen und die deshalb die Vornahme der Überweisungen ablehnten.

Der deutlich jüngere Mittäter kam vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Freising mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung davon. Ihn hatte sein Geständnis vor einer höheren Strafe bewahrt, während die 21-Jährige beharrlich geleugnet hatte. da das Strafmaß des Urteils gege die Hauptangeklagte die Grenze von zwei Jahren überstieg konnte ihr Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das beharrliche Leugnen der Tatvorwürfe seitens der Angeklagten war wohl besonders unangenehm aufgefallen seitens des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Freising, das die Tatvorwürfe als durchaus erwiesen ansah. Deutlich straferschwerend wirkte natürlich auch der Umstand, daß sie kurz vor der Begehung der neuen Straftaten aus der Haft entlassen worden war.

19. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-19 16:21:082015-02-01 15:53:46Jugendstrafe vor AG Freising wegen Dienstähle aus Umkleidekabinen

Deal vor Jugendgericht Starnberg in Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hatte bereits im September 2010 einen 19-jährigen Wiederholungstäter aus Feldafing wegen gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung sowie wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte, der eigentlich aus Cottbus stammt, war hiergegen in Berufung gegangen, mußte sich allerdings soeben erneut vor demselben Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg wegen eines Kopfstosses verantworten. Bereits 2009 hatte er sich seine erste Jugendstrafe wegen zwei Fällen von Körperverletzung durch das Amtsgericht Starnberg eingefangen, als er zwei Kopfstöße in das Gesicht seiner Kontrahenten versetzt hatte. Hier war er noch mit einer Bewährung davongekommen. Das Urteil von September 2010 hatte diese Strafe miteinbezogen, allerdings wegen des offenkundigen Bewährungsversagens die bereits zitierte Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verhängt.

Als der mittlerweilen 19-jährige Angeklagte das dritte Mal vor demselben Jugendschöffengericht wegen derselben Tatvorwürfe stand drohte erst recht eine lange Jugendstrafe. Er sah es daher wohl als sinnvoller an, auf ein Angebot des Amtsgerichts einzugehen und seine Berufung gegen das 2. Urteil zurück zu nehmen und im Gegenzug einer dritten Verurteilung zu entgehen, denn das Amtsgericht war im Gegenzug bereit dazu, die dritte Anklage einzustellen.

Der Angeklagte hatte ganz offenkundig von einem Deal mit dem Gericht profitiert: Sein Risiko hatte darin bestanden, auch wegen der dritten und neuen Anklage zu einer empfindlichen Jugendstrafe verurteilt zu werden und kurz darauf mit seiner Berufung am Landgericht München II zu scheitern. In der Folge wären dann womöglich alle drei Verurteilungen zu einer langen Einheitsjugendstrafe verbunden worden. So entschied er sich daher lieber für das Angebot, die 16 Monate doch anzunehmen.

12. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-12 16:17:372015-02-01 15:58:19Deal vor Jugendgericht Starnberg in Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

Jugendkammer verhandelt neu gegen Jugendlichen wegen mehrfacher Nötigung und versuchter Vergewaltigung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Landgericht Augsburg wird am kommenden Mittwoch das Verfahren gegen den bei Tatzeit 14-jährigen Jugendlichen neu verhandeln, der im Februar vom Amtsgericht Augsburg als der sogenannte „Täter vom Siebentischwald“ schuldig gesprochen worden war, insgesamt ein Dutzend Frauen im Augsburger Siebentischwald sexuell belästigt zu haben und in einem Fall versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen. Er war wegen Beleidigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, eine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung war dagegen nicht erfolgt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Augsburg waren gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Während die Staatsanwaltschaft das Urteil als zu milde ansieht und vor allem die rechtliche Einordnung des Versuchs des Angeklagten, eine der Frauen ins Gebüsch zu ziehen, nur als sexuelle Nötigung angreift, sieht der Angeklagte das Urteil als zu streng an und will nicht in den Jugendknast.

Die Jugendkammer am Landgericht Augsburg wird also das Verfahren noch einmal aufrollen und das Urteil überprüfen müssen. Sehr gut möglich ist allerdings auch, daß die Jugendkammer die Rücknahme der beiden Berufungen anregen wird, da sie womöglich für beide Berufungen keine großen Aussichten sieht.

11. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-11 16:15:542015-02-01 16:01:06Jugendkammer verhandelt neu gegen Jugendlichen wegen mehrfacher Nötigung und versuchter Vergewaltigung

3 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat am gestrigen Donnerstag einen soeben 18 Jahre alt gewordenen Gilchinger zu einer Jugendhaft von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Starnberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März letzten Jahres in der S5 völlig grundlos einen 19-jährigen Fahrgast aus Weßling mit dem Fuß ins Gesicht getreten hatte. Der Angeklagte soll den Fahrgast zuerst noch nach einer Zigarette gefragt und sich dann an den Haltegriffen hochgezogen haben, um dem Weßlinger mit dem Fuß ins Gesicht treten zu können. Der 19-jährige hat allerdings kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen. Der Gilchinger stand als Wiederholungstäter vor dem Jugendschöffengericht, der zudem innerhalb offener Bewährung gehandelt hatte.

Straferschwerend wurde also gewertet, dass der Angeklagte mehrere einschlägige Vorstrafen mitbrachte in die Verhandlung: Alle vorangegangenen Maßnahmen wie Antiaggressionstraining und andere Bewährungsauflagen sollen sich erkennbar erneuten Straftat als wirkungslos herausgestellt haben. Was die Situation für den Angeklagten wohl auch nicht gerade verbessert haben dürfte war sein beharrliches Bestreiten des Tatvorwurfes, was ihn wohl als besonders unbelehrbar hatte erscheinen lassen.

Der Angeklagte kann nun Berufung einlegen, was zu einer neuen Verhandlung des Tatvorwurfes vor der Jugendkammer am Landgericht München II führen wird: Hier wird der Angeklagte aber nur dann Erfolg haben, wenn er sich eine neue Verteidigungsstrategie zulegt.

8. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-08 16:14:562015-03-20 12:56:523 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn

Bewährungsstrafen für Diebesbande

Jugendliche - Heranwachsende, Vermögensdelikte

Die Angeklagten eines Strafvefahrens vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Kelheim am 07.04.11 hatten Glück: Trotz einer Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sind alle Fünf (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) mit Bewährungsstrafen von weniger als 2 Jahren davon gekommen. Ihnen war von der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgeworfen worden, einen Mobilfunkbetreiber durch fingierte Mobilfunkverträge (unter Angabe gefälschter Personalien) um eine Vielzahl an Handys erleichtert zu haben und diese Handys sodann an Hehler im Umkreis des Münchner Hauptbahnhofs mit Gewinn vertickt zu haben. Entscheidend für die Durchführung der insgesamt 150 Taten war die Tatbeteiligung eines Mitarbeiters des Mobilfunk-Shops, der bei der Fingierung der Verträge behilflich war und dabei mitgeholfen hatte, die Verträge bei in der Zentrale des Mobilfunkbetreibers durchgewunken und die teilweise sehr teuren Handys an die Fünf ausgegeben wurden.

Die arbeitsteilige Vorgehensweise und die Vielzahl von Taten führte zur Einstufung als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Da alle fünf Angeklagten gerade über 21 Jahre alt waren bei der Begehung dieser Taten mußten sie sich als (gerade) Erwachsene am 07.04.11. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Kelheim verantworten. Durch die Art des Tatvorwurfs hatten sie infolgedessen mit einem Strafrahmen von zumindest 1 bis 10 Jahre zu rechnen.

Bei der Strafzumessung waren die Geständnisse aller fünf Ageklagten entscheidend ebenso wie der Umstand, daß es ihnen von seiten des Netzbetreibers sehr leicht gemacht worden war, ihre Straftaten zu begehen. Da sich der Gesamtschaden im Vergleich zu anderen Verfahren dieser Art eher gering gehalten hatte waren Staatsanwaltschaft Regensburg und das Amtsgericht Kelheim übereinstimmend von minder schweren Fällen ausgegangen, was zu einem geringeren Strafrahmen von nur 6 Monaten bis 5 Jahren geführt hatte.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:13:572015-02-01 17:08:05Bewährungsstrafen für Diebesbande

Sozialstunden für Schlägerei unter Jugendlichen

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 18-jähriger Angeklagter hatte vor dem Amtsgericht Freising Glück: Er hatte auf einer Saisonabschlußfeier nach dem Konsum von etwa 10 Halben Streit mit einem anderen Jugendlichen bekommen und diesen mit einer Bierflsche ins Gesicht geschlagen. Er war infolgedessen von der Staatsanwaltschaft Landshut angeklagt worden vor dem Jugendgericht Freising wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und hatte hier sofort den Tatvorwurf eingeräumt. Der Jugendrichter erkannte dies an und verurteilte ihn zu 60 Stunden Sozialarbeit und Alkoholberatungsstunden.

Nach Lage der Dinge wäre durchaus ein Dauerarrest üblich gewesen. Den Angeklagten hatte aber nicht nur sein sofortiges Geständnis vor einem Arrest bewahrt, sondern vor allem seine sofortige Entschuldigung bei seinem Opfer noch am Tatabend und sein Angebot, ihm Schmerzensgeld zu bezahlen. Um seinem Opfer das Schmerzensgeld tatsächlich zu ermöglichen hatte er ihm noch am Tatort seine Handynummer gegeben.

Als 18-jähriger gilt der der Angeklagte nicht mehr als Jugendlicher, sondern als Heranwachsender, auf den nicht mehr zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden muß, sondern auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann, wenn der Heranwachsende eher einem Erwachsenen gleichzustelen ist als einem Jugendlichen. In einem solchen Fall wäre das Urteil gegen den Angeklagten nicht so günstig ausgefallen, sondern deutlich schärfer, da im Erwachsenenstrafrecht auf gefährliche Körperverletzung ein Strafrahmen von 6 MOnaten bis 10 Jahre gilt. Sozialstunden sind hier nicht mehr vorgesehen. sondern zumindest eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:362015-02-01 17:09:34Sozialstunden für Schlägerei unter Jugendlichen

Dauerarreste gegen 3 Jugendliche für Diebstähle

Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Dachau hat vorletzte Woche einen 15-jährigen Jugendlichen und zwei 19-jährige Heranwachsende zu Dauerarrest und Arbeitswochenende verurteilt: Den Dreien war vorgeworfen worden, im Herbst letzten Jahres im Rahmen von ausgiebigen Diebestouren in einen Kiosk, eine Imbißbude, einen Sportverein und in ein Jugendzentrum in Dachau eingebrochen zu haben, um diese ausräumen zu können. Bei den Einbrüchen sei jedesmal hoher Sachschaden entstanden, da die Drei sehr brutal bei Aufbrechen vorgegangen seien und aus Zerstörungswut absichtlich einiges kaputt gemacht hätten. Der gesamte Sachschaden liege nach Auffassung des Gerichts bei über 20.000 Euro.

Die drei Jugendlichen waren voll geständig vor Gericht. Nur so ist das sehr moderate Strafmaß zu erklären, da sich alle drei wegen weiterer Anklagen in anderen Verfahren verantworten müssen.

Die geschädigten Kiosk- und Imbißbuden-Besitzer werden nach Lage der Dinge wohl auf ihren hohen Schäden sitzen bleiben, da nicht ersichtlich ist, wie die Tatopfer von den Dreien Schadensersatz bekommen soll, alle drei sind wohl völlig vermögenslos. Allerdings habe ein Teil der Tatbeute zurückgegeben werden können.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:192015-02-01 17:16:58Dauerarreste gegen 3 Jugendliche für Diebstähle

Jugendstrafen ohne Bewährung für 2 Jugendliche wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Erding hat drei Jugendliche zu Jugendstrafen ohne Bewährung wegen Drogenhandels verurteilt. Alle drei Erdinger im Alter zwischen 19 und 21 waren angeklagt wegen des Vorwurfes, im vergangenen Sommer mehrere Kilo Speed, XTC und Marihuana aus den Niederlanden eingeführt und in Erding verkauft zu haben. Die 3 Angeklagten haben diese Vorwürfe gestanden. Das Amtsgericht Erding verhängte gegen sie Jugendstrafen zwischen zwei und vier Jahren und zugleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Alle 3 sind drogenabhängig und haben die angeklagten Taten aufgrund ihrer Abhängigkeit begangen.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist in $ 64 Strafgesetzbuch für die Fälle vorgeschrieben, in denen Angeklagte erheblich straffällig werden aufgrund einer Suchterkrankung, wenn zusätzlich zu befürchten steht, dass diese Angeklagten auch nach der Haftentlassung weitere Straftaten wegen dieser Suchtabhängigkeit begehen werden.

Die Unterbringung nach § 64 StGB hat zunächst den Vorzug, dass der Verurteilte sich nicht in Strafhaft begeben muss, sondern in eine Klinik, – wie Haar oder Gabersee oder ähnlichem. Hat er den Klinikaufenthalt und die hier angebotenen Therapien erfolgreich absolviert so hat er gute Chancen, die gleichzeitig verhängte Jugendstrafe nicht mehr antreten zu müssen, sondern auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen.

23. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-23 16:08:412015-03-20 12:41:52Jugendstrafen ohne Bewährung für 2 Jugendliche wegen Drogenhandels
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