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Anklage zum Jugendgericht Dachau wegen Straßenverkehrsgefährdung

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Dachau mußte sich ein 18-jähriger Führerscheinneuling aus Dachau verantworten, der letztes Jahr im Juni gerade mal 12 Tage nach seinem 18. Geburtstag auf der Fahrt zum McDonalds in Dachau einen schweren Unfall verursacht hatte, als er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Unterführung raste, in den Gegenverkehr schleuderte und dabei einen Polo zertrümmerte, der keine Chance hatte, dem rasenden Fahranfänger zu entkommen. Der 18-Jährige hatte seinen Führerschein gerade mal sechs Wochen lang, als er den Unfall verursachte. Er selbst wurde ebenso wie sein 19-jähriger Beifahrer kaum nennenswert verletzt, die beiden Insassen des Polo erlitten dagegen erhebliche Blessuren.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte den 18-Jährigen daraufhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung zum Amtsgericht Dachau – Jugendgericht – angeklagt, das Amtsgericht Dachau verurteilte den Angeklagten in Übereinstimmung mit der Anklage.

Bei der Verhandlung räumte der Angeklagte den Tatvorwurf ein und kam mit einer äußerst großzügigen Strafe davon: Er muß ein Arbeitswochenende ableisten und verliert seinen Führerschein bei gleichzeitiger Sperre für die Wiedererteilung von 6 Monaten.

20. April 2011/von Florian Schneider
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