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Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Im Schwurgerichtsprozeß vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat einer der drei Angeklagten den Tatvorwurf eingeräumt

Drei heute achtzehn- und zur Tatzeit sechzehnjährige Jugendliche aus Küsnacht bei Zürich müssen sich seit Monaten vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen des Vorwurfes des mehrfachen versuchten Mordes verantworten. Bisher hatten alle drei zu den Tatvorwürfen geschwiegen, was nach dem Gesetz ihr Recht ist. Am Donnerstag, den 14.10.10, und damit kurz vor Ende des Prozesses hat sich einer der Drei endlich dazu entschlossen, auszupacken und ein umfangreiches Geständnis abzulegen, – also die Tatvorwürfe einzuräumen, – und sich vor allem bei dem Hauptopfer, einen damals zufällig den Sendlinger-Tor-Platz in München querenden Versicherungskaufmann, zu entschuldigen, zumal der von den Tritten der Drei in sein Gesicht allerschwerste Verletzungen davongetragen hatte. Das Geständnis scheint nach den Meldungen in den Medien erst dadurch möglich geworden zu sein, daß der Angeklagte seinen bisherigen Anwalt kündigte, der ganz offensichtlich wie auch seine beiden Kollegen die Verantwortung für das bisherige Schweigen getragen hat, – die Äußerungen des neuen Verteidigers in den Medien als richtig unterstellt.

Gerade in einem derartigen Verfahren vor der Jugendkammer ist ein derartiges Prozeßverhalten als äußerst ungünstig anzusehen, da Geständnisse regelmäßig strafmildernd gewertet werden. Am wichtigsten erscheinen in einem solchen Verfahren die Entschuldigung bei den Opfern und vor allem Wiedergutmachung, was wohl ebenfalls bisher während des über ein Jahr dauernden Strafverfahrens nicht erfolgt ist. Ohne diese Punkte kann ein Jugendlicher in einem solchen Verfahren nur die Höchststrafe von zehn Jahren erwarten.

14. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-14 15:47:532015-02-01 22:47:32Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Die Jugendkammer am Landgericht Passau hatte im Juni 2010 gegen drei Heranwachsende langjährige Jugendstrafen nur wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt und nicht auf versuchten Mord erkannt.

Nach Berichten in der Presse hatten drei junge Männer am 6. Dezember letzten Jahres in der Passauer Altstadt grundlos Passanten angegriffen und ihre am Boden liegenden Opfer zusammengetreten. Wegen der Tritte gegen den Kopf eines Zweiundzwanzigjährigen, der seitdem ein künstliches Gebiß tragen muß, waren sie wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer am Landgericht Passau angeklagt worden. Das Landgericht konnte jedoch in den Tritten der Angeklagten gegen ihre Opfer keinen versuchten Mord erkennen, sondern verhängte Jugendstrafen von nur vier Jahren bzw. drei Monaten, fünf Jahren bzw. einem Jahr und sechs Monaten ?nur? wegen gefährlicher Körperverletzung, da ein Tötungsvorsatz nicht zu erkennen gewesen sei.

Nachvollziehbarerweise haben die drei Angeklagten das Urteil sofort angenommen. Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers stellen nach den aktuellen Urteilen anderer Jugendkammern und Schwurgerichte regelmäßig zumindest versuchten Totschlag dar, üblicherweise sogar versuchten Mord, sofern die Opfer überhaupt überleben. Die Urteile der 1. Jugendkammer am Landgericht München I in den Fällen der sogenannten ?U-Bahnschläger? oder im ?Brunner-Prozeß? zeigen dies. Für die drei Angeklagten also ein mehr als glückliches Urteil, das womöglich an einem anderen Landgericht nicht so günstig ausgefallen wäre!

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:45:192015-02-01 22:50:39Tritte gegen den Kopf kein versuchter Mord

Freizeitarrest für Brandstiftung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Dachau verhängte am Dienstag gegen eine Gruppe Jugendlicher, die vor knapp zwei Jahren eine Dönerbude in Karlsfeld angezündet und damit eine ganze Familie aus dem Irak ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt hatte, Freizeitarreste. Nur der vielfach vorbestrafte Haupttäter der Bande, der zugleich der älteste ist, erhielt eine Vollzugsstrafe.

Die vier zur Tatzeit zwischen 15 und 20 Jahre alten Männer waren am 21.01.08 abends unterwegs gewesen und auf Geheiß des Ältesten der Gruppe, dem heute dreiundzwanzigjährigen Haupttäter, nach Karlsfeld gefahren, wohl weil sie ?was erleben? wollten. Aus Spaß brachen sie in die Dönerbude einer kurdischen Familie aus dem Irak ein und zündeten diese dann an, um die Spuren ihrer Tat zu verwischen. Obwohl weder eine Entschuldigung noch eine Wiedergutmachung gegenüber der Opferfamilie erfolgt war verhängte das Jugendgericht Dachau die nur sehr moderate Sanktion je eines Freizeitarrestes gegenüber den jüngeren Teilnehmern der Tat. Auch der Rädelsführer fuhr wohl sehr gut mit dem Urteil des AG Dachau angesichts seiner vielen Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch.

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:43:432015-02-01 22:51:44Freizeitarrest für Brandstiftung

Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat auf beide Angeklagte im Prozess an Brunner Jugendstrafrecht angewendet.

Der ältere der beiden Angeklagten ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, die Jugendkammer ist damit nur 2 Monate unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmaß von 10 Jahren geblieben, das in Deutschland für Urteile nach dem Jugendstrafrecht gilt. Der jüngere der beiden Angeklagten ist in Übereinstimmung mit dem Antrag der Strafverfolger nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden und hat ?nur? 7 Jahren Jugendstrafe erhalten. Beide Angeklagte wollen das Urteil mit der Revision angreifen.

13. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-13 15:40:002015-03-20 13:15:09Lange Jugendstrafe für Mord an Brunner

40 Sozialstunden für Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Amtsgericht Starnberg verurteilte einen 19-jährigen Graffiti-Sprayer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu 40 Sozialstunden.

Das Amtsgericht Starnberg hatte den 19-jährigen noch als Heranwachsenden eingestuft und auf ihn deshalb Jugendstrafrecht angewendet. Der Heranwachsende hatte in Seefeld bei Starnberg eine Fußgängerunterführung, ein Jugendhaus und eine Straße am Schlosspark mit Graffiti besprüht. Als er von der Polizei erwischt und kontrolliert wurde waren dann zudem Drogen bei ihm gefunden worden. Wohl weil er sich einsichtig gezeigt hatte und sich einer Drogentherapie unterziehen wollte war die Verurteilung relativ milde ausgefallen.

25. August 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-08-25 15:38:522015-02-01 22:56:1540 Sozialstunden für Drogenbesitz
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