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Lange Haftstrafen für Bandeneinbrüche

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die ganze Unternehmung war bestens organisiert. Die vier Ungarn hatten die Reise nach Bayern von langer Hand vorbereitet und geplant.

Die arbeitsteilige Vorgehensweise deutet auf hohe Professionalität und gute Ortskenntnisse hin.

Während einer die Planung erledigte und die Örtlichkeiten auskundschaftete organisierte ein anderer ein Auto und der Dritte das Werkzeug. Nach der Einreise ging es dann in dieser professionellen Weise weiter. Der Planer blieb im Hintergrund, die anderen Drei erledigten die Einbrüche vor Ort. Nach der Ankunft an den vorher ausgekundschafteten Tatorten ging es genauso arbeitsteilig weiter.

Der am seriösesten Aussehende lief im Anzug in die Wohnanlagen und tat so, als suche er einen Arzt im Haus.

Er klingelte an den Wohnungstüren, die aufgebrochen werden sollten. War die Luft rein verständigte er übers Handy seine beiden Kumpels. Die kamen dann mit dem Werkzeug und knackten die Türen. Sobald die Wohnungen offen waren verschwand der Seriöse (Verteidiger RA Florian Schneider) im Anzug. Er nahm das gesamte Tatwerzeug mit nach Draußen. Im Fall des Falles sollte sich kein Werkzeug am Tatort finden lassen. Die weitere Aufgabe des Anzugträgers bestand dann darin, draußen vor dem Haus zu warten und Schmiere zu stehen. War Gefahr im Verzug warnte er seine Freude übers Handy.

Die Durchsuchung der Wohnungen selbst lief dann blitzartig schnell ab.

Die Wohnungen wurden komplett auf den Kopf gestellt. Alles Brauchbare und halbwegs Wertvolle verschwand in den Taschen. Die Täter verschwanden dann so schnell, wie sie gekommen waren. In den Wohnungen herrschte nach ihrem Verschwinden das komplette Chaos.

Nach vielen Einbrüchen in Augsburg und München wurden sie im Juli 2015 durch Zufall in München festgenommen.

In der Verhandlung ihrer Taten vor dem Landgericht München I wurden drei der Vier vor einem halben Jahr bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt. Der Vierte, der Planer, hatte sich rechtzeitig abgesetzt und ist verschwunden. In München konnten die Strafverfolger also nur dreien der Vier zwei Taten in einem Mietshaus in der Münchner Friedenheimer Straße nachweisen. Nun folgte die Hauptverhandlung der weiteren Taten in Augsburg und dem Augsburger Umland vor dem Landgericht Augsburg. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte 17 weitere Taten angeklagt.

Bandeneinbrüche werden schwer bestraft

Tatsächlich nachgewiesen werden konnten den Männern schlußendlich 13 der angeklagten 17 Taten. Insoweit waren die Drei geständig und gaben alles zu. Diese Geständnisse bewahrten sie vor noch längeren Haftstrafen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte zunächst zumindest 7 Jahre für Jeden von ihnen erreichen wollen. Für den Haupttäter noch deutlich mehr. Am Ende wurden gegen die Drei Haftstrafen von 4 Jahren und 6 Monaten, 5 Jahre und 6 Jahre verhängt.

Lange Haftstrafen für Einbrecherbande ist in Bayern die Regel

Die Drei, die die Polizei fangen konnte, sitzen bereits seit vorletztem Jahr im Juli in Haft. Die Männer werden den Großteil ihrer Haftstrafen absitzen müssen und können dann nach Ungarn abgeschoben werden.

15. März 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-03-15 12:01:362017-03-20 15:09:36Lange Haftstrafen für Bandeneinbrüche

Aussage bei der Polizei ist nicht ratsam

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Es trifft Beschuldigte stets auf dem falschen Fuß. DIe Polizei steht plötzlich vor der Türe mit einem Haftbefehl oder einem Durchsuchungsbeschluß in der Hand. Der völlig unvorbereitete Beschuldigte wird übertölpelt und macht eine Aussage, die er noch Monate und Jahre später bereuen wird. Zwei ganz aktuelle Fälle verdeutlichen dies.

Als die Polizei die Wohnung stürmt ist der Beschuldigte wie vor den Kopf gestoßen.

Der achtundzwanzigjährige Münchner hatte in seiner Wohnung einen Joint geraucht. Wohl wegen des Geruchs hatte ein Nachbar die Polizei verständigt. Als die Polizei den Mann dann auch noch ins Präsidium mitnimmt ist es mit ihm vorbei. Er erzählt ohne jede Not, dass er schon monatelang kifft und dabei auch noch Auto fährt. Für diese völlig überflüssig umfassende Aussage gibts noch nicht einmal einen Dank. Stattdessen informiert die Polizei aber die Führerscheinstelle. Die droht sofort die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Alleine wegen seiner Aussage hat er jetzt also nicht nur ein Strafverfahren am Hals, sondern auch noch seinen Führerschein weg!

Als die Polizei die Hoteltüre aufbricht und den Jungen mit einem fünfzehnjährigen Mädchen im Bett erwischt klappt der Junge zusammen.

Der Schock war groß. Die Polizei hatte von einem Nachbarn eine Info. Das Teenie-Mädel aus der Nachbarschaft schwänze die Schule und treffe sich mit einem Jungen im Hotel. Die Polizei geht der Sache nach und erwischt die Beiden im Bett. Zwar sehr ärgerlich für die Beiden, aber eigentlich war ja nix Verbotenes passiert. Das Mädel bleibt cool und schützt ihren Freund in ihrer Aussage. Der Junge aber muß mit zur Polizei. Im Hotelzimmer hatte sich nämlich Marihuana gefunden. Voll unter Druck erzählt er, er kenne das Mädchen schon zwei Jahre und habe ihr Drogen mitgebracht. Schlimmer konnte man die Sache wirklich nicht machen als mit solch einer Aussage!

Eine einfache Antwort hätte genügt: Ich mache keine Aussage!

Beide Tatverdächtige hatten als Beschuldigte ein wichtiges Recht. Sie dürfen bei der Polizei schweigen und müssen keine Aussage zu machen. Aber so verliert der Eine auf Jahre seine kostbare Fahrerlaubnis und muß der Andere mit mehreren Jahren Haft rechnen. Denn die Abgabe von Drogen an Minderjährige stellt ein Verbrechen dar. Und das nur, weil sie Beide völlig unnötig Aussagen gemacht haben.

Ein Verteidiger rät: Aussage bei der Polizei ist nicht ratsam!

Jeder Tatverdächtige sollte diesen Rat beherzigen. Er ist kostenlos und eigentlich unbezahlbar. Denn eine Aussage kann man immer machen. Und man sollte sie erst dann machen, wenn man sich beruhigt hat und einen Verteidiger konsultiert hat. Am Besten erst dann, wenn man die Ermittlungsakte kennt. Denn eine Aussage als Beschuldigter kommt nie zu spät. Und oft ist Schweigen die besten Verteidigung!

Aussagen bei der Polizei stellen ein Recht dar und sind keine Pflicht!

Die polizeiliche Vernehmung ist Ausfluß des verfassungsmäßigen Anspruchs eines von staatlichen Maßnahmen betroffenen Staatsbürgers auf rechtliches Gehör. Es ist daher keine Pflicht! Darauf hinzuweisen wäre Pflicht der Strafverfolger. Da sie aber um die Nöte eines in die Zange genommenen Bürgers wissen nutzen sie diese Situation aber lieber aus und kommen. Später in der Hauptverhandlung weiß keiner der gerichtserfahrenen Vernehmer mehr etwas von der fehlenden Belehrung des Beschuldigten.

 

9. März 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-03-09 18:14:072017-03-10 21:39:20Aussage bei der Polizei ist nicht ratsam

Haft für Sex mit 13-Jähriger

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Übers Internet hatten sie sich kennengelernt.

Ein Anfang Dreißiger aus dem nahen Ausland und eine Dreizehnjährige aus dem Münchner Umland. Die Optik hatte gepaßt, Sympathie war jede Menge auch da. Ein Treffen in einem Hotel in der Umgebung von München wurde vereinbart. Es kam zu Intimitäten und zum Geschlechtsverkehr. Zwei Jahre soll das so gegangen sein, aus der 13-Jährigen war inzwischen eine Fünfzehnjährige geworden. Der Mann war jeweils für zwei, drei oder vier Tage aus dem Ausland angereist. Er mietete ein Hotelzimmer, wo man sich tagsüber traf.

Aus dem ersten kurzen Treffen war inzwischen eine Beziehung geworden.

Beide fühlen sich ineinander verliebt. Während der Mann ungebunden war und ohne Probleme anreisen konnte, fielen die ständigen Schulschwänzereien des Mädchens langsam auf. Da sie über Nacht nicht weg konnte tauchte sie einfach in der Schule nicht auf, wenn ihr Freund da war. Ein Hinweis ging an die Polizei, die die Beiden nackt im Bett im Hotelzimmer erwischte.

Bei der Durchsuchung des Hotelzimmers fanden sich dann auch noch Cannabis und Hasch.

Der Verdacht kam auf, dass die Drogen dem inzwischen vierunddreißigjährigen Mann gehören. Obwohl das Mädchen der Polizei unentwegt signalisierte, dass alles in Ordnung ist und alles mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis stattgefunden hatte, kannten die Strafverfolger kein Einsehen. Deshalb erging sofort Haftbefehl und der Mann ging nach Stadelheim. Der Haftbefehl wurde begründet vor allem mit dem Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, aber auch mit dem Verdacht der Abgabe von Drogen an Jugendliche. Der Mann hatte, – so die Polizei, – nämlich gleich zwei gravierende Straftatbestände verwirklicht.

Der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs ist mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren bedroht.

Der Strafrahmen des 176a des Strafgesetzbuches reicht bis zu 15 Jahren. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers ist an sich schon jeder sexuelle Kontakt eines über 14-Jährigen mit einem Menschen unter 14 Jahren als sexueller Missbrauch anzusehen und mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Hat auch Geschlechtsverkehr stattgefunden wird das ganze als schwerer sexueller Missbrauch angesehen und mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren geahndet.

Hinzu kommt der Verdacht der Abgabe von Drogen an Jugendliche mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr. 

Die Polizei mutmaßt, dass der Mann dem Mädchen etwas von dem Cannabis abgeben wollte bzw. dass die Beiden die aufgefundenen Drogen im Hotel gemeinsam konsumieren wollten. Dies würde ebenfalls eine schwere Straftat darstellen. Denn grundsätzlich ist es einem über 18-Jährigen verboten, an einen unter 18-Jährigen Drogen abzugeben. Auch hier gilt ein Strafrahmen von 1 bis zu 15 Jahren.

Für beide Delikte sieht das Gesetz aber immerhin vor, dass ausnahmsweise auch ein geringerer Strafrahmen angewendet werden kann.

Sowohl die Vorschrift des 176a Absatz 2 des Strafgesetzbuches als auch die des 29a des Betäubungsmittelgesetzes sehen vor, dass der Richter die Taten auch als minder schwere Fälle einstufen kann. Dann würde sich der Strafrahmen von zwei auf ein Jahr bzw. von einem Jahr auf drei Monate reduzieren.

Entscheidend für die Anwendung dieser günstigeren Strafrahmen ist die Gesamtbetrachtung des Falles.

Der Beschuldigte bewegt sich auf einem schmalen Grat. Bei Anwendung der Regelstrafrahmen würde dem Beschuldigten eine Haftstrafe von 3 oder 4 Jahren drohen.Würde es durch engagierte Verteidigung gelingen, die Sache als minder schweren Fall darzustellen, hätte der Mann Aussicht auf eine Strafe von 2 bis 3 Jahren. Ob es für eine Bewährung reicht ist die ganz große Frage. So oder so, der Beschuldigte hat auf jeden Fall bis zur Hauptverhandlung, in der alle diese Punkte geklärt werden können, mit einer Untersuchungshaft von etwa 6 Monaten zu rechnen.

9. Februar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-02-09 15:54:582017-02-09 15:54:58Haft für Sex mit 13-Jähriger

Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Mutter von zwei Kindern hatte die Schnauze gestrichen voll, als am Donnerstag die Entlassung aus der Untersuchungshaft nach zwei Monaten anstand.

Endlich hieß es: Sie sind frei!

Fast auf den Tag zwei Monate hatte sie in der Untersuchungshaft in der Frauenabteilung von Stadelheim ausharren müssen. Draußen drohte derweil ihr ganzes Leben den Bach hinunter zu gehen . Erst die mehr als auffällige Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes,die jeder ihrer Kollegen mitkriegte. Dann eine ebenso auffällige Durchsuchung ihrer Wohnung, von der auch alle Nachbarn etwas mitbekommen haben mußten. Schließlich die Verhaftung. Bedeutete, dass sie zwei Monate komplett von der Bildfläche verschwunden war. Ohne Urlaubsantrag von der Arbeit verschwunden. Keine Bezahlung von Miete und Darlehenszinsen mehr. Die Kinder irgendwie beim Exmann und der Mutter. Untersuchungshaft, wie sie in Deutschland alltäglich unzählige Male vollstreckt wird. Einfach mal so!

Wegen dringendem Tatverdacht, so die Begründung! Und wegen Fluchtgefahr!

Das bedeutete, dass sie beim Drogenhandel mitgemacht haben soll. Wirklich Handel getrieben hatte aber nur ihr Freund und dessen Kumpels. Sie wußte noch nicht einmal das Allergeringste von den dunklen Geschäften ihres Freundes. Da ihr Freund es nämlich geschickt angestellt hatte für seine Geschäfte mit 20 Kilogramm Marihuana und über 2 Kilo Heroin hatte sie nie etwas gemerkt. Wenn er sie um die Aufbewahrung von Schlüsseln gebeten hatte hatte sie sich nix dabei gedacht. Auch wenn er an ihren Roller wollte oder in ihre Garage. Genau das aber sollte ihr jetzt zum Verhängnis werden, als man im Herbst die ganze Bande Drogendealer hoch nahm. Die Schlüssel waren nämlich die für den Bunker! Und der befand sich nach der derzeitigen Beweissituation auch in ihrem Roller und in ihrer Garage. So jedenfalls das Landeskriminalamt.

Plötzlich sah es so aus, als habe sie Drogendealern Beihilfe geleistet.

Ihr Freund hatte sich noch ganz geschickt ins Ausland abgesetzt, bevor man ihn verhaften konnte. So gab es auch keine Möglichkeit, ihn zu befragen und den Irrtum aufzuklären. Nach einigen Haftprüfungsterminen und einigen Schriftsätzen des Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde der Justiz wohl klar, dass es sich durchaus auch um eine Unschuldige handeln könnte. Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim jedenfalls sah keinen Haftgrund mehr und setze die Beschuldigte am Donnerstag auf freien Fuß.

Jetzt geht’s erst mal ans Reparieren der größten Schäden, die während der Haftzeit entstanden waren.

Für die Frau ist nun die größte Frage, ob sie ihr unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ihrem Arbeitgeber erklären kann. Wenn nicht ist die Arbeit futsch. Auch bei der Bank droht Ungemach. Kredite, die so lange nicht bedient werden, können gekündigt werden. Auch eine Mietwohnung, für die zwei Monate lang keine Miete gezahlt wurde, kann gekündigt werden. Fristlos, wegen Zahlungsverzugs.

Das Ermittlungsverfahren gegen sie geht trotzdem weiter.

Die Entlassung aus der Untersuchungshaft bedeutet nämlich nicht, dass der Nachweis ihrer Unschuld schon geführt wäre! Es könnte also durchaus auch sein, dass sie sich noch einem längeren Ermittlungsverfahren stellen muß. Für die Beschuldigte und ihren Verteidiger steht aber außer Frage, dass die sogenannten Beweise ihrer Beihilfe als Irrtümer aufgeklärt werden können.

20. Januar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-01-20 13:51:282017-01-20 13:51:28Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es für den jungen Mann endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!

Nach einer heftigen Auseinandersetzung mit Ladendetektiven hatte der Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen.

Der junge Mann hatte sich mit einem Bekannten in der Münchner Innenstadt in ein großes Bekleidungsgeschäft begeben. Die Beiden wollten etwas trinken, in diesem Laden gab es Getränke umsonst. Die Beiden blieben dann an einem Stand für Sonnenbrillen in der Herrenabteilung hängen und sahen sich Brillen an. 

Als die jungen Männer sich zum Ausgang begaben ging der Ärger los. 

Der Begleiter hatte sich eine der Sonnenbrillen in die Jackentasche geschoben, als sich der junge Mann gerade umgedreht hatte. Die Ladendetektive hatten sie wohl im Auge gehabt und auch Videoaufzeichnungen angefertigt. Als sie sich der Ausgangstüre näherten wurden sie gestellt. Es ging sofort eine wüste Schlägerei los. Dem Begleiter, der die Brille in der Tasche hatte, gelang es zu fliehen, da ein Passant eingriff und ihm half. Der junge Mann wurde allerdings festgehalten und der Polizei übergeben. 

Es traf prompt den, der viele Vorstrafen hatte und sogar schon in Haft war.

Bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter war nicht lange gefackelt worden. Der Richter im Münchner Polizeipräsidium hatte keinen Zweifel aufkommen lassen, dass der junge Münchner für ihn schuldig war und in Haft gehört. Trotz seines jungen Alters von gerade einmal 23 Jahren war er schon mehrfach in Gefängnis gewesen und nur auf Bewährung draußen. Alle seine  Beteuerungen, er habe nix geklaut, halfen nicht. Denn unter den gegebenen Umständen hatte es für den Richter keine Diskussion gegeben.

Dem jungen Beschuldigten wurde gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl zusammen mit dem flüchtigen Begleiter vorgeworfen.

Sein Begleiter hatte erfolgreich Land gewonnen, nur seine Jacke mit der gestohlenen Brille hatte er verloren. Die Ladendetektive hatten also nur einen der beiden Verdächtigen festhalten können. Der eigentliche Täter war aber weg! Dafür ging der in Haft, der mit einem Ladendiebstahl tatsächlich gar nichts zu tun hatte gehabt hatte. 

Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es dann aber endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!

Erst die Ermittlungsrichterin in Stadelheim hatte 14 Tage später ein Einsehen mit dem jungen Beschuldigten und setzte den Hafbefehl gegen Auflagen außer Vollzug (Verteidiger RA Florian Schneider). Der Müchner muß sich aber nun weiter mit dem Vorwurf befassen, er habe gemeinschaftlich mit dem unbekannten flüchtigen Dieb eine Sonnenbrille zu klauen versucht! Besonders schwer wiegt angesichts seiner vielen Vorstrafen der Vorwurf des räuberischen Diebstahls. Denn das Thema Haft droht dadurch in der Verhandlung erneut zum Problem zu werden!

 

11. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-11 20:44:482016-12-11 21:38:21Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt

Berufung bringt Bewährung

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

An der Berufung führte kein Weg vorbei: Der Strafrichter der I. Instanz hatte keine Bewährung mehr geben wollen. Denn trotz reichlich Vorstrafen hatte er schon wieder gegen den Angeklagten verhandeln müssen. Dieses Mal gings um Diebstahl von zwei Mountainbikes.

Haftstrafe wegen Fahrraddiebstahls

Das Ergebnis war eine Haftstrafe für den 24-Jährigen aus dem Oberland: Der Angeklagte war aus Kostenersparnisgründen ohne Anwalt vor Gericht erschienen. Seine mitangeklagte Freundin hatte es schlauer gemacht und sich verteidigen lassen. Sie bekam zwei Freizeitarreste. Der vierundzwanzigjährige Angeklagte wurde zu zehn Monaten ohne verdonnert.

Berufung vor dem Landgericht München II

In der Berufung von vergangenem Montag vor dem Landgericht München II war der Angeklagte besser vorbereitet. Er hatte die Zeit bis zur Berufungsverhandlung gut genutzt: Er nutzte sie zur Vorbereitung mit seinem Verteidiger (RA Florian Schneider). Das führte dazu, dass er die Diebstähle nicht nur unumwunden zugab. Sondern er erzählte auch, wie es dazu gekommen war. Während er in der ersten Instanz nix von sich gegeben hatte erzählte er nun. Er ließ die Richterin und die beiden Schöffen in seine Schwierigkeiten Einblick nehmen. 

Bewährung statt Haftstrafe

Der junge Angeklagte mußte richtig die Hosen herunter lassen: Die Vorsitzende befragte ihn sehr eingehend über seine Motive auch für die vielen Straftaten in seiner Vorstrafenliste und machte ihm klar, dass es nicht einfach so eine Bewährung geben würde. Am Ende stand aber dann das gewünschte Ergebnis: Der Angeklagte muß nicht in den Knast, muß sich aber drei Jahre bewähren.

Strenge Bewährungsauflagen

Die Bewährungszeit ist gut gefüllt: Denn der Angeklagte muß nicht nur dafür sorgen, dass er immer eine Vollzeitstelle hat: Seine lange Arbeitslosigkeit war eine Ursache für seine Straftaten. Er muß außerdem eine Psychotherapie machen und regelmäßig Drogenscreenings. Auch der regelmäßige Kontakt zum Bewährungshelfer ist nun Pflicht. Erfüllt er alle diese Weisungen wird ihm die Bewährung erlassen. Das Wichtigste ist allerdings, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht.

27. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-27 18:41:172016-09-29 08:59:46Berufung bringt Bewährung

Haft für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Staatsanwalt konnte beim besten Willen nicht mehr viel Gutes an dem Angeklagten finden. Der Angeklagte ihm gegenüber hatte es so richtig verbockt! Am Montag ging es vor dem Amtsgericht München ums Ganze.

Erwerb, Besitz, Abgabe und Handeln mit Drogen

Die Anklagebehörde warf dem Asylanten das halbe Spektrum der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes vor. Es ging um Erwerb, Besitz, Abgabe und vor allem Handeltreiben mit Marihuana. 

Beim Drogenhandel in München ertappt

Der Endzwanziger aus Nigeria war von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden: Er hatte in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofes Marihuana verkauft. Im Alten Botanischen Garten klickten die Handschellen im richtigen Moment: Der Angeklagte übergab gerade sechs Portionsbeutel mit jeweils 1 Gramm für € 100 an einen Kunden.

Offene Bewährung wegen Drogenhandels

Der Nigerianer hatte nicht nur weitere 5 Portionsbeutel in seiner Unterhose dabei. Auffällig waren für den Staatsanwalt auch mehrere Fahrkarten von seiner Flüchtlingsunterkunft im Umland nach München. Schwer wogen auch zwei weitere offene Verfahren wegen Erwerbs. Der Ermittlungsrichter erließ sofort Haftbefehl. Nach der Inhaftierung stellte sich dann noch etwas heraus: Der Nigerianer stand bei Tatbegehung unter Bewährung. Die war wegen einer völlig gleichgelagerten Drogenhandels-Aktion im letzten Jahr verhängt worden.

Weitere Strafverfahren in Italien

Doch damit immer noch nicht genug: Die Polizei hatte den Weg des Nigerianers nach Deutschland nachverfolgt. Prompt zeigte sich, dass der Angeklagte durch Italien hindurch gleich noch drei Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels angehäuft hatte.

An der Haftstrafe führte kein Weg vorbei 

Sein Geständnis half ihm dannn auch nix mehr: Am Ende wollte den Angeklagten nicht nur der Staatsanwalt im Knast sehen, sondern auch die Richterin! Am Schersten wog natürlich die offene Bewährung: Buchstäblich nur zwei Monate nach der Rechtskraft seiner ersten Verurteilung war er schon wieder straffällig geworden!

Ausweisung und Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte 

So lautete das Urteil am Schluß der Hauptverhandlung auf 1 Jahr und 9 Monate ohne Bewährung wegen Drogenhandel. Zusätzlich droht der Widerruf seiner Bewährung von 1 Jahr. Der Angeklagte wird sich also auf 2 Jahre und 9 Monate in deutscher Strafhaft einrichten müssen. Am Schlimmsten aber für ihn: Mit der zweiten Verurteilung ist für ihn jede Hoffnung auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gestorben. Nach Verbüßung von etwas mehr als der Hälfte seiner Strafe drohen ihm Ausweisung und Abschiebung nach Nigeria.

 

 

20. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-20 18:11:412016-09-23 07:53:22Haft für Drogenhandel

Bewährung für Drogen-Abgabe

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Zivil-Beamten der Kripo München waren sich sicher, einen Umschlagplatz für Heroin in der Nähe des Hauptbahnhofs ausfindig gemacht zu haben: Immer wieder waren bekannte Gesichter aus der Münchner Drogen-Szene in der Nähe eines Männerwohnheimes beim Ein- und kurz darauffolgenden Ausgehen beobachtet worden. Nachdem die Beamten dieses Schauspiel einige Male beobachtet hatten griffen sie zu. Sie zögerten nicht lange und stürmten die Wohnung.  Einen Durchsuchungsbeschluss brauchten sie nicht, da nach ihrer Ansicht Gefahr im Verzug vorlag.

Drogenfund in der Wohnung

Bei der Durchsuchung des Zimmers konnten dann tatsächlich fünf Portionsplomben Heroin sichergestellt werden. Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an geständig und räumte ein, dass es sich um sein Heroin handelte. Allerdings bestritt er den Verkauf. Er gab an, es alleine für seinen hohen Eigenbedarf gekauft zu haben.

Gutachten bestätigt starken Konsum

Ein Gutachten attestierte den Angeklagten eindeutig als polytox und schwerst drogenabhängig. Die Staatsanwaltschaft München I  hielt aber am Tatvorwurf des Handeltreibens mit BtM fest und unterstellte dem Angeklagten einen schwunghaften Handel. Dass das Heroin ledilich seinen Eigenbedarf decke wollte die StA nicht glauben.

Kein Beweis fürs Handeltreiben

Bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht München galt nun für die Verteidigung  (RA Florian Schneider), das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte zwar gelegentlich Heroin an Bekannte im Dienste der Freundschaft abgab, dies aber unentgeltlich tat und keinen ihm vorgeworfenen Handel betrieb.

Die Zeugenaussagen seiner Mitbewohner waren hierbei durchaus nützlich: Keiner der Beiden hatte den Angeklagten je Geld entgegen nehmen sehen. Wohl aber die Abgabe von Drogen an Bekannten.

Staatsanwaltschaft will Haftstrafe, Gericht folgt aber Verteidigung und verhängt Bewährung

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monate ohne Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Stattdessen schloss es sich dem Antrag der Verteidigung an und setzte den Angeklagten nach knapp fünf Monaten U-Haft auf Bewährung auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen.

17. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-17 14:08:392016-09-17 16:31:01Bewährung für Drogen-Abgabe

Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der 35-jährige Umschüler aus München hatte ziemlich getankt beim Feiern von Samstag auf Sonntag in verschiedenen Münchner Clubs. Annähernd 3 Promille könnten es schließlich geworden sein, als die Handschellen dann klickten. Möglicherweise hatte er gar nicht mehr so recht realisiert, was er dann tat:  Er nahm 6 falsche 50-Euro-Scheine an und brachte sie gleich wieder unter die Leute. Er zahlte Cocktails und andere Getränke in diversen Clubs mit den falschen Fünfzigern. Neben den Getränken bekam er natürlich vor allem sauberes Wechselgeld ausgehändigt. Schließlich flog die Sache auf: Einer der Securities verfolgte den Umschüler auf seinem Weg in die nächsten Clubs. Als der Beschuldigte auch hier wieder mit Falschgeld zahlte kam die Polizei. Der 35-Jährige mußte daraufhin den Rest der Nacht zum Sonntag in der Haftzelle verbringen. Auch die nächste Nacht zum Montag noch.

Haftbefehl wegen Verbreitung von Falschgeld

Die Staatsanwaltschaft wollte jedoch mehr: Sie beantragte Haftbefehl. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ den auch, setzte ihn aber außer Vollzug: der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte einen festen Wohnsitz. Das rettete ihn schließlich vor der Haft.

Inverkehrbringen von Falschgeld ist ein Verbrechen

Der Beschuldigte hat sich da auf ein riskantes Spiel eingelassen: Das Strafgesetzbuch sieht für jede einzelne Tat des Inverkehrbringens eines falschen Geldscheines einen Strafrahmen von mindestens 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren vor. Der Beschuldigte muß sich daher auf eine erhebliche Freiheitsstrafe einrichten, die sein Führungszeugnis komplett ruinieren wird. 

Bewährung trotzdem unter Umständen möglich

Der Beschuldigte kann sich trotzdem einige Hoffnung auf Bewährung machen: Er ist  nicht vorbestraft und lebt in geregelten Verhältnissen. Ob das aber dann wirklich für eine Bewährung reicht wird entscheidend von dem weiteren Verhalten des Umschülers abhängen: Bei Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr braucht ein Gericht nämlich schon sehr gute Argumente, um eine Strafe noch zur Bewährung auszusetzen. In diesem Zusammenhang wird vor allem auch eine Frage von großer Bedeutung sein: Nämlich, ob er den Schaden wiedergutgemacht hat, den er den Clubs durch die Bezahlung mit Falschgeld verursacht hat

13. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-13 22:18:472016-09-14 07:23:28Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter
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