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Aussage bei der Polizei ist nicht ratsam

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage
Festnahme, Handschellen

Es trifft Beschuldigte stets auf dem falschen Fuß. DIe Polizei steht plötzlich vor der Türe mit einem Haftbefehl oder einem Durchsuchungsbeschluß in der Hand. Der völlig unvorbereitete Beschuldigte wird übertölpelt und macht eine Aussage, die er noch Monate und Jahre später bereuen wird. Zwei ganz aktuelle Fälle verdeutlichen dies.

Als die Polizei die Wohnung stürmt ist der Beschuldigte wie vor den Kopf gestoßen.

Der achtundzwanzigjährige Münchner hatte in seiner Wohnung einen Joint geraucht. Wohl wegen des Geruchs hatte ein Nachbar die Polizei verständigt. Als die Polizei den Mann dann auch noch ins Präsidium mitnimmt ist es mit ihm vorbei. Er erzählt ohne jede Not, dass er schon monatelang kifft und dabei auch noch Auto fährt. Für diese völlig überflüssig umfassende Aussage gibts noch nicht einmal einen Dank. Stattdessen informiert die Polizei aber die Führerscheinstelle. Die droht sofort die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Alleine wegen seiner Aussage hat er jetzt also nicht nur ein Strafverfahren am Hals, sondern auch noch seinen Führerschein weg!

Als die Polizei die Hoteltüre aufbricht und den Jungen mit einem fünfzehnjährigen Mädchen im Bett erwischt klappt der Junge zusammen.

Der Schock war groß. Die Polizei hatte von einem Nachbarn eine Info. Das Teenie-Mädel aus der Nachbarschaft schwänze die Schule und treffe sich mit einem Jungen im Hotel. Die Polizei geht der Sache nach und erwischt die Beiden im Bett. Zwar sehr ärgerlich für die Beiden, aber eigentlich war ja nix Verbotenes passiert. Das Mädel bleibt cool und schützt ihren Freund in ihrer Aussage. Der Junge aber muß mit zur Polizei. Im Hotelzimmer hatte sich nämlich Marihuana gefunden. Voll unter Druck erzählt er, er kenne das Mädchen schon zwei Jahre und habe ihr Drogen mitgebracht. Schlimmer konnte man die Sache wirklich nicht machen als mit solch einer Aussage!

Eine einfache Antwort hätte genügt: Ich mache keine Aussage!

Beide Tatverdächtige hatten als Beschuldigte ein wichtiges Recht. Sie dürfen bei der Polizei schweigen und müssen keine Aussage zu machen. Aber so verliert der Eine auf Jahre seine kostbare Fahrerlaubnis und muß der Andere mit mehreren Jahren Haft rechnen. Denn die Abgabe von Drogen an Minderjährige stellt ein Verbrechen dar. Und das nur, weil sie Beide völlig unnötig Aussagen gemacht haben.

Ein Verteidiger rät: Aussage bei der Polizei ist nicht ratsam!

Jeder Tatverdächtige sollte diesen Rat beherzigen. Er ist kostenlos und eigentlich unbezahlbar. Denn eine Aussage kann man immer machen. Und man sollte sie erst dann machen, wenn man sich beruhigt hat und einen Verteidiger konsultiert hat. Am Besten erst dann, wenn man die Ermittlungsakte kennt. Denn eine Aussage als Beschuldigter kommt nie zu spät. Und oft ist Schweigen die besten Verteidigung!

Aussagen bei der Polizei stellen ein Recht dar und sind keine Pflicht!

Die polizeiliche Vernehmung ist Ausfluß des verfassungsmäßigen Anspruchs eines von staatlichen Maßnahmen betroffenen Staatsbürgers auf rechtliches Gehör. Es ist daher keine Pflicht! Darauf hinzuweisen wäre Pflicht der Strafverfolger. Da sie aber um die Nöte eines in die Zange genommenen Bürgers wissen nutzen sie diese Situation aber lieber aus und kommen. Später in der Hauptverhandlung weiß keiner der gerichtserfahrenen Vernehmer mehr etwas von der fehlenden Belehrung des Beschuldigten.

 

9. März 2017/von Florian Schneider
Schlagworte: Aussageverweigerung, Aussageverweigerungsrecht, Beschuldigtenvernehmung
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