• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Berufung bringt Bewährung

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

An der Berufung führte kein Weg vorbei: Der Strafrichter der I. Instanz hatte keine Bewährung mehr geben wollen. Denn trotz reichlich Vorstrafen hatte er schon wieder gegen den Angeklagten verhandeln müssen. Dieses Mal gings um Diebstahl von zwei Mountainbikes.

Haftstrafe wegen Fahrraddiebstahls

Das Ergebnis war eine Haftstrafe für den 24-Jährigen aus dem Oberland: Der Angeklagte war aus Kostenersparnisgründen ohne Anwalt vor Gericht erschienen. Seine mitangeklagte Freundin hatte es schlauer gemacht und sich verteidigen lassen. Sie bekam zwei Freizeitarreste. Der vierundzwanzigjährige Angeklagte wurde zu zehn Monaten ohne verdonnert.

Berufung vor dem Landgericht München II

In der Berufung von vergangenem Montag vor dem Landgericht München II war der Angeklagte besser vorbereitet. Er hatte die Zeit bis zur Berufungsverhandlung gut genutzt: Er nutzte sie zur Vorbereitung mit seinem Verteidiger (RA Florian Schneider). Das führte dazu, dass er die Diebstähle nicht nur unumwunden zugab. Sondern er erzählte auch, wie es dazu gekommen war. Während er in der ersten Instanz nix von sich gegeben hatte erzählte er nun. Er ließ die Richterin und die beiden Schöffen in seine Schwierigkeiten Einblick nehmen. 

Bewährung statt Haftstrafe

Der junge Angeklagte mußte richtig die Hosen herunter lassen: Die Vorsitzende befragte ihn sehr eingehend über seine Motive auch für die vielen Straftaten in seiner Vorstrafenliste und machte ihm klar, dass es nicht einfach so eine Bewährung geben würde. Am Ende stand aber dann das gewünschte Ergebnis: Der Angeklagte muß nicht in den Knast, muß sich aber drei Jahre bewähren.

Strenge Bewährungsauflagen

Die Bewährungszeit ist gut gefüllt: Denn der Angeklagte muß nicht nur dafür sorgen, dass er immer eine Vollzeitstelle hat: Seine lange Arbeitslosigkeit war eine Ursache für seine Straftaten. Er muß außerdem eine Psychotherapie machen und regelmäßig Drogenscreenings. Auch der regelmäßige Kontakt zum Bewährungshelfer ist nun Pflicht. Erfüllt er alle diese Weisungen wird ihm die Bewährung erlassen. Das Wichtigste ist allerdings, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht.

27. September 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: amtsgericht, Berufung, Bewährung, diebstahl, Haftstrafe, landgericht
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-27 18:41:172016-09-29 08:59:46Berufung bringt Bewährung
Das könnte Dich auch interessieren
Festnahme, Handschellen Jugendstrafe für Messerstecherei
Strafbarkeit von THC DNA verrät Fahrraddieb
Beschwerde, Festnahme, Handschellen Beschwerde oft sinnvoll
Adhäsion Strafrecht Anwalt Containern ist strafbar
Adhäsion Strafrecht Anwalt Einstellung wg Koerperverletzung
Adhäsion Strafrecht Anwalt Bewährung für Drogen-Abgabe

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Haft für DrogenhandelEinstellung wg Koerperverletzung
Nach oben scrollen