So schnell kann man sich Besuch von der Polizei verschaffen: 2 Brüder „finden“ auf dem Weg von der U-Bahn nach Hause einen sog. Trolley, also ein Servier-Wägelchen, wie es von Flugbegleitern in der Flugzeugkabine zur Bewirtung der Fluggäste verwendet wird, das Gerät steht im Norden von München vor einer Wohnanlage an der Strasse neben dem Müllhäuschen. Sie halten das Ding für zum Müll gehörig, nehmen es kurzerhand mit und inserieren es bei Ebay. Die Versteigerung verläuft zufriedenstellend und sie erzielen einen guten Preis. Als sie ihren Servierwagen fertig machen wollen für die Abholung, durch den vermeintlichen Erwerber, steht nicht der Käufer, sondern die Polizei vor der Türe und nimmt den Servierwagen und die beiden Brüder mit. Gegen Beide wird ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet: Der Wagen war natürlich gestohlen worden bei der Fluggesellschaft und nicht für den Müll gedacht, was die Beiden gedacht hatten! Für den Älteren als Initiator der ganzen Aktion ist das ärgerlich, für den jüngeren Bruder (Verteidiger RA Florian Schneider) aber durchaus nicht ungefährlich, da der innerhalb offener Bewährung steht. Die normale Strafe für einen Ersttäter kann in solch einem Fall durchaus nicht mehr als eine Geldstrafe sein, mit Vorstrafe und innerhalb offener (aber wenigstens nicht einschlägiger) Bewährung allerdings, muss man sich als Verteidiger mit der Gefahr des Bewährungswiderrufs befassen.
Ein 35-jähriger Münchner musste nach den Feiertagen die Erfahrung machen, dass die vorweihnachtliche Einkauferei in der Innenstadt nicht nur mit Stress, sondern auch mit ziemlichen Tücken verbunden sein kann: Der Mann war zusammen mit einer Bekannten losgezogen, um kurz vor den Weihnachtstagen die vielen Preisnachlässe zu nutzen und sich mal wieder so richtig mit Klamotten einzudecken. Nach dem Besuch des einen Kleiderladens waren er und seine Begleiterin mit vielen großen Tüten bepackt zu einem großen Kaufhaus auf der Sendlingerstraße marschiert, um sich mit noch mehr reduzierten Klamotten und vor allem mit vielen Pullovern einzudecken. Der Beschuldigte hatte mehrere verschiedene Rollkragenpullover gekauft, aber auch jede Menge anderer Kleidungsstücke, und nach dem Anprobieren darum gebeten, alle Sachen zusammen an der Sammelkasse zahlen zu können. Als er sich nach den Weihnachtstagen mit seinen Einkäufe beschäftigte und seine Sachen sortierte und aufräumte ging der Ärger los:
Es fiel ihm nämlich plötzlich auf, dass einer der Pullover unterhalb des Rollkragens ein großes Loch hatte. Er ärgerte sich und nahm seine Kassenzettel und den Pullover und marschierte gleich nach Neujahr zurück in das Kaufhaus, um den Pullover umzutauschen. Hier erlebte er dann eine dicke Überraschung: Als er den Pullover mit dem immer noch daran befestigten Etikett und den Kassenzetteln dem Verkäufer aushändigte und um Umtausch bat tauchten plötzlich zwei Ladendetektive auf, die ihm erklärten, der Pullover sei nie im Haus gekauft worden, er könne diesen Pullover also nur gestohlen haben. Das sei an dem Etikett des Pullovers festzustellen, bei dessen Scannung der Computer den Pullover nicht als verkauft ausweise, sondern als noch im Bestand des Kaufhauses befindlich. Man werde ihn deshalb jetzt anzeigen wegen Diebstahls des Pullovers und zusätzlich wegen versuchten Betrugs, da er ja versucht habe, einen gestohlenen Pullover durch Rückgabe zu Geld zu machen. Der Mann war wie vom Donner gerührt, da er natürlich angesichts der ganzen Berge von Klamotten, die er bis zur Bezahlung nie in der Hand gehabt hatte, sondern nur kurz probiert hatte und dann zur Sammelkasse hatte geben lassen. Bem Zahlen an der Sammelkasse hatte er letztlich den Überblick längst verloren gehabt und keinen Ahnung mehr, was er alles im Einzelnen gekauft und dann bezahlt hatte und was nicht, er hatte einfach den Verkäufern und den Frauen an der Kasse vertraut, dass alles okay war.
Gegen den Beschuldigten wird nun Strafanzeige wegen Ladendiebstahls und versuchten Betrugs erstattet, was bedeutet, dass gegen den Mann von der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen der beiden Vorwürfe eingeleitet werden wird. Er muß daher mit einem Strafbefehl oder auch mit einer Anklage zum Amtsgericht München rechnen. Da er sich jedoch sofort nach Erhebung des Tatvorwurfs durch die beiden Ladendetektive um einen Verteidiger (RA Florian Schneider) gekümmert hat wird er ausreichend Gelegenheit haben, im kommenden Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft seine eigene Darstellung des Sachverhaltes unterzubringen, um damit zu erreichen, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wird. Andernfalls droht ihm eine Geldstrafe von nicht ganz unbeträchtlichem Ausmaß.
Das Amtsgericht München hat am Montag das Strafverfahren gegen eine Mittdreißigerin (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen versuchten Ladendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung wegen geringer Schuld gemäß 153a eingestellt. Der Münchnerin war vorgeworfen worden, Anfang November letzten Jahres in einem bekannten Modehaus für Frauen, das direkt neben ihrer Arbeit liegt und in dem sie schon viele Male zuvor eingekauft hatte, eine Fleece-Jacke kurz anprobiert und dann versucht zu haben, die Diebstahlsicherung gewaltsam zu entfernen, was zu einem Loch in der Jacke und damit zur Zerstörung der Jacke mit einem Wert von Euro 50 geführt hatte. Nachdem sie bemerkt hatte, dass sie beobachtet worden war, hängt sie die Jacke wieder auf die Stange und geht, ohne die Jacke zu kaufen, und verläßt den Laden. Die Filialleiterin, die sie wegen ihrer Einkäufe schon kennt, ruft die Polizei, die sie sofort in ihrer Arbeit, die wenige Meter von dem Modehaus entfernt liegt, aufsucht.
Die Versuche der Frau, der Polizei zu erklären, dass sie die Jacke nur kurz angesehen und nicht beschädigt hat, helfen ihr nichts, das Modehaus erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren ein gegen sie wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung und beantragt beim Amtsgericht den Erlaß eines Strafbefehls gegen sie mit einer Geldstrafe über Euro 600.
Gegen den legt sie Einspruch ein, am Montag war dann Verhandlung, in der die Verkäuferinnen als Zeugen gehört wurden. Als beide Zeugen übereinstimmend bestätigen, die Angeklagte beim Rütteln an der Sicherung beobachtet gesehen zu haben, ist die Angeklagte froh, dass das Verfahren nicht mit einer Verurteilung endet, sondern mit einer Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von Euro 200.
Die Versuche der Frau, der Polizei zu erklären, dass sie die Jacke nur kurz angesehen hat, helfen ihr nichts, das Modehaus erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren ein gegen sie wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung.
Einige Monate später erhält die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl des Amtsgerichts München über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen dieses Vorwurfs, gegen den Einspruch eingelegt wird. Vor dem Amtsgericht München wird nun in der nächsten Zeit eine Hauptverhandlung stattfinden, in der sie versuchen muß, die Richterin von ihrer Version des Ablaufes ihres Ladenbesuchs zu überzeugen.
Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf unumwunden im Hinblick auf den zweiten Diebstahl ein, wobei er allerdings klarstellte, dass er nur Euro 6.800 hatte mitgehen lassen. Den ersten Diebstahl bestritt er.
Das Amtsgericht München stellte nach aufwendiger Beweisaufnahme und Vernehmung der Exfreundin im Hinblick auf den 1. Diebstahl ein und verurteilte ihn wegen des 2. Einbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Der Schuldnachweis hatte sich im Hinblick auf den 1. Diebstahl nicht führen lassen. Der Haftbefehl wurde sofort nach der Verhandlung aufgehoben und der Angeklagte in Freiheit entlassen.
Der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen wiegt schwer: Wird ein normaler Ladendiebstahl üblicherweise mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, – jedenfalls dann, wenn es das erste Mal ist, – so schreibt der Gesetzgeber beim Diebstahl mit Waffen einen Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bis 10 Jahre vor. Nach der Wertung des Gesetzgebers wird damit eine höhere kriminelle Energie bestraft, die darin zu sehen ist, dass der Täter sich bewaffnet bei seiner Tat. Das Problem ist, dass nach dem Gesetz diese erhöhte kriminelle Energie bereits darin zu sehen ist, dass eine Waffe beim Diebstahl einfach nur griffbereit mitgeführt wird, sie muß gar nicht eingesetzt worden sein!
Der Angeschuldigte wird sich nun einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stellen müssen. Ziel der Verteidigung muß es sein, das Gericht dazu zu bewegen, seinen Fall als minder schweren Fall anzusehen, den das für solche Delikte sonst sehr strenge Gesetz durchaus auch vorsieht und einen Strafrahmen von nur noch 3 Monaten bis zu 5 Jahren vorgibt. Dies erscheint realistisch, da der Angeschuldigte bislang ein völlig straffreies Leben geführt hat und vollumfänglich geständig ist.
Aufgeflogen soll die Sache dadurch sein, dass die Polizei die 5 Angeschuldigten bei deren Taten angeblich mittels Nachtsichtgeräten beobachtet haben will. Auffällig ist jedoch, dass die Polizei zumindest einen der 5, den Zweitältesten aus der Gruppe (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) gar nicht an beiden Tattagen beobachtet haben kann, da der für den ersten Tattag ein Alibi hat. Frägt sich also, wie beweissicher die Überwachung wirklich ist!
Alle 5 Angeschuldigte werden sich daher im Laufe des April oder Mai vor dem Münchner Jugendgericht wegen des Vorwurfes des schweren Bandendiebstahls verantworten müssen. Da alle 5 bei Tatausführung unter 18 Jahre alt waren kommt glücklicherweise der hohe Strafrahmen des § 244a Strafgesetzbuch(StGB) nicht zur Anwendung, der bei Erwachsenen Freiheitsstrafen von nicht unter 1 Jahr bis zu 10 Jahren vorsieht, sondern die wesentlich günstigeren Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG): Im Falle einer Verurteilung müssen sich die 5 daher nur mit dem Gedanken anfreunden, dass sie womöglich einen Jugendarrest werden verbüßen müssen.
Zwei von drei Angeklagte konnten am Montagmittag aufatmen: Nach etwas mehr als 1 Jahr Untersuchungshaft in München-Stadelheim wurde ihr Haftbefehl von der Großen Strafkammer am Landgericht München I aufgehoben und sie konnten nach 12 Monaten und 6 Tagen Haft wieder in Freiheit gelangen. Das Trio war im Januar 2013 am Viktualienmarkt festgenommen worden, als sie versucht hatten, einer Besucherin einer Lokalität der Schrannenhalle die Tasche zu klauen. Auf Taschendiebstähle spezialisierte Beamte der Polizei hatten sie dabei beobachtet, wie sie nach der Handtasche einer Frau am Nebentisch griffen, die über der Sitzlehne hing, was allerdings schiefging, da die Frau aufgepaßt hatte. Die 3, zwei Chilenen von etwa Mitte 20 und eine 32-jährige vierfache Mutter aus Chile (Verteidiger RA Florian Schneider), gingen sofort in Haft. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass einer der beiden Männer zigfach gleichgelagerte Diebstähle von Handtaschen und Geldbörsen in den Jahren zuvor begangen hatte.
Je länger die Kripo ermittelte um so mehr Straftaten fanden sich bei dem einen Chilenen, die Straftaten flogen auf, da die Ermittler der Polizei jede Menge Videobänder von Geldautomaten auswerteten, an denen der 27-Jährige versucht hatte, mit den gestohlenen Karten Geld abzuheben. Da er dabei nicht alleine war fiel der Verdacht schnell auf seine beiden Begleiter und die 3 erhielten im Herbst eine Anklage wegen Bandendiebstahls in vielen Fällen.
An den vier Hauptverhandlungstagen im Januar und Anfang Februar diesen Jahres vor dem Landgericht München I gelang es der Staatsanwaltschaft jedoch nicht, den Nachweis anzutreten, dass die 3 tatsächlich als Bande aufgetreten waren. So mußte zwar der Haupttäter wegen seiner vielen Straftaten eine Strafhaft von 3 Jahren und 6 Monaten antreten, die anderen Beiden bekamen jedoch nur kurze Freiheitsstrafen, die sie wegen der langen U’haft bereits bereits verbüßt hatten. So konnten sie sofort nach der Urteilsverkündung nach Chile ausreisen.
Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I müssen sich seit Montag dieser Woche zwei Brüder von Anfang 30 und Ende 20 sowie eine dreiunddreißigjährige Frau, allesamt Chilenen, wegen des Vorwurfs des jahrelangen Bandendiebstahls verantworten. Die Drei sollen, so die Anklage, seit 2011 immer wieder von ihrem Wohnsitz in Barcelona aus nach Deutschland eingereist sein, um vor allem in München Taschen zu stehlen und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ziel der Diebstähle waren vor allem das Bargeld, aber auch die Kreditkarten, mit denen die Drei, so der Vorwurf der Ermittler, dann an den Geldautomaten abgehoben haben sollen. In München soll das Hauptbetätigungsfeld der Viktualienmarkt gewesen sein, wo Münchener und Touristen während des Konsums von Essen und Getränken um ihre Taschen und Geldbörsen gebracht worden sein sollen. Infolge der nachfolgenden Abhebungsversuche an Geldautomaten konnten jedoch von der Polizei Fotos sichergestellt werden.
Letztes Januar schlugen die Ermittler zu, als die Drei gemeinsam in der Schrannenhalle eine Geldbörse zu entwenden versucht hatten und dabei erwischt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass einer der Drei als Haupttäter anzusehen ist und seit 2011 vielfach in Deutschland wegen Taschendiebstählen und betrügerischen Geldabhebereien an Geldautomaten verdächtig ist. Die beiden Anderen, sein Halbbruder und die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), sind dagegen nur als Nebenfiguren verdächtig, da sie den Hauptangeklagten nur ein Mal begleitet haben sollen.
Alle gingen sofort in Haft, wo sie sich nun seit einem Jahr befinden. Zu Beginn der Hauptverhandlung am Montag waren alle geständig. Bestritten wird von Ihnen lediglich der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, da sie zu Dritt nur einmal unterwegs gewesen seien und da gleich verhaftet wurden. Da die Beweislage für ein bandenmäßigen Vorgehen äußerst dünn ist und sie in der Tat nur letztes Jahr im Januar zu dritt erwischt wurden droht ihnen nur eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls, was angesichts eines geschlagenen Jahres in Untersuchungshaft dazu führen kann, dass die beiden Nebentäter mit der Urteilsverkündung ihre Freiheit wiedererlangen werden. Der Haupttäter wird mit nahezu vier Jahren Haft rechnen müssen.
Das Münchner Jugendgericht hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen zwei Heranwachsende zu verhandeln, denen vorgeworfen wurde, eines Nachts im Mai diesen Jahres in ein Münchner Café eingebrochen zu sein. Die Zwei waren spät in der Nacht auf dem Nachhauseweg von einem Fest und an einem Café vorbeigekommen, das natürlich noch geschlossen war. Die Beiden hatten sich, so die Überzeugung des Münchner Jugendgerichts, spontan dazu entschlossen, in das Café einzubrechen, um nach Stehlenswertem zu suchen. Der Ältere soll daraufhin eingestiegen sein, der Jüngere (Verteidiger RA Florian Schneider) soll draußen Schmiere gestanden und gepfiffen haben, als sich jemand näherte. Der Einbruch war nämlich nicht unbemerkt geblieben sein: Ein Paar, das einige Meter entfernt auf einer Parbank saß, beobachtete den Einbruch und rief die Polizei.
Die kam sofort und nahm den Einen, der draußen stand, genauso fest wie den Älteren, den sie irgendwo im Laden hinter der Theke versteckt auffand. Bei der Durchsuchung des Älteren wurden jede Menge Schlüssel und 50 Euro sichergestellt, die aus dem Laden stammten. Bei der Vernehmung der Zeugen stellte sich dann heraus, dass die Beiden Minuten vor dem Einbruch in das Café auch noch versucht hatten, in eine daneben liegende Bäckerei einzusteigen, was nur an der Vergitterung gescheitert war. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Anklage wegen versuchten und vollendeten Diebstahls jeweils in einem besonders schweren Fall Anklage erhoben.
Die beiden Neunzehnjährigen hatten bei der polizeilichen Vernehmung noch jede Einbruchsabsicht bestritten, in der Hauptverhandlung am Dienstag aber alles zugegeben. Die Jugendrichterin verurteilte sie daher als geständige Ersttäter zu Sozialstunden, den Älteren, der als Azubi schon Geld verdient, zusätzlich auch zu einer kleinen Geldstrafe. Die Beiden nahmen das Urteil sofort an.
