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2 Jahre auf Bewährung für Einbrecher in Supermarkt

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage
Ein Mann von Mitte Dreißig ägyptischer Abstammung hatte sich am Dienstagnachmittag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München zu verantworten wegen des Vorwurfs des Einbruchsdiebstahls in 2 Fällen. Dem Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, zweimal letztes Jahr in den Supermarkt seiner damaligen Freundin eingestiegen zu sein und rund Euro 17.000 aus dem Tresor gestohlen zu haben. Den Schlüssel zum Laden sowie zum Tresor soll er seiner Exfeundin gestohlen haben, als sie bei ihm übernachtete. Während der erste Diebstahl zunächst nicht zugeordnet werden konnte war er beim zweiten von den Überwachungskameras aufgenommen worden. Das Geld mußte er für die Bezahlung von Spielschulden verwenden. Die hinzugerufene Polizei verhaftete ihn sofort nach der Auswertung der Überwachungskameras und führte ihm den Ermittlunsgrichter vor, der sofort Haftbefehl erließ und ihn nach Stadelheim schickte, wo seit Oktober einsitzt.

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf unumwunden im Hinblick auf den zweiten Diebstahl ein, wobei er allerdings klarstellte, dass er nur Euro 6.800 hatte mitgehen lassen. Den ersten Diebstahl bestritt er.

Das Amtsgericht München stellte nach aufwendiger Beweisaufnahme und Vernehmung der Exfreundin im Hinblick auf den 1. Diebstahl ein und verurteilte ihn wegen des 2. Einbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Der Schuldnachweis hatte sich im Hinblick auf den 1. Diebstahl nicht führen lassen. Der Haftbefehl wurde sofort nach der Verhandlung aufgehoben und der Angeklagte in Freiheit entlassen.

8. April 2014/von Florian Schneider
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