Der Schreck war groß, als die Polizei frühmorgens klingelte. Eine Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls stand an. Alle drei Wohnungen der fünfzehnjährigen Jungs wurden gleichzeitig durchsucht. Es ging um Diebstähle von Kleidungsstücken aus einem Gym, in dem die Drei trainierten, und um den Verkauf dieses Diebesgutes übers Internet. Der rein finanzielle Schaden der Diebstähle war geradezu lächerlich gering. Die Sachen waren allesamt gebraucht und fast nichts mehr wert.
Eine Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls ist stets eine beunruhigende Sache für die betroffenen Eltern.
Tatsächlich aber ist die Tatbezeichnung wesentlich bedrohlicher als die späteren strafrechtlichen Folgen für die Jungs. Denn als 15-Jährige können sie nur nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG belangt werden. Ihnen drohen also keine Haftstrafen, – wie sie bei solchen Delikten für Erwachsene vorgeschrieben wären, – sondern erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden und eventuell auch Arreste.
Alle Drei sind Schüler und nicht vorbestraft.
Diebstähle sind durchaus keine Lappalie. Den Geschädigten werden Dinge weggenommen, die vielleicht nicht mehr viel Marktwert haben, die aber ihren Besitzern am Herzen gelegen waren. Auch alte T-Shirts oder Schuhe können lieb gewonnene Gegenstände sein. Im vorliegenden Fall waren allerdings auch sehr teure Sneakers gestohlen worden. Hier ist also auch ein durchaus relevanter pekuniärer Schaden eingetreten.
Eine Durchsuchung bei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls hat für die Polizei vor allem das Ziel, die Handys der Jugendlichen sicherzustellen.
Das tut dann richtig weh. Die Handys müssen ausgewertet werden und sind für lange Zeit weg. Für Jugendliche gerade mit 15 der Super-GAU. Keine Chats mehr und keine Spiele. Die Auswertungen dauern gerne mal viele Wochen.
Werden tatrelevante Dinge auf den Handys gefunden sind die Handys als Tatwerkzeuge für immer weg.
Wirklich der worst case. Die Handys waren teuer. Einfach so ein Neues kaufen ist meist nicht drin. Wer vorhat, Unsinn zu machen und etwas anzustellen, sollte sich diese Folge seines Handelns immer vor Augen halten.

