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Kündigung wegen Straftat im Betrieb

Eigentumsdelikte

Die etwa 50-jährige Angestellte eines Supermarktes war reichlich geschockt. Als sie zur Leiterin des Marktes gerufen wurde standen zwei Polizeibeamte mit im Raum. Sie wurde konfrontiert mit Vorwürfen des Bandendiebstahls. Gleichzeitig wurde ihr die Kündigung wegen ihrer Straftat im Betrieb erklärt. Die Begehung von Straftaten auf der Arbeitsstelle rechtfertigt natürlich immer eine Kündigung. Das ist klar. Der Streit geht aber meistens darum, ob ein Arbeitgeber schon bei einem bloßen Verdacht kündigen darf.

Die Kündigung wegen einer Straftat im Betrieb ist oft als Verdachtskündigung anzusehen.

Denn meist ist es so, dass der Arbeitgeber nur einige Hinweise darauf hat, dass ein Arbeitnehmer ihm geschadet hat. Die Beweise werden zumeist erst später nach Erstattung der Anzeige von der Polizei ermittelt. Es wird also regelmäßig nur auf einen Verdacht hin gekündigt.

Die meisten sog. Verdachtskündigungen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Denn sehr oft beinhaltet die (fristlose) Kündigung lediglich die Behauptung einer Straftat. Weder wird dem Arbeitnehmer mitgeteilt, was man ihm vorwirft. Noch erfährt er irgendetwas über die Beweislage gegen ihn. Er wird einfach fristlos rausgeschmissen.

Ganz wichtig ist es, bei solchen Gesprächen mit dem Chef nix zu unterschreiben!

Dem Arbeitgeber ist natürlich klar, wie wackelig seine Kündigung ist. Er arbeitet deshalb überfallartig mit dem Überraschungsmoment. Der Mitarbeiter wird ins Büro gerufen. Es werden ihm dann strafrechtliche Vorwürfe gemacht. Gleichzeitig wird dem Arbeitnehmer eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt. Die soll er unterschreiben. Damit ist der Arbeitsvertrag ohne Kündigung beendet.

Grundsätzlich gilt ein Arbeitnehmer auch bei einer Kündigung wegen Straftat im Betrieb als unschuldig.

Jedenfalls so lange, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer denselben Rechtsschutz hat wie jeder andere Arbeitnehmer. Er kann sich gegen eine solche Verdachtskündigung zur Wehr setzen. Dies tut er, indem er das Arbeitsgericht anruft. Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen ab Zugang in den Gerichtseinlauf. Zusätzlich kann der Gekündigte vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren muss der Arbeitgeber dann seine Kündigung nachbessern.

3. Juni 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-06-03 14:01:372022-06-03 14:07:34Kündigung wegen Straftat im Betrieb

Containern ist strafbar

Eigentumsdelikte

Containern ist strafbar. Und bleibt strafbar. So haben es inzwischen nicht nur einige Amtsgerichte entschieden. Sondern soeben auch das Bayerische Oberste Landesgericht.

Die höchste bayerische Gerichtsinstanz hat gesprochen.

In dem aktuellen Fall waren letztes Jahr zwei Studentinnen aus Olching bei München von der Polizei beim „Containern“ erwischt worden. Sie hatten aus den Mülltonnen eines Supermarktes noch eßbare Lebensmittel herausgefischt. Die beiden Mädels waren der Auffassung, dass viele der weggeworfenen Lebensmittel noch verwendbar sind. Eine Meinung, die viele inzwischen teilen. DIe Polizei hatte gegen sie jedoch Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Und die Staatsanwaltschaft München II hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt. Der Srafrichter hatte diesen Strafbefehl erlassen, die Mädels hatten Einspruch eingelegt. 

In der Hauptverhandlung vor dem AG Fürstenfeldbruck hatte der Amtsrichter die Beiden dann wegen Diebstahls verurteilt.

Die Studentinnen hatten die Sache aber immer noch nicht auf sich beruhen lassen wollen und Revision eingelegt. Diese ist soeben verbeschieden worden. Das vor Jahren abgeschaffte und soeben wieder zum Leben erweckte Bayerische Oberste Landesgericht wies die Revision ab. Die Begründung ist nach ersten Medienberichten so kurz wie einleuchtend.

Containern ist strafbar. Weil es sich um Diebstahl handelt.

Die sehr gut nachvollziehbare Motivation der beiden jungen Frauen ändert an diesem Tatbestand rein gar nix. Sie hat nur Einfluß auf das Strafmaß. Der Tatbestand des Diebstahls ist nun mal in dem Moment erfüllt, wo ein Täter sich eine fremde bewegliche Sache in Zueignungsabsicht aneignet. Grundkurs Strafrecht, 3. Semester des Jurastudiums. Die Supermärkte haben nach landläufiger Rechtsauffassung ihren Gewahrsam an den Lebensmitteln durch das Wegwerfen nicht aufgegeben. Sie bleiben Besitzer und Gewahrsamsinhaber. Wer sich diese Lebensmittel aneignet stiehlt. So ist das!

Zusätzlich ist oft auch der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.

Denn der Zugang zu den Mülltonnen eines Supermarktes ist in der Regel nur durch Betreten des Geländes des Supermarktes möglich. Zäune und Sperrgitter müssen überwunden werden. Die Supermärkte halten an diesem ihrem Recht fest. Sie stellen in der Regel Strafanträge. Erst durch diese Strafanträge kann die Polizei tätig werden.

Die Problematik liegt also nicht nur in der Rechtslage. Sie ist  auch dem Strafverfolgungsinteresse der Supermärkte geschuldet.

Die stellen meist Strafantrag. Von dieser Praxis wollen die Supermärkte nicht lassen. Denn sie wollen nicht nur keine Besucher ihrer Mülltonnen. Sie wollen vor allem ihre Waren tagsüber verkaufen. Und eventuell auch die Möglichkeit haben, noch genießbare Lebensmittel billiger herzugeben. Auf jeden Fall wollen sie die Besucher in ihren Läden und sie wollen Umsatz machen. Dies alles ist gut nachvollziehbar und das gute Recht der Supermärkte. Es löst aber nicht das Grundproblem, dass viel zu viel weggeworfen wird!

Die Lösung des Problems könnte nur in der Änderung dieser Praxis der Supermärkte liegen.

Wird kein Strafantrag gestellt geschieht auch keine Strafverfolgung. Die Polizei sieht dann keinen Anlaß dazu, einzuschreiten.

 

15. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-15 13:14:242019-10-15 13:14:24Containern ist strafbar
DNA verrät FahrraddiebEigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die DNA verrät den Fahrraddieb. Auch lange nach der Tat noch. Denn die Sache schien längst abgeschlossen und erledigt für die Polizei. Ein polizeibekanntes Tätergesicht hatte nicht identifiziert werden können. Dabei war es um ziemlich wertvolles Diebesgut gegangen. Ein Mountainbike und ein teures E-Bike waren im letzten Jahr aus einer Tiefragarage entwendet worden. Wert insgesamt so etwa € 3.000. Tatort der Osten von München.

Doch die DNA verrät den Fahrraddieb.

Die Polizei hatte gründlich gearbeitet. Es waren Spuren gesichert worden. Auch an zwei Gitterboxen. Aus denen waren die beiden Räder gestohlen worden. Der Täter hatte mit einem Gegenstand das Schließen der Türe verhindert. Diesen Gegenstand hatte er vergessen, mitzunehmen. Hieran konnten Spuren gesichert werden. 

Gestohlene Bikes verschwinden in der Regel oft spurlos im Ausland.

Im Ausland können sie unauffällig verkauft werden. In Osteuropa frägt kein Mensch nach einer Rahmennummer. Für gestohlene Räder gibt es auch noch keine Satellitenortung wie für Pkw’s und heute Motorräder. Dieser Aufwand lohnt sich für Räder noch nicht. Allerdings gehen alle davon aus, dass sich dies bald ändern wird! Die Versicherungsprämien gerade für die teuren E-Bikes werden weiter steigen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis zumindest auch teure Räder eine Satellitenortung bekommen werden.

Da die Neu-Räder inzwischen horrende Ladenpreise kosten sind Diebstähle ein immer lohnenderes Geschäft. 

Fahrraddiebstähle nehmen ständig weiter zu. Immerhin reagiert die Polizei hierauf mit erhöhtem Verfolgungseifer. Der vorliegende Fall zeigt es. Und der Tatverdächtige aus Ex-Jugoslawien bekam genau dies zu spüren. Als er nach Deutschland einreiste nahm man ihn fest. Die Polizei hatte in einer früheren Strafsache gegen ihn seine DNA genommen. Denn die DNA verrät alle Täter, auch den Fahrraddieb! Bei der Einreise nach Deutschland klickten die Handschellen.Die Spur aus der Tiefgarage hatte eine Übereinstimmung mit seiner DNA erbracht. Der Beschuldigte bestreitet allerdings trotzdem die Täterschaft.

Ein endgültiger und letzter Beweis ist eine DNA-Spur aber nicht!

Die DNA am Tatort ist immerhin ein wichtiges Indiz. Theoretisch wäre es nämlich möglich, dass der Beschuldigte den Gegenstand aus der Tiefgarage zwar einmal in seiner Nähe und in seiner Hand hatte. Es könnte aber ein Anderer diesen Allerweltsgegenstand, ein Tuch, dann für den Bruch benutzt haben. Die DNA beweist letztlich nur einen Kontakt zwischen Täter und Gegenstand!

Der Ermittlungsrichter fackelte nicht lange.

Nach der Überzeugung des Ermittlungsrichters konnte aber nur der Jugoslawe der Täter sein. Folgerichtig erließ er einen Haftbefehl. Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte gabs auch keine Außervollzugsetzung. Der Haftbefehl wurde mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet. Der 60-jährige Mann mußte am Dienstag den Weg in die Untersuchungshaftanstalt Stadelheim antreten.

Der Beschuldigte muss im laufenden Verfahren den Tatverdacht widerlegen.

Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muss nun mit einer Anklage rechnen. Hier wird es für ihn vor allem um die Frage der Widerlegung der Täterschaft gehen. Es wird aufzuklären sein, wer alles die Spur verursacht haben könnte. Wer also für den Bruch 2018 als Täter in Frage käme. Die bayerische Justiz geht mit ausländischen Tätern nicht sehr gnädig um. Der Mann ist in Deutschland vorbestraft.

Iim Falle einer Verurteilung müsste er mit einer Haftstrafe rechnen.

Dies kann er womöglich nur mit umfangreichen Angaben abwenden, die ihn entlasten. Die Polizei muss dann seine Angaben nachprüfen und die von ihm genannten anderen Tatverdächtigen überprüfen. Ein Geständnis kommt für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht in Frage!

11. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-11 15:59:312019-10-13 16:52:06DNA verrät Fahrraddieb

900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Videoüberwachung des Lagers hatte es ans Tageslicht gebracht. Der Angeklagte hatte Waren seines Arbeitgebers gestohlen. Gekündigt hatte er selbst bereits, nun wurde er angeklagt wegen Diebstahl in Arbeit.

Der Angeklagte war ein besonders langjähriger und bewährter Mitarbeiter gewesen, von dem jeder nur das Beste sagen konnte.

Als das Lokal verkauft wurde war es der Angeklagte gewesen, der als Einziger vom neuen Inhaber übernommen wurde. Denn alle hatten ihn als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig empfohlen. Als der Schwund im Lager immer größer geworden war wusste sich der neue Inhaber nicht mehr anders zu helfen. Denn auch das nachts sich vor der Lagertüre auf die Lauer legen hatte nix gebracht. Erst als eine Videokamera das Lager überwachte flog der Kellner auf, wie er im Dunkeln zusammen mit einem Anderen paketweise Kaffee, Fleisch und Säfte aus dem Keller hinaus trägt.

Durch die Anzeige des neuen Inhabers flog aber dummerweise auch auf, dass er Mitarbeiter schwarz beschäftigte und Essen schwarz verkaufte.

Der Gastronom hatte den Angeklagten noch verdächtigt, zuvor jede Menge weiterer Waren gestohlen zu haben. Hierfür blieb er jedoch Beweise schuldig. Denn auf der Videoüberwachung war nur die eine Tat zu sehen. Einen Tatnachweis konnte die Staatsanwaltschaft deshalb nur für den einen Diebstahl führen. Stattdessen fand der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Erklärung für den vermeintlich großen Schwund im Lager. Er berichtete dem Gericht von massenweise nicht bonierten Essen und Getränken und von schwarz beschäftigten Mitarbeitern.

Der Arbeitgeber hatte noch versucht, der Polizei den Mittäter auf dem Video als unbekannten Dritten zu verkaufen.

Der Angeklagte rächte sich für die Anzeige und informierte das Gericht darüber, dass es sich bei dem Mittäter um einen schwarz beschäftigten Kollegen handelt, der dem Anzeigeerstatter sehr wohl bekannt sei. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft schrieb eifrig mit und notierte die Angaben des Angeklagten zu den Gepflogenheiten in seinem früheren Lokal.

Das Amtsgericht München folgte dem Antrag der Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) und verhängte gegen den Kellner 900 Euro Geldstrafe für Diebstahl in Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende eine dicke Geldstrafe von vielen Tausend Euros gefordert. Der Kellner hatte vor vielen Jahren schon mal einen Diebstahl begangen. Das Amtsgericht sah dies jedoch als überzogen an. Nun prüft die Staatsanwaltschaft eine Berufung gegen das Urteil.

24. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-24 12:00:402017-09-25 11:15:23900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Freispruch in dubio pro reo

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Freispruch in dubio pro reo kam eigentlich nicht überraschend. Der Münchner hatte sich aber vor der Verhandlung einer ganzen Phalanx von Zeugen gegenüber gesehen. Vor allem sein ehemaliger Chef hatte ihn belastet und alles getan, um ihn in die Pfanne zu hauen. Und die Anklage hatte es in sich:

Der Angeklagte soll die Tageseinnahmen seines früheren Arbeitgebers gestohlen haben.

Anzeigeerstatter und Angeklagter waren schon lange miteinander befreundet. Außerdem hatte der Angeklagte auch bis vor Kurzem im Lokal des Anzeigeerstatters gearbeitet. Bei einem freundschaftlichen Besuch an seiner früheren Arbeitsstätte im Juni diesen Jahres soll der Angeklagte die Tageseinnahmen aus dem Geheimversteck geklaut haben. Das Versteck kannten nur Eingeweihte, Gäste nicht. Das reichte seinem früheren Chef, seinen ehemaligen Mitarbeiter zu verdächtigen und anzuzeigen.

Es gab aber keinen einzigen Tatzeugen für den Diebstahl.

In der Hauptverhandlung des Amtsgerichts München gab sich der ehemalige Arbeitgeber alle Mühe, den Angeklagten als einzig möglichen Täter hinzustellen. Seine Begründung war, dass es seiner Meinung nach niemand Anderes gewesen sein kann. Alle anderen Mitarbeiter seien zuverlässig. Nur der Angeklagte habe den ganzen Abend über versucht, sich von anderen Angestellten Geld auszuleihen. Auch habe keiner solche Geldprobleme wie der Angeklagte. Und schließlich sei er immer wieder in der Nähe des Verstecks gewesen. Der Staatsanwaltschaft hatte die Beweislage für die Erhebung der Anklage ausgereicht.

Erst auf die beharrlichen Nachfragen von Gericht und Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) zeigte sich, dass es doch mengenweise andere Möglichkeiten gab für eine Täterschaft.

Das Amtsgericht kam am Schluß der Beweisaufnahme nämlich zu dem Ergebnis, dass auch Andere als Täter in Frage kamen. Einige der Mitarbeiter des Lokals hatten nämlich ausgesagt, dass das sogenannte Geheimversteck auch Andere kannten, die dort gearbeitet haben. Außerdem seien alle Türe unkontrolliert offen gestanden und alles sei frei zugänglich gewesen. 

Der Freispruch erfolgte daher nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).

Die Staatsanwältin beantragte trotzdem Schuldspruch und Geldstrafe. Der Angeklagte war nämlich vorbestraft wegen eines Diebstahls. Das Amtsgericht konnte jedoch nur noch freisprechen. Offen bleibt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt. Dann würde die Sache von der Berufungskammer des Landgerichts München I erneut verhandelt und alle Zeugen nochmals gehört werden.

20. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-20 16:47:152017-09-22 07:58:46Freispruch in dubio pro reo

Lange Haftstrafen für Bandeneinbrüche

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die ganze Unternehmung war bestens organisiert. Die vier Ungarn hatten die Reise nach Bayern von langer Hand vorbereitet und geplant.

Die arbeitsteilige Vorgehensweise deutet auf hohe Professionalität und gute Ortskenntnisse hin.

Während einer die Planung erledigte und die Örtlichkeiten auskundschaftete organisierte ein anderer ein Auto und der Dritte das Werkzeug. Nach der Einreise ging es dann in dieser professionellen Weise weiter. Der Planer blieb im Hintergrund, die anderen Drei erledigten die Einbrüche vor Ort. Nach der Ankunft an den vorher ausgekundschafteten Tatorten ging es genauso arbeitsteilig weiter.

Der am seriösesten Aussehende lief im Anzug in die Wohnanlagen und tat so, als suche er einen Arzt im Haus.

Er klingelte an den Wohnungstüren, die aufgebrochen werden sollten. War die Luft rein verständigte er übers Handy seine beiden Kumpels. Die kamen dann mit dem Werkzeug und knackten die Türen. Sobald die Wohnungen offen waren verschwand der Seriöse (Verteidiger RA Florian Schneider) im Anzug. Er nahm das gesamte Tatwerzeug mit nach Draußen. Im Fall des Falles sollte sich kein Werkzeug am Tatort finden lassen. Die weitere Aufgabe des Anzugträgers bestand dann darin, draußen vor dem Haus zu warten und Schmiere zu stehen. War Gefahr im Verzug warnte er seine Freude übers Handy.

Die Durchsuchung der Wohnungen selbst lief dann blitzartig schnell ab.

Die Wohnungen wurden komplett auf den Kopf gestellt. Alles Brauchbare und halbwegs Wertvolle verschwand in den Taschen. Die Täter verschwanden dann so schnell, wie sie gekommen waren. In den Wohnungen herrschte nach ihrem Verschwinden das komplette Chaos.

Nach vielen Einbrüchen in Augsburg und München wurden sie im Juli 2015 durch Zufall in München festgenommen.

In der Verhandlung ihrer Taten vor dem Landgericht München I wurden drei der Vier vor einem halben Jahr bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt. Der Vierte, der Planer, hatte sich rechtzeitig abgesetzt und ist verschwunden. In München konnten die Strafverfolger also nur dreien der Vier zwei Taten in einem Mietshaus in der Münchner Friedenheimer Straße nachweisen. Nun folgte die Hauptverhandlung der weiteren Taten in Augsburg und dem Augsburger Umland vor dem Landgericht Augsburg. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte 17 weitere Taten angeklagt.

Bandeneinbrüche werden schwer bestraft

Tatsächlich nachgewiesen werden konnten den Männern schlußendlich 13 der angeklagten 17 Taten. Insoweit waren die Drei geständig und gaben alles zu. Diese Geständnisse bewahrten sie vor noch längeren Haftstrafen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte zunächst zumindest 7 Jahre für Jeden von ihnen erreichen wollen. Für den Haupttäter noch deutlich mehr. Am Ende wurden gegen die Drei Haftstrafen von 4 Jahren und 6 Monaten, 5 Jahre und 6 Jahre verhängt.

Lange Haftstrafen für Einbrecherbande ist in Bayern die Regel

Die Drei, die die Polizei fangen konnte, sitzen bereits seit vorletztem Jahr im Juli in Haft. Die Männer werden den Großteil ihrer Haftstrafen absitzen müssen und können dann nach Ungarn abgeschoben werden.

15. März 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-03-15 12:01:362017-03-20 15:09:36Lange Haftstrafen für Bandeneinbrüche

Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es für den jungen Mann endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!

Nach einer heftigen Auseinandersetzung mit Ladendetektiven hatte der Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen.

Der junge Mann hatte sich mit einem Bekannten in der Münchner Innenstadt in ein großes Bekleidungsgeschäft begeben. Die Beiden wollten etwas trinken, in diesem Laden gab es Getränke umsonst. Die Beiden blieben dann an einem Stand für Sonnenbrillen in der Herrenabteilung hängen und sahen sich Brillen an. 

Als die jungen Männer sich zum Ausgang begaben ging der Ärger los. 

Der Begleiter hatte sich eine der Sonnenbrillen in die Jackentasche geschoben, als sich der junge Mann gerade umgedreht hatte. Die Ladendetektive hatten sie wohl im Auge gehabt und auch Videoaufzeichnungen angefertigt. Als sie sich der Ausgangstüre näherten wurden sie gestellt. Es ging sofort eine wüste Schlägerei los. Dem Begleiter, der die Brille in der Tasche hatte, gelang es zu fliehen, da ein Passant eingriff und ihm half. Der junge Mann wurde allerdings festgehalten und der Polizei übergeben. 

Es traf prompt den, der viele Vorstrafen hatte und sogar schon in Haft war.

Bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter war nicht lange gefackelt worden. Der Richter im Münchner Polizeipräsidium hatte keinen Zweifel aufkommen lassen, dass der junge Münchner für ihn schuldig war und in Haft gehört. Trotz seines jungen Alters von gerade einmal 23 Jahren war er schon mehrfach in Gefängnis gewesen und nur auf Bewährung draußen. Alle seine  Beteuerungen, er habe nix geklaut, halfen nicht. Denn unter den gegebenen Umständen hatte es für den Richter keine Diskussion gegeben.

Dem jungen Beschuldigten wurde gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl zusammen mit dem flüchtigen Begleiter vorgeworfen.

Sein Begleiter hatte erfolgreich Land gewonnen, nur seine Jacke mit der gestohlenen Brille hatte er verloren. Die Ladendetektive hatten also nur einen der beiden Verdächtigen festhalten können. Der eigentliche Täter war aber weg! Dafür ging der in Haft, der mit einem Ladendiebstahl tatsächlich gar nichts zu tun hatte gehabt hatte. 

Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es dann aber endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!

Erst die Ermittlungsrichterin in Stadelheim hatte 14 Tage später ein Einsehen mit dem jungen Beschuldigten und setzte den Hafbefehl gegen Auflagen außer Vollzug (Verteidiger RA Florian Schneider). Der Müchner muß sich aber nun weiter mit dem Vorwurf befassen, er habe gemeinschaftlich mit dem unbekannten flüchtigen Dieb eine Sonnenbrille zu klauen versucht! Besonders schwer wiegt angesichts seiner vielen Vorstrafen der Vorwurf des räuberischen Diebstahls. Denn das Thema Haft droht dadurch in der Verhandlung erneut zum Problem zu werden!

 

11. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-11 20:44:482016-12-11 21:38:21Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt

Revision nur durch Anwalt

Allgemein, Eigentumsdelikte
Festnahme, Handschellen

In der Revision steht’s jetzt Spitz auf Knopf. Die Mutter eines kleinen Kindes hatte es einfach übertrieben. Zum soundsovielten Male war sie erwischt worden. Immer wieder war sie in einen Laden gegangen und hatte beim Hinausgehen vergessen, zu bezahlen.

Auf die Dauer kann es nicht immer nur Geldstrafen geben

Es waren ja nie große Werte gewesen, die sie geklaut hatte. Deshalb hatte es bei den ersten Malen vor Gericht immer nur Geldstrafen gegeben. Auch später gab’s nur eine Bewährung, weil es ja wieder nur Kleinbeträge gewesen waren. Irgendwann Anfang diesen Jahres war aber dann einer Richterin am Amtsgericht München der Geduldsfaden mit der notorischen Angeklagten gerissen. Auch wenn der Wert des Diebesgutes weniger als dreißig Euro betragen hatte zog die Richterin die Rote Karte. Sie verhängte einen Monat Haft ohne Bewährung. Das wohl entscheidende Problem: Die Angeklagte war trotz der drohenden Haftstrafe ohne Verteidiger.

Auch in der Berufung gab’s keine Rettung.

Daran lag’s wohl auch, dass auch der Berufungsrichter kein Einsehen haben wollte: Die Angeklagte hatte immerhin eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Danach ist die Frau infolge einer Hirnverletzung geistig eindeutig eingeschränkt. Auch dies interessierte die Berufungskammer jedoch nicht weiter. Auch die II. Instanz verurteilte sie zu einer Haftstrafe. Sie war auch in dieser Instanz ohne Rechtsbeistand geblieben.

Trotz der drohenden Haftstrafe legte die Angeklagte ohne Anwalt Revision ein

In der dafür zuständigen Stelle des Landgerichts nahm man dann ihre Revision entgegen. Die Angeklagte war weiterhin ohne Verteidiger unterwegs. Sie legte ihre Revision nur zu Protokoll eines Urkundsbeamten ein. Wie nicht anders zu erwarten droht nun auch das Revisionsverfahren verloren zu gehen. Denn dem Oberlandesgericht als Revisionsinstanz liegt keinerlei anwaltliche Revisionsbegründung vor. Das bedeutet, dass keine von einem Verteidiger gefertigte Begründung für die Revision abgegeben wurde! Die vielen Fehler in dem Strafverfahren gegen die Frau bleiben damit ohne Folgen!

Kurz vor Ablauf der letzten Frist ging es dann doch zum Anwalt

Als die Generalstaatsanwaltschaft die Verwerfung der Revision der Frau beantragte kapierte sie es endlich. Ohne Anwalt geht in diesem Rechtssystem einfach gar nix! Weder ihr Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers noch ihre ärztliche Bescheinigung hatten ihr aber geholfen. Beide Instanzen hatten sie verurteilt, obwohl es jede Veranlassung gegeben hätte, sie ärztlich auf ihre Zurechnungsfähigkeit zu untersuchen. Nun ist es wohl zu spät. Auch die Revisionsinstanz wird ihr nicht helfen.

Bei Verurteilung zu einer Haftstrafe wird auch die vorangegangene Bewährung widerrufen

Die Angeklagte wird sich deshalb auf insgesamt 4 Monate Strafhaft einrichten müssen. Sie bringt immerhin 3 Monate auf Bewährung aus der vorangegangenen Verurteilung mit. 

Die Lehr‘ aus der Geschicht: Ohne Anwalt läuft es nicht!

Mit Angeklagten, die ohne Verteidiger vor Gericht erscheinen, haben Richter ein leichtes Spiel. Nur ein Strafverteidiger weiß, wie man welche Anliegen in ein Verfahren einbringt. Wer schon meint, es in den Tatsacheninstanzen unbedingt alleine versuchen zu müssen, soll sich wenigstens für die Revision einen Strafverteidiger suchen. 

8. November 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-11-08 14:11:032016-11-08 18:25:18Revision nur durch Anwalt

Berufung bringt Bewährung

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

An der Berufung führte kein Weg vorbei: Der Strafrichter der I. Instanz hatte keine Bewährung mehr geben wollen. Denn trotz reichlich Vorstrafen hatte er schon wieder gegen den Angeklagten verhandeln müssen. Dieses Mal gings um Diebstahl von zwei Mountainbikes.

Haftstrafe wegen Fahrraddiebstahls

Das Ergebnis war eine Haftstrafe für den 24-Jährigen aus dem Oberland: Der Angeklagte war aus Kostenersparnisgründen ohne Anwalt vor Gericht erschienen. Seine mitangeklagte Freundin hatte es schlauer gemacht und sich verteidigen lassen. Sie bekam zwei Freizeitarreste. Der vierundzwanzigjährige Angeklagte wurde zu zehn Monaten ohne verdonnert.

Berufung vor dem Landgericht München II

In der Berufung von vergangenem Montag vor dem Landgericht München II war der Angeklagte besser vorbereitet. Er hatte die Zeit bis zur Berufungsverhandlung gut genutzt: Er nutzte sie zur Vorbereitung mit seinem Verteidiger (RA Florian Schneider). Das führte dazu, dass er die Diebstähle nicht nur unumwunden zugab. Sondern er erzählte auch, wie es dazu gekommen war. Während er in der ersten Instanz nix von sich gegeben hatte erzählte er nun. Er ließ die Richterin und die beiden Schöffen in seine Schwierigkeiten Einblick nehmen. 

Bewährung statt Haftstrafe

Der junge Angeklagte mußte richtig die Hosen herunter lassen: Die Vorsitzende befragte ihn sehr eingehend über seine Motive auch für die vielen Straftaten in seiner Vorstrafenliste und machte ihm klar, dass es nicht einfach so eine Bewährung geben würde. Am Ende stand aber dann das gewünschte Ergebnis: Der Angeklagte muß nicht in den Knast, muß sich aber drei Jahre bewähren.

Strenge Bewährungsauflagen

Die Bewährungszeit ist gut gefüllt: Denn der Angeklagte muß nicht nur dafür sorgen, dass er immer eine Vollzeitstelle hat: Seine lange Arbeitslosigkeit war eine Ursache für seine Straftaten. Er muß außerdem eine Psychotherapie machen und regelmäßig Drogenscreenings. Auch der regelmäßige Kontakt zum Bewährungshelfer ist nun Pflicht. Erfüllt er alle diese Weisungen wird ihm die Bewährung erlassen. Das Wichtigste ist allerdings, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht.

27. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-27 18:41:172016-09-29 08:59:46Berufung bringt Bewährung

Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Kontrolle auf der Salzburger Autobahn brachte sie ans Licht: 11 Fahrräder, die in einem Transporter Richtung Balkan transportiert wurden. Die Polizei, die wohl manchmal ein Näschen hat, unterzog den Transporter einer Verdachtskontrolle und fand im Laderaum 11 teure und fast neue Mountainbikes.

Auf Befragen gaben der bulgarische Fahrer und sein Beifahrer an, die Fahrräder für ein paar Euros gekauft zu haben. Sie konnten sogar eine Quittung eines nordbayrischen Recyclinghofes über 1.710 Euro für den Kauf vorweisen. Da den Beamten erhebliche Zweifel kamen, – jedes Einzelne dieser Räder war fast neu und hatte einen Verkaufspreis von 1.000 bis 2.000 Euro, – stellten sie Transporter und Fahrräder sicher und nahmen die beiden Bulgaren fest.

Prompt stellte sich schon bei der ersten Abfrage heraus, dass die Hälfte der Räder in der Schweiz als gestohlen gemeldet waren. Der Staatsanwalt beantragte Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München auch sofort gegen den Beifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) erließ. Der Fahrer hatte mehr Glück: Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Ware auf seiner Ladefläche heiß war. Er konnte gleich wieder nach Hause gehen.

Der Beifahrer muss sich noch etwas gedulden, er gilt zwar als vorbestraft, wird sich aber nun einem Termin am Schnellgericht stellen müssen, der in den nächsten zwei Wochen stattfinden wird. Dann kann aber auch er heimreisen.

16. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-16 16:01:302016-08-31 11:00:52Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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