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Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Annäherungsversuche ohne Ende und bei allen Gelegenheiten. Die junge attraktive Barfrau des Münchner Clubs hatte wohl einiges zu ertragen von ihrem Chef. Als er merkte, dass er nicht landen konnte, rächte er sich. Und als ihr Chef ein paar betrügerische Angestellte beim falsch Abrechnen erwischte nutzte er die Chance. An etwa einhundert Besitzer von Lokalen in München, mit denen er in einer WhatsApp-Gruppe verbunden war, schrieb er eine Mail. Darin bezichtigte er seine Barfrau des betrügerischen Abrechnens. Dabei spielte es für ihn keine Rolle, dass die Barfrau (Verteidiger RA Florian Schneider) mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich gar nix zu tun hatte.

Die Barfrau wird nun mit einer Strafanzeige gegen die verleumderische Mail vorgehen.

Die Handlungsweise des Geschäftsführers des Münchner Clubs erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Die Barfrau wird deshalb gegen ihren Chef die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Dessen WhatsApp-Mail bedeutet nämlich de facto das Ende ihrer beruflichen Existenz in München. Die Frau arbeitet seit Jahren in Clubs und muß davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach dieser Mail wird ihr aber kein anderes Münchener Lokal mehr eine Stelle anbieten. 

Zusätzlich wird sie ihren Chef auf Unterlassung verklagen.

Denn die Barfrau hat im Grunde den ganzen Rechtsstaat auf ihrer Seite. Dazu gehört natürlich neben der Strafanzeige vor allem auch der Zivilrechtsweg. Sie wird ihrem Chef deshalb auch ein Anwaltsschreiben zukommen lassen. Darin wird sie ihn auffordern, ihr schriftlich zu bestätigen, dass er derartige Behauptungen künftig unterlassen wird. Kommt er dieser anwaltlichen Aufforderung nicht fristgemäß nach wird er sich mit seiner Mitarbeiterin vor Gericht wiedersehen. 

Vor dem Arbeitsgericht wird sie auch gegen die kalte Kündigung vorgehen. 

Denn neben dem ganzen Unbill, das sie während ihrer Beschäftigung zu erleiden hatte, wurde sie in ihrer Arbei de facto auch kaltgestellt. Ihr Chef teilte sie nämlich einfach nicht mehr ein, nachdem er von ihr zurück gewiesen worden war. Sie hat als fest Angestellte aber Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Trotzdem hat sie seit zwei Monaten keinen Cent an Gehaltszahlung mehr erhalten.

Sie wird ihren Arbeitgeber also nicht nur anzeigen und auf Unterlassung verklagen, sondern auch auf auf Weiterbeschäftigung und Gehaltszahlung.

Am Ende wird das Ganze ein teurer Spaß für den Arbeitgeber. Denn es wird ihm weder vor dem Staatsanwalt noch vor dem Zivilgericht gelingen, den Nachweis anzutreten, dass seine Behauptungen zutreffen. Denn die Barfrau hatte ein Jahr lang völlig beanstandungsfrei gearbeitet und mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich nix zu tun. Sie hat einfach nur keinen Bock auf Sex mit ihrem Chef. Schließlich ist der verheiratet und sie hat einen festen Freund. Damit wird der Geschäftsführer des Clubs auch vor seinen Münchner Kollegen zugeben müssen, dass er falsche Behauptungen in die Welt gesetzt hatte.

17. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-17 22:58:502020-01-28 11:53:53Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Verleumdung ist Straftat

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Es geht schneller als man denkt, dass man Opfer von übler Nachrede und Verleumdung wird.

Das mußte eine Münchnerin gerade feststellen, die es faustdick erwischt hatte. Viele Monate hatte sie ihre alte Großtante gepflegt, als es mit der bergab ging. Die alte Dame hatte zwar durchaus noch andere und vor allem viel nähere Verwandtschaft. Allerdings fand sich keiner von denen dazu bereit, ihr die Alltäglichkeiten erledigen zu helfen: täglich mehrmals in die Wohnung der alten Dame fahren, die Wohnung aufräumen, Einkaufen gehen und Ausflüge machen. All das, was eben für einen alten Menschen wichtig ist, der alleine ist und alleine nicht mehr zurecht kommt. Noch nicht einmal ein gelegentlicher kleiner Besuch war seitens der übrigen Verwandtschaft drin. Erst die alte Dame verstorben war taucht die Verwandtschaft aus der Versenkung auf: Nämlich dann, als die Münchnerin, die als Alleinerbin eingesetzt worden war, ihr Erbe geltend machte. Plötzlich gabs wieder jede Menge Verwandte:

Verleumderische Behauptungen  

In einem bösen Brief nicht an die Münchnerin selbst, sondern gleich direkt an das Nachlaßgericht machte sich die Berwandtschaft plötzlich wieder bemerkbar und zog nun voll vom Leder gegen die Alleinerbin: Die sei eine Erbschleicherin und im Übrigen auch eine Betrügerin, weil sie Berufsbezeichnungen führe, die sie gar nicht verdiene.

Strafanzeige und Unterlassungsklage sind die Kosequenzen

Die Münchnerin (Anwalt RA Florian Schneider) hatte korrekt und zudem auch verdient ihr Erbe angetreten. Die Anschuldigungen gegen sie stellen zumindest eine üble Nachrede, teils auch Verleumdung dar. Die Müncherin wird nun gegen die krumme Verwandtschaft mit einer Strafanzeige vorgehen: Hier droht eine erhebliche Geldstrafe. Sie wird aber auch auf Unterlassung klagen, was dann ein zusätzlich teurer Spaß wird für die Verleumder. Auf die kommen nämlich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu. 

Die Behauptungen der Verwandten sind umso gravierender, als sie der Alleinerbin im Nachgang auch noch unterstellen, eine Straftat begangen zu haben: Da die Verwandten ihre Anschuldigungen an ein Gericht geschrieben hatten haben sie zudem den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt: Dies wird besondere strafrechtliche  Folgen haben für sie.

4. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-04 18:35:072020-01-28 11:54:13Verleumdung ist Straftat

Strafantrag nur 3 Monate nach der Tat möglich

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage

Der Handwerksmeister aus dem Münchner Umland hatte im Grunde mehr als genug Anlass, sich aufzuregen: ein Unbekannter betritt zunächst unaufgefordert das Grundstück seiner Schwester, schaut sich um, fotografiert, und latscht dann ungeniert in sein Grundstück, sieht sich um und fotografiert alles. Der Handwerksmeister beobachtet das alles, während er vor seiner Einfahrt im Auto sitzt und telefoniert.

Als er aussteigt und den Fremden fragt, was er sucht, erfährt er von dem, das ginge ihn ja wohl gar nichts an. Als er dem Unbekannten eröffnet, dass er der Eigentümer ist, bekommt er zur Antwort, dass ihm das scheißegal sei. Dem Hauseigentümer platzt der Kragen und er droht dem Fremden, grob zu werden. Gegenseitige Beleidigungen werden ausgetauscht, schließlich ruft der Unbekannte, der sich später als kroatisch stämmiger Fenstervertreter outet, die Polizei und zeigt den Hauseigentümer wegen Beleidigung und Bedrohung an.

Die Polizei rückt mit 3 Streifenwagen und 6 Beamten an und schafft es ebenfalls kaum, den Vertreter vom Grundstück runter zu bringen. Am Ende steht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer, – nicht gegen den Eindringling, – denn der führt sich gekonnt als armes Opfer auf, faselt von Gewalttätigkeiten des Hauseigentümers und Ähnlichem mehr. Und vor allem stellt er einen Strafantrag. Das eigentliche Opfer geht davon aus, dass die Sache mit der Entfernung des Eindringlings durch die Polizei ihr Bewenden hat und macht nichts.

Am Ende muss der Handwerksmeister (Verteidiger RA Florian Schneider) feststellen, dass nur deshalb, weil er keine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung erstattet hat und auch keinen Strafantrag gestellt hat, er sich als Angeklagter einer Gerichtsverhandlung stellen muss und der eigentliche Täter ungeschoren davon kommt. Hausfriedensbruch und Beleidigung werden aber nur auf Strafantrag verhandelt, und der muss binnen 3 Monaten nach der Tat gestellt werden, sonst ist es zu spät!

28. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-28 20:33:132020-01-28 11:54:34Strafantrag nur 3 Monate nach der Tat möglich

Verfahren wegen Beleidigung eingestellt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Beleidigungen waren krass, ausschließlich unter der Gürtellinie, Fäkal- und Genitalsprache vom Schlimmsten. Der Mittdreißiger hatte diese seinem Nebenbuhler, der ihm mal die Frau ausgespannt hatte, per E-Mail gesendet. Er befürchtete daher nicht ganz zu Unrecht dicken Ärger, als er die Vorladung der Polizei wegen dieser Äußerungen in der Post fand. Klugerweise leistete er dieser Vorladung jedoch keine Folge, sondern fragte erst einmal einen Strafverteidiger um Rat.

Wer hat angefangen?

Als die Strafakte eintraf konnte nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte lediglich auf vorangegangene Beleidigungen des Anzeigeerstatters reagiert hatte, die Beleidigungen also gegenseitig waren. Durch den Abgleich der E-Mailadresse, unter der der frühere Nebenbuhler versucht hatte, den Beschuldigten anonym zu beleidigen mit derjenigen, unter der Anzeige erstattet hatte, konnte der Beschuldigte nachweisen, dass zunächst er selbst Opfer von Beleidigungen gewesen war. Auf diese hatte er nur geantwortet. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb keine Anklage, sondern verwies den vermeintlich Geschädigten auf den Privatklageweg. 

1. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-01 17:25:022020-01-28 11:54:53Verfahren wegen Beleidigung eingestellt

Verfahrenseinstellung gegen Mehrfachtäter

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht im Münchner Umland hatte die lange Vorstrafeinliste des 26-jährigen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) durchaus im Auge, als es sich am Dienstag dazu entschloss, ein Strafverfahren wegen Bedrohung mit einem Messer einzustellen.

Hintergrund dieser Einstellung ist eine vorangegangene Verurteilung des Münchners vor einem anderen Gericht eines anderen Gerichtsbezirks vor einigen Wochen wegen Körperverletzung und eine entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung: Danach ist es erlaubt, ein Verfahren einzustellen, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer vorangegangen Verurteilung nicht ins Gewicht fallen würde. Ein Art Mengenrabatt sozusagen!

1. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-01 08:52:242020-01-28 11:55:29Verfahrenseinstellung gegen Mehrfachtäter

Hausbesitzer vertreibt Eindringling und wird angezeigt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Als der Unbekannte in die Einfahrt des Nachbarhauses ging, in dem Mutter und Schwester wohnen, und sich da umsah, ohne um Erlaubnis zu fragen und ohne zu klingeln, dachte sich der sechzigjährige Handwerker, der während eines Handytelefonates in seinem Auto vor der Einfahrt zu seinem Haus saß und das Geschehen beobachtete, noch nicht viel und glaubte an einen Irrtum. Als der Mann allerdings aus der Nachbarseinfahrt raus und ohne sich um ihn zu scheren in seine eigene Einfahrt ging und sein Haus einer eingehenden Inspektion unterzog wurde er unruhig. Er stieg aus und sprach den Mann an und fragte ihn, was er suche und ob er helfen könne. Als er die Antwort bekam, das ginge ihn überhaupt nichts an, und der Fremde ungeniert weiter auf seinem Grundstück herumlatschte fing er an, sich zu ärgern und er versuchte, den Unbekannten von seinem Grundstück zu bekommen. Es fielen unfreundliche Worte und, der Hausbesitzer wollte seinen Augen nicht trauen, der Eindringling rief die Polizei. Die kam sofort und leitete unverzüglich gegen den Hausbesitzer ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung ein, obwohl selbst die Polizeibeamten Mühe hatten, das vermeintliche Opfer von dem Grundstück des Beschuldigten herunter zu bekommen. Der Ärger gipfelte in einem Strafbefehl des Amtsgerichts über € 900 gegen den Hausbesitzer (Verteidiger RA Florian Schneider). Gegen den Strafbefehl wurde sofort Einspruch eingelegt, in der kommenden Hauptverhandlung wird dann versucht werden, die Verhältnisse gerade zu rücken und dem Angeklagten zu seinem Notwehrrecht zu verhelfen.

24. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-24 21:23:412020-01-28 11:56:01Hausbesitzer vertreibt Eindringling und wird angezeigt

Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Internetstrafrecht

Er hatte sich wirklich voll im Recht gefühlt, als er der Gerichtsvollzieherin mitgeteilt hatte, dass er keine Rundfunkgebühren zahlen müsse, weil es für diese ja schließlich keine Rechtsgrundlage gebe. Deshalb wollte er nicht nur die inzwischen auf mehrere Hundert Euro aufgelaufene Rechnung der Rundfunkanstalten  nicht zahlen, sondern auch die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht befolgen. All das hätte sicherlich noch nicht zu großen Problemen geführt, hätte er nicht noch zusätzlich aus dem Internet jede Menge schlauer Schreiben heruntergeladen, – alle angeblich rechtlich hieb- und stichfest und von Kennern der Rechtslage abgefaßt, – und an die Frau geschickt: Vorgeblich sollten diese Vorlagen aus dem Netz die wahre Rechtslage zu den Rundfunkgebühren darstellen, in Wirklichkeit waren sie ziemlich ruppige Aufforderungen an die Gerichtsvollzieherin, sich so und so zu verhalten, sonst passiere dies und das, und waren daher von ihr sofort als versuchte Erpressung verstanden worden und damit als Straftat. Sie leitete diese Schreiben des Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) sofort weiter an ihre Dienstaufsicht, die schickte alles an die Polizei. Und die schickte dem etwa dreißigjährigen Münchner nun eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in der nächsten Woche. Als er sich nach dem Öffnen dieser Post beruhigt hatte machte der Beschuldigte aber dann alles richtig und verzichtete darauf, den Termin zur Vernehmung wahrzunehmen, sondern suchte sich erstmal einen Verteidiger. Nun steht als Nächstes die Kontaktaufnahme des Verteidigers zur Polizei an und dann die Anforderung der Strafakte, um zu prüfen, ob sich der Beschuldigte wirklich einer versuchten Erpressung strafbar gemacht hat. Im Rahmen einer Verteidigungsschrift kann dann womöglich einiges Klärendes an den Staatsanwalt geschrieben werden und so der Tatverdacht beseitigt werden. Das Ganze ist aber sicherlich auch ein Lehrstück, wie gefährlich die ungeprüfte Verwendung von Informationen aus dem Netz sein kann, wo auch noch der allergrößte Unsinn verbreitet werden kann, ohne sich, – immer wieder bitter, zu erleben, – dafür rechtfertigen zu müssen. Stattdessen hat nun der ahnungslose Verwender ein Strafverfahren und muss zu seiner Verteidigung einen Anwalt beauftragen, was am Ende einiges Mehr an Kosten verursacht haben dürfte, als wenn die Rundfunkgebühren gleich gezahlt worden wären.

6. März 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-03-06 22:39:422020-01-28 11:56:19Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige

Verleumdung ist strafbar

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der regelmäßige Besuch in ihrem angestammten Friseurladen ihrer Landsmännin dürfte der Brasilianerin gründlich vergangen sein, als sie durch eine SMS erfuhr, dass hier das Gerücht verbreitet wird, dass sie als Prostituierte arbeitet. Und nicht genug, sie soll angeblich auch noch mit Drogen handeln! Die schon lange hier lebende und verheiratete Mittdreißigerin konnte es nicht fassen, dass man ihr so etwas unterstellt, denn sie geht einem ganz normalen Beruf nach und sieht ihre bürgerliche Existenz durch derartige Gerüchte gefährdet. Nun ist zu ermitteln, wer der Urheber dieses Gerüchts ist, denn der Urheber hat sich wegen Verleumdung strafbar gemacht und wird von der Brasilianerin (Verteidiger RA Florian Schneider) angezeigt werden. Aber nicht nur hier drohen hohe Kosten in Form einer hohen Geldstrafe: Zusätzlich muss er (oder sie) mit einer sehr kostspieligen Unterlassungsklage rechnen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist.   

17. Februar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-17 09:12:162020-01-28 11:56:37Verleumdung ist strafbar

Aufforderung zur Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der Ärger schwelt schon lange zwischen den Mitgliedern einer kleinen Partei und ihrem Kassenwart: Die Mitgliedsbeiträge werden seit Jahren pünktlich gezahlt und vom Vorstand sowie dem Kassenwart nach Auffassung der Parteimitglieder nicht nur schlecht verwaltet, sondern regelrecht unterschlagen. Nun gipfelt der Ärger in einer Beanstandung der Bundestagsverwaltung, die den Kassenwart dazu aufgefordert hat, Belege vorzulegen für seine Abrechnungen, die schon seit Langem nicht mehr nachvollziehbar sind. Da die Bundestagsverwaltung nun einschreitet und die Beanstandungen nun offiziell werden, – immerhin wird die Partei auch durch öffentliche Gelder im Rahmen der Parteienfinanzierung öffentlich finanziert, – erhalten die Parteimitglieder Unterstützung in ihrem Anliegen, dem Kassenwart endlich das Handwerk zu legen: Nach ihrer Auffassung werden die Mitgliedsbeiträge und die öffentlichen Gelder vom Vorstand nur dazu verwendet, sich ein schönes Leben zu machen, was nicht der Sinn der Mitgliedsbeiträge ist. Eines der Mitglieder, das sich besonders hervorgetan hat bei der Rüge des Kassenwartes, hat nun auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung ein Schreiben des Anwaltes des Kassenwartes erhalten, in dem er aufgefordert wird, seine Behauptungen zu unterlassen, der Kassenwart veruntreue Gelder. Das Parteimitglied (Verteidiger RA Florian Schneider) wird diese Unterlassungserklärung jedoch nicht unterschreiben, da derartige Unterlassungsaufforderungen nur dann unterschrieben werden müssen, wenn der Aufgeforderte die Unwahrheit behauptet hat. Da schon über den Bericht der Bundestagsverwaltung klar ist, dass seine Behauptungen der Wahrheit entsprechen und der Kassenwart in der Tat Gelder veruntreut hat, wird das Parteimitglied seine Behauptungen aufrechterhalten und zudem Strafanzeige erstatten gegen den Kassenwart wegen Veruntreuung.

14. Februar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-14 17:46:182020-01-28 11:57:01Aufforderung zur Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Versuch einer Aussprache führt in den Knast

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Er hatte sich das so schön vorgestellt: Eine Aussprache mit der Ex, um ein dickes finanzielles Problem aus Zeiten der inzwischen beendeten Beziehung zu lösen, und man hätte sich jede Menge Kosten für Anwälte und Ärger vor Gericht sparen können, – so dachte sich das jedenfalls ein knapp sechzigjähriger Doktor aus München. Also setzte er sich am Freitagabend kurzerhand in das Auto der Ex, als er es zufällig am Straßenrand geparkt sah, – den Schlüssel hatte er noch aus Beziehungszeiten, – und wartete auf seine frühere Freundin. Als die kam war nix mit Aussprache, sondern viel Geschrei, und Minuten später klickten schon die Handschellen der Polizei. Die Berichte, was genau passiert war, gehen weit auseinander: Der Beschuldigte gab an, er habe seine Ex einfach nur im Auto wartend angesprochen, als sie zurück kam, die Frau behauptete, er habe mitnichten nur mit ihr reden wollen, sondern sie gleich mit einem Messer bedroht, um sie dazu zu bringen, das Geld zurückzugeben, das sie ihm seiner Meinung nach noch schuldet. Sein Problem: Bei der Nachschau in der Umgebung des Tatortes sollen sich in einem Sack angeblich nicht nur mengenweise Kabelbinder, große Müllsäcke, Seile und ähnliches gefunden haben, sondern tatsächlich auch zwei große Tauchermesser. Diesen Sack soll der Beschuldigte kurz nach dem Vorfall in einem Gebüsch weggeworfen haben, als er vom Tatort geflohen sein soll. Für den Jour-Staatsanwalt am Wochenende im Polizeipräsidium war gleich alles klar: Seiner Meinung nach hatte der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) seiner Ex im Auto deshalb aufgelauert, weil er sie entführen und dann erpressen wollte, um endlich an sein Geld zu gelangen. Entsprechend endete die Geschichte am Samstagabend mit einem Haftbefehl der Jour-Richterin und Untersuchungshaft in Stadelheim. 

24. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-24 11:13:352020-01-28 11:57:22Versuch einer Aussprache führt in den Knast
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