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Freispruch vor dem Amtsgericht Erding

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Erding sprach einen Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung frei, obwohl der vielfach wegen Körperverletzung vorbestraft war und die Tat durchaus in das Bild seiner bisherigen Taten paßte.

Die Staatsanwaltschaft hatte einem 27 jährigen zur Last gelegt, im Erdinger ?Musikpark? einem Gast einen Kopfstoß versetzt zu haben. Da das Opfer den Angeklagten nur an einem Ohrring hatte identifizieren können sprach das Amtsgericht Erding den Angeklagten frei, obwohl der in den letzten Jahren schon oft wegen Körperverletzung verurteilt worden war und sich auch kurz vor dem Prozeß eine erneute Verurteilung wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe eingehandelt hatte. Das Amtsgericht hatte also nach dem Grundsatz ?Im Zweifel für den Angeklagten? freigesprochen und sich von den Vorstrafen nicht beeindrucken lassen.

17. Januar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-01-17 15:53:442015-02-01 22:40:06Freispruch vor dem Amtsgericht Erding

Freisprüche vor dem Landgericht Traunstein

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Große Strafkammer am Landgericht Traunstein hat am 04.11.2010 die Angeklagten im sogenannten Hells-Angels-Prozeß in Traunstein freigesprochen.

Angeklagt waren drei Männer aus dem Raum Koblenz wegen des Vorwurfs des Überfalles auf einen rumänischen Geschäftsmann im letzten Jahr in Reit im Winkl: Einer der drei Angeklagten, ein 61 jähriger Rumäniendeutscher, war im Verdacht gestanden, wegen eines jahrelangen Streits mit dem Opfer, einem 54 jährigen Landsmann, Mitglieder der Hells Angels angeheuert zu haben, um seinen geschäftlichen Kontrahenten in Reit im Winkl zu überfallen und auszurauben. Der 61 jährige hatte im Jahr 2000 aus einem Aktiengeschäft Forderungen gegen das Opfer und war in zahlreichen Zivilprozessen mit der Durchsetzung dieser Forderungen auf legalem Wege gescheitert. Aus diesem Grund soll er die beiden Mitangeklagten angeheuert und das Opfer ausgeraubt haben.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Traunstein bis zum Ende des Verfahrens an ihrem Vorwurf festhielt und eine Verurteilung forderte sahen die Verteidiger und die Große Strafkammer die Beweislage als viel zu dünn an. Das Landgericht Traunstein sprach daher die Drei am Donnerstag, den 04.11.10, wegen seiner Zweifel an der Schuld der Angeklagten frei. Außerdem erhalten die Angeklagten eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

12. November 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-11-12 15:53:142015-02-01 22:41:08Freisprüche vor dem Landgericht Traunstein

Haftbefehl wegen Mordes durch das Amtsgericht Rosenheim gegen Ehemann

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Landshut hat am 05.11.10 gegen den seit Tagen wegen Mordes an seiner Ehefrau gesuchten Haftbefehl erlassen und ihn damit in Untersuchungshaft geschickt.

Dem Beschuldigten Ralf M. wird vorgeworfen, seine Ehefrau am 21.10.10 in der Badewanne ertränkt zu haben. Am Simssee wurde er nun festgenommen, nachdem sogar über Aktenzeichen XY nach ihm gesucht worden war und ein Polizist ihn am 04.11.10 zufällig am Simssee, an den er sich nach eigenen Angaben mit Selbstmordabsichten begeben hatte, angetroffen hatte.

Ganz offenkundig hat auch Ralf M. den häufigen Fehler begangen, nicht ? wie es sein gutes Recht gewesen wäre, – von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und nach der Festnahme zu schweigen, sondern dem Drängen der Polizei nachzugeben und die Tat zu gestehen. Damit hat er sich wesentlicher Verteidigungsmöglichkeiten selbst begeben.

10. November 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-11-10 15:52:302015-02-01 22:43:10Haftbefehl wegen Mordes durch das Amtsgericht Rosenheim gegen Ehemann

Lebenslange Haft wegen Mordes

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Augsburg zeigte keine Bereitschaft, einer türkischen Angeklagten Nachsicht zu gewähren wegen ihrer zwangsweisen Verheiratung mit ihrem ermordeten Ehemann, und verurteilte sie wegen Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ihren Liebhaber verurteilt das Landgericht Augsburg nicht nur zu lebenslanger Freiheitsstrafe, sondern bejahte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Die 32 jährige Witwe des vor einem Jahr brutal ermordeten Baris Baser hat nach Auffassung des Schwurgerichts Augsburg zusammen mit ihrem langjährigen Liebhaber, einem 41 jährigen Türken, die Ermordung ihres Ehemannes mit geplant, um ihn aus dem Weg zu räumen. Vor einem Jahr hatte der Liebhaber der Angeklagten, der mitangeklagte Hasan Akgün, den Ehemann in dessen Wohnung mit zahlreichen Messerstichen ermordet, während seine Freundin in der Türkei weilte. Die Liebesbeziehung zwischen den Beiden hatte schon Jahre gedauert.

Infolge der Bejahung der besonderen Schwere der Schuld wird es Liebhaber der Ehefrau verwehrt sein, schon nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlasse zu werden.

10. November 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-11-10 15:52:052015-02-05 12:35:28Lebenslange Haft wegen Mordes

Jugendlicher Sextäter bleibt in Untersuchungshaft

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Augsburg zeigte keine Bereitschaft, den Haftbefehl gegen den 14 jährigen Jugendlichen außer Vollzug zusetzen, der seit Anfang Oktober wegen zahlreicher sexueller Übergriffe auf Joggerinnen im Augsburger Siebentischwald in der JVA Laufen einsitzt.

Der 14 jährige Jugendliche hat bereits gestanden, zahlreiche Frauen im Augsburger Siebentischwald überfallen und begrapscht zu haben. Unklar ist, warum er erneut strafrechtlich so auffällig geworden ist, nachdem man ihn bei der Polizei bereits wegen Diebstählen und Körperverletzung kennt. Er wird daher derzeit psychiatrisch untersucht. Unklar bleibt in der ganzen Berichterstattung über die Ermittlungen in Sachen Sextäter im Siebentischwald, unter welchen Umständen der Jugendliche sein Geständnis abgelegt hat, ein Anwalt war wohl nicht an seiner Seite.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-25 15:51:042015-02-01 22:44:35Jugendlicher Sextäter bleibt in Untersuchungshaft

Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafe

Allgemein, Sexualdelikte

Das Amtsgericht Weilheim verurteilte letzte Woche einen Peißenberger wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung

Der Peißenberger war letztes Jahr im Sommer mit einem Arbeitskollegen und einer Kollegin an den See zum Nacktbaden gefahren. Nicht nur er, sondern auch der Kollege zog sich komplett aus und badete im Dietlhofer See. Auch die Kollegin zog sich bis auf den Slip aus. Der Angeklagte näherte sich der Kollegin in sexueller Weise, da er ihr Verhalten als entsprechende Einladung deutete. Der Arbeitskollege, der das Ganze beobachtete, schritt jedoch ein und die Frau jedoch zeigte den Angeklagten an. Vor Gericht gab sie an, schon als15 jährige vergewaltigt worden und daher nun traumatisiert zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren gefordert, das Amtsgericht Weilheim verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung.

18. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-18 15:48:472015-02-01 22:46:28Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafe

Täter im Ottfried Fischer-Prozess verurteilt

Allgemein

Das Amtsgericht München verurteilte am Montag alle fünf Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs bzw. wegen Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer zu Geldstrafen

Die 5 Angeklagten hatten in der eintägigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München am Montag, den 25.10.10, gestanden, Ottfried Fischer deshalb zu einem heimlich gefilmten Treffen mit einer Prostituierten verleitet zu haben, um ihn zu einem offenen Interview über sein Verhältnis zu Frauen zu bewegen. Das Geständnis der 5, – vier davon aus dem Rotlichtmilieu, – war allerdings erst dadurch möglich geworden, weil man von Seiten des Gerichts den Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis und eine Entschuldigung bei Ottfried Fischer Geldstrafen in Aussicht gestellt hatte.

15. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-15 15:51:282015-02-05 11:42:51Täter im Ottfried Fischer-Prozess verurteilt

Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Im Schwurgerichtsprozeß vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat einer der drei Angeklagten den Tatvorwurf eingeräumt

Drei heute achtzehn- und zur Tatzeit sechzehnjährige Jugendliche aus Küsnacht bei Zürich müssen sich seit Monaten vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen des Vorwurfes des mehrfachen versuchten Mordes verantworten. Bisher hatten alle drei zu den Tatvorwürfen geschwiegen, was nach dem Gesetz ihr Recht ist. Am Donnerstag, den 14.10.10, und damit kurz vor Ende des Prozesses hat sich einer der Drei endlich dazu entschlossen, auszupacken und ein umfangreiches Geständnis abzulegen, – also die Tatvorwürfe einzuräumen, – und sich vor allem bei dem Hauptopfer, einen damals zufällig den Sendlinger-Tor-Platz in München querenden Versicherungskaufmann, zu entschuldigen, zumal der von den Tritten der Drei in sein Gesicht allerschwerste Verletzungen davongetragen hatte. Das Geständnis scheint nach den Meldungen in den Medien erst dadurch möglich geworden zu sein, daß der Angeklagte seinen bisherigen Anwalt kündigte, der ganz offensichtlich wie auch seine beiden Kollegen die Verantwortung für das bisherige Schweigen getragen hat, – die Äußerungen des neuen Verteidigers in den Medien als richtig unterstellt.

Gerade in einem derartigen Verfahren vor der Jugendkammer ist ein derartiges Prozeßverhalten als äußerst ungünstig anzusehen, da Geständnisse regelmäßig strafmildernd gewertet werden. Am wichtigsten erscheinen in einem solchen Verfahren die Entschuldigung bei den Opfern und vor allem Wiedergutmachung, was wohl ebenfalls bisher während des über ein Jahr dauernden Strafverfahrens nicht erfolgt ist. Ohne diese Punkte kann ein Jugendlicher in einem solchen Verfahren nur die Höchststrafe von zehn Jahren erwarten.

14. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-14 15:47:532015-02-01 22:47:32Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Schüsse auf Polizisten

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Passau hat am vergangenen Dienstag, den 12.10.2010 gegen einen 28 jährigen wegen zwei Fällen des versuchten Mordes, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt.

Der Achtundzwanzigjährige hatte vergangenen September in der PI Passau einem Polizeibeamten ins Gesicht geschossen und den verletzten Beamten dann als Geisel genommen, während er sich in der Polizeistation verschanzte. Da er mit der erbeuteten Dienstwaffe auf einen weiteren Beamten weitere Schüsse abfeuerte, der während der Geiselnahme auf dem Dach postiert worden war, sah das Landgericht Passau insgesamt zwei Fälle des versuchten Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft hatte diese versuchten Tötungsdelikte zuerst als zwei Fälle des versuchten Mordes angesehen. Nur das Geständnis des Angeklagten in letzter Minute kurz vor dem Ende des Verfahrens bewahrte den Angeklagten vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft war schließlich mit dem Urteil einverstanden, das Urteil ist rechtskräftig, da auch der Angeklagte selbst das Urteil gerecht fand.

13. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-13 15:47:092015-02-01 22:48:33Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Schüsse auf Polizisten

Moderate Strafe bei hundertfachem sexuellem Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Passau hatte im Januar 2010 gegen einen Judotrainer wegen 211 Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern eine Freiheitsstrafe von nur sechs Jahren und neun Monaten verhängt, gleichzeitig allerdings auch seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Ein achtunddreißigjähriger Jugendtrainer hatte zwischen 1994 und 2009 mehrere Jugendliche zwischen neun und fünfzehn Jahren sexuell mißbraucht. Obwohl er einschlägig vorbestraft war, – er war bereits im Jahre 2008 wegen dreifachen sexuellen Mißbrauchs von zwei Jungen vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden, – hatte das Landgericht Passau nur eine als äußerst moderat zu nennende Freiheitsstrafe von nicht einmal 7 Jahren verhängt. Bei der Beurteilung des Urteils ist nämlich nicht nur die hohe Anzahl von Einzelfällen beachtenswert. Ein Landgericht hat immerhin bei jedem einzelnen Fall von schwerem sexuellem Mißbrauch der 211 angeklagten Taten den maximalen Strafrahmen zur Verfügung, der von einer Mindeststrafe von 1 Jahr bis zum Maximum der zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren reicht.

Schwerer dürfte den Trainer allerdings die zeitlich unbefristete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus treffen, die die knapp siebenjährigen Freiheitsstrafe weit übersteigen dürfte: Der gerichtlich bestellte Gutachter hatte den Trainer als kernpädophil bezeichnet, als einen Menschen also, der weiterhin Kinder sexuell mißbrauchen würde, wäre er frei.

24. September 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-09-24 15:45:392015-02-01 22:50:09Moderate Strafe bei hundertfachem sexuellem Mißbrauch
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