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Moderate Strafe bei hundertfachem sexuellem Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Passau hatte im Januar 2010 gegen einen Judotrainer wegen 211 Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern eine Freiheitsstrafe von nur sechs Jahren und neun Monaten verhängt, gleichzeitig allerdings auch seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Ein achtunddreißigjähriger Jugendtrainer hatte zwischen 1994 und 2009 mehrere Jugendliche zwischen neun und fünfzehn Jahren sexuell mißbraucht. Obwohl er einschlägig vorbestraft war, – er war bereits im Jahre 2008 wegen dreifachen sexuellen Mißbrauchs von zwei Jungen vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden, – hatte das Landgericht Passau nur eine als äußerst moderat zu nennende Freiheitsstrafe von nicht einmal 7 Jahren verhängt. Bei der Beurteilung des Urteils ist nämlich nicht nur die hohe Anzahl von Einzelfällen beachtenswert. Ein Landgericht hat immerhin bei jedem einzelnen Fall von schwerem sexuellem Mißbrauch der 211 angeklagten Taten den maximalen Strafrahmen zur Verfügung, der von einer Mindeststrafe von 1 Jahr bis zum Maximum der zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren reicht.

Schwerer dürfte den Trainer allerdings die zeitlich unbefristete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus treffen, die die knapp siebenjährigen Freiheitsstrafe weit übersteigen dürfte: Der gerichtlich bestellte Gutachter hatte den Trainer als kernpädophil bezeichnet, als einen Menschen also, der weiterhin Kinder sexuell mißbrauchen würde, wäre er frei.

24. September 2010/von Florian Schneider
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