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Lebenslange Haft wegen Mordes

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Augsburg zeigte keine Bereitschaft, einer türkischen Angeklagten Nachsicht zu gewähren wegen ihrer zwangsweisen Verheiratung mit ihrem ermordeten Ehemann, und verurteilte sie wegen Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ihren Liebhaber verurteilt das Landgericht Augsburg nicht nur zu lebenslanger Freiheitsstrafe, sondern bejahte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Die 32 jährige Witwe des vor einem Jahr brutal ermordeten Baris Baser hat nach Auffassung des Schwurgerichts Augsburg zusammen mit ihrem langjährigen Liebhaber, einem 41 jährigen Türken, die Ermordung ihres Ehemannes mit geplant, um ihn aus dem Weg zu räumen. Vor einem Jahr hatte der Liebhaber der Angeklagten, der mitangeklagte Hasan Akgün, den Ehemann in dessen Wohnung mit zahlreichen Messerstichen ermordet, während seine Freundin in der Türkei weilte. Die Liebesbeziehung zwischen den Beiden hatte schon Jahre gedauert.

Infolge der Bejahung der besonderen Schwere der Schuld wird es Liebhaber der Ehefrau verwehrt sein, schon nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlasse zu werden.

10. November 2010/von Florian Schneider
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