1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung
Das Amtsgericht München hat am Montagnachmittag einen knapp dreißigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht München schuldig befunden worden, Anfang des Jahres einen ungefähr gleichaltrigen Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. […]