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Geldstrafe für Arbeitnehmer wegen Nötigung des Arbeitgebers

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht München hat vor Kurzem gegen den ehemaligen Arbeitnehmer einer Münchner Reinigungsfirma einen Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen Nötigung erlassen. Hintergrund war eine Strafanzeige der Münchner Reinigungsfirma gegen ihren Arbeitnehmer vor einigen Monaten bei der Staatsanwaltschaft München I, dem sie vorgeworfen hatte, einen Streit über die Rückzahlung eines Darlehens, das sie ihm früher mal gewährt hatte, nicht nur als Anlaß für eine Kündigung genommen zu haben, sondern auch gleich noch für die Androhung mißbraucht zu haben, seine Firma fälschlicherweise beim Zoll wegen Schwarzarbeit hinzuhängen. Die anzeigeerstattende Firma hatte angesichts des Verlaufs des Streitgesprächs zwar die fristlose Kündigung des Mitarbeiters gerne angenommen, seine Drohung, den Zoll einzuschalten und Schwarzarbeit anzuzeigen, jedoch sehr ernstgenommen: Die Anzeigeerstatterin hat sehr empfindliche Kundenkontakte, die den Besuch von Zollbeamten schlecht vertragen würden.

Da die Arbeitgeberin angesichts des Verhaltens des Mitarbeiters nicht den geringsten Zweifel daran hatte, dass er seine Drohung wahrmachen würde, aber andererseits nichts zu verbergen hatte, – da es bei ihr keinerlei Schwarzarbeit gibt, – gab es für sie zu Recht nicht das geringste Zögern, den Mitarbeiter anzuzeigen wegen Nötigung und beauftragte ihren Anwalt RA Florian Schneider mit der Erstattung der Strafanzeige.

Nach einigem Widerstand bei der Staatsanwaltschaft München, die Anzeige ernstzunehmen, da bei der Staatsanwaltschaft wohl die Bedeutung einer falschen Verdächtigung für die Firma beim Zoll verkannt worden war, fand sich die Staatsanwaltschaft schließlich doch bereit dazu, beim Amtsgericht den Erlaß eines Strafbefehls zu beantragen. Der Angeklagte hatte dann zwar zuerst Einspruch eingelegt, sah sich dann aber dazu gezwungen, die Geldstrafe zu akzeptieren, da die Beweislage klar war und vor allem mehrere Mitarbeiterinnen seiner früheren Arbeitgeberin als Zeuginnen zur Verfügung standen, da sie alle seine Drohungen mitbekommen hatten. Die Verurteilung wegen Nötigung ist damit rechtskräftig.

24. Oktober 2012/von Florian Schneider
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