Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes
Das Urteil des Münchner Jugendgerichts im Frühjahr war hart. Es lautete auf dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes. Der Junge hatte noch als 15-Jähriger insgesamt 10 Straftaten begangen. Die meisten davon waren Raubtaten oder räuberische Erpressung. Die Jugendrichterin mußte gleich 10 Taten in zwei verschiedenen Anklagen gegen den Jungen verhandeln. Der Junge war mit 15 […]