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Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

3 Männer aus Bulgarien haben eine realistische Perspektive, nach etwa einem Monat Untersuchungshaft ihre Heimat und ihre Familien wiedersehen zu können. Die Drei waren im Rahmen ihrer regulären Arbeit bei einer bulgarischen Spedition vor rund einem Monat nach München gekommen. Nach Beendigung der Ladetätigkeit waren sie auf die glorreiche Idee verfallen, im Umland von München 8 Fahrräder zu stehlen, die sie am Straßenrand fanden, und diese dann bin ihren Lkw einzuladen. Da alle Drei über eine feste Anstellung bei der Spedition und damit über ein festes Einkommen verfügen dürfte die Wurzel für die Idee im Alkohol liegen, den sie an ihrem Feierabend ausgiebig genossen hatten. Was auch zu sehen ist an der mangelhaften Ausführung der Idee, denn kaum hatten sie die Räder eingeladen war schon die Polizei da. Alle Drei waren sofort verhaftet und am nächsten Tag dem Haftrichter im Münchner Polizeipräsidium vorgeführt worden, der sie auch gleich nach Stadelheim verfrachtet hatte.

Da sie nicht vorbestraft und geständig waren und der Wert der 8 Räder nicht sehr hoch war war die Chance für einen Abschluß der Sache mit einer Geldstrafe offen, eine Anklage und damit auch eine Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht ist damit ebenso kein Thema mehr wie der weitere Vollzug der Untersuchungshaft, die Männer (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) könnten im Prinzip sofort entlassen werden.

Da bei ausländischen Tätern aber nach einer Haftentlassung und sofortigen Ausreise die Bezahlung der Geldstrafe nicht mehr sichergestellt wäre könnten die Haftbefehle erst dann außer Vollzug gesetzt werden wenn Kautionen in Höhe der Geldstrafen bezahlt worden sind. Dies ist nun in die Wege geleitet, sodass die Drei noch diese Woche heimfahren können.

27. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-27 11:20:012015-01-28 17:35:19Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

3 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Das Schöffengericht am Amtsgericht München hat am Mittwoch einen 23-Jährigen für schuldig befunden, letztes Jahr zwei alten Ladys die Handtaschen geklaut bzw geraubt zu haben, mit Marihuana Handel getrieben zu haben und drei 15-Jährigen einen Joint verabreicht zu haben, und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Angeklagte letztes Jahr im Sommer gerade erst aus der Strafhaft entlassen worden, wo er eine andere Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verbüßt hatte. 2 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft hatte er ohne Schwierigkeiten überstanden und hatte sogar eine gute Arbeit gefunden. Dann war er jedoch wieder mit Drogen in Kontakt gekommen, die vorher schon die Ursache für Straftaten gewesen waren, weshalb er wieder dazu gezwungen war, erneut einen geradezu gigantischen Konsum von gleichzeitig Kokain, Marihuana, LSD und Heroin finanzieren zu müssen.

Da sein Arbeitslohn bei Weitem für diesen enormen Drogenbedarf nicht ausreichte, verfiel er wieder, wie auch früher schon, auf die schlechte Idee, seinen Konsumdruck mit dem Verkauf von Drogen und mit Handtaschendiebstählen und dieses Mal sogar mit dem Raub einer Handtasche zu finanzieren. Da er bei der Polizei in seiner Heimat, dem Münchner Hasenbergl, bereits als Intensivtäter geführt wurde, war schnell klar, wer den alten Damen die Handtaschen geklaut hatte, und fand er sich noch nicht einmal ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung in Stadelheim wieder.

Ein Gutachter hatte ihn noch vor der Verhandlung darauf untersucht, inwieweit bei ihm der Hang zur Begehung schwerer Straftaten aus seiner Drogensucht gegeben ist und er deshalb in einer Entziehungsanstalt (also zum Beispiel im BKH Haar) unterzubringen ist, verneinte dies aber. Vom Schöffengericht wurde ihm aber zugute gehalten, dass er nicht nur geständig war, sondern sich auch therapiewillig gezeigt hat, und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe so, dass er von der Vorschrift des 35 BtmG Gebrauch machen konnte, also Therapie statt Strafe, und damit seine Haftzeit nun erstmals für eine Therapie nutzen kann. Sollte er jetzt also eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren würde ihm die Strafhaft erspart bleiben und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

22. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-22 11:19:342015-02-05 11:02:403 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Auch nach beinahe 20 Jahren muß Täter noch Schmerzensgeld zahlen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp 40-jähriger Mann aus Thüringen (Anwalt RA Florian Schneider) stellt gerade fest, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig um die Wahrung seiner Rechte zu kümmern: 1994 war er beim Besuch einer Discothek in seiner Heimat vom Türsteher brutal verprügelt und schwer verletzt worden, seine Nase war regelrecht zu Brei gehauen worden. Anlaß hierfür war ein absolut nichtiger Streit gewesen. Der Türsteher war damals sofort von seinem Opfer angezeigt und dann auch wegen Körperverletzung verurteilt worden. Wie üblich verurteilt das Strafgericht den Täter wegen seiner Schuld und verhängt nur eine Strafe, die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, – also die zivilrechtlichen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, – bleiben hiervon völlig unberührt, um die muss sich ein Opfer separat kümmern. Wichtig vor allem: Die strafrechtliche Verurteilung eines Täters unterbricht ausdrücklich nicht die zivilrechtliche Verjährung von Schadensersatz- und Scherzensgeldansprüchen!

Glücklicherweise hatte der Verletzte es damals nicht mit der Verurteilung seines Peinigers gut sein lassen, sondern sich rechtzeitig beim Zivilgericht darum gekümmert, dass der Täter nicht nur Schmerzensgeld an ihn zahlen muss, sondern dass auch festgestellt wird in dem Endurteil des Amtsgerichts, dass der Täter auch noch für alle zukünftigen Beschwerden geradestehen muss, die sein Opfer in späteren Jahren noch erleiden wird. Wie sich bei dem Thüringer nämlich zeigt, sind die schlimmsten Beschwerden erst nach Ablauf der Verjährungsfrist aufgetreten: Der Mann hat sich inzwischen 7 (sieben) Male einer Nasenoperation unterziehen müssen und wartet schon auf die nächste im Herbst diesen Jahres. Grund hierfür ist, dass der Täter seine Nase damals nahezu komplett zerstört hatte, so dass die jetzt immer wieder mit Ohrknorpeln, Knochenteilen, etc. neu aufgebaut werden muss. Auch fast 20 Jahre nach der Tat ist für den Mann noch kein Ende seiner Behandlungen abzusehen!

Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage verjähren eigentlich alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung, – also alle Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, – nach nur drei Jahren! Nur durch eine innerhalb dieser Frist eingereichte Zivilklage gegen den Schädiger kann diese Verjährung unterbrochen werden, die sonst unerbittlich trotz aller noch so großen Beschwerden eintritt, so dass ein Opfer womöglich auf seinen Behandlungskosten und auf dem Schmerzensgeld sitzen bleibt. Nun kann der Mann seine Ansprüche, die längst auf über dreißigtausend Euro angestiegen sind, gegen den Schädiger einklagen und notfalls auch vollstrecken.

21. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-21 11:19:122020-01-28 12:03:37Auch nach beinahe 20 Jahren muß Täter noch Schmerzensgeld zahlen

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein einunddreißigjähriger Familienvater aus Lettland mußte am Montag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München die Erfahrung machen, dass für ausländische Angeklagte andere Maßstäbe gelten als für deutsche: Der Mann war 2009 zum ersten Mal als Begleiter eines Freundes nach Deutschland gekommen und hier nach dem Konsum von etwa 1 Liter Wodka und einigen Bier auf die nicht so gute Idee verfallen, in eine Halle bei Dachau einzubrechen, die mit einem Rolltor gesichert war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er sich aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus einem in der Halle geparkten Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, gab er später vor Gericht an.

Er habe die Dinge deshalb einfach in der Umgebung der Halle abgelegt, weil das ganze letztlich nur eine dumme Idee im Suff gewesen sei, so versuchte er seine Tat am Montag vor Gericht zu rechtfertigen. Tatsache war jedoch, dass die Dinge letztlich wie auch immer verschwunden waren und die Eigentümer in Höhe von 4.400 Euro geschädigt waren. Aufgeflogen ist der Angeklagte nur dadurch, dass man damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert hatte, die dieses Jahr im Januar zu ihm als Täter führten, als er erneut in Deutschland aufgetaucht war und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen war, wo er festgenommen wurde. Seit Januar sitzt er deshalb in Untersuchungshaft, der Einbruch in Hannover wurde dort verhandelt (und gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da dieser Einbruch nach der Tat von 2009 begangen worden war).

Obwohl der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da der Einbruch in das Haus nach der Tat von 2009 begangen worden war) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war mußte er in der Hauptverhandlung feststellen, dass er im Gegensatz zu allen Üblichkeiten in derartigen Verfahren, – auch in Bayern, – eine Vollzugsstrafe von 8 Monaten bekam, was für Ersttäter absolut ungewöhnlich ist, da eine derartige Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muß daher im Wege der Berufung dieses übertrieben harte Urteil korrigieren lassen.

13. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-13 11:18:472015-01-28 17:46:45Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen
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