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Haftbefehl für Autodiebstahl

Eigentumsdelikte

Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat soeben gegen einen siebenundzwanzigjährigen Polen (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftbefehl wegen des Verdachts des Bandendiebstahls von Kraftfahrzeugen erlassen: Dem Polen wird vorgeworfen, als Teil einer gut organisierten Bande unter anderem im Münchner Raum Fahrzeuge deutscher Premiummarken gestohlen und nach Polen gebracht zu haben, um sie dort zu verkaufen bzw. weiter nach Osten zu verbringen. Festgenommen worden war der Beschuldigte in einem BMW, der von seinem Bekannten in München gestohlen worden war und den er gerade nach Polen fahren wollte. Gleichzeitig wurde sein Bekannter aus Polen verhaftet, mit dem er aus Polen angereist war und der mit seinem Wagen vorneweg gefahren war. Da die Polizei in diesem Gebiet wegen zahlreicher KFZ-Diebstähle ganz offenkundig überwacht worden war wurden die beiden Beschuldigten schon kurz nach Fahrtantritt festgenommen und mußten in die JVA einrücken.

Der Beschuldigte war bezüglich des BMWs von Anfang an geständig. Die Polizei vermutet jedoch, daß er in weit größerem Umfang an Autodiebstählen beteiligt ist.

Folgerichtig hat die Ermittlungsrichterin nun Haftbefehl wegen Bandendiebstahls gegen ihn erlassen. Es ist damit zu rechnen, daß er zumindest bis zur Hauptverhandlung in etwa drei Monaten in Untersuchungshaft bleiben wird. Ob die Justiz ihm dann tatsächlich eine Beteiligung an einer Diebesbande nachweisen kann oder nicht wird sich zeigen.hiervon hängt natürlich auch ab, ob er mit einer Bewährung davon kommt oder nicht.

25. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-25 17:10:402015-02-05 11:41:25Haftbefehl für Autodiebstahl

Ein Freizeitarrest für gefährliche Körperverletzung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte Mitte November über einen siebzehnjährigen Jugendlichen (RA F. Schneider) zu urteilen, dem vorgeworfen worden war von der Staatsanwaltschaft München, einen anderen etwa gleichaltrigen Jugendlichen körperlich schwer mißhandelt zu haben: Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Angeklagte letztes Jahr an Weihnachten in einem Münchner Club nach einem Streit mit dem anderen Jugendlichen dessen Kopf genommen und nach unten gedrückt und gleichzeitig sein eigenes Knie noch oben gezogen. Der andere Jugendliche hatte von dieser Tätlichkeit erhebliche Frakturen im Bereich der Nase erlitten, neben dem Nasenbein waren auch die Nasenpyramide und die Scheidewand gebrochen. Der Angeklagte räumte diese Tätlichkeit ein, begründete sein Handeln jedoch mit ständigen Provokationen des Opfers, das ihn den ganzen Abend nicht in Ruhe gelassen und ständig geärgert hatte. Unter diesen Provokationen war auch ein Kopfstoß des Opfers gegen ihn kurz zuvor gewesen.

Das Ermittlungsverfahren gegen den anderen Jugendlichen wegen des Kopfstosses war in einer anderen Verhandlung einige Wochen zuvor im Hinblick auf seine erheblichen Nasenverletzungen eingestellt worden. Beide Jugendliche waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen, das Opfer hatte gar 1,8 Promille gehabt.

Da der Angeklagte entgegen seiner Auffassung trotz des vorangegangenen Kopfstosses kein Notwehrrecht für sich in Anspruch nehmen konnte, – seine Kniestoß ins Gesicht war sozusagen zu spät gekommen, – wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Hinblick darauf 1 Woche Jugendarrest beantragt, das Jugendgericht verhängte einen Freizeitarrest, – also ein Wochenende in der Jugendarrestanstalt. Der Jugendliche und seine Eltern nahmen das Urteil an.

24. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-24 17:09:582015-02-01 00:34:38Ein Freizeitarrest für gefährliche Körperverletzung

Bewährung für 1 kg Cannabis

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Nach kurzer Untersuchungshaft Anfang des Jahres mußte sich Mitte Oktober ein inzwischen 21 jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Müncher Jugendgericht verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorwarf, mit etwas mehr als 1 Kilo Marihuana Handel getrieben zu haben: Der bei der Tat noch Zwanzigjährige hatte von einem Dealer in München zunächst nur kleine Mengen für seinen eigenen Konsum erworben und schlimmstenfalls mit Freunden geteilt. Auf Druck des Dealers, der ihm keine kleinen Mengen mehr verkaufen wollte, mußte er dann plötzlich im Kilobereich erwerben und diese für ihn ungewohnte Menge auch schnell absetzen, um seine Schulden bei dem Dealer bezahlen zu können. Das Gras bunkerte er zwar in einem guten Versteck, flog aber bei seinem Bemühen, schnell zu verkaufen, auf. Er ging sofort in Untersuchungshaft, kam aber schon nach einer Woche frei, nachdem er sehr offen und sogar überschießend ausgesagt hatte und zur Festnahme des Dealers beigetragen hatte.

Die Auflagen des Münchner Jugendgerichts im Außervollzugsetzungsbeschluß lauteten auf Therapie und ständiges Screening. Da er diese Auflagen äußerst gewissenhaft befolgt hatte gelang es ihm, bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß zu bleiben und das Gericht als freier Mann zu betreten.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchener Jugendgericht pochte die Staatsanltschaft zwar auf eine Haftstrafe unter Hinweis auf die sehr große Menge an THC, die vertickt worden war. Das Amtsgericht München folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Jugendstrafe zur Bewährung.

22. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-22 17:08:362015-02-01 11:57:07Bewährung für 1 kg Cannabis

Bewährung für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straßenverkehrsdelikte

Ende Oktober mußte sich ein Puchheimer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten, der nicht zum ersten Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden war: Der Mann war im Frühjahr von der Polizei dabei ertappt worden, als er nachts mit seinem Roller durch Puchheimer kurvte, wiewohl er für diesen Roller keinen Führerschein hatte. Sein ursprünglicher Autoführerschein war ihm kurz zuvor entzogen worden wegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und wegen Fahrens trotz Fahrverbots, er hatte ihn erst ein paar Jahre, denn zuvor war er bereits mehrere Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht gestanden. Eine lange Latte von Voreintragungen war also die Hypothek, die den Angeklagten in der Gerichtsverhandlung in Bruck belastete. Der

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf ein und gab sich sehr einsichtig, vor allem schilderte er seine umfangreichen Bemühungen, seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, weshalb er sich auch wegen der bevorstehenden MPU einer ambulanten Psychotherapie unterzogen hatte. Der Angeklagte mußte sich daher eine ganze Reihe unangenehmer Nachfragen bezüglich seines Verhältnisses zum Gesetz anhören.

Da es sich bei dem Roller, mit dem der Angeklagte unterwegs gewesen war, um ein sehr leichtes und langsames Fahrzeug gehandelt hatte und der Angeklagte so schuldeinsichtig und reumütig aufgetreten war folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte, sondern dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten RA Schneider, der nochmals Bewährung beantragt hatte.

22. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-22 17:07:542015-02-01 11:57:59Bewährung für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Geldstrafe für Tierquälerei

Allgemein

Vor dem Amtsgericht München hatte sich vor ein etwa vierzigjähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen eines Falls der Tierquälerei zu verantworten. Dem Münchner war von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden, auf zwei Hundewelpen eingetreten zu haben und auch Pfefferspray eingesetzt zu haben. Dies ist aus der Sicht der Staatsanwaltschaft als Tierquälerei zu werten. Nach Angaben des Mannes habe er siich auf seinem Weg nach Hause auf dem Bürgersteig von den beiden Hunden belästigt gefühlt, da ihm die Hunde zwischen die Beine gelaufen seien, als er an ihnen habe vorbei gehen wollen. Da er von ihnen kurz zuvor schon einmal in die Hosenbeine gezwickt worden sei und seine Hose dabei zerrissen worden sei habe er sie abzuwehren versucht. Da sie sich von ihm nicht hätten abwehren lassen habe er das Pfefferspray eingesetzt.

Der als Zeuge vernommene Hundebesitzer gab (wie nicht anders zu erwarten) an, er könne das Verhalten des Angeklagten nicht verstehen, da seine Hunde noch Welpen gewesen seien zu dem Tatzeitpunkt, die für Passanten auf dem Bürgersteig völlig ungefährlich seien, da sie nur spielen wollten. Nach seinen Beobachten habe der Angeklagte völlig grundlos und nur aus einem in der ganzen Straße bekannten Hundehaß das Pfefferspray gegen seine Hunde gesprüht. Hierbei sei der eine der beiden Hunde erheblich verletzt worden und habe eine Verhaltensstörung aus dem Vorfall davon getragen.

Das Amtsgericht München schloß sich der Einschätzung des Zeugen an und verurteilte ihn wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

21. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-21 17:07:222015-02-01 11:58:52Geldstrafe für Tierquälerei

Führerscheinentziehung

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Freising hat soeben gegen einen Handwerker aus.der Umgebung von Abensberg (Verteidiger RA F. Schneider) Strafbefehl wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen, der die ziemlich saftige Geldstrafe von Euro 8.000 und sowie eine Sperrzeit von mehr als 1 Jahr enthält. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf dem Weg zu einer Baustelle auf der Mittelspur der Autobahn bei etwa 120 km/h zunächst die Nebenlschlußleuchte angeschaltet zu haben, als ein anderes Auto ihm hinten zu nah aufgefahren war, – was ihn ängstigte, – und dann zusätzlich noch gebremst zu haben, als der aggressive Hintermann zwar zuerst zurückgefallen war, aber dann plötzlich noch mal Gas gegeben hatte und ihm dann so nah aufgefahren war, daß er dessen Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte. Aufgrund dieses Bremsmanövers war es zum Unfall gekommen, da der Hintermann wegen des Bremsmanövers in die Leitplanke gekracht war. Es war lediglich Sachschaden entstand entstanden.

Der Angeklagte, der bislang nicht von einem Strafverteidiger, sondern von einem Feld-Wald-Wiesen-Anwalt verteidigt worden war, hatte sich bislang ohne nennenswerte Gegenwehr und damit eher passiv an dem Strafverfahren beteiligt, oder besser, eigentlich gar nicht beteiligt, was sich nun in dem sehr belastenden Strafbefehl niederschlägt.

Dem Angeklagten war bereits im Ermittlungsverfahren die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Durch die Führerscheinentziehung und die Verhängung einer Sperrzeit von mehr als einem Jahr wird der Angeklagte existentiell getroffen, da er seine Arbeitsstelle verlieren wird. Daher wurde nun Einspruch eingelegt und wird nun in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freising notfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen die Frage der Verantwortung für die Verursachung des Unfalls geklärt werden.

20. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-20 17:18:412015-02-01 11:59:42Führerscheinentziehung

Geldstrafe für Betrug

Vermögensdelikte

Anfang November mußte sich ein Sechzigjähriger vor dem Amtsgericht Erding verantworten, gegen den die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage wegen Betrugs erhoben hatte: dem Münchner wurde vorgeworfen, am Flughafen sogenannte Bayerntickets der MVG aus dem Müll gefischt und an Touristen, die soeben mit dem Flieger gelandet waren und hilflos an den Ticketautomaten der MVG gestanden waren, für einige Euros verkauft zu haben. Der Angeklagte soll zwar Tickets verwendet haben, die für den aktuellen Tag noch Gültigkeit gehabt hatten, allerdings sei auf diesen Bayerntickets ausdrücklich aufgedruckt, daß sie nicht übertragbar seien. Damit seien die Touristen von dem sich als orts- und MVG-kundig gebenden Angeklagten getäuscht worden, da sie ein ungültiges S-Bahnticket gekauft hätten. Da die Kontrolleure der MVG den Angeklagten schon lange im Auge gehabt hatten sei jedoch ein Schaden bei den Touris nicht eingetreten, denn dem Angeklagten sei kurz nach dem Geschäft das Geld wieder abgenommen worden

Der Angeklagte war bereits zahllose Male wegen exakt desselben Delikts vorbestraft und stand zudem unter offener Bewährung. Er begründete seine unverrdrossene Straffälligkeit mit den viel zu geringen Hartz IV – Sätzen, von denen er nicht leben könne, er wisse einfach nicht, wie er anders über die Runden kommen könnte.

Da er geständig war und der Schaden, der ohne das Eingreifen der MVG-Kontrolleure bei den Touristen eingetreten wäre, nur sehr gering gewesen wäre sah das Amtsgericht von einer Freiheitsstrafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer geringen Geldsrafe.

13. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-13 17:09:382015-02-01 12:00:18Geldstrafe für Betrug
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