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Bewährung für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straßenverkehrsdelikte

Ende Oktober mußte sich ein Puchheimer vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten, der nicht zum ersten Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden war: Der Mann war im Frühjahr von der Polizei dabei ertappt worden, als er nachts mit seinem Roller durch Puchheimer kurvte, wiewohl er für diesen Roller keinen Führerschein hatte. Sein ursprünglicher Autoführerschein war ihm kurz zuvor entzogen worden wegen einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und wegen Fahrens trotz Fahrverbots, er hatte ihn erst ein paar Jahre, denn zuvor war er bereits mehrere Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht gestanden. Eine lange Latte von Voreintragungen war also die Hypothek, die den Angeklagten in der Gerichtsverhandlung in Bruck belastete. Der

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf ein und gab sich sehr einsichtig, vor allem schilderte er seine umfangreichen Bemühungen, seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, weshalb er sich auch wegen der bevorstehenden MPU einer ambulanten Psychotherapie unterzogen hatte. Der Angeklagte mußte sich daher eine ganze Reihe unangenehmer Nachfragen bezüglich seines Verhältnisses zum Gesetz anhören.

Da es sich bei dem Roller, mit dem der Angeklagte unterwegs gewesen war, um ein sehr leichtes und langsames Fahrzeug gehandelt hatte und der Angeklagte so schuldeinsichtig und reumütig aufgetreten war folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte, sondern dem Antrag des Verteidigers des Angeklagten RA Schneider, der nochmals Bewährung beantragt hatte.

22. November 2011/von Florian Schneider
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