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Freispruch für Kachelmann

Sexualdelikte

Soeben hat die Große Strafkammer am Landgericht Mannheim den ehemaligen Wettermann der ARD vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Freispruch erfolgte nach einer Hauptvehandlung, die sich über 40 Hauptverhandlungstage hingezogen hatte, nach dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Unklar ist im Moment noch, ob die Staatsanwatschaft Mannheim das Urteil akzeptieren wird oder in Revision gehen wird.

Unklar ist im Moment auch noch, ob der Angeklagte gegen die Anzeigeerstatterin rechtlich vorgehen wird oder nicht.

31. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-31 16:35:492015-02-01 14:31:03Freispruch für Kachelmann

Anklage wegen Vergewaltigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Seit Montag stehen vier Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren aus Erlangen in Augsburg wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Vier zur Jugendkammer am Landgericht Augsburg angeklagt, da sie im Verdacht stehen, im Juli letzten Jahres von Erlangen in eine Disco in Gersthofen gefahren zu sein und hier eine 18-Jährige, die sie in der Diskothek kennengelernt hatten, hinter der Diskothek gegegn ihren Willen zu Sex gezwungen zu haben. Die Frau sei nach den Feststellungen der Polizei nach der Tat zu einem Türsteher gegangen und habe ihm die Vergewaltigung mitgeteilt. Die vier Männer hätten daraufhin fluchtartig die Diskothek verlassen und seien erst drei Wochen später in Erlangen festgenommen worden. Die vier Männer bestreiten den Vorwurf: Der Sex sei einvernehmlich gewesen, die Frau habe den einen Angeklagten sogar geküßt und sich auf seinen Schoß gesetzt und ihre Beine um seine Hüften geschlungen.

Nach Angaben der nun 19-jährigen Frau sei sie nach der Tat wegen der Vergewaltigung sieben Wochen lag in psychologischer Behandlung gewesen.

Sollten die Vier schuldig gesprochen werden drohen ihnen hohe Haftstrafen, die vor allem diejenigen Angeklagten hart treffen werden, die nicht mehr nach Jugendrecht verurteilt werden können, weil sie bei der Tat schon über 21 Jahre alt waren oder zumindest als Heranwachsende eher Erwachsenen gleichzustellen sind als Jugendlichen.

31. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-31 16:35:282015-02-01 14:31:41Anklage wegen Vergewaltigung

Bewährung für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat ein Pärchen zu Bewährungsstrafen verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, mit Drogen gehandelt zu haben. Die beiden Geretsriedern waren selbst Konsumenten von Drogen und finanzierten mit dem Verkauf von Speed, Marihuana und Kokain ihren Konsum. Besonders gravierend an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft war, daß die Beiden auch Marihuana an einen Minderjährigen verkauft hatten: Ein Vierzehnjähriger hatte ebenfalls von den Beiden aus Geretsried Btm bezogen. Wie häufiger in derartigen Verfahren, in denen ein Paar auf der Anklagebank sitzt, war auch in diesem Verfahren zu beobachten, daß die Frau sämtliche Schuld auf ihren Partner zu schieben versuchte: Erst über ihn sei sie an Drogen geraten und habe angefangen, ihm beim Handeltreiben zu helfen. Die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Wolfratshausen gingen jedoch von einer gemeinschaftlichen Begehungsweise aus.

Die Aussage des vierzehnjährigen Zeugen, der Auskunft hätte geben sollen, wann er von wem und wie oft Drogen erworben hatte, belastete hauptsächlich den Angeklagten, war aber auch über weite Strecken unbrauchbar. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war daher das offene und klare Geständnis des Angeklagten, der unumwunden seinen Anteil einräumte, ohne zu versuchen, seine Verantwortung auf andere zu schieben.

Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten und seine Ex-Freundin zu 2 Jahren, beide Strafen auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten gefordert, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung hätte ausgestzt werden können.

24. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-24 16:34:422015-02-01 15:34:06Bewährung für Drogenhandel

Freispruch im Nötigungsprozeß

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht München hatte im Haupverfahren vergangenen Oktober noch keinen Zweifel daran gezeigt, daß ein ehemaliger BILD-Reporter den Schauspieler Otti Fischer unter Zuhilfenahme eines heimlich gedrehten Sex-Videos mit einer Prostituierten dazu genötigt hatte, ein Interview mit dem BILD-Reporter zu geben, und den Reporter zu einer hohen Geldstrafe von Euro 14.400 verurteilt. Die Berufungskammer am Landgericht München I hob jedoch am heutigen Montag dieses Urteil auf und sprach den Reporter frei.

Ausschlaggebend könnte wohl die Aussage der Agentin des Schauspielers gewesen sein, die einen Druck auf Fischer durch den Reporter bestritten hatte.

Die Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischer als Nebenkläger wollen diesen Freispruch nicht akzeptieren und Revision einlegen. Damit wird sich als nächste Instanz das Oberlandesgericht München mit der Sache befassen.

23. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-23 16:34:192020-01-28 12:11:04Freispruch im Nötigungsprozeß

Unfall ist versuchter Mord

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Regensburg hat vergangene Woche einen 41-jährigen Mann wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, mit seinem Auto absichtlich in den Wagen seiner Ex-Geliebten und deren Ehemann und deren Tochter gefahren zu sein. Der Angeklagte hatte im oberpfälzischen Chamerau bei Regensburg auf das Auto seiner Ex-Geliebten gewartet und war dann mit 80 km/h direkt in den Wagen der Familie hineingefahren. Daß keine der drei Insassen erntshaft verletzt wurden lag daran, daß der am Steuer sitzende Familienvater rechtzeitig bremsen konnte. Hintergrund des Angriffes war die Frustration des Angeklagten über das Ende seiner Beziehung mit der Frau, die letztes Jahr aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Angeklagten ausgezogen und zu ihrem Ehemann zurück gekehrt war. Der Angeklagte war von 2006 bis 2010 mit der Frau zusammen gewesen und hatte die Trennung nicht verwinden können.

Das Landgericht erkannte auf versuchten Mord in drei Fällen, da der Angeklagte nach den Feststellungen des Schwurgerichts mit voller Tötungsabsicht in das Auto der Familie hinein gefahren sei. Der Angeklagte selbst dagegen hatte eine Tötungsabsicht stets bestritten.

Trotzdem verurteilte das Landgericht Regensburg den Angeklagten zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren und sah damit von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab.

21. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-21 16:33:372015-02-01 15:35:40Unfall ist versuchter Mord

Haft für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen das Leben

Ein 23-jähriger Gebäudereiniger ist am Mittwoch vor dem Schwurgericht am Landgericht München I mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung davongekommen, obwohl er zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden war: Die Staatsanwaltschaft München I hatte dem Mann vorgeworfen, den Tod seiner 21-jährigen Freundin dadurch verursacht zu haben, daß er sie im Streit mit dem Kopf gegen eine Holzwand stieß. Die junge Frau war nach dem Aufprall ins Koma gefallen und verstorben. Im Laufe des Verfahrens klärte der medizinische Gutachter jedoch die wahren Umstände ihres Todes auf: Die Frau war, – was weder sie selbst noch der Angeklagte wußten, – unheilbar an Blutkrebs erkrankt. Wegen dieser Erkrankung hatte sie zur Tatzeit eine Vorblutung im Gehirn, an der sie sowieso unabhängig von dem Stoß gegen die Wand schon in den nächsten Tagen nach dem Vorfall verstorben wäre. Der Schubs gegen die Wand hatte diese Blutung nur verstärken können.

Unklar blieb ganz offenkundig nach dieser Beweisaufnahme, ob der Stoß gegen die Wand durch den Angeklagten das Leben des Opfers verkürzt hatte. Aus diesem Grunde konnte das Landgericht München I den Angeklagten nach dem Zweifelsgrundsatz nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilen.

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 Strafgesetzbuch, – wie sie die Staatsanwaltschaft zunächst gewünscht hatte, – wäre den Angeklagten deutlich teurer gekommen: In diesem Falle hätte das Schwurgericht einen Strafrahmen von mindestens 3 bis maximal 15 Jahren anwenden müssen, während bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB der deutlich niedrigere Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren zur Verfügung steht.

21. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-21 16:33:132015-02-01 15:36:14Haft für gefährliche Körperverletzung

Anklage wegen Mordes in Erding

Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft Landshut wird nun Anklage gegen die beiden mutmaßlichen Mörder der Zorica H. erheben, die am 21. Februar diesen Jahres hochschwanger und nur fünf Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin in ihrer Wohnung in Taufkirchen an der Vils bei Erding mit über hundert Messerstichen ermordet worden war. Schon kurz nach dem Tod der 21-jährigen Frau war ihr Ex-Freund und der leibliche Vater des ungeborenen Kindes festgenommen worden, der die Täterschaft zwar sofort eingeräumt haben soll, aber zunächst ein planvolles Handeln bestritten und angegeben haben soll, er habe seine Ex-Freundin im Affekt nach einem Streit um Unterhaltszahlungen getötet. Drei Wochen später soll er ein volles Geständnis abgelegt haben und angegeben haben, er habe zusammen mit seinem Freund die junge Frau getötet, da sie unentwegt genervt habe und ihn mit finanziellen Forderungen konfrontiert habe. Der mutmaßliche Mittäter wurde sofort festgenommen, machte aber bislang keine Angaben.

Die Staatsanwaltschaft Landshut wird nach eigenen Angaben schon nächste Woche Anklage wegen Mordes gegen Beide erheben, und zwar zur Jugendkammer am Landgericht Landshut: Beide Beschuldigte waren zur Tatzeit zwar über 18 aber noch unter 21 Jahre alt. Damit können die Beiden durchaus damit rechnen, noch als Jugendliche behandelt zu werden.

Ob sie auch wirklich nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG verurteilt werden oder nicht wird letztlich ein Gutachter entscheiden. Sollten die Beiden nach Jugendrecht verurteilt werden so müßten sie mit nicht mehr als maximal 10 Jahren Jugendstrafe rechnen. Als Erwachsene hätten sie im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen

20. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-20 16:32:492015-02-01 15:36:39Anklage wegen Mordes in Erding

Bewährung für Sozialbetrug

Vermögensdelikte

Vor der Großen Srafkammer am Landgericht Landshut standen letzte Woche zwei Angeklagte, – ein Unternehmerehepaar aus Erding, – denen die Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen hatte, die Sozialversicherung und den Fiskus um insgesamt Euro 750.000 betrogen zu haben. Das Unternehmerehepaar soll seine Mitarbeiter schwarz bezahlt haben, um Sozialabgaben sparen zu können: Hierdurch hätten höhere Vergütunge für Überstunden bezahlt werden können. Außerdem hätten sie Mitarbeiter neben ihrer Vollzeit-Festanstellung zusätzlich auf Euro 400-Basis beschäftigt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Landshut seien auf diese Art und Weise eine dreiviertel Million Euro an Sozialabgaben nicht abgeführt worden. Die beiden Angeklagten hatten angegeben, sie nicht gewußt, wie sie sonst ihre Mitarbeiter hätten halten können, da sie sich stets schwer getan hätten, für ihr hochspezialisiertes Unternehmen geeignete MItarbeiter zu finden.

Die beiden Angeklagten waren nicht nur voll geständig gewesen in der Hauptverhandlung, sie hatten vor allem durch ihre aktive Mitarbeit im Ermittlungsverfahren mitgeholfen, ihre Straftaten aufzuklären.

Diese aktive Wiedergutmachung und auch der Umstand, daß die beiden Angeklagten die gesamten hinterzogenen Beiträge in voller Höhe an die Sozialversicherungsträger und den Fiskus bezahlt hatten, hat das Landgericht Landshut wohl dazu bewogen, Freiheitsstrafen nur zur Bewährung zu verhängen. Allerdings müssen die Beiden zusätzlich noch eie Geldbuße in Höhe von Euro 190.000 bezahlen.

20. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-20 16:32:012015-02-01 15:37:05Bewährung für Sozialbetrug

Haft für Fußballwettbetrug

Vermögensdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Bochum hat heute zwei der drei wegen Wettbetrugs angeklagten Männer zu hohen Haftstrafen verurteilt: Gegen die beiden Hauptangeklagten Sapina und seinen kroatischen Landsmann verhängte das Landgericht Bochum heute Freiheitsstrafen von jeweils fünfeinhalb Jahren, der eher als Mitläufer angesehene Dragan erhielt eine Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich mehr gefordert. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, in den Jahren 2008 und 2009 mehr als 20 Fußballspiele manipuliert und dabei einen Schaden von mehr als 4 Millionen Euro verursacht zu haben. Betroffen gewesen seien Spiele der Qualifikation zur WM als auch Champions League Spiele. Der Wettbetrug sei durch Bestechung von Schiedsrichtern und Spielern erfolgt.

Sapina war bereits einschlägig vorbestraft im Wettskandal im Zusamenhang mit Hoyzer, hier hatte er bereits eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren davon getragen und galt in dem neuen Verfahren damit als vorbestraft.

Die Strafverfahren gegen die zahlreichen Wettbetrüger sind noch lange nicht abgeschlossen, gegen mehr als dreihundert Beschuldigte laufen derzeit weitere Verfahren aus dem Komplex des Wettbetrugs.

19. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-19 16:31:192015-02-01 15:37:53Haft für Fußballwettbetrug

Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stand am heutigen Dienstag eine Muslima, die ihren Mann, einen Imam, bezichtigt hatte, sie jahrelang mißhandelt zu haben. Der Imam war aufgrund dieser ihrer Vorwürfe für wzeieinhalb Monate in Untersuchungshaft gewandert, bis sich herausstellte, daß seine Frau gelogen und ihn zu Unrecht belastet hatte. Sie war deshalb von der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der mittelbaren Freiheitsberaubung und wegen falscher Verdächtigung angeklagt worden und mußte sich nun vor dem Strafgericht verantworten. In der Verhandlung rechtfertigte sie ihre Lügen damit, daß sie sich habe trennen wollen von ihrem Mann, nachdem es zum Streit um die Kinder gekommen war. Der Ehemann habe sich jedoch nicht korrekt scheiden lassen wollen, sondern habe sie nach islamischem Recht einfach verstoßen. Hierfür habe sie sich rächen wollen.

Wegen ihrer schwerwiegenden Lügerei hatte sie übrigens auch selbst Untersuchungshaft erleiden müssen, die Angeklagte hatte sich unbestreitbar wegen falscher Verdächtigung und wegen mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar gemacht und durch ihre Lügen ihren Mann ins Gefängnis gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, das Gericht verhängte neun Monate auf Bewährung. Das Urteil war wohl sofort auf breite Zustimung gestoßen, denn alle Seiten erklärten Rechtsmittelverzicht.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:30:412020-01-28 12:11:22Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung
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