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Bewährung für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat ein Pärchen zu Bewährungsstrafen verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, mit Drogen gehandelt zu haben. Die beiden Geretsriedern waren selbst Konsumenten von Drogen und finanzierten mit dem Verkauf von Speed, Marihuana und Kokain ihren Konsum. Besonders gravierend an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft war, daß die Beiden auch Marihuana an einen Minderjährigen verkauft hatten: Ein Vierzehnjähriger hatte ebenfalls von den Beiden aus Geretsried Btm bezogen. Wie häufiger in derartigen Verfahren, in denen ein Paar auf der Anklagebank sitzt, war auch in diesem Verfahren zu beobachten, daß die Frau sämtliche Schuld auf ihren Partner zu schieben versuchte: Erst über ihn sei sie an Drogen geraten und habe angefangen, ihm beim Handeltreiben zu helfen. Die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Wolfratshausen gingen jedoch von einer gemeinschaftlichen Begehungsweise aus.

Die Aussage des vierzehnjährigen Zeugen, der Auskunft hätte geben sollen, wann er von wem und wie oft Drogen erworben hatte, belastete hauptsächlich den Angeklagten, war aber auch über weite Strecken unbrauchbar. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war daher das offene und klare Geständnis des Angeklagten, der unumwunden seinen Anteil einräumte, ohne zu versuchen, seine Verantwortung auf andere zu schieben.

Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten und seine Ex-Freundin zu 2 Jahren, beide Strafen auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten gefordert, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung hätte ausgestzt werden können.

24. Mai 2011/von Florian Schneider
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