• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat ein Pärchen zu Bewährungsstrafen verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, mit Drogen gehandelt zu haben. Die beiden Geretsriedern waren selbst Konsumenten von Drogen und finanzierten mit dem Verkauf von Speed, Marihuana und Kokain ihren Konsum. Besonders gravierend an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft war, daß die Beiden auch Marihuana an einen Minderjährigen verkauft hatten: Ein Vierzehnjähriger hatte ebenfalls von den Beiden aus Geretsried Btm bezogen. Wie häufiger in derartigen Verfahren, in denen ein Paar auf der Anklagebank sitzt, war auch in diesem Verfahren zu beobachten, daß die Frau sämtliche Schuld auf ihren Partner zu schieben versuchte: Erst über ihn sei sie an Drogen geraten und habe angefangen, ihm beim Handeltreiben zu helfen. Die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Wolfratshausen gingen jedoch von einer gemeinschaftlichen Begehungsweise aus.

Die Aussage des vierzehnjährigen Zeugen, der Auskunft hätte geben sollen, wann er von wem und wie oft Drogen erworben hatte, belastete hauptsächlich den Angeklagten, war aber auch über weite Strecken unbrauchbar. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war daher das offene und klare Geständnis des Angeklagten, der unumwunden seinen Anteil einräumte, ohne zu versuchen, seine Verantwortung auf andere zu schieben.

Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten und seine Ex-Freundin zu 2 Jahren, beide Strafen auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten gefordert, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung hätte ausgestzt werden können.

24. Mai 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-24 16:34:422015-02-01 15:34:06Bewährung für Drogenhandel
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Freispruch im Nötigungsprozeß Link to: Freispruch im Nötigungsprozeß Freispruch im Nötigungsprozeß Link to: Anklage wegen Vergewaltigung Link to: Anklage wegen Vergewaltigung Anklage wegen Vergewaltigung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen