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Freispruch im Nötigungsprozeß

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht München hatte im Haupverfahren vergangenen Oktober noch keinen Zweifel daran gezeigt, daß ein ehemaliger BILD-Reporter den Schauspieler Otti Fischer unter Zuhilfenahme eines heimlich gedrehten Sex-Videos mit einer Prostituierten dazu genötigt hatte, ein Interview mit dem BILD-Reporter zu geben, und den Reporter zu einer hohen Geldstrafe von Euro 14.400 verurteilt. Die Berufungskammer am Landgericht München I hob jedoch am heutigen Montag dieses Urteil auf und sprach den Reporter frei.

Ausschlaggebend könnte wohl die Aussage der Agentin des Schauspielers gewesen sein, die einen Druck auf Fischer durch den Reporter bestritten hatte.

Die Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischer als Nebenkläger wollen diesen Freispruch nicht akzeptieren und Revision einlegen. Damit wird sich als nächste Instanz das Oberlandesgericht München mit der Sache befassen.

23. Mai 2011/von Florian Schneider
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